Dr. Michael Jung: DNA-Abstammungstest bei Immigration und

Dr. Michael Jung: DNA-Abstammungstest
bei Immigration und Familiennachzug
DNA-Vaterschaftstest, DNA-Mutterschaftstest oder DNA-Verwandtschaftstest
Wann wird ein Abstammungsgutachten benötigt ?
Abstammungsgutachten können ein Verwandtschaftsverhältnis nachweisen, wenn die Verwandtschaft zum Beispiel
nicht ausreichend durch Papiere belegt werden kann oder die Ausländerbehörden Zweifel an der Abstammung
haben. Auch wenn nicht alle Testpersonen zur Verfügung stehen, zum Beispiel beim Vaterschaftstest ohne Vater.
Wie läuft die Erstellung eines Abstammungsgutachtens ab ?
1. Anforderung und Versand der Testunterlagen
2. Dokumentierte Probenahme bei einer offiziellen Stelle
3. Direkter Versand der Proben an Dr. Jung
4. Mitteilung des Ergebnisses an den Auftraggeber (Ausländerbehörde und/oder Antragsteller)
Der DNA-Vaterschaftstest (direkter Abstammungstest) klärt, ob ein bestimmter Mann der leibliche Vater eines
bestimmten Kindes ist. Analoges gilt für den Mutterschaftstest. Andere DNA-Abstammungstests untersuchen die
jeweils in Frage stehenden Verwandtschaftsverhältnisse (zum Beispiel Geschwistertest).
Viele Abstammungsverhältnisse lassen sich auch bei fehlender Probe des Vaters oder der Mutter untersuchen, wenn
diese für einen Test nicht zur Verfügung stehen. Das folgende Beispiel erläutert einen indirekten Abstammungstest:
Eine in Deutschland lebende Frau aus Libyen möchte aus dem Ausland ihre beiden minderjährigen Neffen nach
Deutschland holen, da deren eigene Eltern in Kriegswirren vermisst sind. Ihr Vater und ihre Mutter stehen folglich
nicht für einen DNA-Test zur Verfügung. Über einen indirekten Abstammungstest zwischen den Neffen im Ausland
und der in Deutschland lebenden Tante konnte mein Gutachten nachweisen, dass die beiden Kinder tatsächlich
Neffen der Antragstellerin sind. Das BAMF akzeptierte mein Gutachten und es folgte die Familienzusammenführung.
Wenn die Ausländerbehörden oder das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) einen DNA-Abstammungstest
verlangt, kann dieser von Dr. Michael Jung ausgeführt werden. In der Regel gibt es eine oder mehrere Testpersonen
in Deutschland und entsprechende Testpersonen im jeweiligen Ausland. Die Probenahme in Deutschland findet
bei Dr. Michael Jung, einem Arzt, einer Apotheke, einer Behörde oder einer Flüchtlingshilfeorganisation
statt (dokumentierte Probenahme bei einer offiziellen Stelle).
Die Probenahme im Ausland wird über die jeweilige deutsche Botschaft organisiert. Dr. Jung übernimmt die
Koordination der Probenbeschaffung im Ausland. Hierzu wird eine Kopie des Antrages / Schriftverkehr (Aktenzeichen)
mit der Ausländerbehörde benötigt. Dr. Jung versendet die Testunterlagen an die zuständige Botschaft, die diese
zusammen mit den Proben an Dr. Michael Jung zurück sendet.
Informtionsblatt DNA-Abstammungstest Immigration - Stand Februar 2016
Kosten für einen DNA-Abstammungstest:
Direkter Abstammungstest:
Vater / Kind:
269 Euro
Vater / Kind / Mutter:
368 Euro
jede weitere Testperson:
99 Euro
Indirekter Abstammungstest:
- wenn der mögliche Vater bzw. die Mutter nicht getestet werden kann
- z.B. Geschwister, Onkel/Tante-Neffe/Nichte, Großeltern/Enkel, etc.
2 Personen:
399 Euro
jede weitere Testperson:
99 Euro
Beschaffung von Proben aus dem Ausland über eine deutsche Botschaft:
pauschal:
89 Euro
Sie möchten einen Test bestellen oder haben eine Frage?
Dr. rer. nat. Michael Jung, Tel. 0173 6435 483, E-Mail: [email protected]
Mittelweg 8, 37133 Friedland (Göttingen)