werden Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des

Ordnungs- und Verkehrsdienst
der Stadt Köln
Allgemeine
Bewerberinformation
für zunächst befristete Stellenangebote (2 Jahre)
(Stand: 17.08.2015)
Lernen Sie den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln kennen!
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist eine Abteilung des Ordnungsamtes, die zum
größten Teil aus Außendienstkräften besteht. Das Aufgabenspektrum des Ordnungsund Verkehrsdienstes ist sehr umfangreich, es umfasst hauptsächlich die Ermittlung,
Feststellung, Ahndung und Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten sowie vorbeugende Maßnahmen.
Das Sachgebiet Verkehrsdienst ist zuständig für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ziel ist es, Gefahren und Störungen im öffentlichen Verkehrsraum
zu beseitigen, vor allem einen sicheren Verkehrsfluss und die Sicherheit der „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und das
ordnungsgemäße Parken der Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu überwachen.
Dabei wird der ruhende Verkehr von ca. 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwacht, die vor allem Parkverstöße ahnden. Im Jahr 2014 wurden 1,03 Millionen Verwarnungen erstellt und knapp 13.000 Fahrzeuge abgeschleppt.
Eine weitere Gruppe des Verkehrsdienstes, der Technische Außendienst, überwacht den fließenden Verkehr. Die Stadt Köln verfügt über mehr als 30 stationäre
Geschwindigkeitsmessanlagen (sogenannte Starenkästen). Dazu gehören auch eine
Radaranlage auf der Autobahn A 3 kurz vor dem Heumarer Dreieck sowie zwei
Messanlagen auf der Autobahn A 1 in Höhe der Leverkusener Autobahnbrücke. Außerdem ist der Technische Außendienst täglich mit sieben Fahrzeugen und 2 BlitzerTonnen im Stadtgebiet unterwegs, um mobile Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Mögliche Standorte dafür sind schutzwürdige Einrichtungen wie Schulen,
Kindergärten, Seniorenheime oder Krankenhäuser sowie an Unfallhäufungspunkten.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt über 635.000 Autofahrerinnen und Autofahrer erfasst, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten.
Das Sachgebiet Ordnungsdienst schließlich hat die Ahndung und Beseitigung vieler
weiterer ordnungswidriger Zustände und vorbeugende Maßnahmen zur Aufgabe. Ziel
ist es, die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit und somit die Attraktivität in Köln deutlich zu verbessern. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in verschiedenen
Dienstgruppen und Schichten an jedem Tag im gesamten Stadtgebiet im Einsatz.
Was erwartet Sie als Verkehrsüberwachungskraft?
Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe, die Teamgeist, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl erfordert. Für mögliche Konflikte mit Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative.
Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:
 Prüfung, ob ein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt ist; Entscheidung nach
pflichtgemäßer Ermessensausübung, welche Maßnahme erfolgt (mündliche oder
schriftliche Verwarnung)
 Sicherstellen von abgestellten Fahrzeugen, die grob ordnungswidrig parken und
dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen
 Parkraumüberwachung, vor allem Überwachung der gebührenpflichtigen Parkplätze
 Erläuterung der Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber
den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
 Fertigung von internen Stellungnahmen bei Bürgereingaben und Beschwerden
 Zeugenaussagen vor Gericht
Welche Arbeitszeiten erwarten Sie?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte)
und ist im Schichtdienst abzuleisten.
Was bieten wir Ihnen?
Die Stellen sind bewertet nach Entgeltgruppe 5 TVÖD (ehemals Vgr. VII BAT, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und werden befristet für zwei Jahre besetzt.
Was erwartet Sie als Ermittlerin oder Ermittler im Ordnungsdienst?
