1 Konzept Mobiles Team

1 Konzept Mobiles Team
Anstellungsträger für die MitarbeiterInnen des Mobilen Teams ist die Tiroler Soziale Dienste
GmbH.
Die fachliche Zuordnung und Fachaufsicht erfolgt durch die Abteilung Kinder- und
Jugendhilfe, Amt der Tiroler Landesregierung. Mit der Leitung ist interimistisch Herr Markus
Mülleder mit seinem Stellvertreter Herr Mag. Lorenz Paumgartten betraut.
1.1
Zielgruppe
Zielgruppe sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in UMF-Einrichtungen
untergebracht sind. Dabei spielt der Aufenthaltsstatus keine Rolle. Der Betreuungsbeginn
wird mit 17,5 Jahre festgelegt. Die Betreuung wird nach den Bedürfnissen/ der Notwendigkeit
der Unterstützung, längstens bis zum 21. Geburtstag gewährt.
1.2
Intention
Aufgrund der Tatsache, dass UMF zumeist im Jugendlichenalter nach Tirol kommen, sie
zuerst die Sprache, Kultur und Lebensweise in Tirol kennenlernen und lernen müssen, ist
eine Verselbstständigung bis zum 18. Geburtstag zumeist nur schwer möglich. Die UMFEinrichtungen, in denen diese Jugendlichen zumeist untergebracht werden, sind eigentlich
nur für Minderjährige konzipiert, auch die Tiroler GVS verringert die Leistungen ab der
Volljährigkeit drastisch. Aus diesem Grund ist eine professionelle Anschlusshilfe zur
endgültigen Verselbstständigung notwendig und wichtig. Ein ambulantes Team kann die
jungen Flüchtlinge unabhängig ihres Aufenthaltes in Tirol (UMF-Einrichtung, Privatwohnung,
Erwachsen-Flüchtlingsheim) bis zu deren Verselbstständigung geeignet betreuen.
Dabei arbeiten die mobilen BetreuerInnen im Auftrag des Fachteam-UMF.
Die Vorteile, die sich aus dem Einrichten eines Mobilen Teams ergeben, sind:
-
Das Mobile Team kann eine umfassende, ganzheitliche
Selbstständigkeit für junge unbegleitete Flüchtlinge garantieren.
-
BetreuerInnenteams in UMF-Einrichtungen können den Fokus wieder vermehrt auf die
pädagogischen Aspekte legen. Damit könnte Abbrüchen vorgebeugt werden.
-
Über 18-Jährige werden rascher aus den UMF-Heimen ausziehen und erhalten dennoch
weiterhin eine adäquate Begleitung. Damit werden schneller Plätze für neue, jüngere
UMF frei.
-
Verringerung des Verwaltungsaufwandes, da die Installierung von Hilfen der Erziehung
durch die Kinder- und Jugendhilfen in den Behörden in diesen Fällen nicht mehr
erforderlich ist.
-
Flexibles Team: die Teammitglieder können sich gegenseitig bei Krankenständen und
Urlauben vertreten und auf neue Angebote und unterschiedliche Nachfragen reagieren.
Begleitung
in
die
1.3
Ort und Struktur
Die Mobilen Teams werden grundsätzlich für die Jugendlichen, die in den UMFEinrichtungen wohnen oder gewohnt haben, zuständig sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das
folgende bestehende und sich in Planung befindende Einrichtungen:
-
BIWAK/ Bewo (SOS-Kinderdorf): 21 Plätze
-
Yo!vita (Rotes Kreuz): 24 Plätze
-
Scharnitz (TSD GmbH): geplant ca. 25 Plätze
-
Kufstein (TSD GmbH): geplant 29 Plätze
Aufgrund der geografischen Lage und der Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden
(z.B. Referat für Soziales), werden die MitarbeiterInnen in drei Mobile Teams, die jeweils für
einen Bezirk zuständig sind, eingeteilt. Daraus ergeben sich folgende Teams:
-
Team Kufstein (Kufstein)
-
Team Innsbruck Land (BIWAK, Scharnitz)
-
Team Schwaz (Yo!vita)
Alle zwei Wochen werden Teamsitzung und Intervision in Innsbruck in den Räumlichkeiten
des Fachteam-UMF stattfinden. An den Teamsitzungen werden die SozialarbeiterInnen des
Fachteams und die MitarbeiterInnen der Mobilen Teams teilnehmen.
Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen an Arbeitstagen.
Die MitarbeiterInnen des Mobilen Teams arbeiten mit den UMF-Einrichtungen zusammen,
übernehmen aber in den Einrichtungen keine Betreuungsaufgaben des sozialpädagogischen
Alltags insbesondere keine Krisenintervention.
1.4
Aufgaben
Das Mobile Team kümmert sich um den Auszug der Jugendlichen aus den UMFEinrichtungen und bietet eine Unterstützung bei der Verselbstständigung an. Die Arbeit des
Mobilen Teams erfolgt in aufeinanderfolgenden Schritten. Diese können wie folgt
beschrieben werden:
-
Kennenlernphase
o
Hilfeplangespräch
o
Beziehungsaufbau
o
Bedürfnisanalyse
-
Vorbereitung des Auszugs
o
-
Umzug
o
-
Wohnungssuche/ Suche eines adäquaten Flüchtlingsheims
Anmietkosten, Meldewesen, Möbel, Mindestsicherung, usw.
Betreuung nach erfolgtem Umzug entsprechend der Bedürfnisse und mit dem Ziel der
Verselbstständigung (längstens bis zum 21. Geburtstag). Zu den Aufgaben zählen:
o
o
o
o
Hilfe bei Behördengängen:

