e-card Releaseinformation Release R15b Version 1.0 Information über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden fachlichen und technischen Änderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems. Wien, September 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck des Dokuments............................................................................................................ 3 2 ACHTUNG: Wichtige Hinweise für das Release R15b ............................................................ 4 3 Zeitliche Abfolge des Rollout................................................................................................... 5 3.1 Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R15b ........................................................5 4 Allgemeine Änderungen bzw. Erweiterungen .......................................................................... 6 4.1 4.2 4.3 4.4 Konsultationsverwaltung (KSE) ...............................................................................................6 Dokumentationsblatt-Annahmeservice (DBAS) .......................................................................7 WEB-GUI – Browser und Betriebssysteminformation..............................................................8 Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) .........................................................9 5 Technische Änderungen bzw. Erweiterungen ....................................................................... 10 5.1 5.2 5.3 Versionsübersicht .................................................................................................................10 Vertragspartnersoftwareschnittstelle (SS12) .........................................................................10 Webbrowser-Versionen im e-card System ............................................................................10 Releaseinformation R15b Seite 2 von 11 1 Zweck des Dokuments Dieses Dokument enthält Informationen über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden fachlichen und technischen Änderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems. Die hier beschriebenen Änderungen bzw. Erweiterungen beziehen sich auf das zuletzt gültige Release R15a. Releaseinformation R15b Seite 3 von 11 2 ACHTUNG: Wichtige Hinweise für das Release R15b Verteilung von Softwarepaketen vor dem Rollout-Termin Voraussetzung ist, dass die Anwender die GINA und den Router in den Wochen vor dem Rollout nicht vom Strom nehmen. Die Aktivierung dieser Softwarepakete erfolgt erst im Zuge des eigentlichen Rollout. Dieses Vorgehen hat keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der e-card Services. e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher R15b Die Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen ab Oktober 2015 am Portal www.sozialversicherung.at im Bereich „Gesundheitsdienstleister“ zur Verfügung. Die Ordination bzw. das e-card Equipment (GINA, Kartenleser und Router) müssen im Zeitraum der Softwareverteilung stromversorgt sein. Anderenfalls startet das Softwareupdate der GINA erst am Morgen nach dem Rollout und kann infolgedessen den Betrieb beeinträchtigen. Während des Updates der GINA können die e-card Services nicht genutzt werden. Releaseinformation R15b Seite 4 von 11 3 Zeitliche Abfolge des Rollout 3.1 Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R15b Samstag, 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr: Das e-card System wird am Samstag, dem 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr serverseitig auf das neue Release umgestellt und steht spätestens wieder ab Montag, dem 02. November 2015 00:00 Uhr zur Verfügung. Das Erfassen von Konsultationen ist während der Umstellung ausschließlich im Offline-Modus möglich! Dienstag, 03. November 2015 ab 21:00 Uhr: Start der ersten Rolloutwelle. Das Release wird auf die GINAs von 300 Vertragspartnern verteilt. Dienstag, 10. November 2015 ab 21:00 Uhr: Österreichweiter Client-Rollout des Release R15b Releaseinformation R15b Seite 5 von 11 4 Allgemeine Änderungen bzw. Erweiterungen 4.1 Konsultationsverwaltung (KSE) Zwischen der österreichischen Zahnärztekammer und dem HVB wurde im Februar 2015 eine gesamtvertragliche Vereinbarung unterzeichnet, die seit 1. Juli 2015 in Kraft ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gratis-Zahnspange sind im § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a B-KUVG geregelt. Im e-card System wurde das Service KSE mit R15b erweitert. Nachfolgend