ADAC - USA, Kanada - Sommer 2016 - ADAC

Versicherungen I MIETWAGEN/MOTORRÄDER
KANADA USA
Versicherungen
DIE ADAC REISEN-EXPERTEN EMPFEHLEN …
Damit Sie sich unterwegs keine Sorgen machen müssen wegen eventuell
fehlender Versicherungen oder Unterdeckungen, haben wir für Sie bereits
vorgesorgt: Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt EUR 1,7 Mio.
Und wir erstatten Ihnen nach Rückkehr die Selbstbeteiligung für Schäden am eigenen
Fahrzeug – damit reisen Sie mit einem maximalen Vollkasko- und Diebstahlschutz,
der auch Schäden an Reifen, Glas und Unterboden mit einschließt.
Dies sollten Sie auch bei Preisvergleichen beachten! Trotz allem sollten Sie vorsichtig
und besonnen mit Ihrem Fahrzeug umgehen. Ein Mehr an Sicherheit bieten zudem
die bei Hertz im Paket B und C eingeschlossene Insassenunfall- und Gepäckversicherung.
Las Vegas
Bei ADAC Reisen in den Mietpreisen
enthaltener Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung von
EUR 1,7 Millionen in den USA und
Kanada eingeschlossen
In den USA ist die Mindestdeckungssumme
der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für
Kraftfahrzeuge sehr niedrig. Sie beträgt
meistens nur zwischen USD 5.000 und
USD 25.000 (je nach Bundesstaat). Die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht zahlt
bei einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen Schaden bis zu diesen niedrigen
Beträgen. Einen höheren Betrag müssen Sie
selbst zuzahlen. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung richtet sich
nach dem Land der Anmietung.
In Kanada ist vom Vermieter eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von
CAD 1 Million eingeschlossen.
Zur besseren Absicherung unserer Kunden
hat ADAC Reisen deshalb für die USA und
Kanada eine Zusatz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen, die die Gesamtdeckungssumme (gesetzliche Deckungssumme bzw.
Deckungssumme des jeweiligen Vermieters +
ADAC Reisen Zusatz-Haftpflichtversicherung)
auf insgesamt EUR 1,7 Millionen erhöht.
Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines Mietfahrzeuges über ADAC Reisen bereits
enthalten.
Vorteile der ADAC Reisen Haftpflichtversicherung:
a) im Schadensfall tritt in den USA bzw. in
Kanada zunächst die gesetzliche bzw. die
Haftpflichtversicherung des jeweiligen Vermieters bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme ein.
b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die
zusätzliche Versicherung über ARISA Assurances S.A. bis zu maximal EUR 1,7 Millionen für Personen- und Sachschäden ab.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und endet im Maximum nach
90 Tagen.
Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet für Sie
im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen, deutschsprachigen Schriftverkehr und eine schnelle Bearbeitungszeit. Bitte denken Sie daran, dass Sie im
Versicherungsfall verpflichtet sind,
ARISA Assurances S.A.,
5, rue Eugéne Ruppert
L-2453 Luxembourg,
Fax +352 2629 4093,
E-Mail:
[email protected]
Vollkasko-/Diebstahlschutz
ohne Selbstbeteiligung in den USA und
Kanada eingeschlossen – gültig auch
für Reifen, Glas und Unterboden
Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung
deckt keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Deshalb haben wir für Sie auch
dieses zusätzliche Risiko, das bei dem jeweiligen Vermieter besteht, versichert.
USA: CDW-/LDW-Haftungsbefreiung bei
Mietfahrzeugen ohne Selbstbeteiligung (CDW
= Collision Damage Waiver bei Alamo; LDW
= Loss Damage Waiver bei Hertz und National). Diese Haftungsbefreiung für Schäden
am eigenen Mietfahrzeug oder bei Diebstahl ist in unseren Mietpreisen bereits eingeschlossen. Somit haften Sie nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug, inklusive Diebstahl, Reifen, Glas und Unterboden, grobe
Fahrlässigkeit ausgenommen. Bei Go North
fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz eine
Selbstbeteiligung in Höhe von USD 500 an.
Beim Vermieter EagleRider (Motorräder
und Trikes, VIP = Vacation Interruption Protection) fällt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von USD 2000 an.
Mit ADAC Reisen gehen Sie jedoch auf Nummer Sicher: die Selbstbeteiligung für Fahrzeuge wird erstattet, grobe Fahrlässigkeit ausgenommen (Abwicklung siehe Kanada).
Kanada: Bei Alamo, Hertz, National, Go
North und Driving Force fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz eine Selbstbeteiligung in Höhe von USD 500 (Go North)
bzw. CAD 500 (Alamo, Hertz, National) bzw.
CAD 1500 (Driving Force) je Schadensfall
an. Im Falle eines Unfalls, von Beschädigungen oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges behält der Vermieter mindestens die hinterlegte Kaution als Selbstbeteiligung ein.
Mit ADAC Reisen gehen Sie jedoch auch in
Kanada auf Nummer sicher – die Selbstbeteiligung für Fahrzeuge wird erstattet, grobe
Fahrlässigkeit ausgenommen.
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden
(Vorgehensweise gilt auch für Motorräder,Versicherungen siehe auch Seite 40):
• umgehend die Mietstation benachrichtigen
• sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen
lassen
• bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und
unterschreiben lassen
• eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer
Abreise erstellt werden kann.