Begleitung zu Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen

Begleitung zum Arzt, Krankenhausbesuche mit Einbeziehung eines
Dolmetschers, Vermittlung und Begleitung zu erforderlichen Hilfen
Unterstützung bei der Arbeitssuche:

Hilfe bei Bewerbungen, Begleitungen zum AMS

Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu möglichen ArbeitgeberInnen

Schnittstellen zu den Gemeinden im Rahmen der gemeinnützigen
Beschäftigung

Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsangeboten

Zusammenarbeit mit dem Jugendcoaching des Bundessozialamtes
Schule/Ausbildung:

Allgemeine Information über das österreichische Ausbildungs- bzw.
Schulsystem und über Bildungs- und Berufsmöglichkeiten

Unterstützung bei der Suche von Schulen/ Ausbildungen

Ansprechperson für Schule und Ausbildung

Suche nach Möglichkeiten, dass auch Jugendliche, die nicht mehr
schulpflichtig sind, eine Schule besuchen dürfen und einen Abschluss
erreichen können
Perspektivenabklärung:

Unterstützung bei der Entwicklung von Wünschen für die Zukunft

Erarbeitung von realistischen Zielen

Erarbeitung der notwendigen Schritte zur Zielerreichung

Unterstützung bei der Umsetzung

Erläuterung von Grundsätzen des Österreichischen Rechtsstaates sowie
Vermittlung von Normen als Basis für ein gelingendes Zusammenleben
o
o
Organisation von Freizeitgestaltung:

Kontaktaufnahme und Mithilfe bei der Einbindung der Jugendlichen in
lokale Vereine

Organisation von Aktivitäten (Ausflüge, Wandern, Klettern, Schwimmen,
etc.)

Anleitung zur Freizeitgestaltung, Vermittlung und Aktivitäten in Bezug auf
Kultur, Kennenlernen von regionalen kulturellen Angeboten
Finanzen:

o
Krisenintervention:

o
Anleitung zu einem bewussten Umgang mit Ressourcen, Beratung im
Umgang mit Geld, Handy oder anderen Schuldenfallen
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht mehr in den UMFEinrichtungen leben
Wohnen:

Unterstützung beim Erlernen des selbstständigen Wohnens

Haushaltsführung

Unterstützung bei den Anträgen beim Sozialamt bzgl. Mindestsicherung in
Hinblick auf den Wohnungsbedarf