ist beschrieben, wie das Vorgehen in Bezug auf das e-card System bzw. die Buchungslogik im e-card System ab 1. Juli 2015 bzw. ab 1. Jänner 2016 ist. Vorgehen von 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 Kieferorthopäden, die Leistungen gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a BKUVG erbringen dürfen, werden im e-card System mit zwei neuen Fachgebieten abgebildet: FG 30: Kieferorthopädie FG 96: selbstständiges Ambulatorium für Kieferorthopädie Diese buchen ab 1. Juli 2015 für solche Leistungen im e-card System einen Regelfall. Für die Fachgebiete 30 und 96 sind alle anderen Behandlungsfälle gesperrt. Auch die Fachgebiete 17, 27, 62 und 86 buchen für Leistungen gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a B-KUVG einen Regelfall. Vertragspartner, die zusätzlich zu ihrem bisherigen Vertrag aufgrund des KieferorthopädieVertrages ein weiteres Fachgebiet haben, müssen bei der Buchung des Regelfalls darauf achten, dass dieser mit dem entsprechenden Fachgebiet gebucht wird. Vorgehen ab 1. Jänner 2016 Kieferorthopäden, die Leistungen gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a BKUVG erbringen dürfen, buchen ab 1. Jänner 2016 für solche Leistungen im e-card System einen der unten angeführten 9 Behandlungsfälle. Für die Fachgebiete 30 und 96 sind nur mehr diese neuen Behandlungsfälle buchbar – der Regelfall ist ab 01. Jänner 2016 gesperrt. In der folgenden Tabelle sind die 9 neuen Behandlungsfälle und jene Fachgebietscodes, die diese buchen dürfen, angeführt. Ab 1. Jänner 2016 sind diese von den jeweiligen Fachgebieten verpflichtend zu buchen. Releaseinformation R15b Seite 6 von 11 Behandlungsfälle Code Kann gebucht werden von FG Interzeptive Behandlung IB 17, 27, 30, 62, 86, 96 Ende interzeptive Behandlung IE 17, 27, 30, 62, 86, 96 Reparatur interzeptive Behandlung RI 17, 27, 30, 62, 86, 96 KFO-Beratung KA 17, 27, 62, 86 IOTN-Feststellung IF 30, 96 KFO Hauptbehandlung KB 30, 96 Ende KFO Hauptbehandlung KF 30, 96 Reparatur KFO Hauptbehandlung RH 30, 96 Compliance-Verwarnung CV 30, 96 4.2 Dokumentationsblatt-Annahmeservice (DBAS) Mit dem Release R15b wurden in Abstimmung mit der Österreichischen Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH) folgende Anpassungen im VU Befundblatt Koloskopie und im Befundblatt QZ-Koloskopie (Befundblatt im Rahmen des Qualitätszertifikats) vorgenommen: Makroskopischer Befund Die Felder „Zangenabtragung“ und „Polypektomie mittels Schlinge“ werden Pflichtfelder, wenn „Polyp(en)“ oder „Kolon-Ca.“ oder „Rektum-Ca.“ bei Makroskopischer Befund ausgewählt wurde bzw. bei Mehrfachauswahl (z.B. Polyp(en) und Kolon-Ca., Polyp(en) und Sonstiges, Rektum-Ca. und Polyp(en) und Sonstiges etc.). Wenn bei Makroskopischer Befund nur „Sonstiges“ ausgewählt wird, sind die Felder „Zangenabtragung“ und „Polypektomie mittels Schlinge“ optional anzugeben. Wenn bei Makroskopischer Befund nur „ohne Befund“ ausgewählt wird, ist bei den Feldern „Zangenabtragung“ und „Polypektomie mittels Schlinge“ keine Eingabe möglich. Anzahl Polypen und Anzahl Adenome Beide Felder werden zweistellige Eingabefelder mit dem Wertebereich 1-99. Die Anzahl der Polypen darf nicht kleiner als die Anzahl der Adenome sein. Lokalisation Adenome Das Feld „Lokalisation Adenome“ muss angegeben werden, wenn im Feld „Adenom“ ein Wert angegeben wird und im Feld „Lokalisation Polypen“ der Wert „distales und proximales Kolon“ ausgewählt wird. Releaseinformation R15b Seite 7 von 11 Das Feld „Lokalisation Adenome“ darf nicht angegeben werden, wenn im Feld „Adenom“ nichts angegeben wird oder die Angabe im Feld „Lokalisation Polypen“ ungleich „distales und proximales Kolon“ ist. Auf dem e-card WEB-GUI wurde beim Histologischen Befund folgender Hinweis aufgenommen: Eine Angabe in „Lokalisation Adenom“ ist nur dann zulässig, wenn bei „Lokalisation Polyp“ der Wert „distales und proximales Kolon“ gewählt wurde. Einwilligungserklärung Auf dem e-card WEB-GUI wurde unter dem Pflichtfeld „Einwilligungserklärung durch den Patienten unterschrieben“ Einwilligungserklärung des folgender Hinweis Patienten vor, wird aufgenommen: das Liegt Befundblatt keine mangels datenschutzrechtlicher Grundlage nicht an die ÖGGH übermittelt! Auf dem WEB-GUI wurden die Masken 124E/127E (VU Befundblatt Koloskopie) und 124G/127G (Befundblatt QZ-Koloskopie) auf jeweils eine Maske zusammengelegt. 