Mitglied im Ring der Arbeitsvermittler e. V. Hinweise für Arbeitssuchende bei der Einschaltung privater Arbeitsvermittler Vermittlungsvertrag In der Agentur für Arbeit kursiert das Gerücht, dass Sie keinen Vermittlungsvertrag mehr mit privaten Arbeitsvermittlern schließen müssen. Das ist falsch, ein privater Arbeitsvermittler muss den Vermittlungsvertrag nur nicht mehr bei der Einreichung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines mit senden. Aber ein Vermittlungsvertrag wird zwingend benötig für die Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogen Daten nach SGB III § 298 und für die Vermittlung selber SGB III § 296. Auswahl eines Arbeitsvermittlers Ein Weiteres Gerücht ist, dass Sie sich nur noch einen privaten Arbeitsvermittler aussuchen dürfen, das ist definitiv falsch. Sie können sich von mehreren privaten Arbeitsvermittlern Angebote (Stellenangebote) unterbreiten lassen und nehmen dann das für Sie beste Angebot (Vermittlung) an. Mit der Annahme dieses Angebotes (Arbeitsvertrag) entscheiden Sie sich dann für einen Vermittler. Vereinbarungen aus dem hervorgeht, dass Sie sich ausschließlich eines bestimmten Vermittler bedienen sind unwirksam laut SGB III § 297 und vom Gesetzgeber her nicht gestattet. Sie können wie bisher mehrere Vermittler einschalten, mit diesem einen Vermittlungsvertrag schließen und sich die unterschiedlichen Stellenangebote anhören. Am Ende bekommt derjenige den originalen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Sie in Arbeit vermittelt hat. Regionale Beschränkung des AVGS Einige Agenturen begrenzen aktuell den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf bestimme Städte / Landkreise / Entfernungen oder Fahrzeiten. Dies ist aber sehr kontraproduktiv, weil Sie sich nicht mehr jeden Arbeitsvermittler aussuchen können und das heißt speziell für Sie, Sie können sich nicht mehr das beste Stellenangebot für sich selber aussuchen. Achten Sie darauf, dass Ihr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne eine regionale Einschränkung ausgestellt wird bzw. wenn eine regionale Einschränkung vorgenommen werden muss, Sie den größtmöglichsten Radius bekommen (mindestens 100 Kilometer bzw. bis dahin wo Ihre aktuellen Vermittler sitzen). BITTE BEACHTEN SIE DIESE AUSFÜHRUNGEN BEI DER BEANTRAGUNG DES AVGS! HPA Hortig Hallesche Straße 28 06749 Bitterfeld Fon (03493) 510 94 - 0 Fax (03493) 510 94 - 10 E-Mail Internet [email protected] http://www.hpahortig.de Inhaber Nicky Hortig Rev. 1.0
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