DaHeim© - Auf einen Blick - Oberösterreichische Versicherung AG

DaHeim© - Auf einen Blick
Ihre Haushaltsversicherung kurz und bündig erklärt
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten
Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen
sind jedoch nicht abschließend. Ihr Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Rahmen des in Ihrer Versicherungspolizze gewährten Deckungsumfanges. Der vollständige Vertrags-
inhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten
Versicherungsbedingungen und Klauseln. Die für Sie relevanten Versicherungsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage (www.keinesorgen.at). Auf Anfrage senden wir Ihnen diese gerne noch einmal zu (Tel. 0578910).
1. Welche Risiken sind in der Haushaltsversicherung versichert?
• Unterversicherung: Achten Sie darauf, dass die
Versicherungssumme
dem
tatsächlichen
Versicherungswert zum Neuwert entspricht. Sollte die
Versicherungssumme zu gering gewählt sein, müssen wir im Schadenfall (auch bei einem Teilschaden!) eine verhältnismäßige Kürzung vornehmen.
• Feuer, Blitzschlag (nicht jedoch indirekter Blitzschlag),
Explosion und Flugzeugabsturz
• Austreten von Leitungswasser
• Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch und Steinschlag
• Einbruchdiebstahl und Beraubung (sofern dies in der
von Ihnen gewählten Variante eingeschlossen und in
der Polizze ersichtlich ist)
• Glasbruch (sofern dies in der von Ihnen gewählten Variante eingeschlossen und in der Polizze ersichtlich ist)
• Haftpflichtdeckung für Gefahren des täglichen Lebens
(sofern dies in der von Ihnen gewählten Variante eingeschlossen und in der Polizze ersichtlich ist)
a) Was ist vom Versicherungsschutz umfasst?
Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt
gegen die oben genannten Gefahren.
c) Wo gilt die Versicherung und wer ist mitversichert?
Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich nur innerhalb den in
der Polizze bezeichneten Versicherungsräumlichkeiten (Versicherungsort) versichert, darüber hinaus nur in sehr eingeschränktem Umfang. (siehe Art. 3 der ABH bzw. ABHD).
Die Privathaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich nur in
Europa, sofern nicht Weltdeckung vereinbart ist (Erweiterte
Privathaftpflicht).
In der Privathaftpflichtversicherung sind der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte/Lebensgefährte und die
minderjährigen Kinder mitversichert. Der Versicherungsschutz der Kinder bleibt bis zum 25. Lebensjahr erhalten,
sofern sie in Österreich eine Ausbildung oder Lehre absolvieren oder den Präsenz- bzw. Zivildienst ableisten. Details
dazu finden Sie in Art. 14 der ABH bzw. ABHD.
Außerdem wird Ihr Vermögen gegen Schadenersatzansprüche Dritter geschützt (Privathaftpflichtversicherung). Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für
die Haushaltsversicherung (ABH bzw. ABHD), insbesondere
Art. 1 und 2 sowie Art. 12 und 13 für die Haftpflichtversicherung, sowie den in Ihrer Polizze angeführten Besonderen
Bedingungen und Klauseln.
2. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
b) Welche Leistung dürfen Sie im Schadenfall erwarten?
Nicht versichert sind in der Sachversicherung insbesondere:
Im Schadenfall erstatten wir Ihnen die notwendigen Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten. Die Entschädigung erfolgt zum Neuwert, sofern der Zeitwert zumindest 40
% des Neuwerts beträgt (siehe Art. 8 der ABH bzw. ABHD).
Diese Einschränkung entfällt bei Vereinbarung des erweiterten Neuwertersatzes.
• Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Witterungsniederschläge, und Erdbeben
(sofern nicht gesondert vereinbart)
Leistungseinschränkungen:
• Eingeschränkte Entschädigungsgrenzen bei Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl hinsichtlich Geld, Schmuck, Edelsteine, Sparbücher, Briefmarkensammlung etc. Näheres entnehmen Sie
bitte Art. 2 Pkt. 4 der Allgemeinen Bedingungen
für die Haushaltsversicherung (ABH bzw. ABHD).