Klärung von Fragen zwischen VermieterIn/ Hausverwaltung und den
jungen Erwachsenen
Verlaufsgespräche zur Überprüfung der Ziele des Hilfeplans zwischen MitarbeiterInnen
des Mobilen Teams und den Jugendlichen/ jungen Erwachsenen sollten alle 3 bis 6
Monate stattfinden und dokumentiert werden. Die Berichte zu den
Betreuungsgesprächen werden an die zuständigen SozialarbeiterInnen des
Fachteams-UMF weitergeleitet.
1.5
Zuständigkeit
Die jeweiligen Teams sind zuständig für junge Flüchtlinge, die in UMF-Einrichtungen in
den Bezirken wohnen oder nach dem Auszug gewohnt haben. Übergaben im Falle
eines Bezirkswechsels werden nach arbeitszeitökonomischen Überlegungen geprüft
und im Einzelfall von der Leitung des Fachteams-UMF entschieden.
1.6
Ausstattung
Die MitarbeiterInnen müssen mobil sein (mit eigenem PKW, wo die Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel mit einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Relation nicht möglich
ist) und auch mobil arbeiten können (Handy mit Internetzugang, Laptop oder Tablet).
Es wird angestrebt, dass das Fachteam-UMF sowie das Mobile Team ein
gemeinsames EDV-Programm (ELAK) nutzen.
1.7
Ausbildung
Das Anforderungsprofil für MitarbeiterInnen des Mobilen Teams erfordert eine
Ausbildung zum/zur SozialarbeiterIn (DSA, Mag. (FH), BA). Ausnahmen sind im
Einzelfall möglich.
Persönliche Eignung
Die MitarbeiterInnen dürfen keine gerichtlichen Verurteilungen aufweisen, die der
Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenstehen. Bei Dienstantritt wird vom Dienstgeber eine
Strafregisterauskunft eingeholt. Vor allem sind folgende Kompetenzen grundlegend
erforderlich:
-
Fach- und Sachkompetenz
Kenntnisse über Organisation und Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe; Kenntnisse über
mögliche Ressourcen und deren Nutzung; sozialisationstheoretisches und
entwicklungspsychologisches Wissen; Wissen über bio-psycho-soziale Systemtheorien;
einschlägige rechtliche Grundkenntnisse; EDV- Kenntnisse; etc.
-
Methodenkompetenz
Konfliktlösungs- und Deeskalationskompetenz; Analyse, Strukturierung und Bewertung
von Aufgaben und adäquate Zeiteinteilung; Organisations- und Planungskompetenz
(strategisch und operativ); Fähigkeiten zur Ressourcenaktivierung; Beratungs- und
Gesprächsführungskompetenz; Vermittlungs- und Verhandlungskompetenz;
Diagnosekompetenz (soziale Diagnostik); Case Management; Evaluationskompetenz;
etc.
-
Soziale Kompetenz
Empathie entwickeln und ausdrücken können; professionelle Distanzierungs- und
Abgrenzungsfähigkeit; Fähigkeit zur strukturierten, kollegialen Zusammenarbeit im Team
(z.B.: gemeinsame Fallbearbeitung; eigene fachliche Einschätzungen zur Diskussion
stellen; kollegiale Beratung einfordern, nutzen, leisten); Fähigkeit zur inter- bzw.
transdisziplinären Vernetzung sowie zum Aufbau und zur Pflege von
Kooperationsstrukturen und Netzwerken; Weitervermittlungskompetenz etc.
-
Persönliche Kompetenz bzw. Selbstkompetenz
Frustrationstoleranz (Fähigkeit, auch massive Abweichungen zwischen Erwartung und
Ergebnis aushalten und handhaben zu können); eigene Normalitätskonzepte
(Erfahrungen und Erwartungen) als subjektiv anzuerkennen - respektierende Haltung
gegenüber anderen Lebenswelten; ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstreflexion; situativ
angemessene Handlungsfähigkeit; Fähigkeit zur Situationsbeurteilung aus der
Metaebene (Themen, Dynamiken); Entscheidungskompetenz; Fähigkeit, klar und sicher
formulieren zu können; lösungs- und ressourcenorientiertes systemisches Arbeiten, etc.