Den Herausforderungen konstruktiv begegnen:

Den Herausforderungen
konstruktiv begegnen:
Positionspapier der AfD-Fraktion
im Thüringer Landtag zur
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Flüchtlings-,
Asyl- und
Einwanderungspolitik
fraktion im thüringer landtag
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
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2. Asyl- und Flüchtlingspolitik
der Europäischen Union
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2.1. Ordnungspolitische Defizite
2.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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3. Asyl- und Flüchtlingspolitik
in Deutschland
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3.1. Ordnungspolitische Defizite
3.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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4. Asyl- und Flüchtlingspolitik
in Thüringen
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4.1. Ordnungspolitische Defizite
4.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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5. Für eine zeitgemäße
Einwanderungspolitik38
5.1. Zur Konzeption einer vernünftigen
Regelung der Einwanderung
5.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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1.Einleitung
—— Fehlentwicklungen in der Asylpolitik
—— Die Auswirkungen der weltweiten
Flüchtlingsbewegung auf Deutschland
Die weltweiten Flüchtlingsströme erreichen seit
Jahren und in wachsendem Maße auch Deutschland, das sich zum Hauptzielland für Flüchtlinge in
Europa entwickelt hat. So kamen im Jahr 2010 nur
knapp 50.000 Flüchtlinge nach Deutschland, 2012
stieg diese Zahl bereits auf 78.000 an, um 2013 mit
127.000 und 2014 mit über 200.000 Personen Dimensionen zu erreichen, die es zuvor nur in den 1990er
Jahren gegeben hat.
Für 2015 schließlich werden vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunächst 450.000
Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) prognostiziert,
während die Bundesländer bereits im März 2015 von
mehr als einer halben Million zu erwartender Asylbewerber ausgingen. Damit wäre ein historischer
Rekord erreicht und die Zahl der Asylbewerber aus
dem Jahr 1992 (438.000) übertroffen.
Eine erhebliche Zahl der hier ankommenden
Menschen ist auf der Flucht vor Bürgerkrieg, Gewalt
und Verfolgung und sucht asylrechtlichen Schutz in
Deutschland, wo das Grundgesetz politisch Verfolgten das Recht auf Asyl gewährt (Art. 16 a GG). Dieses
Grundrecht ist für die AfD ein hohes Gut. Für uns
bleibt es dabei, dass wir Verfolgten, die unsere Hilfe
benötigen, diese Hilfe nicht versagen.
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Indes zeigt sich heute deutlicher denn je eine
prinzipielle Problematik des deutschen Asylrechts.
Sie besteht darin, dass die Asylverfahren entgegen
ihrer ursprünglichen Intention heute mehr und mehr
auch als Weg genutzt werden, um dauerhaft nach
Deutschland einzuwandern, ohne dass ein asylrechtlich anerkanntes Schutzbedürfnis vorliegt.
Die sogenannte Gesamtschutzquote beträgt
derzeit im Jahresdurchschnitt etwa ein Drittel der
Asylantragssteller.1 Zwei Drittel der Antragsteller erhalten demgegenüber keine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung, werden aber vielfach geduldet und
erhalten staatliche Leistungen.
So wird das Asylverfahren entgegen den Absichten des Gesetzgebers und vielfach gegen bestehendes Recht de facto zur Einwanderung ausgenutzt.
Einwanderung und Asyl sind jedoch prinzipiell zu
unterscheiden und müssen gesondert behandelt
werden.
Der politische Handlungsbedarf ist vor diesem
Hintergrund offenkundig. Das gilt umso mehr, als sich
unsere heutige Situation von den Bedingungen, unter denen das Asylrecht mit dem Grundgesetz 1949
eingeführt wurde, grundsätzlich unterscheidet.
1 Mit der Gesamtschutzquote wird der Anteil derjenigen Verfahrensentscheidungen
(z.B. innerhalb eines bestimmten Zeitraums) bezeichnet, die zur Anerkennung als
Asylberechtigter, zur Gewährung von Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder als subsidiär Schutzbedürftiger bzw. zu einem Abschiebeverbot führen.
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Angesichts der erheblichen Zunahme der Flüchtlingszahlen sowie des Umstandes, dass in den meisten Staaten der Erde weder demokratisch-rechtsstaatliche Verhältnisse noch eine zufriedenstellende
wirtschaftliche Lage herrschen, sind eine klare Differenzierung zwischen Einwanderungs- und Asylpolitik
sowie eine prinzipiengeleitete Flüchtlingspolitik das
Gebot der Stunde.
Dies gilt umso mehr, als das Land über den Bundesrat bei der Gestaltung des Bundesrechts mitwirkt und
über eine Stimme in Brüssel verfügt, die es auch in
asyl- und flüchtlingspolitischen Fragen erheben kann.
—— Gestaltungsaufgaben der Politik
Den Herausforderungen ist zunächst und vor allem
dadurch zu begegnen, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in den Asylverfahren wieder voll zur
Geltung kommt:
Das geltende Recht muss von der Verwaltung
auch tatsächlich vollzogen werden, was gegenwärtig nur völlig unzureichend geschieht. Die Folgen des
vorhandenen Vollzugsdefizits werden in erster Linie
vor Ort in den Kommunen sichtbar.
Sie sind – bei zur Zeit unzureichender finanzieller
und administrativer Unterstützung – für die Unterkunft
und Versorgung der Flüchtlinge verantwortlich. Ihren
Ausgang nehmen die Fehlentwicklungen bereits auf
europa- sowie auf bundespolitischer Ebene.
Sollen die asyl- und flüchtlingspolitischen Probleme
des Bundeslandes Thüringen dauerhaft gelöst werden, darf sich die Diskussion nicht alleine auf die für
uns als Landtagsfraktion im Vordergrund stehenden
landespolitischen Fragen beschränken.
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2. Asyl- und Flüchtlingspolitik
der Europäischen Union
2.1. Ordnungspolitische Defizite
Die Flüchtlings- und Aufenthaltspolitik auf EU-Ebene
istdurchvielerleiDefizitegekennzeichnet,dienicht
allein für Deutschland erhebliche Belastungen mit
sich bringen, sondern teilweise auch die rechtsstaatliche Orientierung mancher EU-Staaten in Frage
stellen.
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Das gescheiterte Dublin-Verfahren
Verwiesen sei exemplarisch auf die Praxis des
sogenannten Dublin-Verfahrens. In diesem Verfahren wird derjenige Staat ermittelt, der für die Prüfung
eines individuellen Asylantrages zuständig ist.
Im Grundsatz ist dabei derjenige EU-Staat verantwortlich, in dem der Antragssteller zuerst den
Boden der EU betreten hat. In diesen Staat ist nach
geltendem Recht ein Antragsteller grundsätzlich
zurückzuführen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt
in einem anderen EU-Staat die Durchführung eines
Asylverfahrens beantragt.
