Leistungs- und Preiskatalog Pflege mobil Häusliche Kranken

Pflege mobil
Pflege mobil GbR
Häusliche Kranken- und Seniorenpflege
Hirschenweg 6
79252 Stegen
Tel. +49 (0) 7661 912461
Fax +49 (0) 7661 912462
[email protected]
www.pflegemobil.info
Leistungs- und Preiskatalog
nach §37 SGB V und §36 SGB XI
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach §37 SGB V
Diese sogenannten Krankenkassenleistungen übernimmt die jeweilige Krankenkasse, wenn
- eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist
- mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird
- die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll.
Dazu muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen. Pro Verordnung ist
die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € privat zu entrichten.
Zu den Krankenkassenleistungen zählen Grund- und Behandlungspflege sowie die Hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Behandlungspflege gliedert sich dabei in folgende vier Leistungsgruppen:
LG 1 Blutdruckkontrolle
Blutzuckerkontrolle
LG 2 Stütz- und Kompressionsverband
Blasenspülung
Injektionen s.c.
Instillation
Richten von Injektionen
Dekubitusbehandlung Grad 2
Auflegen von Kälte- und Wärmeträgern
Inhalationen
Medikamentengabe
Injektionen i.m.
ATS Kl: II-IV an-/ausziehen
VW suprapubischer Katheter
LG 3 Versorgung und Überprüfung von Drainagen
Absaugen
Dekubitusbehandlung Grad 3 und 4
Einlauf, Klysma/Klistier, digitale Enddarmausräumung
i.v. Infusionen
Katheterisierung der Harnblase
VW und Versorgung einer PEG
Stomabehandlung
Richten von Medikamenten
Med. Teilbad zur Behandlung bei Hauterkrankungen
LG 4 Aufwendige und sehr zeitintensive Behandlungspflege.
Wird mit der Kasse gesondert vereinbart.
Legen und Wechseln von Magensonden
Wundverbände
Stand 18.02.2016
Preise der Krankenkassenleistungen nach § 37 SGB V
Behandlungspflege
LG 1
LG 2
LG 3
LG 4
gesetzliche Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
nach Vereinbarung mit der jeweiligen Kasse
9,86 €
9,82 €
9,49 €
14,79 €
14,69 €
13,79 €
18,93 €
18,66 €
17,50 €
Besonderheiten im Rahmen der Behandlungspflege:
Infusionsgabe i.v. Flüssigkeitssubstitution
LG 3 An- & LG 2 Abhängen
LG 3 An- & Abhängen
AOK
VDAK TKK
IKK
BKK
LKK
Post
Infusionsgabe s.c.
LG 3 An- & LG 2 Abhängen
LG 3 An- & Abhängen
nach Vereinbarung
AOK
LKK
IKK
Grundpflege
gesetzliche Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
21,16 €
21,55 €
20,54 €
gesetzliche Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
19,90 €
20,27 €
19,32 €
Hauswirtschaftliche Versorgung
BKK
VDAK TKK
Post
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Zuschläge für Leistungen nach § 37 SGB V
Pädiatriezuschlag
Nachtzuschlag
(zwischen 20.00 und 6.00 Uhr)
Sonn- und Feiertagszuschlag
Heiligabend und Silvester
gesetzliche Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
1,87 €
1,90 €
1,83 €
gesetzliche Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
Post
IKK
BKK
2,17 €
2,20 €
2,12 €
Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
IKK
BKK
Post
1,31 €
1,23 €
1,16 €
Post
1,31 €
1,23 €
1,16 €
Krankenkasse
AOK
VDAK TKK
LKK
IKK
BKK
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Leistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI
Pflegekassenleistungen
Pflegeleistungen werden ausschließlich durch Fachkräfte erbracht. Bei Hauswirtschaftsleistungen
können wahlweise Fachkräfte oder ergänzende Hilfen gewählt werden.
Leistungsmodule
01 Große Toilette
02 Kleine Toilette
03 Transfer/An-/Auskleiden
04 Hilfe bei Ausscheidungen
05 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen
06 Spezielles Lagern
07 Mobilisation
08 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
09 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
10 Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
11* Hilfestellung beim Verlassen der und Wiederaufsuchen der Wohnung
12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch
14 Zubereitung einer Mahlzeit in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen
15* Einkauf/Besorgung
16* Waschen/Bügeln/Putzen
17 Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
18 Beheizen
Fachkraft
26,52 €
17,69 €
9,57 €
11,77 €
entfällt
5,89 €
5,89 €
5,89 €
20,65 €
18,12 €
8,82 €
12,98 €
2,82 €
25,97 €
7,78 €
7,78 €
5,18 €
7,78 €
* Anmerkung: pro angefangene 1/4-Stunde
Pflegevisite nach § 36 SGB XI
Pflegegestufe I und II
Pflegestufe III
Übernimmt die Pflegekasse
22,00 €
32,00 €
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Pauschalen und Zuschläge
Wegepauschale nach § 36 SGB XI
Pro Hausbesuch zur Abgeltung der Wegekosten
Bei Leistungsinanspruchnahme ausschließlich nach § 36 SGB XI
3,80 €
Bei gleichzeitiger Leistungsinanspruchnahme nach § 36 SGB XI und § 37 SGB V
AOK
LKK
Post TKK
VDAK
privat
2,14 €
2,67 €
Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen
nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Pflegedienst die Entscheidung, für welche Leistung er die
Wegepauschale(n) abrechnet. Es darf jedoch nicht die vereinbarte Höchstgrenze abrechnungsfähiger
Wegepauschalen pro Tag überschritten werden.
Pauschale bei ungeplanten Notfalleinsätzen
53,25 €
Zuschläge nach § 36 SGB XI
Nachteisätze
Sonn- und Feiertagszuschlag
Investitionskostenzulage
Altenpflegeausbildungsumlage
Samstagszuschlag 13-20 Uhr
zwischen 20.00 und 6.00 Uhr
pro Hausbesuch
pro Hausbesuch, maximal drei mal pro Tag
pro Hausbesuch, maximal drei mal pro Tag
pro Hausbesuch
2,41 €
2,48 €
0,60 €
0,46 €
1,64 €
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