Releaseinformation für VP Release R15b

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Österr. Arztekammer
eingegangen
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Hâuptvsrbånd der
österrsichischen
2015
Sozinlversicherungsft àger
Österreich ische Arztekammer
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Generaldirektor-Stu.
Dl (FH) Volker Schörghofer
T +a3 (0) 1 I 711 32-4000
F +a3 (0) 'l 1711 32-3777
[email protected]
Zl. 41 -lT -'l 9.871 1 5/0369/Scv/J¡
Wien, 05. Oktober 2015
Betreff: e-card System "Release R15b"
Sehr geehrte Damen und Herren!
wie bereits angekündigt, erfolgt im Novembet 2015 die Umstellung auf das
neue e-card Release Rl5b.
lm Folgenden wollen wir lhnen einen Überblick über die Auslieferung der
neuen Softwareversion und die wesentlichen, mit dem Release in Verbindung stehenden Neuerungen geben.
1.
Umstellungsze¡tpunkt
Das e-card System wird am Samstag, 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr serverseitig auf das neue Release umgestellt und steht wieder ab Montag, 02.
November 2015 00:00 Uhr zur Verfügung. Das Erfassen von Konsultationen ist in diesem Zeitraum ausschließlich im Offline-Modus möglich.
Am Dienstag, 03. November 2015 ab 21:OO Uhr startet die erste Rolloutwelle, bei der das neue Release an 300 Vertragspartner verteilt wird.
Der österreichweite Rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am
Dienstag, 10. November 2015 ab 21:00 Uhr.
Dieses Vorgehen wird allen Vertragspartnern rechtzeitig über das e-card
Messaging -System kommu niziert.
2.
Vertragspartnersoftware Schnittstelle SS12
Mit dem Rollout des Release R15b kommt es zu einer Ablöse von alten
Schnittstellenversionen an der SS12. Wir ersuchen Sie, mit den Softwareherstellern zu klären, ob die ven¡rendete Software die neuen SS12
Wion
3.
Kundmanngasse ?1
1S31 Wien "Postfach 600
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1
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wwwhauptverband.at
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Hauptverhand der
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Schnittstellenversionen untersttrtzt. Falls nicht, muss zeitgerecht vor dem
Releasetermin ein Softwareupdate eingespielt werden
!
Bei Vertragspaftnern, die nicht rechtzeitig umgestellt werden, kann es ab 11.
November 2015 zu Problemen bei einzelnen e-card Services kommen. Unter Umständen ist ein Verbindungsaufbau aus der Aräsoftware zum e-card
System nicht mehr möglich.
ln diesem Fall besteht weiterhin die Möglichkeit, das e-card System über
den Webbrowser zu nutzen. Alle relevanten Details dazu finden Sie im ecard Vertragspartner-Benutzerhandbuch, das auf www.sozialversicherung.at
zum Download bereit steht.
3. lnhalte des Release R15b
Alle Neuerungen können Sie der beigelegten ,,Releaseinformation" entnehmen. Dieses Dokument wird unter anderem auf der Homepage
wwr¡¡.chiokarte.at veröffentlicht.
Die e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert
und
stehen u nter vr¡ww.sozialversicherung,at zu r Verfüg u ng.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 050124714
-
4154.
Wir ersuchen Sie um eine entsprechende lnformation lhrer Mitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Hauptverband:
GD-Stv. Dl (FH) Volker Schörghofer
elektronisch gefenigt
Wien 3 'Kundmanô$assè 21
'l031
Wíe¡ -Pastfaeh 000
Seite 2
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Brielfomder âllgmdn dæx
0vR m24?79
Beilage I : Releaseinfo-R1 5b-VP-V1.0.pdf
d*s$g,sfng *-ftsc{*lT
e-card Releasei nformation
Release R15b
Version 1.0
lnformation über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden fachlichen und
technischen Anderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems.
Wien, September 2015
ecard
lnhaltsverzeichnis
1
Zweck des Dokuments...
3
2
ACHTUNG:Wichtige Hinweise für das Release R15b
4
3
Zeitliche Abfolge des Rollout
5
3.1
Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release
4
Allgemeine Anderungen bzw. Erweiterungen..................
6
4.1
Konsu ltationsverwaltung (KSE) .....
6
4.2
4.3
4.4
Dokumentationsblatt-Annahmeservice (DBAS)
WEB-GUl - Browser und Betriebssysteminformation.....
Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (eBS)
..8
..9
5
Technische Anderungen bzw. Enrueiterungen ................
10
5.1
Versionsübersicht
Vertragspartnersoftwaresch n ittstel le (SS 1 2)
Webbrowser-Versionen im e-card System
10
10
10
5.2
5.3
Releaseinformation
R1 5b
R1
5b
5
7
Seite 2 von
11
e,c.and
1 Zweck des Dokuments
Dieses Dokument enthält lnformationen über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden
fachlichen und technischen Anderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems.
