Flur 38 - Stadt Bochum

14. März 2016
I 4. Jahrgang, Ausgabe Nr. 9
Seite
Bekanntmachungen
Nr. 24 / 16 - Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Stadt Bochum ………………………………………………………………………………………………….292
Nr. 25 / 16 - 18. Sitzung des Rates …………………………………………………………………...293 - 295
Nr. 26 / 16 - Straßen- und Wegeangelegenheiten; Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der
A 43 vom Autobahnkreuz Bochum (A 43 / A 40) bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Riemke
mit Anpassungsmaßnahmen an der A 40 zwischen dem Autobahnkreuz Bochum (A 40 / A 43) und der
Anschlussstelle Bochum-Werne zusammen mit den hiermit im Zusammenhang stehenden
Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz, der Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in
Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum,
Gemarkung Bergen, Flur 4; Gemarkung Gerthe, Flur 9; Gemarkung Grumme, Flur 1, 2, 3, 19, 20;
Gemarkung Harpen, Flur 1, 2, 3, 4, 5; Gemarkung Hiltrop, Flur 8, 9; Gemarkung Langendreer, Flur 14;
Gemarkung Riemke, Flur 2, 3, 4, 7; Gemarkung Stiepel, Flur 25; Gemarkung Weitmar, Flur 7 und
Gemarkung Werne, Flur 7, sowie auf dem Gebiet der Stadt Herne, Gemarkung Herne,
Flur 38………………………………………………………..…………………………………296 - 298
Nr. 27 / 16 - Benachrichtigung der Stadt Bochum - Amt für Finanzsteuerung - über den Erlass eines
Gewerbesteuerbescheides, Aktenzeichen: 20 33 / 9000100106623, vom 11.03.2016 für TWC
Teppichwaschcenter Westerholt GmbH (gesetzl. Vertreter: Mesut Fidan) z.Z. unbekannten
Aufenthaltes, früher ansässig bzw. wohnhaft: Westenfelder Str. 75, 44867 Bochum………………….299
Nr. 28 / 16 - In-Kraft-Treten von vereinfachten Umlegungsregelungen (Bekanntmachung nach
§ 83 Baugesetzbuch (BauGB)) ………………………………………………………………………………300
Bauausschreibungen
Sonstige Ausschreibungen
Nr. 14 / 16 – Projektsteuerungsleistungen Umbau im Bestand und Neubau
Betriebshof Feldmark …………………………………………………………………………………..301 - 314
Sonstiges, Bürgerversammlungen, Schwertransporte, vergebene Aufträge
Stadt Bochum
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum
A.
Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte und der
Immobilienrichtwertkarte für den Teilmarkt Wohnungseigentum
Der Gutachterausschuss hat gem. § 196 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Z. gültigen
Fassung und gem. § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
(Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) vom 23. März 2004 die Bodenrichtwerte
2016 und die Bodenrichtwertkarte für das Gebiet der Stadt Bochum aus Kaufpreisen nach
dem Auswertungsstand vom 1. Januar 2016 ermittelt und am 16. Februar 2016 beschlossen.
Ebenfalls am 16. Februar 2016 vom Gutachterausschuss beschlossen wurden die zum
Auswertungsstand vom 1. Januar 2016 ermittelten Immobilienrichtwerte für
Wohnungseigentum und die Immobilienrichtwertkarte.
Die digitalen Kartenwerke und der Grundstücksmarktbericht können über das Internet unter
www.gars.nrw.de/ga-bochum oder www.boris.nrw.de eingesehen werden.
Weitere Auskünfte zu den digitalen Richtwertkarten können fernmündlich oder persönlich
montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und freitags bis 15.00 Uhr
bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum,
Hans-Böckler-Straße 19 (Technisches Rathaus), Zimmer 4.1.370 und 4.1.430, eingeholt
werden.
B.
Öffentliche Bekanntmachung sonstiger für die Wertermittlung
erforderlicher Daten
Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 (5) BauGB und gem. § 12 GAVO NRW auf der
Grundlage ausgewerteter Kaufpreise erforderliche Daten für die Wertermittlung abgeleitet
und am 16. Februar 2016 beschlossen.
Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Stadt Bochum, HansBöckler-Straße 19 (Technisches Rathaus), montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr
bis 16.00 Uhr, und freitags bis 15.00 Uhr.
Bochum, 16. Februar 2016
Der Vorsitzende
gez.
Tim Mausbach-Judith
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung
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ist
auch
im
Internet
292
unter
18. Sitzung des Rates
Eine Sitzung des Rates findet am 17.03.2016, 15:00 Uhr, Ratssaal, Rathaus mit der
nachfolgend aufgeführten Tagesordnung statt.