So sollen die mehrfache Bearbeitung von Asylanträgen in verschiedenen EU-Staaten vermieden und
Antragsteller in jenen Staat verwiesen werden, der
für ihren Antrag zuständig ist.
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Verfahrensverstöße und Missstände führen zur Entlastung einzelner EU-Staaten
Die tatsächliche Praxis des Dublin-Verfahrens konterkariert hingegen diesen Regelungszweck. So lassen beispielsweise italienische Behörden Migranten,
welche über das Mittelmeer kommend zuerst Italien
erreichen,ohneIdentifizierungundRegistrierung
nach Deutschland weiterreisen.
Da aufgrund des Schengener Abkommens kaum
mehr effektive Grenzkontrollen im sogenannten
Schengen-Raumstattfinden,wirdesdendeutschen
Behörden auf diese Weise faktisch unmöglich, die
betreffenden Personen nach Italien zurückzuschicken.
Zudem eröffnet die Rechtsgrundlage des DublinVerfahrens (bes. die „Dublin-III-Verordnung“) selbst
die Möglichkeit, Antragsteller dann nicht in das
Ankunftsland zurückzuführen, wenn das dortige Asylverfahren und die dortigen Aufnahmebedingungen
sogenannte „systemische Schwachstellen“ aufweisen, die die „Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der
EU–Grundrechtecharta mit sich bringen“ (vgl. Artikel
3 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 604/2013).2
2 Auch gibt die Dublin-Verordnung in Kapitel III, Artikel 17, Abs. 1 jedem Mitgliedsstaat das Recht, abweichend von den in der Verordnung genannten Kriterien
einen Asylantrag zu prüfen, selbst wenn er dafür eigentlich nach der Verordnung
gar nicht zuständig wäre.
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Hierauf haben sich die deutsche ebenso wie die
europäische Rechtsprechung bereits berufen. Das
Verwaltungsgericht Berlin hat z. B. im Falle Ungarns
„systemische Schwachstellen“ gesehen und die
Überstellung eines syrischen Flüchtlings aus Deutschland untersagt.
Und schon 2011 hatte der Europäische Gerichtshof im Falle Griechenlands „systemische Schwachstellen“ ausgemacht. Ergibt das Vorgehen in einer
solchen Lage keine andere Zuständigkeit, wird das
Asylverfahren im Ergebnis nicht im Ankunftsstaat,
sondern in dem Staat durchgeführt, der die Prüfung
nachdemDublin-Verfahrenveranlassthat−imBeispielfalle also in Deutschland.
Die Mängel dieser Rechtspraxis liegen auf der
Hand: EU-Staaten, die wie Ungarn oder Griechenland offenkundig nicht willens oder in der Lage sind,
rechtsstaatliche Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu schaffen, bekommen
durch die Dublin-III-Verordnung auch keine Anreize,
etwas an dieser Situation zu verändern.
Im Zweifel müssen dann Länder, die wie Deutschland die Rechtmäßigkeit des Asylverfahrens und
menschenwürdige Aufnahmebedingungen gewährleisten, die damit verbundenen politischen, sozialenundfinanziellenFolgentragen.Auchhierdurch
erklärt sich, dass von den ca. 200.000 Personen, die
2014 in Deutschland Asyl beantragten, lediglich etwa
3.000 zuerst hierzulande die EU betreten haben.
durchgeführt werden, hat sich die Bundesregierung
offensichtlich darauf eingestellt, Asylanträge aus den
entsprechenden EU-Staaten zu bearbeiten.
Und dies, obgleich alle EU-Staaten nach deutschem Recht als „sichere Drittstaaten“ gelten:
Nicht-EU-Ausländer, die sich zuvor in einem sicheren
Drittstaat aufhielten, können sich demnach nicht
mehr auf das deutsche Asylgrundrecht berufen (Art.
16a Abs. 2 GG, § 26a AsylVfG).
Aus Sicht der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist
es völlig inakzeptabel, dass sich Mitgliedstaaten der
EU auf diesem Wege ihren vertraglichen und solidarischenVerpflichtungenentziehenundzudemwiederholt die offenen Grenzen des Schengen-Raumes
nutzen, um politischen Druck auf andere EU-Staaten
auszuüben.
Die gemeinsamen Regeln müssen von allen EUStaaten, die eine Wertegemeinschaft bilden, angewendet werden. Eine ungenügende Umsetzung
muss hingegen von der EU konsequent sanktioniert
und die Anwendung des Schengen-Abkommens
gegebenenfalls so lange ausgesetzt werden, bis die
Aufnahmeverfahren und Grenzsicherungen in den
Ländern mit EU-Außengrenzen den rechtlichen Vereinbarungen entsprechen.
Anstatt darauf hinzuwirken, dass in den betreffenden EU-Staaten rechtsstaatlich korrekte Verfahren
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Gerechte Verteilung der
Lasten innerhalb der EU
Das Dublin-Verfahren ist nur eines der Symptome,
an denen sich zeigt, dass wir von einer Solidarität der
EU-Staaten in der Flüchtlingspolitik weit entfernt sind.
Es ist auch dieser Mangel an Solidarität, der bisher
eine Einigung der EU-Staaten über einen festen Verteilungsschlüssel verhindert hat.
Die Zuteilung von Flüchtlingen auf EU-Staaten nach
Maßgabe eines solchen Schlüssels ist zwar wieder
von der EU-Kommission in die Diskussion gebracht
worden, trifft aber auf Ablehnung durch einige Regierungen von EU-Staaten (z.B. Großbritannien und
osteuropäische Staaten wie Ungarn, Tschechien,
Polen).
Ein solcher Verteilungsschlüssel, der sich an der
Einwohnerzahl, an der Wirtschaftskraft oder an einer
Kombination aus beidem orientiert, würde eine spürbare Entlastung für Deutschland zur Folge haben.3
Vorbild für eine solche EU-weite Quotierung sollte
der im innerdeutschen Verteilungsverfahren bewährte „Königsteiner Schlüssel“ sein, dessen Zuteilungskriterium sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungsgröße
eines Bundeslandes ergibt.
3 Nach dem im Mai 2015 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel müsste Deutschland knapp 19 Prozent der Asylbewerber innerhalb der EU
aufnehmen. Im Jahr 2014 waren es demgegenüber etwa 30 Prozent.
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Mit der Anwendung eines entsprechenden Verteilungsschlüssels wäre ein wichtiger Schritt zur angemesseneren Lastenverteilung innerhalb der EU getan.
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Asylverfahrenszentren in Nordafrika und
eine EU-Außengrenzensicherung nach
australischem Vorbild
EineflüchtlingspolitischeEntlastungfürdieStaaten
der Europäischen Union würde es schließlich geben,
wenn die Asylverfahren weitestgehend auf einen
Zeitpunkt vor der Einreise „verlagert“ würden.
