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Ordnungs- und Verkehrsdienst
der Stadt Köln
Allgemeine
Bewerberinformation
(Stand: 02.02.2016)
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Lernen Sie den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln kennen!
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist eine Abteilung des Ordnungsamtes, die zum
größten Teil aus Außendienstkräften besteht. Das Aufgabenspektrum des Ordnungsund Verkehrsdienstes ist sehr umfangreich, es umfasst hauptsächlich die Ermittlung,
Feststellung, Ahndung und Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten sowie vorbeugende Maßnahmen.
Das Sachgebiet Verkehrsdienst ist zuständig für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ziel ist es, Gefahren und Störungen im öffentlichen Verkehrsraum
zu beseitigen, vor allem einen sicheren Verkehrsfluss und die Sicherheit der „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und das
ordnungsgemäße Parken der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu überwachen.
Dabei wird der ruhende Verkehr von ca. 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwacht, die vor allem Parkverstöße ahnden. Im Jahr 2014 wurden 1,03 Millionen Verwarnungen erstellt und knapp 13.000 Fahrzeuge abgeschleppt.
Eine weitere Gruppe des Verkehrsdienstes, der Technische Außendienst, überwacht den fließenden Verkehr. Die Stadt Köln verfügt über mehr als 30 stationäre
Geschwindigkeitsmessanlagen (sogenannte Starenkästen). Dazu gehören auch eine
Radaranlage auf der Autobahn A 3 kurz vor dem Heumarer Dreieck sowie zwei
Messanlagen auf der Autobahn A 1 in Höhe der Leverkusener Autobahnbrücke. Außerdem ist der Technische Außendienst täglich mit sieben Fahrzeugen und 2 BlitzerTonnen im Stadtgebiet unterwegs, um mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Mögliche Standorte dafür sind schutzwürdige Einrichtungen wie Schulen,
Kindergärten, Seniorenheime oder Krankenhäuser sowie an Unfallhäufungspunkten.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt über 635.000 Autofahrerinnen und Autofahrer erfasst, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten.
Das Sachgebiet Ordnungsdienst schließlich hat die Ahndung und Beseitigung vieler
weiterer ordnungswidriger Zustände und vorbeugende Maßnahmen zur Aufgabe. Ziel
ist es, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit und somit die Attraktivität in Köln deutlich zu verbessern. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in verschiedenen
Dienstgruppen und Schichten an jedem Tag im gesamten Stadtgebiet im Einsatz.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Was erwartet Sie als Verkehrsüberwachungskraft?
Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe, die Teamgeist, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl erfordert. Für mögliche Konflikte mit Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative.
Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:
Prüfung, ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt ist; Entscheidung nach
pflichtgemäßer Ermessensausübung, welche Maßnahme erfolgt (mündliche oder
schriftliche Verwarnung)
Sicherstellen von abgestellten Fahrzeugen, die grob ordnungswidrig parken und
dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen
Parkraumüberwachung, vor allem Überwachung der gebührenpflichtigen Parkplätze
Erläuterung der Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber
den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
Fertigung von internen Stellungnahmen bei Bürgereingaben und Beschwerden
Zeugenaussagen vor Gericht
Welche Arbeitszeiten erwarten Sie?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte)
und ist im Schichtdienst abzuleisten.
Was bieten wir Ihnen?
Die Stellen sind bewertet nach Entgeltgruppe 5 TVÖD (ehemals Vgr. VII BAT, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Was erwartet Sie als Ermittlerin oder Ermittler im Ordnungsdienst?
Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe, die Teamgeist, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl erfordert. Für mögliche Konflikte mit Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative:
Maßnahmen zur Beseitigung von ordnungswidrigen Zuständen auf öffentlichem
Straßenland
Kontrollen in städtischen Grünflächen, Natur- sowie Landschaftsschutzgebieten
Ahnden von festgestellten Verunreinigungen
Ahnden und Beseitigen von Ruhestörungen
Durchführen von Evakuierungen bei der Entschärfung von Bomben des Zweiten
Weltkrieges
Überwachen von Veranstaltungen
Kontrollen von Gaststätten- und Gewerbebetrieben
Ermittlungen und Kontrollen nach dem Landeshundegesetz
Nachlasssicherung und Angehörigenermittlung bei ordnungsbehördlichen Bestattungen
Schulzuführungen und Überwachen des Jugendschutzes
Sicherstellen von Gegenständen und Tieren
Erläutern der jeweilige Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden und
Fertigen von schriftlichen Berichten über Außendiensteinsätze und Stellungnahmen bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Welche Arbeitszeiten erwarten Sie?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte)
und ist im Schichtdienst abzuleisten.