Die entsprechenden öffentlichen Sitzungsunterlagen liegen in den Bezirksverwaltungsstellen,
Informationszentren und Bürgerbüros zur Einsicht aus.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Beschlussangelegenheiten
1.1
Wahl einer/eines Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat für Personal, Recht und Ordnung)
1.2
Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen
hier: Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum
gGmbH - Nachfolge von Frau Stadträtin Birgitt Collisi
1.3
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die
Mitgliederversammlung 2016 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Aachen
1.4
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie (JHA)
1.5
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin
vom 13. September 2015 und der Stichwahl vom 27. September 2015
1.6
Wirtschaftsplan 2016 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH
1.7
Wirtschaftspläne der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH,
Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, Stadtwerke Bochum Holding GmbH,
Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Stadtwerke Bochum GmbH, Fernheizgesellschaft
Bochum-Ehrenfeld GmbH, USB Bochum GmbH, USB Service GmbH und evu zählwerk
Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH für das Jahr 2016
1.8
RAU – Recycling am Umweltpark GmbH - hier: Wirtschaftsplan 2016
1.9
Grundsatzbeschluss zur Gewerbeflächenentwicklung in Bochum
1.10 Sportstättenentwicklungsplanung - Sportstättenbedarfsberechnung für den Fußballsport
2016 (Fortschreibung)
1.11 Standorte für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge
1.12 Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der
Friedhofstraße von Parkallee bis Inselweg
hier: Satzung zur Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen
293
1.13 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städte-region Ruhr
der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und
Oberhausen:
Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren in Essen (21 E)
1.14 Abwasserbeseitigungskonzept Bochum 2015
1.15 Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Neubau der
Entwässerungsanlagen der Fläche Mark 51°7
1.16 Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Werne - Langendreer-Alter Bahnhof
hier: Festlegung des Soziale Stadt Gebietes, Beschluss des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes
1.17 Handlungskonzept Wohnen - hier: Umgang mit dem Wohnbaulandkonzept
1.18 Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und auf öffentlichen Plätzen
2
Anträge
2.1
Besetzung von Ausschüssen gem. § 58 Abs. 1 GO NW
2.2
Umbesetzung Vertreter Ausschuss für Sport und Freizeit
2.3
Umbesetzung von Ausschüssen
2.4
Wohnen in Bochum
2.5
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen
2.6
Brandschutz und Rettungsdienst verbessern - Interkommunale Zusammenarbeit
ausbauen
3
Mitteilungen
3.1
Nachweisung über überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen größer 5.000
Euro (§ 83 GO NRW) für den Zeitraum 01.10.2015 – 31.12.2015
3.2
Jahresbericht zur Erhaltung des Zertifikats "Familiengerechte Kommune"
3.3
Zukünftige Aufgabenwahrnehmung in den Bürgerbüros der Stadt Bochum
3.4
Protokollierung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3.5
Mitteilung zu "Ständiger Rechtsbruch durch illegale Einreise"
3.6
Einschränkungen der Rückwärtsfahrten des USB
3.7
Waffenboom und so genannte Bürgerwehren
3.8
Rassistische und extrem rechte Straftaten in Bochum in den Jahren 2009-2015
3.9
Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zur Sitzung des Rates der Stadt
Bochum am 17.12.2015
294
3.10 Umsetzung der Einführung der Gesundheitskarte (eGK) in Bochum
3.11 Antwort auf die Anfrage der "FDP & DIE STADTGESTALTER" zum Thema VHS Bochum
- 18. Naturheiltag
3.12 Zukunft der Seniorenbüros
3.13 Kommunales Wohnungsbauprogramm für Bochum
3.14 Radweg Königsallee/Viktoriastraße
4
Anfragen
keine Tagesordnungspunkte
Nichtöffentlicher Teil
5
Beschlussangelegenheiten
5.1
Platzierung einer Anleihe
6
Anträge
keine Tagesordnungspunkte
7
Mitteilungen
keine Tagesordnungspunkte
8
Anfragen
keine Tagesordnungspunkte
gez. Thomas Eiskirch
Bochum, 08. März 2016
Der Oberbürgermeister
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295
Stadt Bochum
Bekanntmachung
Straßen- und Wegeangelegenheiten;
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 43 vom Autobahnkreuz Bochum (A 43 / A 40)
bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Riemke mit Anpassungsmaßnahmen an der A 40
zwischen dem Autobahnkreuz Bochum (A 40 / A 43) und der Anschlussstelle Bochum-Werne zusammen mit den hiermit im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an dem Verkehrswegenetz, der Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bochum, Gemarkung Bergen, Flur 4;
Gemarkung Gerthe, Flur 9; Gemarkung Grumme, Flur 1, 2, 3, 19, 20; Gemarkung Harpen, Flur 1, 2,
3, 4, 5; Gemarkung Hiltrop, Flur 8, 9; Gemarkung Langendreer, Flur 14; Gemarkung Riemke, Flur 2,
3, 4, 7; Gemarkung Stiepel, Flur 25; Gemarkung Weitmar, Flur 7 und Gemarkung Werne, Flur 7,
sowie auf dem Gebiet der Stadt Herne, Gemarkung Herne, Flur 38.
