Versicherungen I MIETWAGEN/MOTORRÄDER KANADA USA Versicherungen DIE ADAC REISEN-EXPERTEN EMPFEHLEN … Damit Sie sich unterwegs keine Sorgen machen müssen wegen eventuell fehlender Versicherungen oder Unterdeckungen, haben wir für Sie bereits vorgesorgt: Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt EUR 1,7 Mio. Und wir erstatten Ihnen nach Rückkehr die Selbstbeteiligung für Schäden am eigenen Fahrzeug – damit reisen Sie mit einem maximalen Vollkasko- und Diebstahlschutz, der auch Schäden an Reifen, Glas und Unterboden mit einschließt. Dies sollten Sie auch bei Preisvergleichen beachten! Trotz allem sollten Sie vorsichtig und besonnen mit Ihrem Fahrzeug umgehen. Ein Mehr an Sicherheit bieten zudem die bei Hertz im Paket B und C eingeschlossene Insassenunfall- und Gepäckversicherung. Las Vegas Bei ADAC Reisen in den Mietpreisen enthaltener Versicherungsschutz Haftpflichtversicherung von EUR 1,7 Millionen in den USA und Kanada eingeschlossen In den USA ist die Mindestdeckungssumme der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sehr niedrig. Sie beträgt meistens nur zwischen USD 5.000 und USD 25.000 (je nach Bundesstaat). Die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen Schaden bis zu diesen niedrigen Beträgen. Einen höheren Betrag müssen Sie selbst zuzahlen. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Land der Anmietung. In Kanada ist vom Vermieter eine Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme von CAD 1 Million eingeschlossen. Zur besseren Absicherung unserer Kunden hat ADAC Reisen deshalb für die USA und Kanada eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die Gesamtdeckungssumme (gesetzliche Deckungssumme bzw. Deckungssumme des jeweiligen Vermieters + ADAC Reisen Zusatz-Haftpflichtversicherung) auf insgesamt EUR 1,7 Millionen erhöht. Diese Zusatzversicherung ist bei Buchung eines Mietfahrzeuges über ADAC Reisen bereits enthalten. Vorteile der ADAC Reisen Haftpflichtversicherung: a) im Schadensfall tritt in den USA bzw. in Kanada zunächst die gesetzliche bzw. die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Vermieters bis zur Höhe der jeweiligen Deckungssumme ein. b) Darüber hinaus gehende Schäden deckt die zusätzliche Versicherung über ARISA Assurances S.A. bis zu maximal EUR 1,7 Millionen für Personen- und Sachschäden ab. Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und endet im Maximum nach 90 Tagen. Als Anlaufstelle haben Sie einen deutschsprachigen Versicherer. Dies bedeutet für Sie im Schadensfall einen besonders kundenfreundlichen, deutschsprachigen Schriftverkehr und eine schnelle Bearbeitungszeit. Bitte denken Sie daran, dass Sie im Versicherungsfall verpflichtet sind, ARISA Assurances S.A., 5, rue Eugéne Ruppert L-2453 Luxembourg, Fax +352 2629 4093, E-Mail: [email protected] Vollkasko-/Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung in den USA und Kanada eingeschlossen – gültig auch für Reifen, Glas und Unterboden Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Deshalb haben wir für Sie auch dieses zusätzliche Risiko, das bei dem jeweiligen Vermieter besteht, versichert. USA: CDW-/LDW-Haftungsbefreiung bei Mietfahrzeugen ohne Selbstbeteiligung (CDW = Collision Damage Waiver bei Alamo; LDW = Loss Damage Waiver bei Hertz und National). Diese Haftungsbefreiung für Schäden am eigenen Mietfahrzeug oder bei Diebstahl ist in unseren Mietpreisen bereits eingeschlossen. Somit haften Sie nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug, inklusive Diebstahl, Reifen, Glas und Unterboden, grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Bei Go North fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz eine Selbstbeteiligung in Höhe von USD 500 an. Beim Vermieter EagleRider (Motorräder und Trikes, VIP = Vacation Interruption Protection) fällt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von USD 2000 an. Mit ADAC Reisen gehen Sie jedoch auf Nummer Sicher: die Selbstbeteiligung für Fahrzeuge wird erstattet, grobe Fahrlässigkeit ausgenommen (Abwicklung siehe Kanada). Kanada: Bei Alamo, Hertz, National, Go North und Driving Force fällt bei Vollkasko- und Diebstahlschutz eine Selbstbeteiligung in Höhe von USD 500 (Go North) bzw. CAD 500 (Alamo, Hertz, National) bzw. CAD 1500 (Driving Force) je Schadensfall an. Im Falle eines Unfalls, von Beschädigungen oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges behält der Vermieter mindestens die hinterlegte Kaution als Selbstbeteiligung ein. Mit ADAC Reisen gehen Sie jedoch auch in Kanada auf Nummer sicher – die Selbstbeteiligung für Fahrzeuge wird erstattet, grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden (Vorgehensweise gilt auch für Motorräder,Versicherungen siehe auch Seite 40): • umgehend die Mietstation benachrichtigen • sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen • bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen • eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung direkt an unverzüglich zu