Dies wäre durch die Einrichtung von Aufnahmeund Asylverfahrenszentren, z. B in stabilen südlichen
Anrainerstaaten des Mittelmeers und des Nahen
Ostens möglich. Nicht zuletzt unter humanitären Gesichtspunkten wäre eine solche Maßnahme sinnvoll,
da Flüchtlinge eine lebensgefährliche Überfahrt über
das Mittelmeer nicht riskieren müssten.
Durch entsprechenden Aufnahme- und Asylverfahrenszentren könnten unter EU-Zuständigkeit eine
Gewährleistung menschenwürdiger Unterbringung
sowie rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze sichergestellt werden.
Die zudem durch die Zentralisierung der Verfahren
in den Asylverfahrenszentren ermöglichte Standardisierung von Sozialleistungen an Asylbewerber beendete auch diejenigen bisherigen Fehlanreize, welche
die unterschiedlichen Standards für Sozialleistungen
an Asylbewerber innerhalb der Europäischen Union
aussenden.
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Auf diese Weise könnte auch dem inhumanen
Menschenhandel der Schleppernetzwerke wirksam
der Boden entzogen werden. Das Schleppergewerbe in den nordafrikanischen und nahöstlichen
Anrainerstaaten des Mittelmeeres kann nur durch die
EU-Staaten gemeinsam erfolgreich bekämpft werden.
Zudem wäre eine solche Realpolitik ein Zeichen für
die Bürger der EU-Staaten, dass die verantwortlichen
EU-Politiker die akuten Herausforderungen nichtregulierter Flüchtlingsströme ernst nehmen und nicht
lediglich halbherzige reaktive Maßnahmen ergreifen,
um persönlich einen „moralischen Standpunkt“ zu
wahren.
Hierzu ist es vordringlich, dass die EU ihre diesbezügliche Politik falscher Anreize beendet. Ähnlich der
australischen Praxis sollten auf dem Mittelmeer aufgegriffene Flüchtlinge nicht nach Europa gebracht
werden.
Da durch den europäischen Rechtsrahmen liberalere Lösungsansätze zur Bekämpfung von Fehlanreizen−wieetwadiedrastischeAbsenkungvon
sozialstaatlichen Geldleistungen für illegal eingereisteMigranten−nichtumsetzbarsind,liegtfürein
zuschaffendeseffizientesEU-GrenzregimeimMittelmeer die Orientierung am australischen Modell
nahe.
Vielmehr sollten sie direkt in Aufnahme- und Asylverfahrenszentren in EU-Anrainerstaaten zurückgeführt werden. Auf diese Weise würde die EU die Praxis
beenden, den Schleppern einen Teil ihrer Arbeit
abzunehmen.
Zugleich würde es ein deutliches Signal geben,
dass illegale Einwanderung nach Europa nicht zum
gewünschten Ergebnis – dem dauerhaften Verbleib
inEuropa−führt.
Das australische Beispiel veranschaulicht, dass ein
entsprechendes Grenzregime rasch Wirkungen zeitigt und damit nicht zuletzt geeignet ist, Schiffskatastrophen mit Hunderten von Toten vorzubeugen.
So teilte der australische Minister für Einwanderung
und Grenzschutz, Dutton, im Mai 2015 mit, dass die
australische Küste seit über zehn Monaten nicht mehr
von illegalen Migranten erreicht wurde.
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Einerster−obgleichnochnichtausreichender−
Schritt dazu ist mit dem Zehn-Punkte-Plan des Rates
der Europäischen Union vom April 2015 getan: Punkt
zwei verkündet eine systematische Vorgehensweise
gegen Schmugglerboote, die auch deren Zerstörung
vorsieht. Gleichwohl bleibt skeptisch abzuwarten, ob
diese Planungen auch zeitnah tatsächlich und im
ausreichenden Umfang umgesetzt werden.
In Kombination mit der Einrichtung von Aufnahmeund Asylverfahrenszentren in Peripheriestaaten der
EU, weitestgehend einheitlichen Sozialstandards für
Asylbewerber und einer Politik der kriteriengeleiteten
Einwanderung lässt sich durch eine effektive Außengrenzensicherung der anarchische Zustrom von
Migranten nach Europa regulieren.
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Es ist an der Zeit, dass die EU Peripheriestaaten
als Kooperationspartner für Rücknahmeabkommen
findetunddieMaßnahmenentschiedendurchführt.
Dabei müssen die EU-Staaten die kooperierenden
Mittelmeeranrainerstaatenfinanziellunterstützen.
Ungeachtet dieser Maßnahmen darf nicht vergessen werden, dass es mittel- und langfristig unabdingbar ist, außen- und entwicklungspolitisch auf die
Beseitigung der Ursachen von Flucht in den afrikanischen und nahöstlichen Herkunftsländern hinzuwirken.
Die massenhafte Migration ihrer Bürger nach Europa jedenfalls hilft den dortigen Staaten nicht und
gefährdet das Sozialgefüge, die innere Sicherheit
und die Werteordnung der europäischen Staaten.
2.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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□ die Einrichtung von Aufnahme- und Asylverfahrenszentren unter EU-Zuständigkeit;
□ die Einführung weitestgehend einheitlicher EU-Sozialstandards für Asylbewerber;
□ die Errichtung eines am australischen Modell orientierten EU-Grenzregimes im Mittelmeer;
□ im Mittelmeer aufgegriffene Migranten nicht nach
Europa zu bringen, sondern diese direkt in Aufnahme- und Asylverfahrenszentren in EU-Anrainerstaaten
zurückzuführen;
□ die effektive Bekämpfung des Schlepperunwesens;
□ die Ersetzung des nicht bewährten Dublin-Verfahrens
durch eine ausgewogene Verteilung der nach Europa gelangenden Flüchtlinge auf alle EU-Staaten
entsprechend einem festen Verteilungsschlüssel (z.B.
nach dem Vorbild des „Königsteiner Schlüssels“).
Die AfD-Fraktion im Thüringer
Landtag fordert
□ eine Bundespolitik, die auf EU-Ebene darauf hinwirkt,
dass alle EU-Staaten die vereinbarten europarechtlichen Regeln einhalten und anwenden, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung rechtsstaatlicher
Standards für Asylverfahren und einer menschenwürdigen Unterbringung von Asylbewerbern;
□ die konsequente Sanktionierung von Rechtsverstößen und eine (ggf. partielle) Aussetzung des Schengen-Abkommens, wenn EU-Staaten die vereinbarten
Regeln fortgesetzt missachten;
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3. Asyl- und Flüchtlingspolitik
in Deutschland
3.1. Ordnungspolitische Defizite
Die Herausforderungen und Schwierigkeiten der
deutschen Asyl-, Flüchtlings- und Einwanderungspolitik sowie ihr Versagen werden in der deutschen
Öffentlichkeit seit einigen Monaten intensiv diskutiert.