Einschließlich:
- Ausbau der A 43 von Bau-km 21+990 bis Bau-km 28+161,024
- Anpassung des Autobahnkreuzes Bochum (A 43 / A 40)
- Anpassung der Anschlussstelle Bochum-Gerthe
- Anpassung der Anschlussstelle Bochum-Riemke
- Anpassung der A 40 von Bau-km 12+145 bis Bau-km 13+752
- Anpassung der Anschlussstelle Bochum-Werne an der A 40
- Verlegung der „Wieschermühlenstraße“
- Verlegung der Straße „Auf dem Güstenberg“
- Abbruch folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 43:
- Brücke über die ehemalige Zechenbahn Constantin, Bau-km 28+140
- Brücke über die ehemalige Zechenbahn Lothringen, Bau-km 24+967
- Erneuerung folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 43:
- Wieschermühlenstraße, Bau-km 22+616
- Harpener Hellweg im Zuge der A 43, Bau-km 23+424
- Harpener Hellweg im Zuge der Tangentialfahrbahn, Bau-km 29+686
- Wasbaum Feldweg, Bau-km 23+840
- Castroper Hellweg, Bau-km 24+269
- Harpener Feld, Bau-km 24+603
- Hiltroper Straße, Bau-km 25+382
- Oberdrewer Feldweg, Bau-km 25+778
- Zillertal, Bau-km 26+215
- Zillertalstraße, Bau-km 26+870
- Cruismannstraße, Bau-km 27+502
- Herner Straße, Bau-km 32+158
- Abbruch folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 40:
- Brücke im Zuge des Lütkendorpweges über die A 40, Bau-km 13+303
(Ersatzbauwerk der Stadt Bochum)
- Erneuerung folgender Brückenbauwerke im Zuge der A 40:
- Werner Straße, Bau-km 13+689
- Errichtung von 3 Regenrückhaltebecken und einem Regenklärbecken im Zuge der A 43 u.a.
westlich der Zillertalbrücke auf der Südseite der A 43
- Errichtung von einem Regenrückhaltebecken im Zuge der A 40, westlich des Harpener Baches auf der Südseite der A 40.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Es werden für das Bauvorhaben selbst bzw. Anlagen Dritter einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen Grundstücke auf dem Gebiet der Städte Bochum und Herne
Gemarkung Bergen, Flur 4; Gemarkung Gerthe, Flur 9; Gemarkung Grumme, Flur 1, 2, 3,
19, 20; Gemarkung Harpen, Flur 1, 2, 3, 4, 5; Gemarkung Hiltrop, Flur 8, 9; Gemarkung
Langendreer, Flur 14; Gemarkung Riemke, Flur 2, 3, 4, 7; Gemarkung Stiepel, Flur 25; Gemarkung Weitmar, Flur 7 und Gemarkung Werne, Flur 7, sowie Gemarkung Herne, Flur 38
beansprucht.
Das Anhörungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) führt die Bezirksregierung Arnsberg durch.
296
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
04.04.2016 bis einschließlich 03.05.2016
bei der Stadt Herne, Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Freiligrathstr. 12, 44623 Herne, Zi.-Nr. 414
während der Dienststunden
Montag - Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
im Technischen Rathaus der Stadt Bochum, Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum, Zimmer-Nr. 1.0.210
Montag - Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Nord, Amtshaus Gerthe, Heinrichstraße 42, 44805 Bochum,
Zimmer 21
Dienstag,
Donnerstag
von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Dienstags wird ein Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW zwischen 10 Uhr und 12 Uhr in
Technischen Rathaus der Stadt Bochum und donnerstags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr im Amtshaus
Gerthe beim Lesen der Planunterlagen behilflich sein.
Unabhängig von der Auslegung vor Ort werden die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt
Bochum unter www.bochum.de/stadtplanung/aktuelles und der Homepage der Stadt Herne unter
www.offenlage.herne.de einsehbar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass verfahrensrechtlich
allein die Auslegung bei den Städten Bochum und Herne maßgeblich ist (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Die Planunterlagen enthalten aus Gründen des Datenschutzes keine Einzelangaben über persönliche
oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen; Name und Anschrift
der Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden beispielsweise nicht genannt. In den Planunterlagen werden die betroffenen Grundstücke nur mit Katasterangaben bezeichnet.
