1 Konzept Mobiles Team Anstellungsträger für die MitarbeiterInnen des Mobilen Teams ist die Tiroler Soziale Dienste GmbH. Die fachliche Zuordnung und Fachaufsicht erfolgt durch die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, Amt der Tiroler Landesregierung. Mit der Leitung ist interimistisch Herr Markus Mülleder mit seinem Stellvertreter Herr Mag. Lorenz Paumgartten betraut. 1.1 Zielgruppe Zielgruppe sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in UMF-Einrichtungen untergebracht sind. Dabei spielt der Aufenthaltsstatus keine Rolle. Der Betreuungsbeginn wird mit 17,5 Jahre festgelegt. Die Betreuung wird nach den Bedürfnissen/ der Notwendigkeit der Unterstützung, längstens bis zum 21. Geburtstag gewährt. 1.2 Intention Aufgrund der Tatsache, dass UMF zumeist im Jugendlichenalter nach Tirol kommen, sie zuerst die Sprache, Kultur und Lebensweise in Tirol kennenlernen und lernen müssen, ist eine Verselbstständigung bis zum 18. Geburtstag zumeist nur schwer möglich. Die UMFEinrichtungen, in denen diese Jugendlichen zumeist untergebracht werden, sind eigentlich nur für Minderjährige konzipiert, auch die Tiroler GVS verringert die Leistungen ab der Volljährigkeit drastisch. Aus diesem Grund ist eine professionelle Anschlusshilfe zur endgültigen Verselbstständigung notwendig und wichtig. Ein ambulantes Team kann die jungen Flüchtlinge unabhängig ihres Aufenthaltes in Tirol (UMF-Einrichtung, Privatwohnung, Erwachsen-Flüchtlingsheim) bis zu deren Verselbstständigung geeignet betreuen. Dabei arbeiten die mobilen BetreuerInnen im Auftrag des Fachteam-UMF. Die Vorteile, die sich aus dem Einrichten eines Mobilen Teams ergeben, sind: - Das Mobile Team kann eine umfassende, ganzheitliche Selbstständigkeit für junge unbegleitete Flüchtlinge garantieren. - BetreuerInnenteams in UMF-Einrichtungen können den Fokus wieder vermehrt auf die pädagogischen Aspekte legen. Damit könnte Abbrüchen vorgebeugt werden. - Über 18-Jährige werden rascher aus den UMF-Heimen ausziehen und erhalten dennoch weiterhin eine adäquate Begleitung. Damit werden schneller Plätze für neue, jüngere UMF frei. - Verringerung des Verwaltungsaufwandes, da die Installierung von Hilfen der Erziehung durch die Kinder- und Jugendhilfen in den Behörden in diesen Fällen nicht mehr erforderlich ist. - Flexibles Team: die Teammitglieder können sich gegenseitig bei Krankenständen und Urlauben vertreten und auf neue Angebote und unterschiedliche Nachfragen reagieren. Begleitung in die 1.3 Ort und Struktur Die Mobilen Teams werden grundsätzlich für die Jugendlichen, die in den UMFEinrichtungen wohnen oder gewohnt haben, zuständig sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das folgende bestehende und sich in Planung befindende Einrichtungen: - BIWAK/ Bewo (SOS-Kinderdorf): 21 Plätze - Yo!vita (Rotes Kreuz): 24 Plätze - Scharnitz (TSD GmbH): geplant ca. 25 Plätze - Kufstein (TSD GmbH): geplant 29 Plätze Aufgrund der geografischen Lage und der Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden (z.B. Referat für Soziales), werden die MitarbeiterInnen in drei Mobile Teams, die jeweils für einen Bezirk zuständig sind, eingeteilt. Daraus ergeben sich folgende Teams: - Team Kufstein (Kufstein) - Team Innsbruck Land (BIWAK, Scharnitz) - Team Schwaz (Yo!vita) Alle zwei Wochen werden Teamsitzung und Intervision in Innsbruck in den Räumlichkeiten des Fachteam-UMF stattfinden. An den Teamsitzungen werden die SozialarbeiterInnen des Fachteams und die MitarbeiterInnen der Mobilen Teams teilnehmen. Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen an Arbeitstagen. Die MitarbeiterInnen des Mobilen Teams arbeiten mit den UMF-Einrichtungen zusammen, übernehmen aber in den Einrichtungen keine Betreuungsaufgaben des sozialpädagogischen Alltags insbesondere keine Krisenintervention. 1.4 Aufgaben Das Mobile Team kümmert sich um den Auszug der Jugendlichen aus den UMFEinrichtungen und bietet eine Unterstützung bei der Verselbstständigung an. Die Arbeit des Mobilen Teams erfolgt in aufeinanderfolgenden Schritten. Diese können wie folgt beschrieben werden: - Kennenlernphase o Hilfeplangespräch o Beziehungsaufbau o Bedürfnisanalyse - Vorbereitung des Auszugs o - Umzug o - Wohnungssuche/ Suche eines adäquaten Flüchtlingsheims Anmietkosten, Meldewesen, Möbel, Mindestsicherung, usw. Betreuung nach erfolgtem Umzug entsprechend der Bedürfnisse und mit dem Ziel der Verselbstständigung (längstens bis zum 21. Geburtstag). Zu den Aufgaben zählen: o o o o Hilfe bei Behördengängen: Begleitung zu Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen Begleitung zum Arzt, Krankenhausbesuche mit Einbeziehung eines Dolmetschers, Vermittlung und Begleitung zu erforderlichen Hilfen Unterstützung bei der Arbeitssuche: Hilfe bei Bewerbungen, Begleitungen zum AMS Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu möglichen ArbeitgeberInnen Schnittstellen zu den Gemeinden im Rahmen der gemeinnützigen Beschäftigung Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsangeboten Zusammenarbeit mit dem Jugendcoaching des