4.3 WEB-GUI – Browser und Betriebssysteminformation Beim Dialogaufbau wird seit dem Release R15a bei Verwendung von veralteten oder nicht mehr unterstützten Browsern oder Betriebssystemen1 eine entsprechende Warnung angezeigt. Mit dem Release R15b werden bei Bedarf weiterführende Informationen über eine Verlinkung auf die Homepage www.chipkarte.at zur Verfügung gestellt. Wie bisher kann diese Warnung durch einen Klick zur Kenntnis genommen werden. Am Beispiel eines Benutzers, der einen Internet Explorer 7 verwendet, würde folgende Warnung bei der Anmeldung am e-card System angezeigt werden: Der von Ihnen verwendete Browser Internet Explorer 7 wird nicht mehr unterstützt. Dadurch kann es zu abweichenden Darstellungen und Problemen bei der Eingabe oder Fehlfunktionen kommen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser! Bei Browsern, die im e-card System nicht unterstützt werden, wird eine andere Warnung angezeigt: Der von Ihnen verwendete Browser Opera 30 wird nicht unterstützt. Dadurch kann es zu abweichenden Darstellungen und Problemen bei der Eingabe oder Fehlfunktionen kommen. Bitte verwenden Sie einen im e-card System unterstützten Browser. Weiterführende Informationen 1 Wie beispielsweise Windows Server 2003, Windows XP oder Windows 98 Releaseinformation R15b Seite 8 von 11 Für Benutzer, die den Kompatibilitätsmodus des Internet Explorer 9,10 oder 11 verwenden, wird der Kompatibilitätsmodus bei der Kommunikation mit dem e-card System zukünftig unterdrückt. 4.4 Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) Das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) ist eine elektronische Administrationsunterstützung für alle beteiligten Rollen (Leistungsverordner, Leistungserbringer, Krankenversicherungsträger und Versicherte) im Antrags- bzw. Bewilligungswesen. Der Prozess der Leistungsverordnung wird im Service bis hin zur Unterstützung der Abrechnung der erbrachten Leistung abgebildet. Zusätzlich liefert eBS beim Übermitteln eines Antrags die Information, ob die verordnete Leistung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig ist. Durch die Antrags-ID können alle beteiligten Rollen den Status der Verordnung nachverfolgen. Darüber hinaus kann der Versicherte den Status der Verordnung über ein Web-Portal online abfragen bzw. erfolgt auf Wunsch des Versicherten eine vollautomatische Benachrichtigung mittels SMS oder E-Mail. Folgende Leistungsarten werden unter dem Titel „Untersuchungen“ in der ersten Ausbaustufe 2016 berücksichtigt. Computertomographie Magnetresonanztomographie nuklearmedizinische Untersuchungen humangenetische Untersuchungen klinisch psychologische Diagnostik Knochendichtemessung Das Service eBS wird vorerst nur den Softwareherstellern im Test-Referenzsystem zur Verfügung gestellt. Releaseinformation R15b Seite 9 von 11 5 Technische Änderungen bzw. Erweiterungen 5.1 Versionsübersicht Ordinationsclient: GINA-Distribution: 15.2.3.xx LAN-CCR Firmware: Build 1144 5.2 Vertragspartnersoftwareschnittstelle (SS12) 5 10 9 BKF 15 8 PROP 12 10 DAS entfallen 11 STS 16 12 UZE 13 AUM Kompatibel DMP 17 DBAS 14 ABS KSE R15b SAS BASE Folgende Schnittstellenversionen stehen mit dem Release R15b zur Verfügung: 5 4 4 2 3 3 3 2 8 … neue Schnittstellenversion 5.3 Webbrowser-Versionen im e-card System Unterstützte Browser: Microsoft Internet Explorer Version 9, 10 und 11 Mozilla Firefox Version 41 bzw. 38 ESR Google Chrome in der vor R15b Rollout aktuellen Version Apple Safari Version 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9)2 In Ihrem Interesse wird empfohlen, immer die aktuellste Version des Browsers zu verwenden. Bei der Verwendung von nicht unterstützten Browserversionen kann es zu Fehlfunktionen kommen. 2 Der Support von Safari-Webbrowsern auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt. Releaseinformation R15b Seite 10 von 11 Seitens e-card System nicht unterstützt werden: nicht explizit angeführte Browser, vom Hersteller nicht gewartete3 Betriebssystem- und Browserversionen (inkl. Betaversionen) und vom Standard abweichende Browsereinstellungen. Die Verwendung von nicht explizit angeführten Browsern ist grundsätzlich möglich, kann aber zu Problemen führen, die aufgrund nicht ausreichender oder fehlender Kompatibilität zu den unterstützten Browsern ein Weiterarbeiten des Vertragspartners beeinträchtigen können. Bei Fehlfunktionen kann kein Support geleistet werden. Unter „gewartet“ wird verstanden, dass vom jeweiligen Hersteller regelmäßig Updates und/oder (Sicherheits-) Patches ausgeliefert werden. 3 Releaseinformation R15b Seite 11 von 11
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