1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum
17.05.2016 einschließlich, bei der Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg,
(Anhörungsbehörde) oder bei den Städten Bochum und Herne Einwendungen gegen den Plan
schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg können auch per Mail erhoben werden. Diese
sind aber nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig (§ 3a VwVfG).
Die Bezirksregierung Arnsberg hat hierzu eine elektronische Zugangsmöglichkeit über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach eröffnet (www.bezreg-arnsberg.nrw.de Stichwort: Kontakt, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Wegen der besonderen technischen Voraussetzungen bei der Verwendung der elektronischen Form wird auf www.egvp.de verwiesen.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind
nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG).
Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf
die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
297
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in
Form vervielfältigter, gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf
jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift
als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen
unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen, nach § 73
Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und
Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 5 FStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben,
bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG NRW). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen,
Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens
durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die
Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem
Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6
FStrG).
8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
- dass die für das Verfahren zuständige Behörde die Bezirksregierung Arnsberg und die für die
Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW ist,
- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden
wird,
- dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten
und
- dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit
zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist.
Bochum, 07.03.2016
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Markus Bradtke
(Stadtbaurat)
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298
Benachrichtigung der Stadt Bochum - Amt für Finanzsteuerung über den Erlass eines Gewerbesteuerbescheides, Aktenzeichen: 20 33 / 9000100106623,
vom 11.03.2016
für
TWC Teppichwaschcenter Westerholt GmbH (gesetzl. Vertreter: Mesut Fidan)
z.Z. unbekannten Aufenthaltes, früher ansässig bzw. wohnhaft:
Westenfelder Str. 75, 44867 Bochum
Der o. g. Gewerbesteuerbescheid kann im Rathaus Bochum (Willy-Brandt-Platz 2-6, Zimmer
302, 44777 Bochum) eingesehen werden.
Der Bescheid wird durch diese öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung zwei Wochen
vergangen sind.
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299
In- Kraft- Treten von vereinfachten Umlegungsregelungen
(Bekanntmachung nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB))
Folgende vereinfachte Umlegungsregelung gem. § 82 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I
S. 1722) geändert worden ist, ist unanfechtbar geworden:
Im Umlegungsgebiet VU 781 - Charlottenstraße - am 04.03.2016 die Umlegungsregelung gemäß Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Bochum vom 09.12.2015 für die Grundstücke Gemarkung Wiemelhausen Flur 15 Flurstück 495 - Charlottenstraße - Flurstück 496 - Charlottenstraße -.
Gemäß § 83 Abs. 2 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den in
dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ferner
schließt diese Bekanntmachung die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten
Grundstücke ein, soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes bestimmt ist.
Bochum, 19.03.2016
Umlegungsausschuss der Stadt Bochum
Der Vorsitzende: Noetzlin
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300
Projektsteuerungsleistungen
Umbau im Bestand und
Neubau Betriebshof Feldmark
301
Europäische Union
Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union
2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg
E-Mail: [email protected]
Fax: +352 29 29 42 670
Infos und Online-Formulare: http://simap.europa.eu
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:
Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2 - 6
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land: DE
Kontaktstelle(n): Zentrale Dienste, Einkauf
Zu Händen von: Frau Birgit Gartz
Telefon: +49 2349104446
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 234910794446
Internet-Adressen: (falls zutreffend)
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: (URL) www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL)
Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL) http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: (URL)
Bitte machen Sie ausführliche Angaben in Anhang A
Weitere Auskünfte erteilen
die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige (bitte Anhang A.I ausfüllen)
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) verschicken
die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige (bitte Anhang A.II ausfüllen)
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
die oben genannten Kontaktstellen
Sonstige (bitte Anhang A.III ausfüllen)
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche
Behörde einschließlich regionaler oder lokaler
Unterabteilungen
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Sonstige: (bitte angeben)
Europäische Institution/Agentur oder internationale
Organisation
Regional- oder Lokalbehörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Verteidigung
Sozialwesen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Freizeit, Kultur und Religion
Umwelt
Bildung
Wirtschaft und Finanzen
Sonstige: (bitte angeben)
Gesundheit
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber:
(Falls ja, weitere Angaben zu diesen öffentlichen Auftraggebern bitte in Anhang A)
ja
nein
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung
03.03.2016 08:44 Uhr - VMP
1
302
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Projektsteuerung Betriebshof Feldmark
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
(Bitte nur eine Kategorie - Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung - auswählen, und zwar die, die dem Auftrags- oder
Beschaffungsgegenstand am ehesten entspricht)
Bauauftrag
Lieferauftrag
Ausführung
Kauf
Planung und Ausführung
Leasing
Erbringung einer Bauleistung,
gleichgültig mit welchen Mitteln,
gemäß den vom öffentlichen
Auftraggeber genannten
Erfordernissen
Miete
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr. [ ][ ]
Zu Dienstleistungskategorien siehe Anhang C1
Mietkauf
Eine Kombination davon
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Stadt Bochum, Betriebshof Feldmark 3-7, 44803 Bochum
NUTS-Code DEA51
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
(DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS)
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
(falls zutreffend)
Rahmenvereinbarung mit mehreren
Wirtschaftsteilnehmern
Anzahl [ ][ ][ ]
oder
(falls zutrefffend)
Höchstzahl [ ][ ][ ] der an der geplanten
Rahmenvereinbarung Beteiligten
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen
Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: [ ][ ] oder in Monaten: [ ][ ]
Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
(falls zutreffend, in Zahlen)
Geschätzter Wert ohne MwSt: [
] Währung: [ ][ ][ ]
oder
Spanne von [
] bis [
] Währung: [ ][ ][ ]
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge: (falls bekannt)
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
1. Ausgangslage
Für die Zentralisierung der Friedhofsunterhaltung und Verwaltung wurde vom Rat der Stadt Bochum als Standort das
Grundstück Feldmark 3 - 7 beschlossen, für das eine gemeinsame Nutzung mit dem Amt 37 - Freiwillige Feuerwehr entwickelt wurde (s. Anlage 2_Baufelder.pdf).
