e-card Release R15b

e-card Releaseinformation
Release R15b
Version 1.0
Information über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden fachlichen und
technischen Änderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems.
Wien, September 2015
Inhaltsverzeichnis
1
Zweck des Dokuments............................................................................................................ 3
2
ACHTUNG: Wichtige Hinweise für das Release R15b ............................................................ 4
3
Zeitliche Abfolge des Rollout................................................................................................... 5
3.1
Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R15b ........................................................5
4
Allgemeine Änderungen bzw. Erweiterungen .......................................................................... 6
4.1
4.2
4.3
4.4
Konsultationsverwaltung (KSE) ...............................................................................................6
Dokumentationsblatt-Annahmeservice (DBAS) .......................................................................7
WEB-GUI – Browser und Betriebssysteminformation..............................................................8
Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (eBS) .........................................................9
5
Technische Änderungen bzw. Erweiterungen ....................................................................... 10
5.1
5.2
5.3
Versionsübersicht .................................................................................................................10
Vertragspartnersoftwareschnittstelle (SS12) .........................................................................10
Webbrowser-Versionen im e-card System ............................................................................10
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1 Zweck des Dokuments
Dieses Dokument enthält Informationen über die mit dem Release R15b in Kraft tretenden
fachlichen und technischen Änderungen bzw. Erweiterungen des e-card Systems.
Die hier beschriebenen Änderungen bzw. Erweiterungen beziehen sich auf das zuletzt gültige
Release R15a.
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2 ACHTUNG: Wichtige Hinweise für das Release R15b
Verteilung von Softwarepaketen vor dem Rollout-Termin
Voraussetzung ist, dass die Anwender die GINA und den Router in den Wochen vor
dem Rollout nicht vom Strom nehmen. Die Aktivierung dieser Softwarepakete erfolgt
erst im Zuge des eigentlichen Rollout. Dieses Vorgehen hat keine Auswirkungen auf
die Verfügbarkeit der e-card Services.
e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher R15b
Die Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen ab Oktober
2015 am Portal www.sozialversicherung.at im Bereich „Gesundheitsdienstleister“ zur
Verfügung.
Die Ordination bzw. das e-card Equipment (GINA, Kartenleser und Router)
müssen im Zeitraum der Softwareverteilung stromversorgt sein.
Anderenfalls startet das Softwareupdate der GINA erst am Morgen nach dem Rollout
und kann infolgedessen den Betrieb beeinträchtigen. Während des Updates der GINA
können die e-card Services nicht genutzt werden.
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3 Zeitliche Abfolge des Rollout
3.1 Vertragspartner (Produktiv-GINA) Rollout Release R15b
Samstag, 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr:

Das e-card System wird am Samstag, dem 31. Oktober 2015 ab 14:00 Uhr serverseitig
auf das neue Release umgestellt und steht spätestens wieder ab Montag, dem
02. November 2015 00:00 Uhr zur Verfügung. Das Erfassen von Konsultationen ist
während der Umstellung ausschließlich im Offline-Modus möglich!
Dienstag, 03. November 2015 ab 21:00 Uhr:

Start der ersten Rolloutwelle. Das Release wird auf die GINAs von 300 Vertragspartnern
verteilt.
Dienstag, 10. November 2015 ab 21:00 Uhr:

Österreichweiter Client-Rollout des Release R15b
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4 Allgemeine Änderungen bzw. Erweiterungen
4.1 Konsultationsverwaltung (KSE)
Zwischen der österreichischen Zahnärztekammer und dem HVB wurde im Februar 2015 eine
gesamtvertragliche Vereinbarung unterzeichnet, die seit 1. Juli 2015 in Kraft ist. Die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gratis-Zahnspange sind im § 153a ASVG, § 94a
GSVG, § 95a BSVG und § 69a B-KUVG geregelt.
Im e-card System wurde das Service KSE mit R15b erweitert. Nachfolgend ist beschrieben, wie
das Vorgehen in Bezug auf das e-card System bzw. die Buchungslogik im e-card System ab 1.
Juli 2015 bzw. ab 1. Jänner 2016 ist.
Vorgehen von 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015
Kieferorthopäden, die Leistungen gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a BKUVG erbringen dürfen, werden im e-card System mit zwei neuen Fachgebieten abgebildet:

FG 30: Kieferorthopädie

FG 96: selbstständiges Ambulatorium für Kieferorthopädie
Diese buchen ab 1. Juli 2015 für solche Leistungen im e-card System einen Regelfall. Für die
Fachgebiete 30 und 96 sind alle anderen Behandlungsfälle gesperrt. Auch die Fachgebiete 17,
27, 62 und 86 buchen für Leistungen gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a
B-KUVG einen Regelfall.
Vertragspartner, die zusätzlich zu ihrem bisherigen Vertrag aufgrund des KieferorthopädieVertrages ein weiteres Fachgebiet haben, müssen bei der Buchung des Regelfalls darauf achten,
dass dieser mit dem entsprechenden Fachgebiet gebucht wird.
Vorgehen ab 1. Jänner 2016
Kieferorthopäden, die Leistungen gem. § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG und § 69a BKUVG erbringen dürfen, buchen ab 1. Jänner 2016 für solche Leistungen im e-card System einen
der unten angeführten 9 Behandlungsfälle. Für die Fachgebiete 30 und 96 sind nur mehr diese
neuen Behandlungsfälle buchbar – der Regelfall ist ab 01. Jänner 2016 gesperrt.
In der folgenden Tabelle sind die 9 neuen Behandlungsfälle und jene Fachgebietscodes, die
diese buchen dürfen, angeführt. Ab 1. Jänner 2016 sind diese von den jeweiligen Fachgebieten
verpflichtend zu buchen.
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Behandlungsfälle
Code
Kann gebucht werden von FG
Interzeptive Behandlung
IB
17, 27, 30, 62, 86, 96
Ende interzeptive Behandlung
IE
17, 27, 30, 62, 86, 96
Reparatur interzeptive Behandlung
RI
17, 27, 30, 62, 86, 96
KFO-Beratung
KA
17, 27, 62, 86
IOTN-Feststellung
IF
30, 96
KFO Hauptbehandlung
KB
30, 96
Ende KFO Hauptbehandlung
KF
30, 96
Reparatur KFO Hauptbehandlung
RH
30, 96
Compliance-Verwarnung
CV
30, 96
4.2 Dokumentationsblatt-Annahmeservice (DBAS)
Mit dem Release R15b wurden in Abstimmung mit der Österreichischen Gesellschaft für
Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH) folgende Anpassungen im VU Befundblatt
Koloskopie und im Befundblatt QZ-Koloskopie (Befundblatt im Rahmen des Qualitätszertifikats)
vorgenommen:
Makroskopischer Befund

Die Felder „Zangenabtragung“ und „Polypektomie mittels Schlinge“ werden Pflichtfelder,
wenn „Polyp(en)“ oder „Kolon-Ca.“ oder „Rektum-Ca.“ bei Makroskopischer Befund
ausgewählt wurde bzw. bei Mehrfachauswahl (z.B. Polyp(en) und Kolon-Ca., Polyp(en)
und Sonstiges, Rektum-Ca. und Polyp(en) und Sonstiges etc.).

Wenn bei Makroskopischer Befund nur „Sonstiges“ ausgewählt wird, sind die Felder
„Zangenabtragung“ und „Polypektomie mittels Schlinge“ optional anzugeben.

Wenn bei Makroskopischer Befund nur „ohne Befund“ ausgewählt wird, ist bei den Feldern
„Zangenabtragung“ und „Polypektomie mittels Schlinge“ keine Eingabe möglich.
Anzahl Polypen und Anzahl Adenome

Beide Felder werden zweistellige Eingabefelder mit dem Wertebereich 1-99.

Die Anzahl der Polypen darf nicht kleiner als die Anzahl der Adenome sein.
Lokalisation Adenome

Das Feld „Lokalisation Adenome“ muss angegeben werden, wenn im Feld „Adenom“ ein
Wert angegeben wird und im Feld „Lokalisation Polypen“ der Wert „distales und proximales
Kolon“ ausgewählt wird.
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
Das Feld „Lokalisation Adenome“ darf nicht angegeben werden, wenn im Feld „Adenom“
nichts angegeben wird oder die Angabe im Feld „Lokalisation Polypen“ ungleich „distales
und proximales Kolon“ ist.

Auf dem e-card WEB-GUI wurde beim Histologischen Befund folgender Hinweis
aufgenommen: Eine Angabe in „Lokalisation Adenom“ ist nur dann zulässig, wenn bei
„Lokalisation Polyp“ der Wert „distales und proximales Kolon“ gewählt wurde.
Einwilligungserklärung