Die meisten Probleme in diesen Politikfeldern sind
dadurch entstanden, dass die Bundespolitik lange
Zeit die Augen vor den Realitäten verschlossen hat
und deshalb ohne klare ordnungspolitische Orientierung lediglich zu reaktiven Maßnahmen imstande ist,
die nur unzureichend an Symptomen kurieren und
die Probleme allenfalls verschieben.
Dahinter steht auch der Mangel an Veränderungswillen−selbstdort,wodieUmständerechtsstaatlichen Verhältnissen spotten, wie dies schon mit Blick
auf die EU-Politik deutlich geworden ist.
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Die Ausgangssituation – massiver Reformbedarf und unzureichender Reformwille
EinprinzipiellesDefizitderdeutschenFlüchtlingspolitik besteht darin, dass die Asylverfahren in zunehmendem Maße eine Aufgabe leisten, die sachlich
einer Einwanderungspolitik und -gesetzgebung
zuzuordnen ist.
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Die Regelungen des Zuwanderungsgesetzes von
2004 blieben diesbezüglich unzureichend, schon weil
sie sehr unübersichtlich sind und selbst die mit dem
Gesetz angestrebte Erleichterung der Zuwanderung
von Fach- und Spitzenkräften verfehlt wurde.
Die im Bundestag vertretenen Parteien haben
es bisher unterlassen, eine klare, bedarfsorientierte
Einwanderungspolitik zu betreiben und im Gegenzug
das Asylrecht so umzusetzen, dass hierdurch lediglich
Flüchtlingen ein Aufenthalt in Deutschland ermöglicht wird.
Die Situation stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:
Die meisten als Migranten nach Deutschland kommenden Personen aus Nicht-EU-Staaten beantragen
Asyl. Lediglich etwa zwei Prozent werden als asylberechtigt anerkannt und dürfen dann dauerhaft in
Deutschland bleiben.
Rund 25 Prozent werden als Flüchtlinge im Sinne
der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt und
erhalten auf dieser Grundlage ein Aufenthaltsrecht.
Dazu kommen schließlich vier Prozent, die einen
sogenannten subsidiären Schutz (nach § 4 Abs. 1
AsylVfG) erhalten und knapp zwei Prozent, bei denen ein Abschiebeverbot verfügt wird.
Dies ergibt insgesamt eine Gesamtschutzquote
von etwa einem Drittel der Antragsteller. Ein Drittel
dagegen wird aus materiellen und ein weiteres Drit-
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tel aus formellen Gründen abgelehnt.4 Die Asylverfahren leiden zudem noch immer an einer zu langen
Verfahrensdauer.
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Die Reform der Bestimmung
sicherer Herkunftsstaaten
Wir fordern daher zunächst eine Reform der Regelung zu den „sicheren Herkunftsstaaten“. Als solche
gelten Staaten „bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung
noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung
oderBehandlungstattfindet“(§29aAsylVfG).
Die Anerkennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten würde eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen und dementsprechend schnellere Abschiebungen ermöglichen. Von dieser Möglichkeit muss
umfassend Gebrauch gemacht werden.
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Illegaler Aufenthalt in Deutschland
aufgrund fehlenden Gesetzesvollzugs
Da sich alle Mitgliedsstaaten des Europarats auf
die Einhaltung der Menschenrechte und rechtsstaatlich-demokratischeVerfahrenverpflichtethaben,
sind nicht allein wie bisher sämtliche EU-Staaten,
sondern auch die Mitgliedsstaaten des Europarates
als sichere Drittstaaten anzuerkennen.
Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde,
müssen Deutschland de jure verlassen und haben
kein Bleiberecht. Diejenigen, für deren Asylantrag
gemäß dem Dublin-Verfahren ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist, müssten grundsätzlich in
diesen Staat zurückgeführt werden.
Insbesondere gilt dies mit Blick auf die Staaten des
westlichen Balkan. Während in der Zeit von Januar
bis Mai 2015 knapp zwei Drittel aller Asylbewerber in
Thüringen aus den Westbalkanländern Kosovo, Albanien, Serbien und Mazedonien kamen, wurde nur ein
verschwindender Anteil von ihnen (weniger als ein
Prozent) als asylberechtigt anerkannt, weil in jenen
Die Praxis sieht allerdings so aus, dass Personen
ohneBleiberechtihrerAusreisepflichtvielfachnicht
genügen und de facto in Deutschland verbleiben.
Die deutschen Behörden vollziehen die rechtlich gebotene Abschiebung nur überaus schleppend.
4 Letzteres heißt, dass entweder Deutschland gemäß der Dublin-Verordnung gar
nicht für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig war oder der Asylbewerber seinen Antrag vor Beendigung des Verfahrens zurückgezogen hat.
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Ländern weder Bürgerkrieg herrscht, noch existenzielle Gefahren für Leib und Leben bestehen, noch
die Todesstrafe vollzogen wird. Vielmehr sind diese
Staaten auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft und hier
unterschiedlich weit fortgeschritten.
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Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums (vom
Januar 2015) sollen sich gegenwärtig 600.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland aufhalten. Die
Abschiebung von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen wird daher bereits offensichtlich in
viel zu geringem Umfang vollzogen.
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Die heutige Politik der Fehlanreize
Tatsächlich schafft Deutschland sogar Anreize für
den Verbleib trotz fehlendem Aufenthaltstitel, indem
die nach dem Aufenthaltsgesetz mögliche Duldung
– welche eine von den zuständigen Ausländerbehörden ausgesprochene ausnahmsweise Aussetzung
desRechtsvollzugsdarstellt−großzügigauchbei
Fällen angewendet wird, bei denen sie sachlich keineswegs gerechtfertigt ist.
Diese Praxis unterläuft die Entscheidungen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die
Ablehnung von Asylanträgen. Das ist beispielsweise
der Fall beim Winterabschiebestopp, den die rot-rotgrüne Landesregierung in Thüringen angeordnet hat.
Die AfD-Fraktion des Thüringer Landtags hat im März
2015 hiergegen eine Verfassungsklage eingereicht.
Zur Duldung führt auch, wenn sich das Herkunftsland der betroffenen Personen nicht ermitteln lässt.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Asyl beantragende Personen vorsätzlich ihre Personaldokumente beseitigen und Staaten bei der Ermittlung der
Herkunft unzureichend kooperieren.
Gerade im Fall der Beseitigung der Personalausweisdokumente liegt aber in der Regel Rechtsmissbrauch durch den Antragsteller vor, was eine
Duldung eines illegalen Aufenthalts schwerlich
rechtfertigt.
