zusätzliche Hinweise für den AVGS - Antrag

Mitglied im Ring der
Arbeitsvermittler e. V.
Hinweise für Arbeitssuchende bei der
Einschaltung privater Arbeitsvermittler
Vermittlungsvertrag
In der Agentur für Arbeit kursiert das Gerücht, dass Sie keinen
Vermittlungsvertrag mehr mit privaten Arbeitsvermittlern schließen müssen. Das
ist falsch, ein privater Arbeitsvermittler muss den Vermittlungsvertrag nur nicht
mehr bei der Einreichung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines mit
senden. Aber ein Vermittlungsvertrag wird zwingend benötig für die
Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogen Daten nach SGB III § 298 und für die
Vermittlung selber SGB III § 296.
Auswahl eines Arbeitsvermittlers
Ein Weiteres Gerücht ist, dass Sie sich nur noch einen privaten Arbeitsvermittler
aussuchen dürfen, das ist definitiv falsch. Sie können sich von mehreren
privaten Arbeitsvermittlern Angebote (Stellenangebote) unterbreiten lassen und
nehmen dann das für Sie beste Angebot (Vermittlung) an. Mit der Annahme
dieses Angebotes (Arbeitsvertrag) entscheiden Sie sich dann für einen Vermittler.
Vereinbarungen aus dem hervorgeht, dass Sie sich ausschließlich eines
bestimmten Vermittler bedienen sind unwirksam laut SGB III § 297 und vom
Gesetzgeber her nicht gestattet. Sie können wie bisher mehrere Vermittler
einschalten, mit diesem einen Vermittlungsvertrag schließen und sich die
unterschiedlichen Stellenangebote anhören. Am Ende bekommt derjenige den
originalen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Sie in Arbeit vermittelt hat.
Regionale Beschränkung des AVGS
Einige Agenturen begrenzen aktuell den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
(AVGS) auf bestimme Städte / Landkreise / Entfernungen oder Fahrzeiten. Dies
ist aber sehr kontraproduktiv, weil Sie sich nicht mehr jeden Arbeitsvermittler
aussuchen können und das heißt speziell für Sie, Sie können sich nicht mehr das
beste Stellenangebot für sich selber aussuchen. Achten Sie darauf, dass Ihr
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne eine regionale Einschränkung
ausgestellt wird bzw. wenn eine regionale Einschränkung vorgenommen werden
muss, Sie den größtmöglichsten Radius bekommen (mindestens 100 Kilometer
bzw. bis dahin wo Ihre aktuellen Vermittler sitzen).
BITTE BEACHTEN SIE DIESE AUSFÜHRUNGEN BEI DER BEANTRAGUNG DES AVGS!
HPA Hortig
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Inhaber
Nicky Hortig
Rev. 1.0