Was bieten wir Ihnen?
Die Stellen sind bewertet nach EG 6 TVöD (ehemals Vgr. VIb Fgr. 1a BAT, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Was erwartet Sie als Verkehrsüberwachungskraft oder als
Ermittlerin oder Ermittler im Ordnungsdienst?
Was erwartet Sie im Schichtdienst?
Die Arbeitszeit liegt zum Teil außerhalb des verwaltungsüblichen Rahmens und umfasst im Schichtdienst auch Wochenend- und Feiertagsdienste.
Die oben beschriebenen Tätigkeiten und die Dienstzeiten richten sich nach den jeweiligen dienstlichen Erfordernissen und Einsatzschwerpunkten.
Die Arbeitszeiten können auch sehr kurzfristig, zum Beispiel bei der Durchführung
von Evakuierungsmaßnahmen bei der Bombenbeseitigung verlagert beziehungsweise verlängert werden.
Für diese Dienste werden Ihnen die tariflichen Zuschläge für Dienste zu ungünstigen
Zeiten gezahlt. Geleistete Überstunden können vergütet oder in Freizeitausgleich
abgegolten werden.
Was erwarten wir von Ihnen?
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Erforderlich sind der Führerschein Klasse B
(ehemals Klasse 3) sowie ein eintragungsfreies Führungszeugnis (bitte beantragen
Sie dieses nicht schon im Vorfeld, sondern erst auf unsere ausdrückliche Aufforderung). Bei ehemaligen Gewerbetreibenden muss ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.
Unerlässlich ist die gesundheitliche Eignung für Außendienst- und Schichtdiensttätigkeiten sowie die Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung. Wir erwarten Offenheit
gegenüber moderner Technik, die unsere Arbeit unterstützt. Weiterhin müssen Sie in
geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (es darf kein Privatinsolvenzverfahren anhängig sein).
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes haben Sie
vielfältige Bürgerkontakte und repräsentieren die Stadt Köln. Insofern wird Wert auf
ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt. Tätowierungen und Piercings, die
von der Dienstbekleidung bedeckt sind, bleiben unbeanstandet.
Stadt Köln – Ihr Arbeitgeber:
Die Stadtverwaltung Köln handelt nach den Grundsätzen des DiversityManagements, der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes und unterstützt die Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele.
Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern , unabhängig von deren
ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb
ausdrücklich angesprochen und gebeten, sich zu bewerben.
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY-Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Zudem sollen sich die individuellen Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen mit
Familienpflichten in allen Ebenen wiederfinden.
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit beim Ordnungs- und Verkehrsdienst?
Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren, um sich einen genauen Überblick über Aufgaben und Arbeitsweise des Ordnungs- und Verkehrsdienstes zu verschaffen und Fragen zu klären.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie wollen mehr wissen?
Informieren Sie sich persönlich bei
Herrn Lepke, Sachgebietsleiter Verkehrsdienst,
Tel. 0221/221-27640
Oder im Internet unter
http://kw1ua169.verwaltung.stadtkoeln.de/politik-undverwaltung/jobs/stellenangebote-aktuell/63794/index.html oder über diesen QRCode:
oder
Informieren Sie sich persönlich bei
Herrn Frenzke, Sachgebietsleiter Ordnungsdienst,
Tel. 0221/221-28186
Oder im Internet unter
www.stadt-koeln.de/3243Bewerbung
oder über diesen QR-Code:
Vorzugsweise übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen online an die
folgende E-Mail Adresse:
[email protected]
Oder aber auf dem Postweg an:
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Verwaltung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes
320/3
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Postalisch zugesandte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerberverfahrens nicht an die Bewerber zurückgeschickt, sondern werden sofort
vernichtet.
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
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Ihre Bewerbung sollte enthalten:
♦ ein kurzes Anschreiben aus dem hervorgeht, für welches Berufsbild Sie sich
bewerben
♦ den lückenlosen Lebenslauf
♦ den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. Gesellenbrief
bzw. Prüfungszeugnis der IHK
♦ Arbeitszeugnisse bzw. Beschäftigungsnachweise – wenn möglich - des/der
bisherigen Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten
♦ eine Kopie des Führerscheins Klasse B, ehemals Klasse 3 (Vorder- und
Rückseite)
♦ das Schulabschlusszeugnis (Sekundarstufe 1 bzw. 2)
♦ bei Vorliegen einer Schwerbehinderung die Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Nachweises über die Gleichstellung.