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst
müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen.
Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
herausgenommen.
• Schäden durch andere außergewöhnliche Naturereignisse
• Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
werden
Nicht versichert sind in der Privathaftpflichtversicherung insbesondere:
• Schadenersatzverpflichtungen bei rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführten Schäden
• Haltung und Verwendung von Kraft- und Luftfahrzeugen
• Schäden zwischen Ihnen und den mitversicherten Personen sowie engen Angehörigen
• Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen werden
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Oberösterreichische Versicherung AG, 4020 Linz, Gruberstraße 32, Tel.: +43(0)57891-0, email: [email protected], Firmensitz: Linz. Firmenbuch: FN 36941a, LG Linz. DVR: 0029629
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und
eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den Bestimmungen der ABH bzw. ABHD,
insbesondere Art. 2 Pkt. 7 bzw. Pkt. 8 sowie Art. 18 für die
Haftpflichtversicherung, sowie den jeweiligen Bestimmungen
der in Ihrer Polizze angeführten Besonderen Bedingungen und
ggf. den Zusatzbedingungen.
3. Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Erhaltung
des Versicherungsschutzes
a) Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit
des Vertrages (Obliegenheiten vor dem Schadenfall)?
• Befolgung gesetzlicher, behördlicher, insbesondere
feuerpolizeilicher oder vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorschriften.
b) Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn ein Schaden
eingetreten ist (Obliegenheiten nach dem Schadenfall)?
• Schadenminderungspflicht (das heißt, Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten)
• Schadenmeldungspflicht (das heißt, jeder Schaden ist
uns unverzüglich zu melden)
Unverzügliche Meldepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle bei: Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
• Schadenaufklärungspflicht (das heißt, Sie haben uns
bei der Schadenermittlung umfassend zu unterstützen)
- Türen und Fenster sind verschlossen zu halten und
zu versperren
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei schuldhafter Verletzung einer Obliegenheit können wir die Leistung verweigern.
Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Rechtsfolgen bei
Verletzung entnehmen Sie bitte Art. 3 und Art. 10 der ABS,
Art. 5 und Art. 19 (für die Haftpflichtversicherung) der ABH
bzw. ABHD sowie den in Ihrer Polizze angeführten Besonderen
Bedingungen und ggf. den Zusatzbedingungen.
- Behältnisse für Geld und Schmuck sind ordnungsgemäß zu versperren,
4. Wohnsitzwechsel
• Schutzmaßnahmen bei Verlassen der Versicherungsräumlichkeiten:
- Verlassen Sie die Wohnung länger als 72 Stunden,
so müssen die Wasserleitungen abgesperrt und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden (z.B. Entleerung) getroffen werden.
• Über Wertgegenstände (Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze, Sparbücher, Wertpapiere, und
andere Sammlungen) sind Verzeichnisse mit Wertangaben zu führen und gesondert aufzubewahren.
• Ein Wohnungswechsel ist uns bekannt zu geben.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei schuldhafter
Verletzung einer Obliegenheit können wir die Leistung verweigern. Einzelheiten zu den Obliegenheiten und den Rechtsfolgen bei Verletzung entnehmen Sie bitte Art. 2, 3 und Art.
10 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
(ABS) sowie Art. 4 der ABH bzw. ABHD, sowie den jeweiligen
Bestimmungen der in Ihrer Polizze angeführten Besonderen
Bedingungen und ggf. den Zusatzbedingungen.
Jeder Wohnungswechsel ist dem Versicherer unverzüglich zu
melden. Sofern der Versicherungsvertrag nicht innerhalb eines
Monates ab der behördlichen Ummeldung gekündigt wird, gilt
der Vertrag für die neue Wohnung weiter. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Art. 3 Pkt. 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH bzw. ABHD)
5. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Neben der Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages
bestehen weitere Kündigungsrechte, beispielsweise bei Doppelversicherung oder Eintritt des Versicherungsfalls. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Art. 12 und Art. 15 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS).
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