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur
Erstattung der Selbstbeteiligung direkt an
unverzüglich zu informieren.
Reisebüroinformationen: Aktuelle Preise, Sonderangebote - Abfrage über unsere G-Vakanz!
ADAC Reisen
Abteilung Selbstbeteiligung KFZ / TQM4
Emil-von-Behring-Straße 6
D-60424 Frankfurt am Main
E-Mail:
[email protected]
Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten ist eine Abwicklung nicht möglich:
• Schadens- und Polizeibericht
• eine Kopie des Mietvertrages
• Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung des
Vermieters)
• Endabrechnung der Schadensabwicklung
• ADAC Reisen Reservierungsnummer und
Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung
jedoch ausgeschlossen:
1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit
am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch
Medikamente oder Drogen vorliegen
2. der Wagenschlüssel verloren oder beschädigt wurde
3. wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen
missachtet worden sind
4. wenn Fahren auf unbefestigten Straßen den
Schaden verursacht hat
5. Schäden auf Grund unsachgemäßer Handhabung des Fahrzeugs
6. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag
eingetragenen Fahrer oder einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis
7. wenn Privatgegenstände durch einen Unfall
beschädigt, aus dem Fahrzeug gestohlen
wurden oder abhanden gekommen sind
8. Diebstahl des Navigationsgerätes
9. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten,
Pannenservice, Telefon-, Handy-, Kreditkarten- und Bearbeitungsgebühren sowie
Übernachtungskosten.
Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter nicht
verpflichtet ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Anteilig nicht genutzte Tage
werden nicht erstattet. Zusatzkosten wie
z.B. die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges bei
einem anderen Anbieter sind von Ihnen selbst
zu zahlen.
WICHTIG: Schließen Sie vor Ort für Mietwagen keine Versicherung zum Ausschluss der
Selbstbeteiligung ab, da diese bereits eingeschlossen ist. Spätere Erstattungen hierfür
werden nicht geleistet. Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und endet
im Maximum nach 90 Tagen.
Insassenunfall- und Gepäckversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet für den
Mieter und alle Mitfahrer Versicherungsschutz
bei Personenschäden, die Gepäckversicherung haftet für Gepäck des Mieters und der im
selben Haushalt lebenden Verwandten ersten
Grades.
Diese Zusatzversicherungen sind bei Hertz im
Paket B und C eingeschlossen. Im Paket A
sind diese nicht enthalten, können aber vor
Ort zusätzlich abgeschlossen werden. Da es
sich hierbei um Versicherungen von amerikanischen Gesellschaften handelt, müssen Sie
sich im Schadensfall direkt an diese wenden
bzw. den Schaden bereits bei der Mietstation
anmelden.Wichtig:Alle Schadensfälle müssen
polizeilich angezeigt werden, da sonst keine
Leistungen aus den o.g. Versicherungen möglich sind. Alamo, Driving Force, Go North
und National bieten diese Zusatzversicherungen nicht an – weder in einem Paket, noch
vor Ort. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt
„Zusatzversicherungen“ auf Seite 55-57.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über
den Mailabruf:
[email protected]
bzw. [email protected]; Betreff: Versicherungsleistungen.
Unterversicherte Unfallgegner
In den USA kann es auf Grund der Gesetzeslage
dazu kommen, dass der schuldhaft einen Verkehrsunfall verursachende Unfallgegner unterversichert ist. In einem solchen Falle sind Sie
aber trotzdem wie folgt abgesichert: Schäden
am eigenen Mietfahrzeug sind durch die
CDW-/LDW-Haftungsbefreiung bei allen Vermietern abgedeckt. Bei Alamo, Go North
und National beinhaltet die Haftpflicht über
USD 1 Million auch eine Versicherung gegen
Unterversicherung des Unfallgegners bis zu
USD 100.000. Diese ist in allen Paketen
eingeschlossen. Bei Driving Force beinhaltet die Haftpflichtversicherung über CAD
2 Millionen ebenfalls eine Versicherung gegen Unterversicherung des Unfallgegners bis
zu CAD 1 Million.
Zusatzversicherung in den USA: Roadside
Plus bei Alamo und National, Premium
Emergency Roadside Service bei Hertz
Alamo, National und Hertz bieten an allen USStationen diese optionalen Zusatzversicherungen an.
Diese sichern Sie für alle im Normalfall nicht
eingeschlossenen Eventualitäten ab, wie z. B.
Bereitstellung eines Ersatzschlüssels, sollten
Sie diesen versehentlich im Fahrzeug „eingesperrt“ oder ihn verloren haben, Reparatur
oder kompletter Austausch fahrlässig herbeigeführter Reifenschäden, Benzinlieferung bei
leerem Tank oder auch Starthilfe bei Austausch
fahrlässig herbeigeführter leerer Batterie.
Beispiele: Wenn Sie den Autoschlüssel versehentlich im Auto eingeschlossen haben oder er
verloren gegangen ist, stellt Ihnen der jeweilige Vermieter kostenlos einen Ersatzschlüssel
bereit. Bei einer Reifenpanne wird der Reifen
repariert oder getauscht. Auch dies ist dann
kostenlos.
Die normale Pannenhilfe bleibt davon unberührt.
Für ca. USD 5-7 pro Tag, können Sie diese
Versicherung vor Ort zusätzlich abschließen.
Änderungen vorbehalten.
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