14. März 2016 I 4. Jahrgang, Ausgabe Nr. 9 Seite Bekanntmachungen Nr. 24 / 16 - Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum ………………………………………………………………………………………………….292 Nr. 25 / 16 - 18. Sitzung des Rates …………………………………………………………………...293 - 295 Nr. 26 / 16 - Straßen- und Wegeangelegenheiten; Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 43 vom Autobahnkreuz Bochum (A 43 / A 40) bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Riemke mit Anpassungsmaßnahmen an der A 40 zwischen dem Autobahnkreuz Bochum (A 40 / A 43) und der Anschlussstelle Bochum-Werne zusammen mit den hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz, der Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Bergen, Flur 4; Gemarkung Gerthe, Flur 9; Gemarkung Grumme, Flur 1, 2, 3, 19, 20; Gemarkung Harpen, Flur 1, 2, 3, 4, 5; Gemarkung Hiltrop, Flur 8, 9; Gemarkung Langendreer, Flur 14; Gemarkung Riemke, Flur 2, 3, 4, 7; Gemarkung Stiepel, Flur 25; Gemarkung Weitmar, Flur 7 und Gemarkung Werne, Flur 7, sowie auf dem Gebiet der Stadt Herne, Gemarkung Herne, Flur 38………………………………………………………..…………………………………296 - 298 Nr. 27 / 16 - Benachrichtigung der Stadt Bochum - Amt für Finanzsteuerung - über den Erlass eines Gewerbesteuerbescheides, Aktenzeichen: 20 33 / 9000100106623, vom 11.03.2016 für TWC Teppichwaschcenter Westerholt GmbH (gesetzl. Vertreter: Mesut Fidan) z.Z. unbekannten Aufenthaltes, früher ansässig bzw. wohnhaft: Westenfelder Str. 75, 44867 Bochum………………….299 Nr. 28 / 16 - In-Kraft-Treten von vereinfachten Umlegungsregelungen (Bekanntmachung nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB)) ………………………………………………………………………………300 Bauausschreibungen Sonstige Ausschreibungen Nr. 14 / 16 – Projektsteuerungsleistungen Umbau im Bestand und Neubau Betriebshof Feldmark …………………………………………………………………………………..301 - 314 Sonstiges, Bürgerversammlungen, Schwertransporte, vergebene Aufträge Stadt Bochum Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum A. Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte und der Immobilienrichtwertkarte für den Teilmarkt Wohnungseigentum Der Gutachterausschuss hat gem. § 196 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. gültigen Fassung und gem. § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) vom 23. März 2004 die Bodenrichtwerte 2016 und die Bodenrichtwertkarte für das Gebiet der Stadt Bochum aus Kaufpreisen nach dem Auswertungsstand vom 1. Januar 2016 ermittelt und am 16. Februar 2016 beschlossen. Ebenfalls am 16. Februar 2016 vom Gutachterausschuss beschlossen wurden die zum Auswertungsstand vom 1. Januar 2016 ermittelten Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum und die Immobilienrichtwertkarte. Die digitalen Kartenwerke und der Grundstücksmarktbericht können über das Internet unter www.gars.nrw.de/ga-bochum oder www.boris.nrw.de eingesehen werden. Weitere Auskünfte zu den digitalen Richtwertkarten können fernmündlich oder persönlich montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und freitags bis 15.00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum, Hans-Böckler-Straße 19 (Technisches Rathaus), Zimmer 4.1.370 und 4.1.430, eingeholt werden. B. Öffentliche Bekanntmachung sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 (5) BauGB und gem. § 12 GAVO NRW auf der Grundlage ausgewerteter Kaufpreise erforderliche Daten für die Wertermittlung abgeleitet und am 16. Februar 2016 beschlossen. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bochum, HansBöckler-Straße 19 (Technisches Rathaus), montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und freitags bis 15.00 Uhr. Bochum, 16. Februar 2016 Der Vorsitzende gez. Tim Mausbach-Judith Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht. ist auch im Internet 292 unter 18. Sitzung des Rates Eine Sitzung des Rates findet am 17.03.2016, 15:00 Uhr, Ratssaal, Rathaus mit der nachfolgend aufgeführten Tagesordnung statt. Die entsprechenden öffentlichen Sitzungsunterlagen liegen in den Bezirksverwaltungsstellen, Informationszentren und Bürgerbüros zur Einsicht aus. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Beschlussangelegenheiten 1.1 Wahl einer/eines Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat für Personal, Recht und Ordnung) 1.2 Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen hier: Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH - Nachfolge von Frau Stadträtin Birgitt Collisi 1.3 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2016 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Aachen 1.4 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA) 1.5 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin vom 13. September 2015 und der Stichwahl vom 27. September 2015 1.6 Wirtschaftsplan 2016 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH 1.7 Wirtschaftspläne der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Stadtwerke Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, USB Bochum GmbH, USB Service GmbH und evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH für das Jahr 2016 1.8 RAU – Recycling am Umweltpark GmbH - hier: Wirtschaftsplan 2016 1.9 Grundsatzbeschluss zur Gewerbeflächenentwicklung in Bochum 1.10 Sportstättenentwicklungsplanung - Sportstättenbedarfsberechnung für den Fußballsport 2016 (Fortschreibung) 1.11 Standorte für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge 1.12 Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Friedhofstraße von Parkallee bis Inselweg hier: Satzung zur Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen 293 1.13 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städte-region Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Essen (21 E) 1.14 Abwasserbeseitigungskonzept Bochum 2015 1.15 Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der Entwässerungsanlagen der Fläche Mark 51°7 1.16 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Werne - Langendreer-Alter Bahnhof hier: Festlegung des Soziale Stadt Gebietes, Beschluss des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 1.17 Handlungskonzept Wohnen - hier: Umgang mit dem Wohnbaulandkonzept 1.18 Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und auf öffentlichen Plätzen 2 Anträge 2.1 Besetzung von Ausschüssen gem. § 58 Abs. 1 GO NW 2.2 Umbesetzung Vertreter Ausschuss für Sport und Freizeit 2.3 Umbesetzung von Ausschüssen 2.4 Wohnen in Bochum 2.5 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen 2.6 Brandschutz und Rettungsdienst verbessern - Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen 3 Mitteilungen 3.1 Nachweisung über überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen größer 5.000 Euro (§ 83 GO NRW) für den Zeitraum 01.10.2015 – 31.12.2015 3.2 Jahresbericht zur Erhaltung des Zertifikats "Familiengerechte Kommune" 3.3 Zukünftige Aufgabenwahrnehmung in den Bürgerbüros der Stadt Bochum 3.4 Protokollierung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 3.5 Mitteilung zu "Ständiger Rechtsbruch durch illegale Einreise" 3.6 Einschränkungen der Rückwärtsfahrten des USB 3.7 Waffenboom und so genannte Bürgerwehren 3.8 Rassistische und extrem rechte Straftaten in Bochum in den Jahren 2009-2015 3.9 Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 17.12.2015 294 3.10 Umsetzung der Einführung der Gesundheitskarte (eGK) in Bochum 3.11 Antwort auf die Anfrage der "FDP & DIE STADTGESTALTER" zum Thema VHS Bochum - 18. Naturheiltag 3.12 Zukunft der Seniorenbüros 3.13 Kommunales Wohnungsbauprogramm für Bochum 3.14 Radweg Königsallee/Viktoriastraße 4 Anfragen keine Tagesordnungspunkte Nichtöffentlicher Teil 5 Beschlussangelegenheiten 5.1 Platzierung einer Anleihe 6 Anträge keine Tagesordnungspunkte 7 Mitteilungen keine Tagesordnungspunkte 8 Anfragen keine Tagesordnungspunkte gez. Thomas Eiskirch Bochum, 08. März 2016 Der Oberbürgermeister Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht. 295 Stadt Bochum Bekanntmachung Straßen- und Wegeangelegenheiten; Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 43 vom Autobahnkreuz Bochum (A 43 / A 40) bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Riemke mit Anpassungsmaßnahmen an der A 40 zwischen dem Autobahnkreuz Bochum (A 40 / A 43) und der Anschlussstelle Bochum-Werne zusammen mit den hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz, der Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Bergen, Flur 4; Gemarkung Gerthe, Flur 9; Gemarkung Grumme, Flur 1, 2, 3, 19, 20; Gemarkung Harpen, Flur 1, 2, 3, 4, 5; Gemarkung Hiltrop, Flur 8, 9; Gemarkung Langendreer, Flur 14; Gemarkung Riemke, Flur 2, 3, 4, 7; Gemarkung Stiepel, Flur 25; Gemarkung Weitmar, Flur 7 und Gemarkung Werne, Flur 7, sowie auf dem Gebiet der Stadt Herne, Gemarkung Herne, Flur 38. Einschließlich: - Ausbau der A 43 von Bau-km 21+990 bis Bau-km 28+161,024 - Anpassung des Autobahnkreuzes Bochum (A 43 / A 40) - Anpassung der Anschlussstelle Bochum-Gerthe - Anpassung der Anschlussstelle Bochum-Riemke - Anpassung der A 40 von Bau-km 12+145 bis Bau-km 13+752 - Anpassung der Anschlussstelle Bochum-Werne an der A 40 - Verlegung der „Wieschermühlenstraße“ - Verlegung der Straße „Auf dem Güstenberg“ - Abbruch folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 43: - Brücke über die ehemalige Zechenbahn Constantin, Bau-km 28+140 - Brücke über die ehemalige Zechenbahn Lothringen, Bau-km 24+967 - Erneuerung folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 43: - Wieschermühlenstraße, Bau-km 22+616 - Harpener Hellweg im Zuge der A 43, Bau-km 23+424 - Harpener Hellweg im Zuge der Tangentialfahrbahn, Bau-km 29+686 - Wasbaum Feldweg, Bau-km 