Geduldete Personen erhalten auch in der Regel
Sozialleistungen, welche als Fehlanreiz die illegale
Einreise befördern, soweit sie als Geldleistungen ausgezahlt werden.
Die tatsächliche Praxis der deutschen Asyl- und
Flüchtlingspolitik hat so zum nicht rechtmäßigen
Aufenthalt und einer ungesteuerten De-facto-Einwanderung geführt, bei der Migranten ungeachtet
ihres fehlenden Aufenthaltsrechtes vielfach Sozialleistungen und damit Anreize erhalten, möglichst lange
in Deutschland zu verbleiben.
Ein weiterer entscheidender Fehlanreiz besteht
darin, dass nach gegenwärtiger Rechtslage (§ 25
Abs. 5 Satz 2 AufenthG) geduldete Personen dann
eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll, wenn
die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt, mithin
nicht vollzogen ist.5 Im März dieses Jahres wurde der
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung diskutiert.
Nach dem Entwurf soll es möglich sein, langjährig
Geduldeten (sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis) bei einem Aufenthalt von acht (ohne minderjährige Kinder) bzw.
sechs Jahren (mit minderjährigen Kindern) und der
Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Vorliegen des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grund-
5 § 25, Abs. 5, Sätze 3 und 4 grenzen dies insoweit ein, als dass die Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden kann, ,,wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist“ (Satz 3). Ein solches Verschulden wäre gemäß Satz 4 insbesondere
darin begründet, dass der Ausländer über seine Identität oder Staatsbürgerschaft
täuscht.
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ordnung und hinreichenden mündlichen Deutschkenntnissen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
tielle) Aussetzung des Schengen-Abkommens und
die Wiedereinführung verstärkter Kontrollen an den
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gefordert.
Durch die damit vermittelte Perspektive einer
nachträglichen Legalisierung des illegalen Aufenthalts schafft der Gesetzgeber ebenfalls Anreize für
illegales Einreisen.
Solche und verwandte Überlegungen, wie diejenige, allen illegal in Deutschland lebenden Ausländern
per Stichtagsregelung pauschal ein Aufenthaltsrecht
zuzusprechen, gehen daher in die völlig falsche
Richtung.
Statt solcher Ansätze, die den Rechtsstaat aushöhlen, ist eine sinnvolle und stringente Einwanderungspolitik zu betreiben. Eine solche wird aber in Deutschland bisher nicht verfolgt.
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Illegale Einwanderung stoppen
Infolge des bereits beschriebenen Scheiterns des
Dublin-Verfahrens sowie einer vielfach unzureichenden Kontrolle der EU-Außengrenzen in Kombination
mit dem Wegfall der Binnengrenzen im SchengenRaum hat sich eine Praxis der illegalen Einwanderung
nach Deutschland etabliert, wodurch die gesetzlich
geregelten Asylverfahren umgangen werden und
auch auf diesem Wege eine Aushöhlung des Rechtsstaats erfolgt.
So lange die Kooperation der EU-Staaten in diesem
Punkt unzureichend und der Schutz vor illegaler Einwanderung ungenügend bleibt, sind die (ggf. par-
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Entsprechende Erfahrungen aus jüngster Zeit – insbesondere die vorübergehende Wiedereinführung
von Grenzkontrollen aus Anlass des G7-Gipfels am
7./8.Juni2015inBayern−belegen,dassGrenzkontrollen geeignet sind, illegale Einreise und entsprechende Schleuseraktivitäten zu verhindern.
3.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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Die AfD-Fraktion im Thüringer
Landtag fordert
□ die Erweiterung des Kreises der sogenannten “sicheren Herkunftsstaaten“ perspektivisch auf alle Mitgliedsländer des Europarats.
□ Abgelehnte Asylbewerber müssen nachdrücklich
aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen.
□ KommendieseihrerPflichtnichtnach,musszum
effektiven Vollzug des Rechts in der Regel eine Abschiebung erfolgen.
□ Asylverfahrensmissbrauch, wie etwa durch Verschleierung der Herkunft, muss konsequent geahndet
werden.
□ Die Duldung von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, muss die Ausnahme bleiben.
□ Fehlanreize, wie sie der Wechsel von Sach- zu Geldleistungen mit sich bringt, sind zu beseitigen.
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□ Die Verschaffung einer Aufenthaltserlaubnis für
mehrjährig Geduldete in Form einer alters- und
stichtagsunabhängigen Regelung, wie sie im Entwurf
eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts
und der Aufenthaltsbeendigung – und auch im KoalitionsvertragvonRot-Rot-GrüninThüringen−gefordert wird, lehnen wir ab. Die illegale Einreise darf
letztlich nicht mit einer Aufenthaltserlaubnis belohnt
werden.
□ Die Wiedereinführung der Kontrolle an deutschen
Grenzen zur Verhinderung illegaler Einreise, solange
die europäischen Grenzkontrollen unzureichend
bleiben und illegale Einwanderung im Schutze des
Schengen-Raumes über benachbarte EU-Staaten
erfolgt.
□ DieThüringerLandesregierungmussihrenEinfluss
über die Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung
des Bundes im Sinne der vorgenannten Punkte ausüben.
4. Asyl- und Flüchtlingspolitik
in Thüringen
4.1. Ordnungspolitische Defizite
Flüchtlinge müssen angemessen untergebracht
und versorgt werden. Dies ist die landesrechtlich geregelte Aufgabe der Kommunen. Der dramatische
Anstieg der Asylbewerberzahlen hat dazu geführt,
dass die Grenze dessen, was die Kommunen für die
Unterbringung vor Ort zu leisten vermögen, bereits
deutlich überschritten ist.
Auch in Thüringen hat das einerseits zu wiederholten Hilferufen der Kommunen geführt. Andererseits
ist die Flüchtlingsunterbringung oft Anlass für WiderspruchinderBevölkerungbzw.fürKonflikte–etwa
dann, wenn Flüchtlingsunterkünfte zu Brennpunkten
von Streit unter verschiedenen Flüchtlingsgruppen
werden.
Es gilt vor diesem Hintergrund, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die vielfach eingeforderte Willkommenskultur
auch tatsächlich gelebt werden kann. Hierfür ist in
Thüringen die Landesregierung maßgeblich verantwortlich.
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Rot-rot-grüne Politik über die
Köpfe der Bürger hinweg
Das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz räumt
im Zusammenhang mit der Unterbringung und Zuweisung von Asylbewerbern der Landesregierung
weitgehende Befugnisse ein, was nach dem Regierungswechsel Ende 2014 zu einem neuen Politikstil
geführt hat.