Die hier beschriebenen Anderungen bzw. Erweiterungen beziehen sich auf das zuletzt gültige
Release R15a.
Releaseinformation
R1 5b
Seite 3 von 11
e,ca]-d
2
ACHTUNG: Wichtige Hinweise für das Release RlSb
Veñeilung von Softwarepaketen vor dem Rollout-Termin
Voraussetzung ist, dass die Anwender die GINA und den Router in den Wochen vor
dem Rollout nicht vom Strom nehmen. Die Aktivierung dieser Softwarepakete erfolgt
erst im Zuge des eigentlichen Rollout. Dieses Vorgehen hat keine Auswirkungen auf
die Verfügbarkeit der e-card Services.
e-card Vertragspartner-Ben utzerhand bücher
R 1 5b
Die Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen ab Oktober
2015 am Portal www.sozialversicheruno.at im Bereich,,Gesundheitsdienstleister" zur
Verfugung.
Die Ordination bzw. das e-card Equipment (GINA, Kartenleser und Router)
müssen im Zeitraum der Softwareverteilung stromversorgt sein.
Anderenfalls startet das Softwareupdate der GINA erst am Morgen nach dem Rollout
und kann infolgedessen den Betrieb beeinträchtigen. Während des Updates der GINA
können die e-card Services nicht genutzt werden.
Releaseinformation
R1 5b
Seite 4 von 'l 1
e,card
3 Zeitliche Abfolge des Rollout
3.1 Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R15b
Samstag, 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr:
.
Das e-card System wird am Samstag, dem 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr serverseitig
auf das neue Release umgestellt und steht spätestens wieder ab Montag, dem
02. November 2015 00:00 Uhr zur Verfügung. Das Erfassen von Konsultationen ist
während der Umstellung ausschließlich im Offline-Modus möglichl
Dienstag,03. November 2015 ab21:00 Uhr:
.
Start der ersten Rolloutwelle. Das Release wird auf die GINAs von 300 Vertragspartnern
verteilt.
Dienstag, 10. November 2015 ab 21:00 Uhr:
.
Österreichweiter Client-Rollout des Release R15b
Releaseinformation
R1
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11
e,U-and
4 Allgemeine Änderungen bzw. Erweiterungen
4.1 Konsultationsverwaltung (KSE)
Zwischen der österreichischen Zahnärztekammer und dem HVB wurde im Februar 2015 eine
gesamtvertragliche Vereinbarung unterzeichnet, die seit 1 . Juli 2015 in Kraft ist. Die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gratis-Zahnspange sind im $ 153a ASVG, $ 94a
GSVG, $ 95a BSVG und $ 69a B-KUVG geregelt.
lm e-card System wurde das Service KSE mit R15b erweitert. Nachfolgend ist beschrieben, wie
das Vorgehen in Bezug auf das e-card System bzw. die Buchungslogik im e-card System ab
1.
Juli 2015 bzw. ab 1. Jänner2016 ist.
Vorgehen von 1. Juli2015 bis 31. Dezember 2015
Kieferorthopäden, die Leistungen gem. $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, $ 95a BSVG und $ 69a BKUVG erbringen dürfen, werden im e-card System mit zwei neuen Fachgebieten abgebildet:
.
.
FG 30: Kieferorthopädie
FG 96: selbstständiges Ambulatorium für Kieferorthopädie
Diese buchen ab 1. Juli 2015 tür solche Leistungen im e-card System einen Regelfall. Für die
Fachgebiete 30 und 96 sind alle anderen Behandlungsfälle gesperrt. Auch die Fachgebiete 17,
62 und 86 buchen für Leistungen gem. $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, $ 95a BSVG und g 69a
B-KUVG einen Regelfall.
27 ,
Vertragspartner, die zusätzlich zu ihrem bisherigen Vertrag aufgrund des KieferorthopädieVertrages ein weiteres Fachgebiet haben, müssen bei der Buchung des Regelfalls darauf achten,
dass dieser mit dem entsprechenden Fachgebiet gebucht wird.
Vorgehen ab 1. Jänner 2016
Kieferorthopäden, die Leistungen gem. $ 153a ASVG, $ 94a GSVG, g 95a BSVG und g 69a BKUVG erbringen dürfen, buchen ab 1. Jänner 2016 für solche Leistungen im e-card System einen
der unten angeführten 9 Behandlungsfälle. Für die Fachgebiete 30 und 96 sind nur mehr diese
neuen Behandlungsfälle buchbar
- der Regelfall ist ab 01 . Jänner 2016 gesperrt.
ln der folgenden Tabelle sind die 9 neuen Behandlungsfälle und jene Fachgebietscodes, die
diese buchen dürfen, angeführt. Ab 1. Jänner 2016 sind diese von den jeweiligen Fachgebieten
verpflichtend zu buchen.
