Zur Verfügung gestellt von Rechtsschutz - www.das.at format.at › Service › Recht 15. September 2015 Wie man sich gegen Mobbing in der Schule wehrt Von anderen gehänselt, ausgeschlossen und bloßgestellt zu werden, zählt zu den schlimmsten Erfahrungen, die Schüler machen können. Doch das braucht man nicht zu erdulden. Wie sich Kinder, Eltern und Lehrer zur Wehr setzen und welche Gesetze Täter sogar hinter Gitter bringen können. Fast jeder zweite Schüler ist von Mobbing betroffen. Das ist das Ergebnis einer jüngsten Befragung der Notrufeinrichtung „147 Rat auf Draht“ und des SOS Kinderdorfs. Besonders hoch ist die Zahl der Betroffenen unter den Neun- bis 14-Jährigen. Doch viele Jugendliche trauen sich nicht, um Hilfe zu bitten. Laut Studie stehen beim Mobbing Beschimpfungen und Beleidigungen auf Platz eins. Bei Mädchen folgt darauf das systematische Ausschließen einer Person, bei den Burschen ist körperliche Gewalt der nächste Schritt. Von Cybermobbing sind tendenziell ältere und weibliche Jugendliche betroffen. Doch unabhängig davon, welche Form der Verunglimpfung gewählt wird und wer davon betroffen ist, die Betroffenen sollten wissen, wie sie sich dagegen wehren können und an wen man sich für Hilfe wenden kann. Die D.A.S. Rechtsschutz AG klärt deshalb zum Thema Mobbing in und außerhalb von Schulen auf: Was man unter Mobbing versteht Generell spricht man von Mobbing, wenn jemand über eine längere Zeit gegenüber einem bestimmten Menschen negativ agiert und diesen sozusagen „fertigmachen“ will. In der Schule können sowohl Schüler als auch Lehrer solchen Übergriffen ausgesetzt sein und sowohl Opfer als auch Täter sein. Wie sich Mobbing äußert Mobbing ist in allen Schulstufen gegenwärtig. Burschen und Mädchen sind gleichermaßen davon betroffen. Besonders gefährdet sind Kinder mit besonderen Merkmalen, die aus der Norm fallen. Das kann eine andere Sprache sein, eine Behinderung oder anderes. Zwar sind solche Vorfälle während des Unterrichts eher selten, dafür sind Kinder und Jugendliche Mobbing vor allem in den Pausen und am Schulweg ausgesetzt. www.format.at Man unterscheidet zwischen aktivem, direktem Mobbing. Darunter fallen beispielsweise Auslachen, Beleidigen, Hänseln, Drohen, Erpressen, Nötigen oder auch körperliche Übergriffe. Unter passives, indirektes Mobbing fällt etwa das Verbreiten von Lügen, soziales Ausgrenzen, Stehlen oder Zerstören von Eigentum des Mobbingopfers. Was kann man tun, wenn Schüler gemobbt werden? In einem ersten Schritt ist Aufklärung wichtig. „Lehrer sollten mit Kindern bewusst dieses Thema anschneiden und darüber aufklären“, rät Ingo Kaufmann, Jurist und Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. Er empfiehlt auch, dass Lehrer und Eltern regelmäßig mit Kindern über Fälle von Mobbing reden, damit Kinder solche Situationen rasch erkennen. Tritt der Fall ein, rät Kaufmann, Lehrer oder Beratungsstellen einzuschalten. Wenn Facebook & Co zum Schauplatz für Mobbing werden Ein immer häufiger auftretender Fall von Mobbing ist das sogenannte Cybermobbing. Bei dieser Form des Mobbings benutzen Täter das Internet oder andere Kommunikationstechnologien dazu, andere beispielsweise einzuschüchtern, mit Fotos und/oder verbal bloßzustellen. Nähere Infos zu Cybermobbing, finden Sie auf format.at. Was können Schüler gegen Mobbing tun: - Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter in Jugendeinrichtungen informieren - Sich an eine Vertrauensperson wenden und eventuell auch psychologische Hilfe in Anspruch nehmen - Nicht lange warten, rasch handeln und Hilfe organisieren - Bei Cybermobbing die Person, die einen bloßstellt und beispielsweise diskreditierende Fotos online stellt, dem jeweiligen Betreiber einer Onlineplattform melden, ihn sperren lassen und - das bei der Datenschutzbehörde melden - und