23+840 - Castroper Hellweg, Bau-km 24+269 - Harpener Feld, Bau-km 24+603 - Hiltroper Straße, Bau-km 25+382 - Oberdrewer Feldweg, Bau-km 25+778 - Zillertal, Bau-km 26+215 - Zillertalstraße, Bau-km 26+870 - Cruismannstraße, Bau-km 27+502 - Herner Straße, Bau-km 32+158 - Abbruch folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 40: - Brücke im Zuge des Lütkendorpweges über die A 40, Bau-km 13+303 (Ersatzbauwerk der Stadt Bochum) - Erneuerung folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 40: - Werner Straße, Bau-km 13+689 - Errichtung von 3 Regenrückhaltebecken und einem Regenklärbecken im Zuge der A 43 u.a. westlich der Zillertalbrücke auf der Südseite der A 43 - Errichtung von einem Regenrückhaltebecken im Zuge der A 40, westlich des Harpener Baches auf der Südseite der A 40. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es werden für das Bauvorhaben selbst bzw. Anlagen Dritter einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen Grundstücke auf dem Gebiet der Städte Bochum und Herne Gemarkung Bergen, Flur 4; Gemarkung Gerthe, Flur 9; Gemarkung Grumme, Flur 1, 2, 3, 19, 20; Gemarkung Harpen, Flur 1, 2, 3, 4, 5; Gemarkung Hiltrop, Flur 8, 9; Gemarkung Langendreer, Flur 14; Gemarkung Riemke, Flur 2, 3, 4, 7; Gemarkung Stiepel, Flur 25; Gemarkung Weitmar, Flur 7 und Gemarkung Werne, Flur 7, sowie Gemarkung Herne, Flur 38 beansprucht. Das Anhörungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) führt die Bezirksregierung Arnsberg durch. 296 Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.04.2016 bis einschließlich 03.05.2016 bei der Stadt Herne, Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Freiligrathstr. 12, 44623 Herne, Zi.-Nr. 414 während der Dienststunden Montag - Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, im Technischen Rathaus der Stadt Bochum, Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum, Zimmer-Nr. 1.0.210 Montag - Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Nord, Amtshaus Gerthe, Heinrichstraße 42, 44805 Bochum, Zimmer 21 Dienstag, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dienstags wird ein Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW zwischen 10 Uhr und 12 Uhr in Technischen Rathaus der Stadt Bochum und donnerstags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr im Amtshaus Gerthe beim Lesen der Planunterlagen behilflich sein. Unabhängig von der Auslegung vor Ort werden die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Bochum unter www.bochum.de/stadtplanung/aktuelles und der Homepage der Stadt Herne unter www.offenlage.herne.de einsehbar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass verfahrensrechtlich allein die Auslegung bei den Städten Bochum und Herne maßgeblich ist (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Die Planunterlagen enthalten aus Gründen des Datenschutzes keine Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen; Name und Anschrift der Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden beispielsweise nicht genannt. In den Planunterlagen werden die betroffenen Grundstücke nur mit Katasterangaben bezeichnet. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17.05.2016 einschließlich, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg, (Anhörungsbehörde) oder bei den Städten Bochum und Herne Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg können auch per Mail erhoben werden. Diese sind aber nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig (§ 3a VwVfG). Die Bezirksregierung Arnsberg hat hierzu eine elektronische Zugangsmöglichkeit über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach eröffnet (www.bezreg-arnsberg.nrw.de Stichwort: Kontakt, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Wegen der besonderen technischen Voraussetzungen bei der Verwendung der elektronischen Form wird auf www.egvp.de verwiesen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. 297 Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen, nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG NRW). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, - dass die für das Verfahren zuständige Behörde die Bezirksregierung Arnsberg und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist. Bochum, 07.03.2016 Der Oberbürgermeister In Vertretung Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat) Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht. 298 Benachrichtigung der Stadt Bochum - Amt für Finanzsteuerung über den Erlass eines Gewerbesteuerbescheides, Aktenzeichen: 20 33 / 9000100106623, vom 11.03.2016 für TWC Teppichwaschcenter Westerholt GmbH (gesetzl. Vertreter: Mesut Fidan) z.Z. unbekannten Aufenthaltes, früher ansässig bzw. wohnhaft: Westenfelder Str. 75, 44867 Bochum Der o. g. Gewerbesteuerbescheid kann im Rathaus