DaHeim© - Auf einen Blick Ihre Haushaltsversicherung kurz und bündig erklärt Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Ihr Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Rahmen des in Ihrer Versicherungspolizze gewährten Deckungsumfanges. Der vollständige Vertrags- inhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die für Sie relevanten Versicherungsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage (www.keinesorgen.at). Auf Anfrage senden wir Ihnen diese gerne noch einmal zu (Tel. 0578910). 1. Welche Risiken sind in der Haushaltsversicherung versichert? • Unterversicherung: Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Versicherungswert zum Neuwert entspricht. Sollte die Versicherungssumme zu gering gewählt sein, müssen wir im Schadenfall (auch bei einem Teilschaden!) eine verhältnismäßige Kürzung vornehmen. • Feuer, Blitzschlag (nicht jedoch indirekter Blitzschlag), Explosion und Flugzeugabsturz • Austreten von Leitungswasser • Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch und Steinschlag • Einbruchdiebstahl und Beraubung (sofern dies in der von Ihnen gewählten Variante eingeschlossen und in der Polizze ersichtlich ist) • Glasbruch (sofern dies in der von Ihnen gewählten Variante eingeschlossen und in der Polizze ersichtlich ist) • Haftpflichtdeckung für Gefahren des täglichen Lebens (sofern dies in der von Ihnen gewählten Variante eingeschlossen und in der Polizze ersichtlich ist) a) Was ist vom Versicherungsschutz umfasst? Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen die oben genannten Gefahren. c) Wo gilt die Versicherung und wer ist mitversichert? Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich nur innerhalb den in der Polizze bezeichneten Versicherungsräumlichkeiten (Versicherungsort) versichert, darüber hinaus nur in sehr eingeschränktem Umfang. (siehe Art. 3 der ABH bzw. ABHD). Die Privathaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich nur in Europa, sofern nicht Weltdeckung vereinbart ist (Erweiterte Privathaftpflicht). In der Privathaftpflichtversicherung sind der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte/Lebensgefährte und die minderjährigen Kinder mitversichert. Der Versicherungsschutz der Kinder bleibt bis zum 25. Lebensjahr erhalten, sofern sie in Österreich eine Ausbildung oder Lehre absolvieren oder den Präsenz- bzw. Zivildienst ableisten. Details dazu finden Sie in Art. 14 der ABH bzw. ABHD. Außerdem wird Ihr Vermögen gegen Schadenersatzansprüche Dritter geschützt (Privathaftpflichtversicherung). Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH bzw. ABHD), insbesondere Art. 1 und 2 sowie Art. 12 und 13 für die Haftpflichtversicherung, sowie den in Ihrer Polizze angeführten Besonderen Bedingungen und Klauseln. 2. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? b) Welche Leistung dürfen Sie im Schadenfall erwarten? Nicht versichert sind in der Sachversicherung insbesondere: Im Schadenfall erstatten wir Ihnen die notwendigen Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten. Die Entschädigung erfolgt zum Neuwert, sofern der Zeitwert zumindest 40 % des Neuwerts beträgt (siehe Art. 8 der ABH bzw. ABHD). Diese Einschränkung entfällt bei Vereinbarung des erweiterten Neuwertersatzes. • Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Witterungsniederschläge, und Erdbeben (sofern nicht gesondert vereinbart) Leistungseinschränkungen: • Eingeschränkte Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl hinsichtlich Geld, Schmuck, Edelsteine, Sparbücher, Briefmarkensammlung etc. Näheres entnehmen Sie bitte Art. 2 Pkt. 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH bzw. ABHD). Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. • Schäden durch andere außergewöhnliche Naturereignisse • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden Nicht versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung insbesondere: • Schadenersatzverpflichtungen bei rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführten Schäden • Haltung und Verwendung von Kraft- und Luftfahrzeugen • Schäden zwischen Ihnen und den mitversicherten Personen sowie engen Angehörigen • Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen werden Seite 1 Oberösterreichische Versicherung AG, 4020 Linz, Gruberstraße 32, Tel.: +43(0)57891-0, email: [email protected], Firmensitz: Linz. Firmenbuch: FN 36941a, LG Linz. DVR: 0029629 Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den Bestimmungen der ABH bzw. ABHD, insbesondere Art. 2 Pkt. 7 bzw. Pkt. 8 sowie Art. 18 für die Haftpflichtversicherung, sowie den jeweiligen Bestimmungen der in Ihrer Polizze angeführten Besonderen Bedingungen und ggf. den Zusatzbedingungen. 3. Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Erhaltung des Versicherungsschutzes a) Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrages (Obliegenheiten vor dem Schadenfall)? • Befolgung gesetzlicher, behördlicher, insbesondere feuerpolizeilicher oder vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorschriften. b) Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist (Obliegenheiten nach dem Schadenfall)? • Schadenminderungspflicht (das heißt, Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten) • Schadenmeldungspflicht (das heißt, jeder Schaden ist uns unverzüglich zu melden) Unverzügliche Meldepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle bei: Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung. • Schadenaufklärungspflicht (das heißt, Sie haben uns bei der Schadenermittlung umfassend zu unterstützen) - Türen und Fenster sind verschlossen zu halten und zu versperren Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei schuldhafter Verletzung einer Obliegenheit können wir die Leistung verweigern. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Rechtsfolgen bei Verletzung entnehmen Sie bitte Art. 3 und Art. 10 der ABS, Art. 5 und Art. 19 (für die Haftpflichtversicherung) der ABH bzw. ABHD sowie den in Ihrer Polizze angeführten Besonderen Bedingungen und ggf. den Zusatzbedingungen. - Behältnisse für Geld und Schmuck sind ordnungsgemäß zu versperren, 4. Wohnsitzwechsel • Schutzmaßnahmen bei Verlassen der Versicherungsräumlichkeiten: - Verlassen Sie die Wohnung länger als 72 Stunden, so müssen die Wasserleitungen abgesperrt und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden (z.B. Entleerung) getroffen werden. • Über Wertgegenstände (Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze, Sparbücher, Wertpapiere, und andere Sammlungen) sind Verzeichnisse mit Wertangaben zu führen und gesondert aufzubewahren. • Ein Wohnungswechsel ist uns bekannt zu geben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei schuldhafter Verletzung einer Obliegenheit können wir die Leistung verweigern. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Rechtsfolgen bei Verletzung entnehmen Sie bitte Art. 2, 3 und Art. 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) sowie Art. 4 der ABH bzw. ABHD, sowie den jeweiligen Bestimmungen der in Ihrer Polizze angeführten Besonderen Bedingungen und ggf. den Zusatzbedingungen. Jeder Wohnungswechsel ist dem Versicherer unverzüglich zu melden. Sofern der Versicherungsvertrag nicht innerhalb eines Monates ab der behördlichen Ummeldung gekündigt wird, gilt der Vertrag für die neue Wohnung weiter. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Art. 3 Pkt. 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH bzw. ABHD) 5. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben der Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, beispielsweise bei Doppelversicherung oder Eintritt des Versicherungsfalls. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Art. 12 und Art. 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS). Seite 2 Oberösterreichische Versicherung AG, 4020 Linz, Gruberstraße 32, Tel.: +43(0)57891-0, email: [email protected], Firmensitz: Linz. Firmenbuch: FN 36941a, LG Linz. DVR: 0029629
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