Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Allgemeine Bewerberinformation (Stand: 02.02.2016) Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -1- Lernen Sie den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln kennen! Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist eine Abteilung des Ordnungsamtes, die zum größten Teil aus Außendienstkräften besteht. Das Aufgabenspektrum des Ordnungsund Verkehrsdienstes ist sehr umfangreich, es umfasst hauptsächlich die Ermittlung, Feststellung, Ahndung und Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten sowie vorbeugende Maßnahmen. Das Sachgebiet Verkehrsdienst ist zuständig für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ziel ist es, Gefahren und Störungen im öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen, vor allem einen sicheren Verkehrsfluss und die Sicherheit der „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und das ordnungsgemäße Parken der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu überwachen. Dabei wird der ruhende Verkehr von ca. 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwacht, die vor allem Parkverstöße ahnden. Im Jahr 2014 wurden 1,03 Millionen Verwarnungen erstellt und knapp 13.000 Fahrzeuge abgeschleppt. Eine weitere Gruppe des Verkehrsdienstes, der Technische Außendienst, überwacht den fließenden Verkehr. Die Stadt Köln verfügt über mehr als 30 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (sogenannte Starenkästen). Dazu gehören auch eine Radaranlage auf der Autobahn A 3 kurz vor dem Heumarer Dreieck sowie zwei Messanlagen auf der Autobahn A 1 in Höhe der Leverkusener Autobahnbrücke. Außerdem ist der Technische Außendienst täglich mit sieben Fahrzeugen und 2 BlitzerTonnen im Stadtgebiet unterwegs, um mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Mögliche Standorte dafür sind schutzwürdige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Seniorenheime oder Krankenhäuser sowie an Unfallhäufungspunkten. Im Jahr 2014 wurden insgesamt über 635.000 Autofahrerinnen und Autofahrer erfasst, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten. Das Sachgebiet Ordnungsdienst schließlich hat die Ahndung und Beseitigung vieler weiterer ordnungswidriger Zustände und vorbeugende Maßnahmen zur Aufgabe. Ziel ist es, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit und somit die Attraktivität in Köln deutlich zu verbessern. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in verschiedenen Dienstgruppen und Schichten an jedem Tag im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -2- Was erwartet Sie als Verkehrsüberwachungskraft? Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe, die Teamgeist, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl erfordert. Für mögliche Konflikte mit Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative. Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Tätigkeiten: Prüfung, ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt ist; Entscheidung nach pflichtgemäßer Ermessensausübung, welche Maßnahme erfolgt (mündliche oder schriftliche Verwarnung) Sicherstellen von abgestellten Fahrzeugen, die grob ordnungswidrig parken und dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen Parkraumüberwachung, vor allem Überwachung der gebührenpflichtigen Parkplätze Erläuterung der Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Fertigung von internen Stellungnahmen bei Bürgereingaben und Beschwerden Zeugenaussagen vor Gericht Welche Arbeitszeiten erwarten Sie? Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte) und ist im Schichtdienst abzuleisten. Was bieten wir Ihnen? Die Stellen sind bewertet nach Entgeltgruppe 5 TVÖD (ehemals Vgr. VII BAT, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -3- Was erwartet Sie als Ermittlerin oder Ermittler im Ordnungsdienst? Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe, die Teamgeist, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl erfordert. Für mögliche Konflikte mit Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative: Maßnahmen zur Beseitigung von ordnungswidrigen Zuständen auf öffentlichem Straßenland Kontrollen in städtischen Grünflächen, Natur- sowie Landschaftsschutzgebieten Ahnden von festgestellten Verunreinigungen Ahnden und Beseitigen von Ruhestörungen Durchführen von Evakuierungen bei der Entschärfung von Bomben des Zweiten Weltkrieges Überwachen von Veranstaltungen Kontrollen von Gaststätten- und Gewerbebetrieben Ermittlungen und Kontrollen nach dem Landeshundegesetz Nachlasssicherung und Angehörigenermittlung bei ordnungsbehördlichen Bestattungen Schulzuführungen und Überwachen des Jugendschutzes Sicherstellen von Gegenständen und Tieren Erläutern der jeweilige Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden und Fertigen von schriftlichen Berichten über Außendiensteinsätze und Stellungnahmen bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren Welche Arbeitszeiten erwarten Sie? Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte) und ist im Schichtdienst abzuleisten. Was bieten wir Ihnen? Die Stellen sind bewertet nach EG 6 TVöD (ehemals Vgr. VIb Fgr. 1a BAT, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Es handelt sich um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -4- Was erwartet Sie als Verkehrsüberwachungskraft oder als Ermittlerin oder Ermittler im Ordnungsdienst? Was erwartet Sie im Schichtdienst? Die Arbeitszeit liegt zum Teil außerhalb des verwaltungsüblichen Rahmens und umfasst im Schichtdienst auch Wochenend- und Feiertagsdienste. Die oben beschriebenen Tätigkeiten und die Dienstzeiten richten sich nach den jeweiligen dienstlichen Erfordernissen und Einsatzschwerpunkten. Die Arbeitszeiten können auch sehr kurzfristig, zum Beispiel bei der Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen bei der Bombenbeseitigung verlagert beziehungsweise verlängert werden. Für diese Dienste werden Ihnen die tariflichen Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten gezahlt. Geleistete Überstunden können vergütet oder in Freizeitausgleich abgegolten werden. Was erwarten wir von Ihnen? Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Erforderlich sind der Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3) sowie ein eintragungsfreies Führungszeugnis (bitte beantragen Sie dieses nicht schon im Vorfeld, sondern erst auf unsere ausdrückliche Aufforderung). Bei ehemaligen Gewerbetreibenden muss ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Unerlässlich ist die gesundheitliche Eignung für Außendienst- und Schichtdiensttätigkeiten sowie die Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung. Wir erwarten Offenheit gegenüber moderner Technik, die unsere Arbeit unterstützt. Weiterhin müssen Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (es darf kein Privatinsolvenzverfahren anhängig sein). Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes haben Sie vielfältige Bürgerkontakte und repräsentieren die Stadt Köln. Insofern wird Wert auf ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt. Tätowierungen und Piercings, die von der Dienstbekleidung bedeckt sind, bleiben unbeanstandet. Stadt Köln – Ihr Arbeitgeber: Die Stadtverwaltung Köln handelt nach den Grundsätzen des DiversityManagements, der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes und unterstützt die Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele. Die Stadt Köln fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern , unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen und gebeten, sich zu bewerben. Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY-Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern. Zudem sollen sich die individuellen Arbeitszeitwünsche von Männern und Frauen mit Familienpflichten in allen Ebenen wiederfinden. Sie interessieren sich für eine Tätigkeit beim Ordnungs- und Verkehrsdienst? Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren, um sich einen genauen Überblick über Aufgaben und Arbeitsweise des Ordnungs- und Verkehrsdienstes zu verschaffen und Fragen zu klären. Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -1- Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie wollen mehr wissen? Informieren Sie sich persönlich bei Herrn Lepke, Sachgebietsleiter Verkehrsdienst, Tel. 0221/221-27640 Oder im Internet unter http://kw1ua169.verwaltung.stadtkoeln.de/politik-undverwaltung/jobs/stellenangebote-aktuell/63794/index.html oder über diesen QRCode: oder Informieren Sie sich persönlich bei Herrn Frenzke, Sachgebietsleiter Ordnungsdienst, Tel. 0221/221-28186 Oder im Internet unter www.stadt-koeln.de/3243Bewerbung oder über diesen QR-Code: Vorzugsweise übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen online an die folgende E-Mail Adresse: [email protected] Oder aber auf dem Postweg an: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Verwaltung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes 320/3 Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -2- Postalisch zugesandte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerberverfahrens nicht an die Bewerber zurückgeschickt, sondern werden sofort vernichtet. Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln -3- Ihre Bewerbung sollte enthalten: ♦ ein kurzes Anschreiben aus dem hervorgeht, für welches Berufsbild Sie sich bewerben ♦ den lückenlosen Lebenslauf ♦ den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. Gesellenbrief bzw. Prüfungszeugnis der IHK ♦ Arbeitszeugnisse bzw. Beschäftigungsnachweise – wenn möglich - des/der bisherigen Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten ♦ eine Kopie des Führerscheins Klasse B, ehemals Klasse 3 (Vorder- und Rückseite) ♦ das Schulabschlusszeugnis (Sekundarstufe 1 bzw. 2) ♦ bei Vorliegen einer Schwerbehinderung die Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Nachweises über die Gleichstellung.
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