„Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur“ 2016 – Aufruf zur Bewerbung Als Stadt des Friedens und der Menschenrechte unternimmt die Stadt Nürnberg zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern seit vielen Jahren große Anstrengungen zur Verwirklichung der Menschenrechte auf lokaler Ebene. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Eintreten gegen Rassismus und Diskriminierung in allen Bereichen des Zusammenlebens. Gerade Unternehmen können in vielfältiger Weise zu einer Kultur der Menschenrechte beitragen: Dies reicht von einer Personalpolitik, die sich der Vielfalt verpflichtet sieht über besondere Gleichbehandlungsstrategien am Arbeitsplatz bis hin zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung und der Beachtung von Arbeitsnormen wie zum Beispiel der Ablehnung von Zwangs- oder Kinderarbeit in der Lieferkette. Viele Unternehmen haben sich längst in ihren Leitbildern zu verantwortlichem unternehmerischem Handeln im Sinne von Corporate-Social-Responsibility verpflichtet. Um dieser hohen Bedeutung der Unternehmen Ausdruck zu verleihen und deren Vorbildcharakter zu betonen, vergibt die Stadt Nürnberg 2016 zum vierten Mal die Auszeichnung „Nürnberger Preis für diskriminierungsfreie Unternehmenskultur“. Mit diesem Preis werden ortsansässige Firmen gewürdigt, die sich über die gesetzlichen Vorschriften hinaus in vorbildlicher Weise engagieren, die Würde und Rechte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und die Stadt bei ihren Aktivitäten gegen Rassismus und Diskriminierung zu unterstützen. Zum ersten Preisträger wurde im Jahr 2010 die STAEDTLER Mars GmbH & Co. KG wegen ihrer umfassenden Programme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie ihrer vorbildlichen Sozialcharta gewählt. Mit je einer Anerkennungsurkunde würdigte die Jury das herausragende Engagement des Berufsförderungswerkes Nürnberg gemeinnützige GmbH und der Firma Wahler Partyservice GmbH. Preisträger im Jahr 2012 waren die Aufzugswerke Schmitt +Sohn GmbH & Co. KG in Auszeichnung einer außerordentlichen Förderung des betrieblichen Nachwuchses, mit einer Anerkennungsurkunde wurde die Firma wpunkt Messebau GmbH für ihr herausragendes Arbeitsschutzsystem gewürdigt. 2014 erhielt die Nürnberger Niederlassung der Firma Panalpina den Preis für ihre hohe ethische Verantwortung in einer von Kosten- und Wettbewerbsdruck ungemein betroffenen Branche. Die Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus wurde für eine Bildungsarbeit, die sich in hohem Maße den Menschenrechten und der Antirassismusarbeit verpflichtet sieht, gewürdigt. Auch in diesem Jahr wird die Verleihung des Preises durch Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly im Rahmen des Nürnberger Friedensmahls am Abend des 24. September in der Ehrenhalle des Rathauses erfolgen. Für die Ausschreibung 2016 hat die Jury entschieden, an das Thema des Menschenrechtspreisträgers 2015, Amirul Haque Amin, anzuknüpfen. Dieser erhielt den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis für seinen außerordentlichen, Jahrzehnte währenden Einsatz für gerechte Produktionsbedingungen und angemessene Sozialstandards in der Textilproduktion seines Heimatlandes Bangladesch. Da gerade die Auftraggeber in den Ländern des globalen Nordens im Rahmen ihrer extraterritorialen Unternehmenstätigkeit hierfür eine große Verantwortung tragen, sollen in diesem Jahr speziell Unternehmen zur Bewerbung aufgerufen werden, die verpflichten und gewährleisten, dass innerhalb der gesamten Liefer- beziehungsweise Wertschöpfungskette, also auch in den Zulieferbetrieben, die Menschenrechte von Beschäftigten respektiert und geschützt werden. Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten kann sich unter anderem erstrecken auf -2- - - - - -2die (Selbst-)Verpflichtung, die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, negativen Auswirkungen entgegenzuwirken und eingetretene Schäden zu beheben, die Herstellung von Transparenz für die gesamte Wertschöpfungskette das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit in den Produktionsstätten und Zulieferbetrieben des globalen Südens, das Einfordern und Nachhalten einer existenzsichernden Entlohnung in den ausländischen Produktionsstätten ebenso wie die Einführung von ausreichenden Sozial- und Sicherheitsstandards und/oder die Einrichtung von leicht zugänglichen Beschwerdemechanismen. Diese Anforderungen beziehen sich nicht nur auf Textilindustrie und -vertrieb, sondern auch auf viele weitere Branchen. Unabhängig, ob handwerklicher Kleinbetrieb oder global agierender Konzern – wenn Sie in Ihrem Unternehmen das Thema Menschenrechte in besonderer Weise achten und vor allem die in diesem Jahr zentralen Kriterien in besonderer Weise erfüllen, dann bewerben Sie sich bis zum 30. April 2016. Wir freuen uns deshalb auf zahlreiche Bewerbungen unserer ortsansässigen Unternehmen! Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und den dafür notwendigen Unterlagen finden Sie unter http://www.menschenrechte.nuernberg.de/ Die Mitarbeiterinnen des Menschenrechtsbüros stehen Ihnen unter der Telefonnummer 0911/2315006 gerne auch für Rückfragen und für den postalischen Versand der Unterlagen zur Verfügung.
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