Das Gesamtvorhaben gliedert sich in folgende Funktions- und Gebäudebereiche:
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung
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(s. Anlage 3_Funktionsbereiche.pdf)
Neubau Freiwillige Feuerwehr:
Das Umkleidegebäude bildet im Neubau den einzigen beheizten und zweigeschossigen Bereich. Es umfasst
Personalunterkünfte, Büroflächen, Gemeinschafts-, Sanitär- und Technikräume.
Die Gerätehalle ist nur frostfrei beheizt und dient der Unterbringung von drei Lösch- und einem Mannschaftsfahrzeug. Die
Ausfahrt erfolgt direkt über den vorgelagerten Aufstellplatz in die Feldmark.
Neubau Hallen Betriebshof:
Die offenen Fahrzeughallen im nördlichen und südlichen Gebäuderiegel dienen der Unterbringung von LKW, Anhängern und
Arbeitsmaschinen.
In der südwestlich, zu den Bestandsgebäuden gelegenen, geschlossenen, aber unbeheizten Halle werden in Regalsystemen
Kleingeräte und Material eingelagert.
Die nordwestliche ebenfalls geschlossene, aber unbeheizte Halle dient der Unterbringung von Großmaschinen. Ihr vorgelagert
befinden sich ein Wasch- sowie ein Tankplatz.
Die offenen Hallen sind als Betonfertigteilstützen mit Stahltragwerk für das Trapezblechdach konzipiert.
Das Feuerwehrgebäude erhält tragende Wände aus Mauerwerk und Beton.
Die geschlossenen Fassadenbereiche erhalten eine Vorhangfassade aus Betonfertigteilelementen.
Die transparenten Bereiche bestehen aus Lichtbändern aus Profilglas, im Bereich der Feuerwehr mit eingesetzten Fensterbzw. Türelementen.
Sanierung Bestandsgebäude:
Um den "Mitarbeiterhof" gruppieren sich die denkmalgeschützten Bestandsgebäude.
Im Zuge des Neubaus sollen der Ost- und der Westflügel saniert werden. Die Sanierung umfasst die Abdichtung im Sockelbzw. Fundamentbereich, den Austausch der Fenster, die Innendämmung von Wänden, Böden und Decken, sowie die
Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung.
Ostflügel:
Die bestehenden Umkleiden werden saniert und erweitert (insgesamt. 120 Mitarbeiter/innen). Die derzeitige Nachtanlieferung
wird in räumlicher Nähe zur Taganlieferung im Untergeschoss des Nordtraktes organisiert. Der derzeitige Pathologiebereich
wird zu einem Mehrzweckraum mit angelagerter Küche umgebaut. Er dient in erster Linie den Mitarbeitern des Betriebshofes
als Pausenbereich, kann aber auch von der Feuerwehr für Veranstaltungen etc. genutzt werden.
Westflügel:
Die ehemaligen Lagerschuppen werden zu Büroräumen für die zentrale Friedhofsverwaltung umgebaut.
Neuer Lagerplatz:
Der Betriebshof soll auf dem Gelände des bisherigen Lagerplatzes des Hauptfriedhofes errichtet werden. Dieser Lagerplatz
ist für die Betriebsabläufe unerlässlich und muss im Vorfeld zwingend auf einem Ersatzstandort am östlichen Rand des
Hauptfriedhofes neu errichtet werden.
Der Lagerplatz dient der Ver- und Entsorgung, sowie der Lagerung von Baumaterialien (Sand, Boden; Streugut etc.).