Bundessozialamtes Schule/Ausbildung: Allgemeine Information über das österreichische Ausbildungs- bzw. Schulsystem und über Bildungs- und Berufsmöglichkeiten Unterstützung bei der Suche von Schulen/ Ausbildungen Ansprechperson für Schule und Ausbildung Suche nach Möglichkeiten, dass auch Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, eine Schule besuchen dürfen und einen Abschluss erreichen können Perspektivenabklärung: Unterstützung bei der Entwicklung von Wünschen für die Zukunft Erarbeitung von realistischen Zielen Erarbeitung der notwendigen Schritte zur Zielerreichung Unterstützung bei der Umsetzung Erläuterung von Grundsätzen des Österreichischen Rechtsstaates sowie Vermittlung von Normen als Basis für ein gelingendes Zusammenleben o o Organisation von Freizeitgestaltung: Kontaktaufnahme und Mithilfe bei der Einbindung der Jugendlichen in lokale Vereine Organisation von Aktivitäten (Ausflüge, Wandern, Klettern, Schwimmen, etc.) Anleitung zur Freizeitgestaltung, Vermittlung und Aktivitäten in Bezug auf Kultur, Kennenlernen von regionalen kulturellen Angeboten Finanzen: o Krisenintervention: o Anleitung zu einem bewussten Umgang mit Ressourcen, Beratung im Umgang mit Geld, Handy oder anderen Schuldenfallen Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht mehr in den UMFEinrichtungen leben Wohnen: Unterstützung beim Erlernen des selbstständigen Wohnens Haushaltsführung Unterstützung bei den Anträgen beim Sozialamt bzgl. Mindestsicherung in Hinblick auf den Wohnungsbedarf Klärung von Fragen zwischen VermieterIn/ Hausverwaltung und den jungen Erwachsenen Verlaufsgespräche zur Überprüfung der Ziele des Hilfeplans zwischen MitarbeiterInnen des Mobilen Teams und den Jugendlichen/ jungen Erwachsenen sollten alle 3 bis 6 Monate stattfinden und dokumentiert werden. Die Berichte zu den Betreuungsgesprächen werden an die zuständigen SozialarbeiterInnen des Fachteams-UMF weitergeleitet. 1.5 Zuständigkeit Die jeweiligen Teams sind zuständig für junge Flüchtlinge, die in UMF-Einrichtungen in den Bezirken wohnen oder nach dem Auszug gewohnt haben. Übergaben im Falle eines Bezirkswechsels werden nach arbeitszeitökonomischen Überlegungen geprüft und im Einzelfall von der Leitung des Fachteams-UMF entschieden. 1.6 Ausstattung Die MitarbeiterInnen müssen mobil sein (mit eigenem PKW, wo die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Relation nicht möglich ist) und auch mobil arbeiten können (Handy mit Internetzugang, Laptop oder Tablet). Es wird angestrebt, dass das Fachteam-UMF sowie das Mobile Team ein gemeinsames EDV-Programm (ELAK) nutzen. 1.7 Ausbildung Das Anforderungsprofil für MitarbeiterInnen des Mobilen Teams erfordert eine Ausbildung zum/zur SozialarbeiterIn (DSA, Mag. (FH), BA). Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Persönliche Eignung Die MitarbeiterInnen dürfen keine gerichtlichen Verurteilungen aufweisen, die der Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenstehen. Bei Dienstantritt wird vom Dienstgeber eine Strafregisterauskunft eingeholt. Vor allem sind folgende Kompetenzen grundlegend erforderlich: - Fach- und Sachkompetenz Kenntnisse über Organisation und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe; Kenntnisse über mögliche Ressourcen und deren Nutzung; sozialisationstheoretisches und entwicklungspsychologisches Wissen; Wissen über bio-psycho-soziale Systemtheorien; einschlägige rechtliche Grundkenntnisse; EDV- Kenntnisse; etc. - Methodenkompetenz Konfliktlösungs- und Deeskalationskompetenz; Analyse, Strukturierung und Bewertung von Aufgaben und adäquate Zeiteinteilung; Organisations- und Planungskompetenz (strategisch und operativ); Fähigkeiten zur Ressourcenaktivierung; Beratungs- und Gesprächsführungskompetenz; Vermittlungs- und Verhandlungskompetenz; Diagnosekompetenz (soziale Diagnostik); Case Management; Evaluationskompetenz; etc. - Soziale Kompetenz Empathie entwickeln und ausdrücken können; professionelle Distanzierungs- und Abgrenzungsfähigkeit; Fähigkeit zur strukturierten, kollegialen Zusammenarbeit im Team (z.B.: gemeinsame Fallbearbeitung; eigene fachliche Einschätzungen zur Diskussion stellen; kollegiale Beratung einfordern, nutzen, leisten); Fähigkeit zur inter- bzw. transdisziplinären Vernetzung sowie zum Aufbau und zur Pflege von Kooperationsstrukturen und Netzwerken; Weitervermittlungskompetenz etc. - Persönliche Kompetenz bzw. Selbstkompetenz Frustrationstoleranz (Fähigkeit, auch massive Abweichungen zwischen Erwartung und Ergebnis aushalten und handhaben zu können); eigene Normalitätskonzepte (Erfahrungen und Erwartungen) als subjektiv anzuerkennen - respektierende Haltung gegenüber anderen Lebenswelten; ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstreflexion; situativ angemessene Handlungsfähigkeit; Fähigkeit zur Situationsbeurteilung aus der Metaebene (Themen, Dynamiken); Entscheidungskompetenz; Fähigkeit, klar und sicher formulieren zu können; lösungs- und ressourcenorientiertes systemisches Arbeiten, etc.
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