So wird über die Köpfe der Bürger und Kommunen
hinwegdekretiert−etwabeiderErrichtungderneuen Unterkunft in Gera-Liebschwitz. Ohne vorherige
öffentliche Debatte stellte die Thüringer Landesregierung Anfang März 2015 die Bürger vor vollendete
Tatsachen.
Gegenüber einer derartigen Politik der Bevormundung gilt es zum einen, die Anliegen der Bürger und
nicht zuletzt die Interessen der Kommunen angemessen zu berücksichtigen.
Zum anderen sind die Verteilung sowie die Wohnund Lebenssituation der Flüchtlinge nach öffentlichen diskutierten Kriterien unter zwingender Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu regeln.
Darüber hinaus gilt es, die Finanzierung der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in einer Weise zu gewährleisten, dass den Kommunen keine Mehrbelastungen für die Aufgaben
entstehen, die ihnen vom Land übertragen werden.
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Die bisherige Finanzierung der kommunalen Leistungen für Flüchtlinge ist etwa bei den Krankenhilfekosten unzureichend.6 Auch Thüringen steht daher
vor einer Neuordnung seiner Flüchtlingspolitik.
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ThüringerVollzugsdefiziteabstellen
Dringender Handlungsbedarf besteht auch in
Thüringen beim Vollzug des Aufenthaltsrechts. Der
völlig verfehlte Thüringer Winterabschiebestopp
(2014/2015) ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Auch
nach dessen Ende besteht ein erhebliches Vollzugsdefizit,wasaktuelleZahlenbelegen.
So berichtete die OTZ am 8. Juni 2015, dass in den
ersten fünf Monaten dieses Jahres lediglich 49 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben wurden, während im gleichen Zeitraum rund 2400 Menschen aus
Ländern nach Thüringen kamen, in denen es keine
staatliche Verfolgung gibt (nämlich vom Westbalkan). Für diese Menschen gibt es daher kaum eine
Chance, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten.
Trotzdem im gleichen Zeitraum gerade einmal 280
MenschenihrerAusreisepflichtnachgekommensind,
setzt Justizminister Lauinger (GRÜNE) nach wie vor
anstatt auf Gesetzesvollzug durch Abschiebung auf
die freiwillige Ausreise.
6 So ergab die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE), dass im Jahr 2013 nur 36,85 % der den Kommunen entstandenen Krankenkosten vom Land erstattet wurden, im Jahr 2014 waren es nur
38,49 %. Eigene Berechnung auf Grundlage der Anlagen 1-4 der Kleinen Anfrage
Nr. 94 der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE), 24. März 2015 (DS 6/426).
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Aussagen aus den Reihen der Regierungsfraktionen lassen zudem weitere kostenintensive Fehlentwicklungen, etwa bei der medizinischen und sozialen
Versorgung der Asylbewerber erwarten. Daher ist es
für uns unabdingbar, die kommunalen Spitzenverbände und den Landtag zu beteiligen.
Angesichts der Überlastung der Kommunen mit der
UnterbringungvonAsylbewerbernundderfinanziellen Folgen dieser verfehlten Hinnahme von Rechtsbrüchen für den Landeshaushalt ist eine solche
Haltung inakzeptabel. Die AfD-Fraktion fordert daher
den effektiven und zügigen Vollzug des deutschen
Aufenthaltsrechts auch durch Thüringer Behörden.
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Reform des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes (ThürFlüAG)
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Effektive Entlastung der
Thüringer Kommunen
Zu der von uns angestrebten Reform des Thüringer
Flüchtlingsaufnahmegesetzes zählt die Beschränkung
der Verordnungsermächtigungen in den §§ 2 Abs. 4,
3 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 2 ThürFlüAG.
Wesentlich für uns ist außerdem, dass die Kommunenfinanziellentlastetwerden.Gemäßdemverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip muss das Land,
wenn es Kommunen Aufgaben zuweist, auch entsprechende Finanzmittel bereitstellen.
Bisher werden die Mindestbedingungen für den
Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften, ferner die
Verteilung der Asylbewerber auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie die den Kommunen zu gewährenden Kostenerstattungen durch das Land auf dem
Wege von Rechtsverordnungen festgelegt.
Das heißt: Die Kosten für die Aufnahme, Unterbringung in Einzel- oder Gemeinschaftsunterkünften und
für die Betreuung und medizinische Versorgung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen müssen den Landkreisen und kreisfreien Städten vollständig vom Land
erstattet werden.
In diesen Fällen fordern wir eine gesetzliche ZustimmungspflichtdesLandtagesbeimErlassder
jeweiligen Rechtsverordnungen. Außerdem sind die
kommunalen Spitzenverbände hierbei zwingend zu
hören.
Doch das geschieht derzeit nur in unzureichender
Weise, da die Kommunen auf einem Teil der Kosten
„sitzen“ bleiben. So ist die vom Land gezahlte Pauschale für Krankenhilfekosten bisher unzureichend,
weil nicht kostendeckend.
So wird verhindert, dass die tief in die kommunalen
Belange eingreifenden Maßnahmen der Flüchtlingspolitik ohne weiteres über die Köpfe der Kommunen
hinweg entschieden werden können. Gerade die
jüngere Flüchtlingspolitik offenbarte diesbezügliche
Fehlentscheidungen der Landesregierung.
Diese beträgt nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamtes (März 2015) nur 223 Euro pro
Person und Jahr. Wenn die tatsächlichen Kosten
über diesem Betrag liegen, müssen sie bis zur Höhe
von 1000 Euro von den Kommunen alleine getragen
werden.
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zugewiesenen Flüchtlinge vollständig – und nicht wie
bisher zu 75 Prozent – auf die Quote der kreisfreien
Stadt (hier: Suhl) bzw. des Landkreises (hier: SaaleHolzland-Kreis) angerechnet werden.
Erst ab 1000 Euro erfolgt eine Abrechnung auf
Nachweis. Wir fordern eine Anhebung der Krankenhilfekostenpauschale in der Weise, dass eine vollständige Deckung der Kosten erreicht wird. Zudem
fordern wir eine jährlich – anstatt wie bisher alle zwei
Jahre – zu aktualisierende pauschale Kostenerstattung.
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Eine sinnvolle und faire Verteilung von
Flüchtlingen im Freistaat
Bei der Verteilung der Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die kreisfreien Städte und
Landkreise ist eine transparente Regelung zu schaffen, die sich am „Königsteiner Schlüssel“ zu orientieren hat:
Diejenigen Kommunen, die eine höhere Wirtschaftskraft (gemessen in kommunalen Steuereinnahmen) und mehr Einwohner haben, sollen auch
proportional mehr Flüchtlinge aufnehmen.
Heute geschieht die Verteilung der Flüchtlinge
alleine auf der Grundlage des Anteils der jeweiligen
kommunalen Gebietskörperschaft an der Gesamtbevölkerung Thüringens.