Er umfasst Schüttgutboxen, eine offene Halle für Geräte, einen offener Schuppen für Materialien, Fertiggaragen,
Containerstellplätze, sowie einen Waschplatz mit Koaleszenzabscheider für Maschinen und Anbaugeräte.
2. Stand der Bearbeitung
Für die Generalplanung und Bauausführung auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie wurde ein VOF-Verfahren zur Auswahl
des Architekten durchgeführt. Den Auftrag hat das Architekturbüro Brüning Rein aus Essen als Generalplanungsbüro
mit den Leistungsinhalten der HOAI und den Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerksplanung, Brandschutz, SiGeKo,
Bodenmechanik, Schallschutz- und Wärmeschutz, konstruktiver Brandschutz) erhalten.
Die vom Architekturbüro Brüning Rein vorgelegte Entwurfsplanung ist abgeschlossen (siehe beiliegende Anlagen):
Anlage 4_Lagerplatz_Entwurf.pdf
Anlage 5_Betriebshof_Entwurf.pdf
Anlage 6_Bestandsbauten_Entwurf.pdf
Der Bauantrag für den Lagerplatz wurde gestellt. Der Bauantrag für Betriebshof und Feuerwehr wird im März 2016 gestellt.
Zur Auftragsvergabe der Projektsteuerungsleistung ca. Juni 2016 befindet sich der Betriebshof in der Leistungsphase 5
Ausführungsplanung (HOAI 2013).
2.1 Planungs- und Bauzeiten
(s. Anlage 7_Bauzeitenplan).
Funktionsbereich Baubeginn
Lagerplatz
Juni 2016
Fertigstellung
Nov. 2016
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Betriebshof/Feuerwehr Jan. 2017
Dez. 2017
Bestandsgebäude Dez. 2017
Okt. 2018
Nachtanlieferung Dez. 2017
Jan. 2018
3. Kosten und Finanzierung
Aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung sind für den Neubau des Betriebshofes / des Feuerwehrgebäudes und des
notwendigen Bestandsumbaus Kosten in Höhe von 6.126.000 Euro brutto für die Jahre 2015- 2018 in den Haushalt eingestellt.
Weitere rund 639.000 EUR brutto stehen für die Verlegung des Lagerplatzes zur Verfügung.
Die Kosten gliedern sich für die Kostengruppen 100-700 wie folgt:
Neubau Betriebsgebäude,
Feuerwehr, Umbau im Bestand
KG 100
000,00 EUR
KG 200
69.000,00 EUR
KG 300 3.522.400,00 EUR
KG 400 634.270,00 EUR
KG 500 515.270,00 EUR
KG 600
000,00 EUR
KG 700 1.385.160,00 EUR
Summe 6.126.000,00 EUR
Verlegung der Lagerflächen
KG 100
000,00 EUR
KG 200 44.000,00 EUR
KG 300 208.250,00 EUR
KG 400 96.390,00 EUR
KG 500 184.450,00 EUR
KG 600
000,00 EUR
KG 700 105.910,00 EUR
Summe 639.000,00 EUR.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptteil
Zusatzteil (falls zutreffend)
Hauptgegenstand
71240000-2
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
Ergänzende Gegenstände
71247000-1
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
71246000-4
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
71244000-0
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
71248000-8
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
[ ][ ][ ][ ]-[ ]
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
ja
nein
II.1.8) Angaben zu den Losen
(Für Angaben zu den Losen in Anhang B verwenden Sie ein Formular pro Los)
Aufteilung des Auftrags in Lose:
ja
(falls ja) Angebote sind möglich für
nur ein Los
nein
ein oder mehrere Lose
alle Lose
II.1.9) Angaben zu Varianten/Alternativangeboten
Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
ja
nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
(einschließlich aller Lose, Verlängerungen und Optionen, falls zutreffend)
Der Umfang des zu vergebenden Auftrages ist der Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(falls zutreffend, in Zahlen)
Wert ohne MwSt: [
] Währung: [ ][ ][ ]
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oder
Spanne von [
] bis [
] Währung: [ ][ ][ ]
II.2.2) Angaben zu Optionen
(falls zutreffend)
Optionen:
ja
nein
(falls ja) Beschreibung der Optionen:
(falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab Auftragsvergabe)
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
(falls zutreffend)
Dieser Auftrag kann verlängert werden:
ja
nein
Zahl der möglichen Verlängerungen: (falls bekannt) [ ][ ][ ] oder Spanne von [ ][ ][ ] bis [ ][ ][ ]
(falls bekannt) Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab Auftragsvergabe)
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab Auftragsvergabe)
oder
Beginn: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
Abschluss: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
(falls zutreffend)
Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit mind. einer Deckungssumme von
* 2,0 Mio. Euro für Personenschäden
* 2,0 Mio. Euro für sonst. Schäden.
