Sparkassen Pensionskasse Wichtige Details zur Steuerpflicht und Kranken-/ Pflegeversicherungspflicht auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Diese kommen auch zum Tragen, wenn Leistungen aus einer Pensionskassenversorgung fällig werden – und zwar als • einmalige Kapitalzahlung oder • lebenslange Rente. Was ist jeweils zu beachten? Ob Steuerpflicht oder Kranken- und Pflegeversicherungspflicht: Manche Regelungen gelten für beide Auszahlungsvarianten (Rente oder Kapital) Ihrer betrieblichen Altersversorgung – einige sind unterschiedlich. I. Steuerrechtliche Regelungen Alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Renten Leistungen, die mit steuerfreien Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG) finanziert worden sind, unterliegen der vollen Besteuerung. Kapitalzahlung Leistungen, die mit steuerfreien Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG) finanziert worden sind, unterliegen der vollen Besteuerung. Eine Einmalkapitalzahlung die während des Arbeitsverhältnisses mit pauschal versteuerten Beiträgen nach § 40 b EStG (alte Fassung) oder durch private Beiträge finanziert wurde, muss nicht immer komplett versteuert werden. Die mit den Beiträgen erwirtschafteten Erträge können je nach Vertragsbeginn und der Laufzeit des Vertrags voll, zur Hälfte oder überhaupt nicht der Besteuerung unterliegen. Sie fragen, wir antworten gerne! Sollten Sie zu diesem Merkblatt noch Fragen haben, hilft Ihnen auch gerne unser Service-Team weiter. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 089 2160 9797 oder Wie werden Sie informiert? Sie erhalten Anfang des Jahres nach der Auszahlung der Altersleistung von uns eine Mitteilung über die steuerpflichtigen Leistungen. Bitte geben Sie die erhaltenen Leistungen in der Anlage R zur Steuererklärung an. Zusätzlich sind wir gesetzlich verpflichtet, das Bundeszentralamt für Steuern über die Auszahlungen an Sie zu informieren. II. Sozialversicherungsrechtliche Regelungen Renten, die während des Arbeitsverhältnisses mit pauschal versteuerten Beiträgen nach § 40 b EStG (alte Fassung) oder durch private Beiträge finanziert wurden, unterliegen mit dem sogenannten Ertragsanteil der Besteuerung. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen für gesetzlich pflichtversicherte und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsleistungen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, entfällt die Beitragszahlungspflicht für Sie. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von Ihrem Alter zum Zeitpunkt des Rentenbezuges ab. Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen in vollem Umfang der Kranken- und Pflegeversicherungs- 1/2 Sie senden eine E-Mail an [email protected]. Sparkassen Pensionskasse AG Deisenhofener Straße 63 81539 München Auf unserer Internetseite www.s-pension.de/formulare finden Sie die Formulare, mit denen Sie schnell und einfach Ihre einmalige Kapitalauszahlung oder die monatliche Rente beantragen können. Foto: istockphoto©FikMik Sobald Sie Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, gilt es noch einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten. Sparkassen Pensionskasse Wichtige Details zur Steuerpflicht und Kranken-/ Pflegeversicherungspflicht auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung pflicht, wenn Grenzbeträge überschritten werden. Die Grenzbeträge beziehen sich auf die Summe aller Leistungen, die Sie aus betrieblichen Altersversorgungen erhalten. Bei Einmalkapitalzahlungen wird der Zahlbetrag in 120 Monatsbeiträge aufgeteilt. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Beitragsbescheid für diese Zeit (10 Jahre). Die Beiträge müssen Sie selbst abführen. Renten Rentenzahlungen sind bis zu einer monatlichen Rente von 145,25 Euro von der Kranken- bzw. Pflegeversicherungspflicht befreit. Dieser Wert wird jährlich neu festgelegt. Bitte beachten Sie: Diese Hinweise geben nur die grundsätzlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wieder. Wenn Sie wissen möchten, wie sich diese Regelungen konkret auf Ihre individuelle Situation auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir führen den Krankenversicherungsund den Pflegeversicherungsbeitrag unmittelbar an Ihre Krankenkasse ab. Sie fragen, wir antworten gerne! Sollten Sie zu diesem Merkblatt noch Fragen haben, hilft Ihnen auch gerne unser Service-Team weiter. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 089 2160 9797 oder Kapitalzahlung Kapitalzahlungen sind bis zu 17.430 Euro von der Kranken- bzw. Pflegeversicherungspflicht befreit. Dieser Wert wird jährlich neu festgelegt. Sie senden eine E-Mail an [email protected]. Sparkassen Pensionskasse AG Deisenhofener Straße 63 81539 München Foto: istockphoto©FikMik Auf unserer Internetseite www.s-pension.de/formulare finden Sie die Formulare, mit denen Sie schnell und einfach Ihre einmalige Kapitalauszahlung oder die monatliche Rente beantragen können. 2/2
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