Doch starke Schultern haben auch mehr zu tragen.
Eine Benachteiligung z.B. Ostthüringens auf Grund
der Nicht-Berücksichtigung der Wirtschaftskraft lehnen wir ab.
Außerdem sollen die den Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes
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Dies ist nicht allein ein Gebot der Gerechtigkeit,
sondern auch eine Forderung, deren Erfüllung dazu
beitragenwird,vorOrtKonflikteumdieUnterbringung von Flüchtlingen zu vermeiden.
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Beibehaltung der bisherigen
Organisation der Gesundheitsversorgung
von Asylbewerbern
Das sogenannte ,,Bremer Modell“ oder verwandte
Modelle einer Organisation der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern lehnen wir ab. Es besteht in
der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge,
mit der diese direkt Ärzte aufsuchen können, anstatt
zunächst eine Behandlung bei den Sozialbehörden
beantragen zu müssen.
Den Krankenkassen werden die entstandenen
Kosten vom Land erstattet. Auf den ersten Blick
scheint ein solches Modell die Gesundheitsversorgung zu entbürokratisieren, tatsächlich bedeutete es
in einem Flächenland aber einen Mehraufwand an
Verwaltung und ist hier auch schwieriger umzusetzen
als in einem Stadtstaat:
In Thüringen nämlich sind die Landkreise und
Kommunen nicht nur für die Unterbringung, sondern
auch für die medizinische und soziale Versorgung der
Flüchtlinge zuständig.
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Daher müsste jede einzelne betroffene Kommune
alle Vereinbarungen namentlich mit den Krankenkassen treffen. Außerdem gilt es ohnehin, die europäische Richtlinie über Leistungen für Asylbewerber
abzuwarten, die für 2017 angekündigt ist.
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aus wirtschaftlichen Motiven und ohne Aussicht auf
Zuerkennung des Asylrechts nach Deutschland zu
kommen.
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Sachleistungsvorrang weitestmöglich
erhalten
Für Asylbewerber, deren Antrag offensichtlich nur
sehr geringe bis gar keine Erfolgsaussichten besitzt, ist
eine eigene Landeserstaufnahmestelle einzurichten.
Um Fehlanreize durch die Auszahlung von Geldleistungen zu vermeiden, sollte die Unterbringung der
Asylbewerber in einer Weise gefördert werden, die
einen höheren Sachleistungsanteil ermöglicht.
AsylanträgedieserAsylbewerber−etwaausden
Westbalkanstaaten−solleninnerhalbvonhöchstens
einem Monat bearbeitet werden. Die zu schaffende
Stelle muss eine günstige Anbindung zur Außenstelle
des BAMF haben.
Der im Rahmen des Asylkompromisses in den
1990er-Jahren eingeführte Sachleistungsvorrang hatte seinen Anteil daran, dass nach seiner Einführung
die Anzahl der Asylanträge stark absank.
Durch die schnelle Bearbeitung der Asylanträge
werden den Kommunen erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht, da die Asylbewerber nicht auf
die kommunale Ebene verteilt werden, sondern bis
zur abschließenden Entscheidung über den Asylantrag und dem Vollzug der Abschiebung in der Landeserstaufnahmestelle verbleiben.
Den von der rot-rot-grünen Thüringer Landesregierung geplanten vollständigen Umstieg auf Geldleistungen, die die bisherigen Sachleistungen bei
der Leistungsgewährung für Asylbewerber ersetzen
sollen, halten wir für falsch.
Denn erstens muss die erwähnte neue EU-Richtlinie
erst abgewartet werden und zweitens wäre gemäß
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012
beim Umstieg auf Geldleistungen ein ,,existenzsicherndes Niveau“ zu veranschlagen.
Dies bedeutet aber die Zahlung von Beträgen, die
im internationalen Vergleich überaus stattlich wären, womit zusätzliche Anreize geschaffen würden,
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Die Schaffung einer Landeserstaufnahmestelle für Asylbewerber
mit geringen Erfolgsaussichten
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Die Stärkung der Verwaltungen
Der Landesregierung obliegt es, sich auch gegenüber dem Bund für einen Ausbau der personellen
undfinanziellenAusstattungdesBAMFeinzusetzen,
damit die wachsenden Fallzahlen bewältigt werden
können.
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Hier muss dringend nachgebessert werden, um
die Asylverfahrensdauer auf maximal drei Monate zu
begrenzen, wie es der Koalitionsvertrag von SchwarzRot im Bund vorsieht.
Schließlich soll die Landesregierung an den zuständigen Verwaltungsgerichten des Landes Thüringen
zusätzliche Richterstellen schaffen, um eine Überlastung der Gerichtsbarkeit durch die im Asylverfahren
häufigenKlagenzuverhindern.
Auch das zuständige Referat des Thüringischen
Landesverwaltungsamtes ist personell so auszustatten,dasseineeffektiveundeffizienteArbeitmöglich
ist.
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Schaffung einer zentralen, für
Abschiebungen zuständigen
Stelle beim Landesverwaltungsamt
Wir befürworten die Schaffung einer zentralen
Stelle beim Landesverwaltungsamt, die für die Abschiebungen zuständig ist. Die Abschiebung wird
gegenwärtig durch die Ausländerbehörden in den
Landkreisen bzw. kreisfreien Städten durchgeführt,
die für eine effektive Bewältigung dieser Aufgabe
unzureichend aufgestellt sind. Eine zentrale Landesabschiebestelle würde die Abschiebpraxis vereinheitlichen und für schnellere Abschiebungen sorgen.
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4.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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Die AfD-Fraktion im Thüringer
Landtag fordert
□ AbschiebungsdefiziteinThüringenzubehebenund
von pauschalen Winterabschiebestopps abzusehen;
□ die personellen Voraussetzungen in der Verwaltung
wie auch den Verwaltungsgerichten für einen zügigen rechtsstaatlichen Vollzug von Abschiebungen zu
schaffen;
□ die Schaffung einer zentralen, für Abschiebungen
zuständigen Stelle beim Landesverwaltungsamt;
□ die Schaffung einer Landeserstaufnahmestelle für
Asylbewerber mit geringen Erfolgsaussichten;
□ ausreichende Mitwirkungsrechte des Landtags und
der kommunalen Spitzenverbände beim Erlass von
Rechtsverordnungen über die Verteilung, Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der von Thüringen
aufzunehmenden Ausländer;
□ eine faire Verteilung der Flüchtlinge auf die Thüringer
Kommunen durch einen angemessenen Verteilungsschlüssel;
□ die Beseitigung von Fehlanreizen im Leistungsrecht
für Ausländer;
□ die Kostenübernahme für die vom Land an die
Thüringer Kommunen übertragenen Aufgaben der
Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern.