Auf dem e-card WEB-GUI wurde unter dem Pflichtfeld „Einwilligungserklärung durch den
Patienten
unterschrieben“
Einwilligungserklärung
des
folgender
Hinweis
Patienten
vor,
wird
aufgenommen:
das
Liegt
Befundblatt
keine
mangels
datenschutzrechtlicher Grundlage nicht an die ÖGGH übermittelt!
Auf dem WEB-GUI wurden die Masken 124E/127E (VU Befundblatt Koloskopie) und 124G/127G
(Befundblatt QZ-Koloskopie) auf jeweils eine Maske zusammengelegt.
4.3 WEB-GUI – Browser und Betriebssysteminformation
Beim Dialogaufbau wird seit dem Release R15a bei Verwendung von veralteten oder nicht mehr
unterstützten Browsern oder Betriebssystemen1 eine entsprechende Warnung angezeigt. Mit
dem Release R15b werden bei Bedarf weiterführende Informationen über eine Verlinkung auf die
Homepage www.chipkarte.at zur Verfügung gestellt. Wie bisher kann diese Warnung durch einen
Klick zur Kenntnis genommen werden.
Am Beispiel eines Benutzers, der einen Internet Explorer 7 verwendet, würde folgende Warnung
bei der Anmeldung am e-card System angezeigt werden:
Der von Ihnen verwendete Browser Internet Explorer 7 wird nicht mehr unterstützt. Dadurch kann
es zu abweichenden Darstellungen und Problemen bei der Eingabe oder Fehlfunktionen kommen.
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser!
Bei Browsern, die im e-card System nicht unterstützt werden, wird eine andere Warnung
angezeigt:
Der von Ihnen verwendete Browser Opera 30 wird nicht unterstützt. Dadurch kann es zu
abweichenden Darstellungen und Problemen bei der Eingabe oder Fehlfunktionen kommen.
Bitte verwenden Sie einen im e-card System unterstützten Browser. Weiterführende Informationen
1
Wie beispielsweise Windows Server 2003, Windows XP oder Windows 98
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Für Benutzer, die den Kompatibilitätsmodus des Internet Explorer 9,10 oder 11 verwenden, wird
der Kompatibilitätsmodus bei der Kommunikation mit dem e-card System zukünftig unterdrückt.
4.4 Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (eBS)
Das
elektronische
Bewilligungs-
und
Antragsservice
(eBS)
ist
eine
elektronische
Administrationsunterstützung für alle beteiligten Rollen (Leistungsverordner, Leistungserbringer,
Krankenversicherungsträger und Versicherte) im Antrags- bzw. Bewilligungswesen.
Der Prozess der Leistungsverordnung wird im Service bis hin zur Unterstützung der Abrechnung
der erbrachten Leistung abgebildet. Zusätzlich liefert eBS beim Übermitteln eines Antrags die
Information, ob die verordnete Leistung bewilligungsfrei oder bewilligungspflichtig ist. Durch die
Antrags-ID können alle beteiligten Rollen den Status der Verordnung nachverfolgen. Darüber
hinaus kann der Versicherte den Status der Verordnung über ein Web-Portal online abfragen
bzw. erfolgt auf Wunsch des Versicherten eine vollautomatische Benachrichtigung mittels SMS
oder E-Mail.
Folgende Leistungsarten werden unter dem Titel „Untersuchungen“ in der ersten Ausbaustufe
2016 berücksichtigt.

Computertomographie

Magnetresonanztomographie

nuklearmedizinische Untersuchungen

humangenetische Untersuchungen

klinisch psychologische Diagnostik

Knochendichtemessung
Das Service eBS wird vorerst nur den Softwareherstellern im Test-Referenzsystem zur Verfügung
gestellt.
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5 Technische Änderungen bzw. Erweiterungen
5.1 Versionsübersicht
Ordinationsclient:
GINA-Distribution:
15.2.3.xx
LAN-CCR Firmware:
Build 1144
5.2 Vertragspartnersoftwareschnittstelle (SS12)
5
10
9
BKF
15
8
PROP
12
10
DAS
entfallen
11
STS
16
12
UZE
13
AUM
Kompatibel
DMP
17
DBAS
14
ABS
KSE
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SAS
BASE
Folgende Schnittstellenversionen stehen mit dem Release R15b zur Verfügung:
5
4
4
2
3
3
3
2
8
… neue Schnittstellenversion
5.3 Webbrowser-Versionen im e-card System
Unterstützte Browser:
Microsoft Internet Explorer Version 9, 10 und 11
Mozilla Firefox Version 41 bzw. 38 ESR
Google Chrome in der vor R15b Rollout aktuellen Version
Apple Safari Version 8.0 (auf Mac OSX 10.10) und Version 7.1 (auf Mac OSX 10.9)2
In Ihrem Interesse wird empfohlen, immer die aktuellste Version des Browsers zu verwenden.
Bei der Verwendung von nicht unterstützten Browserversionen kann es zu Fehlfunktionen
kommen.
2
Der Support von Safari-Webbrowsern auf Windows-Betriebssystemen wurde vom Hersteller eingestellt.
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Seitens e-card System nicht unterstützt werden:

nicht explizit angeführte Browser,

vom
Hersteller
nicht
gewartete3
Betriebssystem-
und
Browserversionen
(inkl.
Betaversionen) und

vom Standard abweichende Browsereinstellungen.
Die Verwendung von nicht explizit angeführten Browsern ist grundsätzlich möglich, kann aber zu
Problemen führen, die aufgrund nicht ausreichender oder fehlender Kompatibilität zu den
unterstützten Browsern ein Weiterarbeiten des Vertragspartners beeinträchtigen können. Bei
Fehlfunktionen kann kein Support geleistet werden.
Unter „gewartet“ wird verstanden, dass vom jeweiligen Hersteller regelmäßig Updates und/oder (Sicherheits-)
Patches ausgeliefert werden.
3
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