Pflege mobil Pflege mobil GbR Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Hirschenweg 6 79252 Stegen Tel. +49 (0) 7661 912461 Fax +49 (0) 7661 912462 [email protected] www.pflegemobil.info Leistungs- und Preiskatalog nach §37 SGB V und §36 SGB XI Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach §37 SGB V Diese sogenannten Krankenkassenleistungen übernimmt die jeweilige Krankenkasse, wenn - eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist - mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird - die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll. Dazu muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen. Pro Verordnung ist die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € privat zu entrichten. Zu den Krankenkassenleistungen zählen Grund- und Behandlungspflege sowie die Hauswirtschaftliche Versorgung. Die Behandlungspflege gliedert sich dabei in folgende vier Leistungsgruppen: LG 1 Blutdruckkontrolle Blutzuckerkontrolle LG 2 Stütz- und Kompressionsverband Blasenspülung Injektionen s.c. Instillation Richten von Injektionen Dekubitusbehandlung Grad 2 Auflegen von Kälte- und Wärmeträgern Inhalationen Medikamentengabe Injektionen i.m. ATS Kl: II-IV an-/ausziehen VW suprapubischer Katheter LG 3 Versorgung und Überprüfung von Drainagen Absaugen Dekubitusbehandlung Grad 3 und 4 Einlauf, Klysma/Klistier, digitale Enddarmausräumung i.v. Infusionen Katheterisierung der Harnblase VW und Versorgung einer PEG Stomabehandlung Richten von Medikamenten Med. Teilbad zur Behandlung bei Hauterkrankungen LG 4 Aufwendige und sehr zeitintensive Behandlungspflege. Wird mit der Kasse gesondert vereinbart. Legen und Wechseln von Magensonden Wundverbände Stand 18.02.2016 Preise der Krankenkassenleistungen nach § 37 SGB V Behandlungspflege LG 1 LG 2 LG 3 LG 4 gesetzliche Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK nach Vereinbarung mit der jeweiligen Kasse 9,86 € 9,82 € 9,49 € 14,79 € 14,69 € 13,79 € 18,93 € 18,66 € 17,50 € Besonderheiten im Rahmen der Behandlungspflege: Infusionsgabe i.v. Flüssigkeitssubstitution LG 3 An- & LG 2 Abhängen LG 3 An- & Abhängen AOK VDAK TKK IKK BKK LKK Post Infusionsgabe s.c. LG 3 An- & LG 2 Abhängen LG 3 An- & Abhängen nach Vereinbarung AOK LKK IKK Grundpflege gesetzliche Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK 21,16 € 21,55 € 20,54 € gesetzliche Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK 19,90 € 20,27 € 19,32 € Hauswirtschaftliche Versorgung BKK VDAK TKK Post Seite 2 von 5 Zuschläge für Leistungen nach § 37 SGB V Pädiatriezuschlag Nachtzuschlag (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr) Sonn- und Feiertagszuschlag Heiligabend und Silvester gesetzliche Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK 1,87 € 1,90 € 1,83 € gesetzliche Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK Post IKK BKK 2,17 € 2,20 € 2,12 € Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK IKK BKK Post 1,31 € 1,23 € 1,16 € Post 1,31 € 1,23 € 1,16 € Krankenkasse AOK VDAK TKK LKK IKK BKK Seite 3 von 5 Leistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI Pflegekassenleistungen Pflegeleistungen werden ausschließlich durch Fachkräfte erbracht. Bei Hauswirtschaftsleistungen können wahlweise Fachkräfte oder ergänzende Hilfen gewählt werden. Leistungsmodule 01 Große Toilette 02 Kleine Toilette 03 Transfer/An-/Auskleiden 04 Hilfe bei Ausscheidungen 05 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen 06 Spezielles Lagern 07 Mobilisation 08 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 09 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10 Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 11* Hilfestellung beim Verlassen der und Wiederaufsuchen der Wohnung 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 14 Zubereitung einer Mahlzeit in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen 15* Einkauf/Besorgung 16* Waschen/Bügeln/Putzen 17 Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes 18 Beheizen Fachkraft 26,52 € 17,69 € 9,57 € 11,77 € entfällt 5,89 € 5,89 € 5,89 € 20,65 € 18,12 € 8,82 € 12,98 € 2,82 € 25,97 € 7,78 € 7,78 € 5,18 € 7,78 € * Anmerkung: pro angefangene 1/4-Stunde Pflegevisite nach § 36 SGB XI Pflegegestufe I und II Pflegestufe III Übernimmt die Pflegekasse 22,00 € 32,00 € Seite 4 von 5 Pauschalen und Zuschläge Wegepauschale nach § 36 SGB XI Pro Hausbesuch zur Abgeltung der Wegekosten Bei Leistungsinanspruchnahme ausschließlich nach § 36 SGB XI 3,80 € Bei gleichzeitiger Leistungsinanspruchnahme nach § 36 SGB XI und § 37 SGB V AOK LKK Post TKK VDAK privat 2,14 € 2,67 € Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Pflegedienst die Entscheidung, für welche Leistung er die Wegepauschale(n) abrechnet. Es darf jedoch nicht die vereinbarte Höchstgrenze abrechnungsfähiger Wegepauschalen pro Tag überschritten werden. Pauschale bei ungeplanten Notfalleinsätzen 53,25 € Zuschläge nach § 36 SGB XI Nachteisätze Sonn- und Feiertagszuschlag Investitionskostenzulage Altenpflegeausbildungsumlage Samstagszuschlag 13-20 Uhr zwischen 20.00 und 6.00 Uhr pro Hausbesuch pro Hausbesuch, maximal drei mal pro Tag pro Hausbesuch, maximal drei mal pro Tag pro Hausbesuch 2,41 € 2,48 € 0,60 € 0,46 € 1,64 € Seite 5 von 5
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