informieren. Reisebüroinformationen: Aktuelle Preise, Sonderangebote - Abfrage über unsere G-Vakanz! ADAC Reisen Abteilung Selbstbeteiligung KFZ / TQM4 Emil-von-Behring-Straße 6 D-60424 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Die Unterlagen müssen vollständig sein, ansonsten ist eine Abwicklung nicht möglich: • Schadens- und Polizeibericht • eine Kopie des Mietvertrages • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung des Vermieters) • Endabrechnung der Schadensabwicklung • ADAC Reisen Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: 1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen vorliegen 2. der Wagenschlüssel verloren oder beschädigt wurde 3. wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen missachtet worden sind 4. wenn Fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden verursacht hat 5. Schäden auf Grund unsachgemäßer Handhabung des Fahrzeugs 6. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag eingetragenen Fahrer oder einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis 7. wenn Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt, aus dem Fahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind 8. Diebstahl des Navigationsgerätes 9. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten, Pannenservice, Telefon-, Handy-, Kreditkarten- und Bearbeitungsgebühren sowie Übernachtungskosten. Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter nicht verpflichtet ein neues Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Anteilig nicht genutzte Tage werden nicht erstattet. Zusatzkosten wie z.B. die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges bei einem anderen Anbieter sind von Ihnen selbst zu zahlen. WICHTIG: Schließen Sie vor Ort für Mietwagen keine Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab, da diese bereits eingeschlossen ist. Spätere Erstattungen hierfür werden nicht geleistet. Der Versicherungsschutz gilt für alle Mietfahrzeuge und endet im Maximum nach 90 Tagen. Insassenunfall- und Gepäckversicherung Die Insassenunfallversicherung bietet für den Mieter und alle Mitfahrer Versicherungsschutz bei Personenschäden, die Gepäckversicherung haftet für Gepäck des Mieters und der im selben Haushalt lebenden Verwandten ersten Grades. Diese Zusatzversicherungen sind bei Hertz im Paket B und C eingeschlossen. Im Paket A sind diese nicht enthalten, können aber vor Ort zusätzlich abgeschlossen werden. Da es sich hierbei um Versicherungen von amerikanischen Gesellschaften handelt, müssen Sie sich im Schadensfall direkt an diese wenden bzw. den Schaden bereits bei der Mietstation anmelden.Wichtig:Alle Schadensfälle müssen polizeilich angezeigt werden, da sonst keine Leistungen aus den o.g. Versicherungen möglich sind. Alamo, Driving Force, Go North und National bieten diese Zusatzversicherungen nicht an – weder in einem Paket, noch vor Ort. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt „Zusatzversicherungen“ auf Seite 55-57. Weitere Informationen erhalten Sie auch über den Mailabruf: [email protected] bzw. [email protected]; Betreff: Versicherungsleistungen. Unterversicherte Unfallgegner In den USA kann es auf Grund der Gesetzeslage dazu kommen, dass der schuldhaft einen Verkehrsunfall verursachende Unfallgegner unterversichert ist. In einem solchen Falle sind Sie aber trotzdem wie folgt abgesichert: Schäden am eigenen Mietfahrzeug sind durch die CDW-/LDW-Haftungsbefreiung bei allen Vermietern abgedeckt. Bei Alamo, Go North und National beinhaltet die Haftpflicht über USD 1 Million auch eine Versicherung gegen Unterversicherung des Unfallgegners bis zu USD 100.000. Diese ist in allen Paketen eingeschlossen. Bei Driving Force beinhaltet die Haftpflichtversicherung über CAD 2 Millionen ebenfalls eine Versicherung gegen Unterversicherung des Unfallgegners bis zu CAD 1 Million. Zusatzversicherung in den USA: Roadside Plus bei Alamo und National, Premium Emergency Roadside Service bei Hertz Alamo, National und Hertz bieten an allen USStationen diese optionalen Zusatzversicherungen an. Diese sichern Sie für alle im Normalfall nicht eingeschlossenen Eventualitäten ab, wie z. B. Bereitstellung eines Ersatzschlüssels, sollten Sie diesen versehentlich im Fahrzeug „eingesperrt“ oder ihn verloren haben, Reparatur oder kompletter Austausch fahrlässig herbeigeführter Reifenschäden, Benzinlieferung bei leerem Tank oder auch Starthilfe bei Austausch fahrlässig herbeigeführter leerer Batterie. Beispiele: Wenn Sie den Autoschlüssel versehentlich im Auto eingeschlossen haben oder er verloren gegangen ist, stellt Ihnen der jeweilige Vermieter kostenlos einen Ersatzschlüssel bereit. Bei einer Reifenpanne wird der Reifen repariert oder getauscht. Auch dies ist dann kostenlos. Die normale Pannenhilfe bleibt davon unberührt. Für ca. USD 5-7 pro Tag, können Sie diese Versicherung vor Ort zusätzlich abschließen. Änderungen vorbehalten. MIETWAGEN / MOTORRÄDER 53
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