Wichtige Details zur Steuerpflicht und Kranken

Sparkassen
Pensionskasse
Wichtige Details zur Steuerpflicht und Kranken-/
Pflegeversicherungspflicht auf Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung
Diese kommen auch zum Tragen, wenn
Leistungen aus einer Pensionskassenversorgung fällig werden – und zwar als
• einmalige Kapitalzahlung oder
• lebenslange Rente.
Was ist jeweils zu beachten?
Ob Steuerpflicht oder Kranken- und
Pflegeversicherungspflicht: Manche
Regelungen gelten für beide Auszahlungsvarianten (Rente oder Kapital) Ihrer
betrieblichen Altersversorgung – einige
sind unterschiedlich.
I. Steuerrechtliche Regelungen
Alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Renten
Leistungen, die mit steuerfreien Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG) finanziert worden
sind, unterliegen der vollen Besteuerung.
Kapitalzahlung
Leistungen, die mit steuerfreien Beiträgen
(§ 3 Nr. 63 EStG) finanziert worden sind, unterliegen der vollen Besteuerung.
Eine Einmalkapitalzahlung die während
des Arbeitsverhältnisses mit pauschal
versteuerten Beiträgen nach § 40 b EStG
(alte Fassung) oder durch private Beiträge
finanziert wurde, muss nicht immer komplett versteuert werden. Die mit den Beiträgen erwirtschafteten Erträge können je
nach Vertragsbeginn und der Laufzeit des
Vertrags voll, zur Hälfte oder überhaupt
nicht der Besteuerung unterliegen.
Sie fragen,
wir antworten gerne!
Sollten Sie zu diesem Merkblatt
noch Fragen haben, hilft Ihnen
auch gerne unser Service-Team
weiter.
Sie erreichen uns unter der
Rufnummer
089 2160 9797
oder
Wie werden Sie informiert?
Sie erhalten Anfang des Jahres nach der
Auszahlung der Altersleistung von uns
eine Mitteilung über die steuerpflichtigen
Leistungen. Bitte geben Sie die erhaltenen
Leistungen in der Anlage R zur Steuererklärung an. Zusätzlich sind wir gesetzlich
verpflichtet, das Bundeszentralamt für
Steuern über die Auszahlungen an Sie zu
informieren.
II. Sozialversicherungsrechtliche
Regelungen
Renten, die während des Arbeitsverhältnisses mit pauschal versteuerten Beiträgen nach § 40 b EStG (alte Fassung)
oder durch private Beiträge finanziert
wurden, unterliegen mit dem sogenannten Ertragsanteil der Besteuerung.
Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen für gesetzlich
pflichtversicherte und freiwillig versicherte
Empfänger von Versorgungsleistungen
der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Wenn Sie privat kranken- und
pflegeversichert sind, entfällt die Beitragszahlungspflicht für Sie.
Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von
Ihrem Alter zum Zeitpunkt des Rentenbezuges ab.
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen in vollem Umfang
der Kranken- und Pflegeversicherungs-
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Sie senden
eine E-Mail an
[email protected].
Sparkassen
Pensionskasse AG
Deisenhofener Straße 63
81539 München
Auf unserer Internetseite
www.s-pension.de/formulare
finden Sie die Formulare, mit
denen Sie schnell und einfach
Ihre einmalige Kapitalauszahlung
oder die monatliche Rente beantragen können.
Foto: istockphoto©FikMik
Sobald Sie Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, gilt
es noch einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu
beachten.
Sparkassen
Pensionskasse
Wichtige Details zur Steuerpflicht und Kranken-/
Pflegeversicherungspflicht auf Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung
pflicht, wenn Grenzbeträge überschritten
werden. Die Grenzbeträge beziehen sich
auf die Summe aller Leistungen, die Sie
aus betrieblichen Altersversorgungen erhalten.
Bei Einmalkapitalzahlungen wird der Zahlbetrag in 120 Monatsbeiträge aufgeteilt.
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen
Beitragsbescheid für diese Zeit (10 Jahre).
Die Beiträge müssen Sie selbst abführen.
Renten
Rentenzahlungen sind bis zu einer monatlichen Rente von 145,25 Euro von der
Kranken- bzw. Pflegeversicherungspflicht
befreit. Dieser Wert wird jährlich neu festgelegt.
Bitte beachten Sie: Diese Hinweise geben
nur die grundsätzlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Sie wissen möchten, wie sich
diese Regelungen konkret auf Ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich
bitte an Ihren Steuerberater.
Wir führen den Krankenversicherungsund den Pflegeversicherungsbeitrag unmittelbar an Ihre Krankenkasse ab.
Sie fragen,
wir antworten gerne!
Sollten Sie zu diesem Merkblatt
noch Fragen haben, hilft Ihnen
auch gerne unser Service-Team
weiter.
Sie erreichen uns unter der
Rufnummer
089 2160 9797
oder
Kapitalzahlung
Kapitalzahlungen sind bis zu 17.430 Euro
von der Kranken- bzw. Pflegeversicherungspflicht befreit. Dieser Wert wird jährlich
neu festgelegt.
Sie senden
eine E-Mail an
[email protected].
Sparkassen
Pensionskasse AG
Deisenhofener Straße 63
81539 München
Foto: istockphoto©FikMik
Auf unserer Internetseite
www.s-pension.de/formulare
finden Sie die Formulare, mit
denen Sie schnell und einfach
Ihre einmalige Kapitalauszahlung
oder die monatliche Rente beantragen können.
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