Dr. Michael Jung: DNA-Abstammungstest bei Immigration und Familiennachzug DNA-Vaterschaftstest, DNA-Mutterschaftstest oder DNA-Verwandtschaftstest Wann wird ein Abstammungsgutachten benötigt ? Abstammungsgutachten können ein Verwandtschaftsverhältnis nachweisen, wenn die Verwandtschaft zum Beispiel nicht ausreichend durch Papiere belegt werden kann oder die Ausländerbehörden Zweifel an der Abstammung haben. Auch wenn nicht alle Testpersonen zur Verfügung stehen, zum Beispiel beim Vaterschaftstest ohne Vater. Wie läuft die Erstellung eines Abstammungsgutachtens ab ? 1. Anforderung und Versand der Testunterlagen 2. Dokumentierte Probenahme bei einer offiziellen Stelle 3. Direkter Versand der Proben an Dr. Jung 4. Mitteilung des Ergebnisses an den Auftraggeber (Ausländerbehörde und/oder Antragsteller) Der DNA-Vaterschaftstest (direkter Abstammungstest) klärt, ob ein bestimmter Mann der leibliche Vater eines bestimmten Kindes ist. Analoges gilt für den Mutterschaftstest. Andere DNA-Abstammungstests untersuchen die jeweils in Frage stehenden Verwandtschaftsverhältnisse (zum Beispiel Geschwistertest). Viele Abstammungsverhältnisse lassen sich auch bei fehlender Probe des Vaters oder der Mutter untersuchen, wenn diese für einen Test nicht zur Verfügung stehen. Das folgende Beispiel erläutert einen indirekten Abstammungstest: Eine in Deutschland lebende Frau aus Libyen möchte aus dem Ausland ihre beiden minderjährigen Neffen nach Deutschland holen, da deren eigene Eltern in Kriegswirren vermisst sind. Ihr Vater und ihre Mutter stehen folglich nicht für einen DNA-Test zur Verfügung. Über einen indirekten Abstammungstest zwischen den Neffen im Ausland und der in Deutschland lebenden Tante konnte mein Gutachten nachweisen, dass die beiden Kinder tatsächlich Neffen der Antragstellerin sind. Das BAMF akzeptierte mein Gutachten und es folgte die Familienzusammenführung. Wenn die Ausländerbehörden oder das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) einen DNA-Abstammungstest verlangt, kann dieser von Dr. Michael Jung ausgeführt werden. In der Regel gibt es eine oder mehrere Testpersonen in Deutschland und entsprechende Testpersonen im jeweiligen Ausland. Die Probenahme in Deutschland findet bei Dr. Michael Jung, einem Arzt, einer Apotheke, einer Behörde oder einer Flüchtlingshilfeorganisation statt (dokumentierte Probenahme bei einer offiziellen Stelle). Die Probenahme im Ausland wird über die jeweilige deutsche Botschaft organisiert. Dr. Jung übernimmt die Koordination der Probenbeschaffung im Ausland. Hierzu wird eine Kopie des Antrages / Schriftverkehr (Aktenzeichen) mit der Ausländerbehörde benötigt. Dr. Jung versendet die Testunterlagen an die zuständige Botschaft, die diese zusammen mit den Proben an Dr. Michael Jung zurück sendet. Informtionsblatt DNA-Abstammungstest Immigration - Stand Februar 2016 Kosten für einen DNA-Abstammungstest: Direkter Abstammungstest: Vater / Kind: 269 Euro Vater / Kind / Mutter: 368 Euro jede weitere Testperson: 99 Euro Indirekter Abstammungstest: - wenn der mögliche Vater bzw. die Mutter nicht getestet werden kann - z.B. Geschwister, Onkel/Tante-Neffe/Nichte, Großeltern/Enkel, etc. 2 Personen: 399 Euro jede weitere Testperson: 99 Euro Beschaffung von Proben aus dem Ausland über eine deutsche Botschaft: pauschal: 89 Euro Sie möchten einen Test bestellen oder haben eine Frage? Dr. rer. nat. Michael Jung, Tel. 0173 6435 483, E-Mail: [email protected] Mittelweg 8, 37133 Friedland (Göttingen)
© Copyright 2024 ExpyDoc