Releaseinformation R1 5b
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11
e.card
B
17 ,
27,30, 62, 86, 96
Ende interzeptive Behandlu ng
E
17 ,
27,30, 62, 86, 96
Reparatur interzeptive Behandlung
ìt
17
KFO-Beratung
<A
17,27,62,86
IOTN-Feststellung
F
30, 96
KFO Hauptbehandlung
(B
30, 96
Ende KFO Hauptbehandlung
(F
30 , 96
Reparatur KFO Hauptbehandlung
ìH
30, 96
Com pliance-Verwarnu ng
]V
30, 96
I
nterzeptive Behandlung
4.2 D okum e ntat
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, 27,30, 62, 86, 96
BAS)
Mit dem Release R15b wurden in Abstimmung mit der Österreichischen Gesellschaft für
Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH) folgende Anpassungen im VU Befundblaü
Koloskopie und im Befundblatt QZ-Koloskopie (Befundblatt im Rahmen des Qualitätszertifikats)
vorgenommen:
Makroskopischer Befund
o
Die Felder,,Zangenabtragung" und ,,Polypektomie mittels Schlinge" werden Pflichtfelder,
wenn ,,Polyp(en)" oder ,,Kolon-Ca." oder ,,Rektum-Ca." bei Makroskopischer Befund
ausgewählt wurde bzw. bei Mehrfachauswahl (2.8. Polyp(en) und Kolon-Ca., Polyp(en)
und Sonstiges, Rektum-Ca. und Polyp(en) und Sonstiges etc.).
.
Wenn bei Makroskopischer Befund nur ,,Sonstiges" ausgewählt wird, sind die Felder
,,Zangenabtragung" und,,Polypektomie mittels Schlinge" optional anzugeben.
.
Wenn bei Makroskopischer Befund nur,,ohne Befund" ausgewählt wird, ist bei den Feldern
,,Zangenabtragung" und,,Polypektomie mittels Schlinge" keine Eingabe möglich.
Anzahl Polypen und Anzahl Adenome
.
.
Beide Felder werden zweistellige Eingabefelder mit dem Wertebereich 1-99.
Die Anzahl der Polypen darf nicht kleiner als die Anzahl der Adenome sein.
Lokalisation Adenome
.
Das Feld ,,Lokalisation Adenome" muss angegeben werden, wenn im Feld ,,Adenom" ein
Wert angegeben wird und im Feld ,,Lokalisation Polypen" der Wert ,,distales und proximales
Kolon" ausgewählt wird.
Releaseinformation
R
1
5b
Se¡te 7 von
11
e.card
.
Das Feld ,,Lokalisation Adenome" darf nicht angegeben werden, wenn im Feld ,,Adenom"
nichts angegeben wird oder die Angabe im Feld ,,Lokalisation Polypen" ungleich ,,distales
und proximales Kolon" ist.
o
Auf dem e-card WEB-GUI wurde beim Histologischen Befund folgender
Hinweis
aufgenommen: Eine Angabe in ,,Lokalisation Adenom" ist nur dann zulässig, wenn bei
,,Lokalisation Polyp" der Wert,,dlsfa/es und proximales Kolon" gewählt wurde.
Einwilligungserklärung
.
Auf dem e-card WEB-GUl wurde unter dem Pflichtfeld ,,Einwilligungserklärung durch den
Patienten unterschrieben" folgender Hinweis aufgenommen: Liegt keine
Einwilligungserklärung des Patienten vor, wird das Befundblatt mangels
datenschutzrechtlicher Grundlage nicht an die ÖGGH übermittelt!
Auf dem WEB-GUl wurden die Masken 1248fi27E (VU Befundblatt Koloskopie) und 124G1127G
(Befundblatt QZ-Koloskopie) auf jeweils eine Maske zusammengelegt.
4.3 WEB-GUl
- Browser und Betriebssystem¡nformation
Beim Dialogaufbau wird seit dem Release R15a bei Verwendung von veralteten oder nicht mehr
unterstützten Browsern oder Betriebssystemenl eine entsprechende Warnung angezeigt. Mit
dem Release R15b werden bei Bedarf weiterführende lnformationen über eine Verlinkung auf die
Homepage www.chipkarte.at zur Verfügung gestellt. Wie bisher kann diese Warnung durch einen
Klick zur Kenntnis genommen werden.