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5. Für eine zeitgemäße
Einwanderungspolitik
5.1. Zur Konzeption einer vernünftigen
Regelung der Einwanderung
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Ein Punktesystem nach
kanadischem Vorbild
Angesichts der beschriebenen Lage in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik, des zu erwartenden
weiteren Anwachsens der weltweiten Migrationsbewegungen und der demographischen Entwicklung
in Deutschland ist eine kriteriengeleitete Einwanderungspolitik unabdingbar.
Die Einwanderungschance ist dann vom Erreichen
bestimmter Punktezahlen abhängig. Die erforderliche Flexibilität des Systems erfolgt ebenfalls über das
Punktesystem, bei dem die individuellen Voraussetzungen des Bewerbers am Ende zu einer Gesamtbewertung führen, nach der ein Aufenthaltstitel befürwortet oder abgelehnt wird.
Wir bevorzugen daher für ein neues Zuwanderungsmodell eine Orientierung am kanadischen oder
australischen Punktesystem. Kennzeichnend für die
entsprechende Politik dieser Länder ist die Ausrichtung an ihrem eigenen nationalen und wirtschaftlichen Bedarf.
So kann beispielsweise ein hohes Maß an Berufserfahrung bei älteren Bewerbern deren höheres
Alter oder einen im Vergleich mit jungen Bewerbern
schlechteren Gesundheitszustand kompensieren, vor
allem bei besonders nachgefragten Berufen.
Dabei steht das Interesse an der Einwanderung in
qualifizierte,versicherungspflichtigeArbeitsverhältnisse oder in die Selbständigkeit im Vordergrund. Die
Steuerung der Zuwanderung erfolgt durch ein Punktesystem, das ausländischen Interessenten signalisiert, ob ein Einwanderungsgesuch aussichtsreich ist.
Dazu erhalten Bewerber durch Erfüllung bestimmter
Kriterien Punkte zugewiesen.
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Die Kriterien berücksichtigen insbesondere die Integrationsfähigkeit- und Willigkeit, z. B. durch Vergabe
von Punkten für die Beherrschung der Landessprache, das Alter, die Gesundheit, die charakterliche
Eignung (also z. B. den Ausschluss von Vorstrafen und
einer Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen), die Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und europäischer Werte (z.B.
Trennung von Staat und Religion, Gleichbehandlung
von Mann und Frau), die Ausbildung und den BerufsowiedieBerufserfahrung,dieQualifikationdes
Partners, das Vorliegen eines Stellenangebotes oder
auch eine Nominierung durch Unternehmen.
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Das Punktesystem vereinheitlicht die Zugangsmöglichkeiten für ausländische Bewerber zum Arbeitsmarkt, sorgt damit für größere Transparenz und sollte
durch Verwaltungsfachleute erfolgen, die speziell in
Einwanderungsfragen geschult sind und auch über
angemessene interkulturelle Kompetenzen verfügen.
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Ein entsprechendes Punktesystem ließe sich auch
besser bewerben als die bisherige vergleichsweise
intransparente Verwaltungspraxis. Hierdurch würden
zudem die Hauptkritikpunkte an der bisherigen Praxis
behoben. Ein derartiges Einwanderungssystem – angepasstanunsereVerhältnisseundBedingungen−
ist daher auch für Deutschland zu befürworten.
Es zielte letztlich auf Einbürgerung, die selbstredendnebendenqualifizierendenMerkmaleneine
Anerkennung der Verfassungsordnung Deutschlands
voraussetzt und die mit dem Erwerb der deutschen
den Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft zur
Folge haben soll.
Der deutsche Einwanderungsbedarf muss im PunktesystemBerücksichtigungfindenundsollteturnusmäßig geprüft und aktualisiert werden (z.B. einmal im
Jahr).
Dabei müssen die Arbeitsmarktsituation und Bedarfseinschätzungen der Wirtschaft ermittelt werden
(etwa über eine Anhörung der Verbände und der
Bundesagentur für Arbeit).
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Den Rechtsstaat stärken: Für die Trennung
von Asyl- und Zuwanderungspolitik
Zweifellos kann Deutschland von einer derartigen
Einwanderungspolitikprofitieren.Zugleichwürdenmit
ihr die rechtlichen Verhältnisse klarer und der massenhafte Fehlgebrauch und Missbrauch des deutschen Asylverfahrensrechts ließe sich zugunsten von
Rechtssicherheit beseitigen.
Bei gleichzeitig rechtsstaatlich konsequentem
Vollzug des geltenden Asylverfahrensrechts würde
infolge einer geregelten Einwanderungspolitik auch
das Asylrecht gestärkt, denn die Asylverfahren des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge würden
reduziert und in der Folge beschleunigt.
Dadurch wiederum würden auch die Fehlanreize
beseitigt, die heute dafür mitverantwortlich sind, dass
sich viele Tausend Menschen im Jahr auf den Weg
nach Deutschland machen, weil sie hoffen, durch
nachlässigen Rechtsvollzug einen dauerhaften Aufenthalt zu erreichen.
Die Festlegung könnte per Rechtsverordnung oder
per Verwaltungsanweisung erfolgen, die insofern den
rechtlichen Rahmen des Punktesystems absteckten.
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5.2. Die Forderungen der AfD-Fraktion
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Die AfD-Fraktion im Thüringer
Landtag fordert
□ Das gegenwärtig intransparente Einwanderungsrecht ist durch klare und transparente Regeln zu
ersetzen, die nicht mit Elementen der Asylpolitik vermischt werden dürfen. Gleiches betrifft umgekehrt
das Asylrecht, das ein Recht für politisch Verfolgte ist
und bleiben muss.
□ Es ist ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht zu schaffen, das sich an dem Bedarf Deutschlands ausrichtet
und sich z. B. am Vorbild Kanadas oder Australiens
orientiert.
□ Das bedeutet die Einführung eines Punktesystems,
das den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
BedarfDeutschlands,insbesonderedenspezifischen
Bedarf seiner Wirtschaft, zugrunde legt, besonderen
Wert auf die Integrationsfähigkeit und -willigkeit des
Einwanderers legt und ausländischen Interessenten
letzten Endes transparent signalisiert, ob ein Einwanderungsgesuch aussichtsreich ist. Ein solches System
dürfte nicht zuletzt geeignet sein, zur Bewältigung
des Fachkräftemangels auch in Thüringen beizutragen.
— [Beschlossen Erfurt, 16.06.2015]
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Alternative für Deutschland
Fraktion im Thüringer Landtag
V.i.S.d.P. Björn Höcke
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: E-Mail: Web: Facebook: +49 361 377 24 52
[email protected]
www.afd-thl.de
www. facebook.com/afd.thl
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fraktion im thüringer landtag