Der Nachweis kann zunächst durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers erfolgen. Spätestens vor Auftragserteilung
muss die Versicherung durch Policen (Kopien) nachgewiesen werden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
(falls zutreffend)
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
(falls zutreffend)
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen:
ja
nein
(falls ja) Darlegung der besonderen Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
* Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen (TVgG-NRW)
* Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufsoder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Jeder Bewerber hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben /Unterlagen einzureichen:
1. Schriftliche Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
2. Eigenerklärung zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit u. a. folgenden Inhalts:
Hiermit gebe ich folgende Erklärung über meine Eignung ab:
* Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
* Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für
Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
* Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung
eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin
nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden.
(Hinweis: Bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
* Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
* Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
* Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
* Ich bin in einem Berufsregister eingetragen
(z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
.
Zusätzliche Eigenerklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG):
* Hiermit erkläre ich im Sinne des § 16 (5), Satz 1 TVgG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb
gemäß § 13 (1) TVgG nicht vorliegen.
* Hiermit erkläre ich im Sinne des § 19 (1), Satz 3 TVgG, dass im Falle der Auftragserteilung bei Ausführung des Auftrags das
allgemeine Gleichbehandlungsrecht beachtet wird.
-Diese Erklärung ist nur von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten abzugeben; sofern Sie nicht mehr als 20 Beschäftigte
haben, ist diese Erklärung nicht erforderlich-.
.
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Die Eigenerklärung steht Ihnen auf dem Vergabemarktplatz NRW zum Download zur Verfügung, ist zwingend zu verwenden
und dem Angebot unterschrieben beizufügen. Sie dient gleichzeitig als Checkliste zur Überprüfung der Vollständigkeit
der Unterlagen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Erklärung über einen Gesamtumsatz pro Jahr in Höhe von
mindestens 500.000 Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren für
die Jahre 2012-2014 getrennt nach Jahren.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
* Auflistung von erbrachten Projektsteuerungsleistungen
in den Jahren 2010-2014 bei öffentlichen Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen.
* Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation des für
die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiters als
Diplom-Ingenieur durch Kammerzulassung oder durch ein
entsprechendes Diplom
* Schriftliche Angaben (Name, berufliche Qualifikation und
Projekterfahrung des vorgehenen Mitarbeiters.
* Dieser muss in den letzten 5 Jahren mindestens Neubau-/
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen
KG 100-700 von mindestens 5 Mio. Euro als Projektsteuerer
mit mind. den ausgeschriebenen Tätigkeiten betreut
haben. Es sind mind. zwei Referenzen unter Angabe einer
Ansprechperson mit Kontaktdaten beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)
III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
(falls zutreffend)
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten vorbehalten
Die Auftragsführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
(falls ja) Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
ja
nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind
ja
nein
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Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Beschleunigtes nichtoffenes
Verfahren
Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens:
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren)
ja
nein
(falls ja, Namen und Anschriften bereits ausgewählter Wirtschaftsteilnehmer bitte in
Abschnitt VI.3: Sonstige Angaben angeben)
Beschleunigtes
Verhandlungsverfahren
Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens:
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden
(nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer [ ][ ][ ]
oder
Geplante Mindestzahl [ ][ ][ ] und, falls zutreffend, Höchstzahl [ ][ ][ ]
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
(Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog)
Abwicklung des Vefahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden
Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
ja
nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
(bitte Zutreffendes ankreuzen)
Niedrigster Preis
oder
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
die nachstehenden Kriterien (die Zuschlagskriterien sollten nach ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge
ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw.
in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Kriterien
Gewichtung
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
[
]
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt:
ja
nein
(falls ja, falls zutreffend) Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:
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IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
(falls zutreffend)
StBo ZD21 OV 12_2016
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
ja
nein
(falls ja)
Vorinformation
Bekanntmachung eines Beschafferprofils
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
[ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
Sonstige frühere Bekanntmachungen (falls zutreffend)
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
[ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
[ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
[ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][
Bekanntmachungsnummer im ABl.:
[ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][
]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
]-[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ] vom [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
(bei einem wettbewerblichen Dialog)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
Tag: 21 / 04 / 2016 (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit: 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen:
ja
(falls ja, in Zahlen) Preis: [
Zahlungsbedingungen und -weise:
nein
] Währung: [ ][ ][ ]
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21 / 04 / 2016 (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit: 23:59
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
(falls bekannt, bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog)
Tag: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Alle Amtssprachen der EU
Folgende Amtssprache(n) der EU: DE
Sonstige:
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
bis: 15 / 06 / 2016 (TT/MM/JJJJ)
oder
Laufzeit in Monaten: [ ][ ] oder in Tagen: [ ][ ][ ][ ] (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: [ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ) Uhrzeit: [ ][ ]:[ ][ ]
(falls zutreffend) Ort: [
]
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen (falls zutreffend)
(falls ja) Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
ja
nein
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
(falls zutreffend)
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag:
ja
nein
(falls ja) Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird:
ja
nein
(falls ja) Angabe der Vorhaben und/oder Programme:
VI.3) Zusätzliche Angaben
(falls zutreffend)
1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie
die Vergabeunterlagen für das Angebotsverfahren kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle
einsehen.
2. Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform
einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen
interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragensteller / Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.
3. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Angebote sind der Stadt Bochum auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag
mit der vorgeschriebenen Adressierung und Bezeichnung zuzusenden:
Stadt Bochum, 44777 Bochum,
Angebot -bitte nicht öffnenVergabeverfahren: StBo ZD21 OV 12_2016,
Angebotsfrist: 21.04.2016.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYM0B
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: DE
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Fax: +49 2514112165
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
(falls zutreffend)
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
E-Mail:
Telefon:
Internet-Adresse (URL):
Fax:
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
(bitte Abschnitt VI.4.2 oder ggf. Abschnitt VI.4.3 ausfüllen)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist, gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat
oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Die Stadt Bochum
betrachtet eine Rüge als "unverzüglich" i. S. d. § 107 (3) Nr. 1 GWB, wenn der Bewerber / Bieter den vermeintlichen Verstoß
innerhalb von 5 Kalendertagen ab Kenntniserlangung gerügt hat.
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VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
E-Mail:
Telefon:
Internet-Adresse (URL):
Fax:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
[ ][ ]/[ ][ ]/[ ][ ][ ][ ] (TT/MM/JJJJ)
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Anhang A
Sonstige Adressen und Kontaktstellen
I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünfte erteilen
Offizielle Bezeichnung:
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
Kontaktstelle(n):
Zu Händen von:
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet-Adresse (URL):
II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind
Offizielle Bezeichnung:
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
Kontaktstelle(n):
Zu Händen von:
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet-Adresse (URL):
III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind
Offizielle Bezeichnung:
Stadt Bochum - Zentrale Dienste - ZD 21-
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44777
Land: DE
Kontaktstelle(n):
Zu Händen von:
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet-Adresse (URL):
IV) Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber
beschafft
Offizielle Bezeichnung:
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:
Ort:
Postleitzahl:
Land:
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Anhang C1 - Allgemeine Aufträge
Dienstleistungskategorien in Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Richtlinie 2004/18/EG
Kategorie Nr [1] Bezeichnung
1 Instandhaltung und Reparatur
2 Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurerdienste, ohne Postverkehr
3 Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
4 Postbeförderung im Landverkehr [3] sowie Luftpostbeförderung
5 Telekommunikation
6 Finanzdienstleistungen: a) Versicherungsdienstleistungen b) Bankdienstleistungen und
Wertpapiergeschäfte [4]
7 Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
8 Forschung und Entwicklung [5]
9 Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Buchhaltung
10 Markt- und Meinungsforschung
11 Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten
12 Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und
Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
und Analysen
13 Werbung
14 Gebäudereinigung und Hausverwaltung
15 Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage
16 Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
Kategorie Nr [7] Bezeichnung
17 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
18 Eisenbahnverkehr
19 Schifffahrt
20 Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs
21 Rechtsberatung
22 Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung [8]
23 Auskunfts- und Schutzdienste, ohne Geldtransport
24 Unterrichtswesen und Berufsausbildung
25 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
26 Erholung, Kultur und Sport [9]
1
2
3
4
5
6
7
8
9
27 Sonstige Dienstleistungen
Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 20 und Anhang IIA der Richtlinie 2004/18/EG.
Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18.
Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18.
Ohne Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder
anderen Finanzinstrumenten sowie Zentralbankdiensten. Ausgenommen sind ferner Dienstleistungen zum Erwerb oder
zur Anmietung - ganz gleich nach welchen Finanzmodalitäten - von Grundstücken, bestehenden Gebäuden oder anderem
unbeweglichen Eigentum oder von Rechten daran. Verträge über Finanzdienstleistungen, die bei dem Vertrag über den
Erwerb oder die Anmietung mit ihm gleichlaufend, ihm vorangehend oder im Anschluss an ihn gleich in welcher Form
geschlossen werden, fallen jedoch unter die Richtlinie.
Ohne Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen anderer Art als diejenigen, deren Ergebnisse
ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit
sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird.
Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen.
Dienstleistungskategorien im Sinne von Artikel 21 und Anhang IIB der Richtlinie 2004/18/EG.
Außer Arbeitsverträge.
Ohne Aufträge über Kauf, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen durch Rundfunk- oder
Fernsehveranstalter sowie Ausstrahlung von Sendungen.
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung
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