Bochum (Willy-Brandt-Platz 2-6, Zimmer 302, 44777 Bochum) eingesehen werden. Der Bescheid wird durch diese öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Der Inhalt dieser öf f entlichen Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht. 299 In- Kraft- Treten von vereinfachten Umlegungsregelungen (Bekanntmachung nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB)) Folgende vereinfachte Umlegungsregelung gem. § 82 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, ist unanfechtbar geworden: Im Umlegungsgebiet VU 781 - Charlottenstraße - am 04.03.2016 die Umlegungsregelung gemäß Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Bochum vom 09.12.2015 für die Grundstücke Gemarkung Wiemelhausen Flur 15 Flurstück 495 - Charlottenstraße - Flurstück 496 - Charlottenstraße -. Gemäß § 83 Abs. 2 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ferner schließt diese Bekanntmachung die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein, soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes bestimmt ist. Bochum, 19.03.2016 Umlegungsausschuss der Stadt Bochum Der Vorsitzende: Noetzlin Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht. 300 Projektsteuerungsleistungen Umbau im Bestand und Neubau Betriebshof Feldmark 301 Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg E-Mail: [email protected] Fax: +352 29 29 42 670 Infos und Online-Formulare: http://simap.europa.eu Auftragsbekanntmachung Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 - 6 Ort: Bochum Postleitzahl: 44777 Land: DE Kontaktstelle(n): Zentrale Dienste, Einkauf Zu Händen von: Frau Birgit Gartz Telefon: +49 2349104446 E-Mail: [email protected] Fax: +49 234910794446 Internet-Adressen: (falls zutreffend) Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: (URL) www.bochum.de Adresse des Beschafferprofils: (URL) Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL) http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: (URL) Bitte machen Sie ausführliche Angaben in Anhang A Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen Sonstige (bitte Anhang A.I ausfüllen) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken die oben genannten Kontaktstellen Sonstige (bitte Anhang A.II ausfüllen) Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an die oben genannten Kontaktstellen Sonstige (bitte Anhang A.III ausfüllen) I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen Einrichtung des öffentlichen Rechts Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene Sonstige: (bitte angeben) Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation Regional- oder Lokalbehörde Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen Verteidigung Sozialwesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Freizeit, Kultur und Religion Umwelt Bildung Wirtschaft und Finanzen Sonstige: (bitte angeben) Gesundheit I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: (Falls ja, weitere Angaben zu diesen öffentlichen Auftraggebern bitte in Anhang A) ja nein DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 1 302 Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Projektsteuerung Betriebshof Feldmark II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung (Bitte nur eine Kategorie - Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung - auswählen, und zwar die, die dem Auftrags- oder Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht) Bauauftrag Lieferauftrag Ausführung Kauf Planung und Ausführung Leasing Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen Miete Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr. [ ][ ] Zu Dienstleistungskategorien siehe Anhang C1 Mietkauf Eine Kombination davon Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Bochum, Betriebshof Feldmark 3-7, 44803 Bochum NUTS-Code DEA51 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend) Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Anzahl [ ][ ][ ] oder (falls zutrefffend) Höchstzahl [ ][ ][ ] der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: [ ][ ] oder in Monaten: [ ][ ] Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung (falls zutreffend, in Zahlen) Geschätzter Wert ohne MwSt: [ ] Währung: [ ][ ][ ] oder Spanne von [ ] bis [ ] Währung: [ ][ ][ ] Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: (falls bekannt) II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: 1. Ausgangslage Für die Zentralisierung der Friedhofsunterhaltung und Verwaltung wurde vom Rat der Stadt Bochum als Standort das Grundstück Feldmark 3 - 7 beschlossen, für das eine gemeinsame Nutzung mit dem Amt 37 - Freiwillige Feuerwehr entwickelt wurde (s. Anlage 2_Baufelder.pdf). Das Gesamtvorhaben gliedert sich in folgende Funktions- und Gebäudebereiche: DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 2 303 (s. Anlage 3_Funktionsbereiche.pdf) Neubau Freiwillige Feuerwehr: Das Umkleidegebäude bildet im Neubau den einzigen beheizten und zweigeschossigen Bereich. Es umfasst Personalunterkünfte, Büroflächen, Gemeinschafts-, Sanitär- und Technikräume. Die Gerätehalle ist nur frostfrei beheizt und dient der Unterbringung von drei Lösch- und einem Mannschaftsfahrzeug. Die Ausfahrt erfolgt direkt über den vorgelagerten Aufstellplatz in die Feldmark. Neubau Hallen Betriebshof: Die offenen Fahrzeughallen im nördlichen und südlichen Gebäuderiegel dienen der Unterbringung von LKW, Anhängern und Arbeitsmaschinen. In der südwestlich, zu den Bestandsgebäuden gelegenen, geschlossenen, aber unbeheizten Halle werden in Regalsystemen Kleingeräte und Material eingelagert. Die nordwestliche ebenfalls geschlossene, aber unbeheizte Halle dient der Unterbringung von Großmaschinen. Ihr vorgelagert befinden sich ein Wasch- sowie ein Tankplatz. Die offenen Hallen sind als Betonfertigteilstützen mit Stahltragwerk für das Trapezblechdach konzipiert. Das Feuerwehrgebäude erhält tragende Wände aus Mauerwerk und Beton. Die geschlossenen Fassadenbereiche erhalten eine Vorhangfassade aus Betonfertigteilelementen. Die transparenten Bereiche bestehen aus Lichtbändern aus Profilglas, im Bereich der Feuerwehr mit eingesetzten Fensterbzw. Türelementen. Sanierung Bestandsgebäude: Um den "Mitarbeiterhof" gruppieren sich die denkmalgeschützten Bestandsgebäude. Im Zuge des Neubaus sollen der Ost- und der Westflügel saniert werden. Die Sanierung umfasst die Abdichtung im Sockelbzw. Fundamentbereich, den Austausch der Fenster, die Innendämmung von Wänden, Böden und Decken, sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung. Ostflügel: Die bestehenden Umkleiden werden saniert und erweitert (insgesamt. 120 Mitarbeiter/innen). Die derzeitige Nachtanlieferung wird in räumlicher Nähe zur Taganlieferung im Untergeschoss des Nordtraktes organisiert. Der derzeitige Pathologiebereich wird zu einem Mehrzweckraum mit angelagerter Küche umgebaut. Er dient in erster Linie den Mitarbeitern des Betriebshofes als Pausenbereich, kann aber auch von der Feuerwehr für Veranstaltungen etc. genutzt werden. Westflügel: Die ehemaligen Lagerschuppen werden zu Büroräumen für die zentrale Friedhofsverwaltung umgebaut. Neuer Lagerplatz: Der Betriebshof soll auf dem Gelände des bisherigen Lagerplatzes des Hauptfriedhofes errichtet werden. Dieser Lagerplatz ist für die Betriebsabläufe unerlässlich und muss im Vorfeld zwingend auf einem Ersatzstandort am östlichen Rand des Hauptfriedhofes neu errichtet werden. Der Lagerplatz dient der Ver- und Entsorgung, sowie der Lagerung von Baumaterialien (Sand, Boden; Streugut etc.). Er umfasst Schüttgutboxen, eine offene Halle für Geräte, einen offener Schuppen für Materialien, Fertiggaragen, Containerstellplätze, sowie einen Waschplatz mit Koaleszenzabscheider für Maschinen und Anbaugeräte. 2. Stand der Bearbeitung Für die Generalplanung und Bauausführung auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie wurde ein VOF-Verfahren zur Auswahl des Architekten durchgeführt. Den Auftrag hat das Architekturbüro Brüning Rein aus Essen als Generalplanungsbüro mit den Leistungsinhalten der HOAI und den Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerksplanung, Brandschutz, SiGeKo, Bodenmechanik, Schallschutz- und Wärmeschutz, konstruktiver Brandschutz) erhalten. Die vom Architekturbüro Brüning Rein vorgelegte Entwurfsplanung ist abgeschlossen (siehe beiliegende Anlagen): Anlage 4_Lagerplatz_Entwurf.pdf Anlage 5_Betriebshof_Entwurf.pdf Anlage 6_Bestandsbauten_Entwurf.pdf Der Bauantrag für den Lagerplatz wurde gestellt. Der Bauantrag für Betriebshof und Feuerwehr wird im März 2016 gestellt. Zur Auftragsvergabe der Projektsteuerungsleistung ca. Juni 2016 befindet sich der Betriebshof in der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung (HOAI 2013). 2.1 Planungs- und Bauzeiten (s. Anlage 7_Bauzeitenplan). Funktionsbereich Baubeginn Lagerplatz Juni 2016 Fertigstellung Nov. 2016 DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 3 304 Betriebshof/Feuerwehr Jan. 2017 Dez. 2017 Bestandsgebäude Dez. 2017 Okt. 2018 Nachtanlieferung Dez. 2017 Jan. 2018 3. Kosten und Finanzierung Aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung sind für den Neubau des Betriebshofes / des Feuerwehrgebäudes und des notwendigen Bestandsumbaus Kosten in Höhe von 6.126.000 Euro brutto für die Jahre 2015- 2018 in den Haushalt eingestellt. Weitere rund 639.000 EUR brutto stehen für die Verlegung des Lagerplatzes zur Verfügung. Die Kosten gliedern sich für die Kostengruppen 100-700 wie folgt: Neubau Betriebsgebäude, Feuerwehr, Umbau im Bestand KG 100 000,00 EUR KG 200 69.000,00 EUR KG 300 3.522.400,00 EUR KG 400 634.270,00 EUR KG 500 515.270,00 EUR KG 600 000,00 EUR KG 700 1.385.160,00 EUR Summe 6.126.000,00 EUR Verlegung der Lagerflächen KG 100 000,00 EUR KG 200 44.000,00 EUR KG 300 208.250,00 EUR KG 400 96.390,00 EUR KG 500 184.450,00 EUR KG 600 000,00 EUR KG 700 105.910,00 EUR Summe 639.000,00 EUR. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptteil Zusatzteil (falls zutreffend) Hauptgegenstand 71240000-2 [ ][ ][ ][ ]-[ ] [ ][ ][ ][ ]-[ ] Ergänzende Gegenstände 71247000-1 [ ][ ][ ][ ]-[ ] [ ][ ][ ][ ]-[ ] 71246000-4 [ ][ ][ ][ ]-[ ] [ ][ ][ ][ ]-[ ] 71244000-0 [ ][ ][ ][ ]-[ ] [ ][ ][ ][ ]-[ ] 71248000-8 [ ][ ][ ][ ]-[ ] [ ][ ][ ][ ]-[ ] II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja nein II.1.8) Angaben zu den Losen (Für Angaben zu den Losen in Anhang B verwenden Sie ein Formular pro Los) Aufteilung des Auftrags in Lose: ja (falls ja) Angebote sind möglich für nur ein Los nein ein oder mehrere Lose alle Lose II.1.9) Angaben zu Varianten/Alternativangeboten Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: (einschließlich aller Lose, Verlängerungen und Optionen, falls zutreffend) Der Umfang des zu vergebenden Auftrages ist der Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. (falls zutreffend, in Zahlen) Wert ohne MwSt: [ ] Währung: [ ][ ][ ] DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 4 305 oder Spanne von [ ] bis [ ] Währung: [ ][ ][ ] II.2.2) Angaben zu Optionen (falls zutreffend) Optionen: ja nein (falls ja) Beschreibung der Optionen: (falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab Auftragsvergabe) II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung (falls zutreffend) Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja nein Zahl der möglichen Verlängerungen: (falls bekannt) [ ][ ][ ] oder Spanne von [ ][ ][ ] bis [ ][ ][ ] (falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab Auftragsvergabe) II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab Auftragsvergabe) oder Beginn: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) Abschluss: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 5 306 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: (falls zutreffend) Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit mind. einer Deckungssumme von * 2,0 Mio. Euro für Personenschäden * 2,0 Mio. Euro für sonst. Schäden. Der Nachweis kann zunächst durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers erfolgen. Spätestens vor Auftragserteilung muss die Versicherung durch Policen (Kopien) nachgewiesen werden. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: (falls zutreffend) Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja nein (falls ja) Darlegung der besonderen Bedingungen: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: * Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen (TVgG-NRW) * Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufsoder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben /Unterlagen einzureichen: 1. Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil 2. Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit u. a. folgenden Inhalts: Hiermit gebe ich folgende Erklärung über meine Eignung ab: * Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation. * Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben. * Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden. (Hinweis: Bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.) * Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach. * Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal. * Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes. * Ich bin in einem Berufsregister eingetragen (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte). . Zusätzliche Eigenerklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG): * Hiermit erkläre ich im Sinne des § 16 (5), Satz 1 TVgG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 (1) TVgG nicht vorliegen. * Hiermit erkläre ich im Sinne des § 19 (1), Satz 3 TVgG, dass im Falle der Auftragserteilung bei Ausführung des Auftrags das allgemeine Gleichbehandlungsrecht beachtet wird. -Diese Erklärung ist nur von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten abzugeben; sofern Sie nicht mehr als 20 Beschäftigte haben, ist diese Erklärung nicht erforderlich-. . DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 6 307 Die Eigenerklärung steht Ihnen auf dem Vergabemarktplatz NRW zum Download zur Verfügung, ist zwingend zu verwenden und dem Angebot unterschrieben beizufügen. Sie dient gleichzeitig als Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung über einen Gesamtumsatz pro Jahr in Höhe von mindestens 500.000 Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2012-2014 getrennt nach Jahren. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: * Auflistung von erbrachten Projektsteuerungsleistungen in den Jahren 2010-2014 bei öffentlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. * Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiters als Diplom-Ingenieur durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom * Schriftliche Angaben (Name, berufliche Qualifikation und Projekterfahrung des vorgehenen Mitarbeiters. * Dieser muss in den letzten 5 Jahren mindestens Neubau-/ Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen KG 100-700 von mindestens 5 Mio. Euro als Projektsteuerer mit mind. den ausgeschriebenen Tätigkeiten betreut haben. Es sind mind. zwei Referenzen unter Angabe einer Ansprechperson mit Kontaktdaten beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen (falls zutreffend) Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten Die Auftragsführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten (falls ja) Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: ja nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind ja nein DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 7 308 Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Beschleunigtes nichtoffenes Verfahren Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens: Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) ja nein (falls ja, Namen und Anschriften bereits ausgewählter Wirtschaftsteilnehmer bitte in Abschnitt VI.3: Sonstige Angaben angeben) Beschleunigtes Verhandlungsverfahren Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens: Wettbewerblicher Dialog IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer [ ][ ][ ] oder Geplante Mindestzahl [ ][ ][ ] und, falls zutreffend, Höchstzahl [ ][ ][ ] Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs (Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) Abwicklung des Vefahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja nein IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien (bitte Zutreffendes ankreuzen) Niedrigster Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist) die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind Kriterien Gewichtung [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: ja nein (falls ja, falls zutreffend) Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion: DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 8 309 IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: (falls zutreffend) StBo ZD21 OV 12_2016 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags ja nein (falls ja) Vorinformation Bekanntmachung eines Beschafferprofils Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) Sonstige frühere Bekanntmachungen (falls zutreffend) Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) ]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) ]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) ]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung (bei einem wettbewerblichen Dialog) Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: Tag: 21 / 04 / 2016 (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit: 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja (falls ja, in Zahlen) Preis: [ Zahlungsbedingungen und -weise: nein ] Währung: [ ][ ][ ] IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21 / 04 / 2016 (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit: 23:59 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber (falls bekannt, bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog) Tag: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Alle Amtssprachen der EU Folgende Amtssprache(n) der EU: DE Sonstige: IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 15 / 06 / 2016 (TT/MM/JJJJ) oder Laufzeit in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit: [ ][ ]:[ ][ ] (falls zutreffend) Ort: [ ] Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend) (falls ja) Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: ja nein DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 9 310 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags (falls zutreffend) Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja nein (falls ja) Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja nein (falls ja) Angabe der Vorhaben und/oder Programme: VI.3) Zusätzliche Angaben (falls zutreffend) 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen für das Angebotsverfahren kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. 2. Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller / Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym. 3. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Angebote sind der Stadt Bochum auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag mit der vorgeschriebenen Adressierung und Bezeichnung zuzusenden: Stadt Bochum, 44777 Bochum, Angebot -bitte nicht öffnenVergabeverfahren: StBo ZD21 OV 12_2016, Angebotsfrist: 21.04.2016. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYM0B VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: DE E-Mail: [email protected] Telefon: +49 2514111691 Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-muenster.nrw.de Fax: +49 2514112165 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (falls zutreffend) Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: E-Mail: Telefon: Internet-Adresse (URL): Fax: VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte Abschnitt VI.4.2 oder ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen) Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist, gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Die Stadt Bochum betrachtet eine Rüge als "unverzüglich" i. S. d. § 107 (3) Nr. 1 GWB, wenn der Bewerber / Bieter den vermeintlichen Verstoß innerhalb von 5 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gerügt hat. DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 10 311 VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: E-Mail: Telefon: Internet-Adresse (URL): Fax: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 11 312 Anhang A Sonstige Adressen und Kontaktstellen I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünfte erteilen Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse (URL): II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse (URL): III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum - Zentrale Dienste - ZD 21- Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Bochum Postleitzahl: 44777 Land: DE Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Telefon: E-Mail: Fax: Internet-Adresse (URL): IV) Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber beschafft Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt) Postanschrift: Ort: Postleitzahl: Land: DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 12 313 Anhang C1 - Allgemeine Aufträge Dienstleistungskategorien in Abschnitt II: Auftragsgegenstand Richtlinie 2004/18/EG Kategorie Nr [1] Bezeichnung 1 Instandhaltung und Reparatur 2 Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurerdienste, ohne Postverkehr 3 Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr 4 Postbeförderung im Landverkehr [3] sowie Luftpostbeförderung 5 Telekommunikation 6 Finanzdienstleistungen: a) Versicherungsdienstleistungen b) Bankdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte [4] 7 Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten 8 Forschung und Entwicklung [5] 9 Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Buchhaltung 10 Markt- und Meinungsforschung 11 Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten 12 Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen 13 Werbung 14 Gebäudereinigung und Hausverwaltung 15 Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage 16 Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Kategorie Nr [7] Bezeichnung 17 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 18 Eisenbahnverkehr 19 Schifffahrt 20 Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs 21 Rechtsberatung 22 Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung [8] 23 Auskunfts- und Schutzdienste, ohne Geldtransport 24 Unterrichtswesen und Berufsausbildung 25 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 26 Erholung, Kultur und Sport [9] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 27 Sonstige Dienstleistungen Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 20 und Anhang IIA der Richtlinie 2004/18/EG. Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18. Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18. Ohne Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie Zentralbankdiensten. Ausgenommen sind ferner Dienstleistungen zum Erwerb oder zur Anmietung - ganz gleich nach welchen Finanzmodalitäten - von Grundstücken, bestehenden Gebäuden oder anderem unbeweglichen Eigentum oder von Rechten daran. Verträge über Finanzdienstleistungen, die bei dem Vertrag über den Erwerb oder die Anmietung mit ihm gleichlaufend, ihm vorangehend oder im Anschluss an ihn gleich in welcher Form geschlossen werden, fallen jedoch unter die Richtlinie. Ohne Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen anderer Art als diejenigen, deren Ergebnisse ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen. Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 21 und Anhang IIB der Richtlinie 2004/18/EG. Außer Arbeitsverträge. Ohne Aufträge über Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen durch Rundfunk- oder Fernsehveranstalter sowie Ausstrahlung von Sendungen. DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 03.03.2016 08:44 Uhr - VMP 13 314
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