Freigabe zur Abfrage: 12. Dezember 2015, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 225 Jahr: 2015 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Betriebskrankenkasse Zeltweg Die Betriebskrankenkasse Zeltweg verlautbart gemäß § 456a Abs. 3 ASVG: Anhang zur Geschäftsordnung des Vorstandes Delegierungsbeschlüsse des Vorstandes §1. Dieser Anhang enthält Zeitpunkt und Wortlaut aller Beschlüsse des Vorstandes der Betriebskrankenkasse Zeltweg mit denen gemäß § 434 Abs. 1 ASVG 1. einzelne Obliegenheiten - dem Obmann 2. bestimmte laufende Angelegenheiten - dem Büro übertragen wurden. Laufende Angelegenheiten, die dem Büro der Betriebskrankenkasse Zeltweg übertragen wurden §2. Folgender Beschluss wurde gefasst: Beschluss vom 15.01.1999, Punkt 3 der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Vorstandes: Dem Büro werden alle administrativen Aufgaben der Betriebskrankenkasse Zeltweg nach Gesetz, Satzung und Weisungen der Verwaltungskörper, alle laufenden Angelegenheiten sowie die Durchführung der Vermögensanlage bei Kreditunternehmen gem. § 446 ASVG übertragen. Dieser Anhang zur Geschäftsordnung des Vorstandes wurde vom Vorstand der Betriebskrankenkasse Zeltweg am 15. Jänner 1999 beschlossen. Der Obmann: Der leitende Angestellte: Lach Vilinsky 1/1 Signaturwert NfXhrdFk3R/HtHQZxbWebalaVjZT5lRSVgKNlPq2wann81gPwt2c64lb0jnG57gG xU6b IIX7pmlLGiscGP1618r+KRdG1tCUqnKOVfO8z/l0SerBaprtYLw2ulzLi+sa oBxbgupk iEQ6DnJs0ViHwmtiyJhR40XS9BmOmsiLvRDohEXQtln4Px7E5Z6zXwkN KMYb120Rb1ms 9R0K73VXf+hJa9VsJvP5Bbo0KBiKjuER5+OmesRMGbqPbJ2W2F6W qFl2xP8wxq0CXAeE WOMOsHeQEIvQrmaFM3HqNhfDuo0fmQZtbiNxipc/AybNFQO2 1SAFglt0OwC4vZ7LRz4t LQ== Unterzeichner Roland Lammer Betriebskrankenkasse Kapfenberg Datum/Zeit-UTC 2015-12-11T07:04:18Z AusstellerZertifikat CN=a-sign-corporate-light-02, OU=a-sign-corporatelight-02, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT Serien-Nr 818180 Methode urn:dsig:RSAwithSHA1 Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.avsv.at/avi/signatur.html Da die technische Rückführung dieses Dokuments nicht möglich ist, wird gemäß § 20 E-GovG eine Verifizierung angeboten. Informationen zur Verifikation finden Sie unter https://www.avsv.at/avi/ verifikation.html. Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Unterzeichner Hinweis Hauptverband der oesterreichischen SV-Traeger Datum/Zeit-UTC 2015-12-17T15:45:30+01:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter https://www.sozialversicherung.at/signaturpruefung/ bzw. https://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter https://www.sozialversicherung.at/verifikation/ Dieses Dokument wurde amtssigniert. Diese Kundmachung wurde mit der Übernahme ins RIS neuerlich elektronisch signiert, dies dient der Sicherheit der Kundmachung und wurde aus technischen Gründen vorgenommen. Diese neuerliche Signatur hat auf den Inhalt der Kundmachung keinen Einfluss, insbesondere hat das Datum der Signatur für das Inkrafttreten keine Bedeutung. An der Rechtsverbindlichkeit der früheren Kundmachung ändert sich dabei nichts.
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