Am Beispiel eines Benutzers, der einen lnternet Explorer 7 verwendet, würde folgende Warnung
bei der Anmeldung am e-card System angezeigt werden:
Der von lhnen ve¡wendete Browser lnternet Explorer 7 wird nicht mehr unterstützt. Dadurch kann
es zu abweichenden Darstellungen und Problemen beider Eingabe oder Fehlfunktionen kommen.
Bitte aktualisieren Sie lhren Browser!
Bei Browsern, die im e-card System nicht unterstützt werden, wird eine andere Warnung
angezeigt:
Der von lhnen verwendete Browser Opera 30 wird nicht unterstützt. Dadurch kann es zu
abweichenden Darstellungen und Problemen beider Eingabe oder Fehtfunktionen kommen.
Bitte verwenden Sie einen im e-card Sysfem unterstützten Browser.
1
Wie beispielsweise Windows Server 2003, Windows Xp oder Windows 9g
Releaseinformation
R1
5b
Seite
I
von
11
e.card
Für Benutzer, die den Kompatibilitätsmodus des lnternet Explorer 9,10 oder 1 1 ven¡venden, wird
der Kompatibilitätsmodus bei der Kommunikation mit dem e-card System zukünftig unterdrückt.
4.4 Elektron¡sches Bewilligungs- und Antragsserv¡ce (eBS)
Das elektronische Bewilligungs- und
Antragsservice (eBS)
ist eine elektronische
Administrationsunterstützung für alle beteiligten Rollen (Leistungsverordner, Leistungserbringer,
Krankenversicherungsträger und Versicherte) im Antrags- bzw. Bewilligungswesen.
Der Prozess der Leistungsverordnung wird im Service bis hin zur Unterstützung der Abrechnung
der erbrachten Leistung abgebildet. Zusätzlich liefert eBS beim Übermitteln eines Antrags die
lnformation, ob die verordnete Leistung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig ist. Durch die
Antrags-lD können alle beteiligten Rollen den Status der Verordnung nachverfolgen. Darüber
hinaus kann der Versicherte den Status der Verordnung über ein Web-Portal online abfragen
bzw. erfolgt auf Wunsch des Versicherten eine vollautomatische Benachrichtigung mittels SMS
oder E-Mail.
Folgende Leistungsarten werden unter dem Titel ,,Untersuchungen" in der ersten Ausbaustufe
2016 berücksichtigt.
.
.
o
.
.
.
Computertomographie
Magnetresonanztomographie
nuklearmedizinische Untersuchungen
humangenetische Untersuchungen
klinisch psychologische Diagnostik
Knochendichtemessung
Das Service eBS wird vorerst nur den Softwareherstellern im Test-Referenzsystem zurVerfügung
gestellt.
Releaseinformation
R
1
5b
Seite 9 von
11
e.card
5
Technische Änderungen bzw. Erweiterungen
5.1 Versionsübersicht
Ordinationsclient:
GINA-Distribution:
15.2.3.xx
I-AN-CCR Firmware:
Build 1144
5.2 Vertragspartnersoftwa resc h n ittstel le (SS I 2)
Folgende Schnittstellenversionen stehen mit dem Release R15b zur Verfügung
Ø
U'
12
13
/
16
o.
U'
E
o
=
I
11
10
Ð
=
IJJ
rÍ,
Ît
f
ch
o
5
5
4
4
3
3
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9
l-
o.
o
É,
o.
vltd¡
2
3
2
/
neue Schnittstellenversion
5.3 Webbrowser-Vers¡onen im e-card System
Unterstützte Browser:
Microsoft lnternet Explorer Version 9, 10 und
11
Mozilla Firefox Version 41 bzw.38 ESR
Google Chrome in der vor R15b Rollout aktuellen Version
Apple SafariVersion 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9)2
ln lhrem Interesse wird empfohlen, immer die aktuellste Version des Browsers zu verwenden.
Bei der Veruvendung von nicht unterstü2ten Browserversionen kann es zu Fehlfunktionen
kommen.
2
Der Support von Safari-Webbrowsern auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt.
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Seite 10von
11
e"cand
Seitens e-card System nicht unterstützt werden:
o nicht explizit angeführte Browser,
. vom Hersteller nicht gewartete3 Betriebssystem- und Browserversionen (inkl.
Betaversionen) und
.
vom Standard abweichende Browsereinstellungen.
Die Verwendung von nicht explizit angeführten Browsern ist grundsätzlich möglich, kann aber zu
Problemen führen, die aufgrund nicht ausreichender oder fehlender Kompatibilität
zu
den
unterstützten Browsern ein Weiterarbeiten des Vertragspartners beeinträchtigen können. Bei
Fehlfunktionen kann kein Support geleistet werden.
s Unter,,gewartet" wird verstanden, dass vom jeweiligen Hersteller regelmäßig Updates und/oder (Sicherheits-)
Patches ausgeliefert werden.
Releaseinformation
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11
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