Ausschreibungstext der Jury

„Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur“ 2016 – Aufruf zur
Bewerbung
Als Stadt des Friedens und der Menschenrechte unternimmt die Stadt Nürnberg zusammen mit
ihren Bürgerinnen und Bürgern seit vielen Jahren große Anstrengungen zur Verwirklichung der
Menschenrechte auf lokaler Ebene. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Eintreten gegen
Rassismus und Diskriminierung in allen Bereichen des Zusammenlebens. Gerade Unternehmen
können in vielfältiger Weise zu einer Kultur der Menschenrechte beitragen: Dies reicht von einer
Personalpolitik, die sich der Vielfalt verpflichtet sieht über besondere Gleichbehandlungsstrategien
am Arbeitsplatz bis hin zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung und der Beachtung von
Arbeitsnormen wie zum Beispiel der Ablehnung von Zwangs- oder Kinderarbeit in der Lieferkette.
Viele Unternehmen haben sich längst in ihren Leitbildern zu verantwortlichem unternehmerischem
Handeln im Sinne von Corporate-Social-Responsibility verpflichtet.
Um dieser hohen Bedeutung der Unternehmen Ausdruck zu verleihen und deren Vorbildcharakter
zu betonen, vergibt die Stadt Nürnberg 2016 zum vierten Mal die Auszeichnung „Nürnberger Preis
für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur“.
Mit diesem Preis werden ortsansässige Firmen gewürdigt, die sich über die gesetzlichen
Vorschriften hinaus in vorbildlicher Weise engagieren, die Würde und Rechte aller Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu schützen und die Stadt bei ihren Aktivitäten gegen Rassismus und
Diskriminierung zu unterstützen.
Zum ersten Preisträger wurde im Jahr 2010 die STAEDTLER Mars GmbH & Co. KG wegen ihrer
umfassenden Programme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie ihrer vorbildlichen
Sozialcharta gewählt. Mit je einer Anerkennungsurkunde würdigte die Jury das herausragende
Engagement des Berufsförderungswerkes Nürnberg gemeinnützige GmbH und der Firma Wahler
Partyservice GmbH. Preisträger im Jahr 2012 waren die Aufzugswerke Schmitt +Sohn GmbH &
Co. KG in Auszeichnung einer außerordentlichen Förderung des betrieblichen Nachwuchses, mit
einer Anerkennungsurkunde wurde die Firma wpunkt Messebau GmbH für ihr herausragendes
Arbeitsschutzsystem gewürdigt. 2014 erhielt die Nürnberger Niederlassung der Firma Panalpina
den Preis für ihre hohe ethische Verantwortung in einer von Kosten- und Wettbewerbsdruck
ungemein betroffenen Branche. Die Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus wurde für eine
Bildungsarbeit, die sich in hohem Maße den Menschenrechten und der Antirassismusarbeit
verpflichtet sieht, gewürdigt.
Auch in diesem Jahr wird die Verleihung des Preises durch Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly im
Rahmen des Nürnberger Friedensmahls am Abend des 24. September in der Ehrenhalle des
Rathauses erfolgen.
Für die Ausschreibung 2016 hat die Jury entschieden, an das Thema des Menschenrechtspreisträgers 2015, Amirul Haque Amin, anzuknüpfen. Dieser erhielt den Internationalen Nürnberger
Menschenrechtspreis für seinen außerordentlichen, Jahrzehnte währenden Einsatz für gerechte
Produktionsbedingungen und angemessene Sozialstandards in der Textilproduktion seines
Heimatlandes Bangladesch. Da gerade die Auftraggeber in den Ländern des globalen Nordens im
Rahmen ihrer extraterritorialen Unternehmenstätigkeit hierfür eine große Verantwortung tragen,
sollen in diesem Jahr speziell Unternehmen zur Bewerbung aufgerufen werden, die verpflichten
und gewährleisten, dass innerhalb der gesamten Liefer- beziehungsweise Wertschöpfungskette,
also auch in den Zulieferbetrieben, die Menschenrechte von Beschäftigten respektiert und
geschützt werden. Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten kann sich unter anderem
erstrecken auf
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-2die (Selbst-)Verpflichtung, die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte
und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, negativen Auswirkungen
entgegenzuwirken und eingetretene Schäden zu beheben,
die Herstellung von Transparenz für die gesamte Wertschöpfungskette
das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit in den Produktionsstätten und Zulieferbetrieben
des globalen Südens,
das Einfordern und Nachhalten einer existenzsichernden Entlohnung in den ausländischen
Produktionsstätten ebenso wie die Einführung von ausreichenden Sozial- und
Sicherheitsstandards und/oder
die Einrichtung von leicht zugänglichen Beschwerdemechanismen.
Diese Anforderungen beziehen sich nicht nur auf Textilindustrie und -vertrieb, sondern auch auf
viele weitere Branchen.
Unabhängig, ob handwerklicher Kleinbetrieb oder global agierender Konzern – wenn Sie in Ihrem
Unternehmen das Thema Menschenrechte in besonderer Weise achten und vor allem die in
diesem Jahr zentralen Kriterien in besonderer Weise erfüllen, dann bewerben Sie sich bis zum 30.
April 2016. Wir freuen uns deshalb auf zahlreiche Bewerbungen unserer ortsansässigen
Unternehmen!
Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und den dafür notwendigen Unterlagen
finden Sie unter http://www.menschenrechte.nuernberg.de/
Die Mitarbeiterinnen des Menschenrechtsbüros stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0911/2315006 gerne auch für Rückfragen und für den postalischen Versand der Unterlagen zur Verfügung.