durch Mensch und Tier sowie Diebstahl von Sachen, die außen und

Wohngebäude 2014
Gebäudebeschädigung (auch Graffiti) durch Mensch und Tier sowie
Diebstahl von Sachen, die außen und fest mit dem Gebäude
verbunden sind
Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung von Schäden aus den folgenden
beschriebenen Ereignissen.
·
Von der Außenseite der auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen
Gebäude werden fest verbundene Sachen (z.B. Regenfallrohr oder
Fotovoltaikanlage) gestohlen.
·
Die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude werden an der
Außenseite durch Dritte vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Als
Beschädigung zählen wir auch Verunstaltungen durch Graffiti.
Nicht versichert sind Schäden durch die Gefahren Feuer und Leitungswasser
und Schäden durch einen Einbruch oder Einbruchversuch.
·
Die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Gebäude werden durch
wildlebende Wirbeltiere zerstört oder beschädigt. Zu den Wirbeltieren
gehören z.B. Nager, Waschbären, Wildschweine oder Vögel. Insekten
gehören nicht zu den Wirbeltieren.
Nicht versichert sind:
o Schäden durch Exkremente sowie Schäden durch Katzen und Hunde
o Folgeschäden aller Art, z.B. durch Fehlen elektrischer Spannung oder
Sengschäden
o Schäden durch Marderbiss oder den Biss sonstiger Kleinnager an
elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb der
Gebäude.
Jedes einzelne der Ereignisse ist ein Versicherungsfall, den wir einzeln
entschädigen.
Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 15.000 Euro.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wenden wir für diese Leistung nicht an
Übrigens:
· Die Gebäudebeschädigung durch Einbruch oder Einbruch-Versuch ist im
Grundschutz versichert. Dieses gilt für Einfamilienhäuser und auch für Zweiund Mehrfamilienhäuser. Die Entschädigungsgrenze beträgt je
Versicherungsfall 50.000 Euro.
· Schäden an elektrischen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes durch
Marderbiss und den Biss sonstiger Kleinnager sind im Grundschutz versichert.
Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 3.000 Euro.