bei der Polizei eine Anzeige machen. Schwere Folgen für Cybermobbing: Bis zu drei Jahre Gefängnis Ab dem 1. Jänner 2016 treten zudem für Cybermobbing verschärfte Strafen in Kraft. Täter müssen dann damit rechnen, dass sie bis zu drei Jahre ins Gefängnis müssen. Laut Strafgesetzbuch § 107c betrifft die Strafe jene, die Telekommunikation oder Computersystems in einer Weise nutzen, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. www.format.at Der Tatbestand des Cybermobbing liegt vor, wenn - das Mobbing eine längere Zeit hindurch fortgesetzt wird - eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar in seiner Ehre verletzt wird oder - Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar gemacht wird. Dann müssen Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen rechnen. Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch mit Verletzung zur Folge, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Was Sexting bedeutet Das Versenden von erotischen Selbstaufnahmen per Smartphone oder Internet nennt man im Fachjargon „Sexting“ – zusammengesetzt aus Sex und Texting. Umfragen zeigen, dass die Hälfte der Jugendlichen bereits Erfahrung mit dem Verschicken von Nacktbildern hat. Manchmal gibt es dabei ein böses Erwachen. Neben Erpressung kommt es vor, dass die Bilder öffentlich gemacht werden und der Abgebildete verspottet wird. Selbst wenn nicht gleich etwas passiert: Einmal im Internet verbreitet, können freizügige Fotos nur noch schwer entfernt werden. Und sie können Jahre später wieder im Netz auftauchen. Doch niemand darf freizügige Fotos von einem anderen einfach weiterleiten. Das kann für den Betreffenden ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben, da auch das Mobbing ist. Wann Nacktbilder strafbar sind Der Paragraph 207a des Strafgesetzbuches schützt Kinder und Jugendliche vor genau solchen pornografischen Darstellungen. Er ist allerdings so formuliert, dass sich auch viele Jugendliche selbst strafbar machen können, ohne überhaupt zu wissen, dass sie bereits etwas Verbotenes tun. Das Gesetz besagt, dass es nicht erlaubt ist, pornografische Bilder von Personen unter 18 Jahren herzustellen, zu besitzen (z.B. am Handy, in der Hosentasche, am Computer im Internet anzuschauen und weiterzuleiten (z.B. per SMS, Mail, Bluetooth). www.format.at Nicht strafbar ist allerdings pornografische Darstellung mündiger minderjähriger Personen über 14 Jahren mit deren Einwilligung bzw. zum ausschließlich eigenen Gebrauch. Dabei darf keine Gefahr der Verbreitung bestehen. Ab 1. Jänner 2016 sind auch die eigene pornografische Darstellung eines mündigen Minderjährigen sowie dessen Verbreitung straffrei. Teenager, die eigene Fotos an Freunde verschicken, sind daher vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. www.format.at Weitere Rechtstipps finden Sie in unserem Channel "Service/Recht" sowie im Thema "Rechtstipps" Andere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie auf der Homepage der D.A.S. Rechtsschutz AG Über die D.A.S. Rechtsschutz AG: Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive 24h-Notruf-Hotline an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in regionalen D.A.S. Niederlassungen verteilt in ganz Österreich mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition gefestigt. 2014 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 65,4 Mio. Euro. Die D.A.S. Österreich gehört zur D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, agiert die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern sowie in Südkorea und Kanada. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe. Haftungsauschluss: Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen Format/trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 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