Es erwartet Sie eine vielseitige Aufgabe, die Teamgeist, Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl erfordert. Für mögliche Konflikte mit Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern brauchen Sie Durchsetzungsvermögen und Eigeninitiative:
 Maßnahmen zur Beseitigung von ordnungswidrigen Zuständen auf öffentlichem
Straßenland
 Kontrollen in städtischen Grünflächen, Natur- sowie Landschaftsschutzgebieten
 Ahnden von festgestellten Verunreinigungen
 Ahnden und Beseitigen von Ruhestörungen
 Durchführen von Evakuierungen bei der Entschärfung von Bomben des Zweiten
Weltkrieges
 Überwachen von Veranstaltungen
 Kontrollen von Gaststätten- und Gewerbebetrieben
 Ermittlungen und Kontrollen nach dem Landeshundegesetz
 Nachlasssicherung und Angehörigenermittlung bei ordnungsbehördlichen Bestattungen
 Schulzuführungen und Überwachen des Jugendschutzes
 Sicherstellen von Gegenständen und Tieren
 Erläutern der jeweilige Ordnungswidrigkeit und der getroffenen Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden und
 Fertigen von schriftlichen Berichten über Außendiensteinsätze und Stellungnahmen bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Welche Arbeitszeiten erwarten Sie?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte)
und ist im Schichtdienst abzuleisten.
Was bieten wir Ihnen?
Die Stellen sind bewertet nach EG 6 TVöD (ehemals Vgr. VIb Fgr. 1a BAT, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und werden befristet für zwei Jahre besetzt.
Was erwartet Sie als Verkehrsüberwachungskraft oder als
Ermittlerin oder Ermittler im Ordnungsdienst?
Was erwartet Sie im Schichtdienst?
Die Arbeitszeit liegt zum Teil außerhalb des verwaltungsüblichen Rahmens und umfasst im Schichtdienst auch Wochenend- und Feiertagsdienste.
Die oben beschriebenen Tätigkeiten und die Dienstzeiten richten sich nach den jeweiligen dienstlichen Erfordernissen und Einsatzschwerpunkten.
Die Arbeitszeiten können auch sehr kurzfristig, zum Beispiel bei der Durchführung
von Evakuierungsmaßnahmen bei der Bombenbeseitigung verlagert beziehungsweise verlängert werden.
Für diese Dienste werden Ihnen die tariflichen Zuschläge für Dienste zu ungünstigen
Zeiten gezahlt. Geleistete Überstunden können vergütet oder in Freizeitausgleich
abgegolten werden.
Die Arbeitsverträge werden zunächst befristet auf zwei Jahre abgeschlossen.
Was erwarten wir von Ihnen?
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Erforderlich sind der Führerschein Klasse B
(ehemals Klasse 3) sowie ein eintragungsfreies Führungszeugnis (bitte beantragen
Sie dieses nicht schon im Vorfeld, sondern erst auf unsere ausdrückliche Aufforderung). Bei ehemaligen Gewerbetreibenden muss ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.
Unerlässlich ist die gesundheitliche Eignung für Außendienst- und Schichtdiensttätigkeiten sowie die Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung. Wir erwarten Offenheit
gegenüber moderner Technik, die unsere Arbeit unterstützt. Weiterhin müssen Sie in
geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (es darf kein Privatinsolvenzverfahren anhängig sein).
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Verkehrsdienstes haben Sie
vielfältige Bürgerkontakte und repräsentieren die Stadt Köln. Insofern wird Wert auf
ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild gelegt. Tätowierungen und Piercings, die
von der Dienstbekleidung bedeckt sind, bleiben unbeanstandet.
Stadt Köln – Ihr Arbeitgeber:
Die Stadt Köln hat sich selbst verpflichtet, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Frauen sind deshalb
ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY-Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit beim Ordnungs- und Verkehrsdienst?
Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren, um sich einen genauen Überblick über Aufgaben und Arbeitsweise des Ordnungs- und Verkehrsdienstes zu verschaffen und Fragen zu klären.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Herrn Lepke, Sachgebietsleiter Verkehrsdienst,
Tel. 0221/221-27640
oder
Herrn Frenzke, Sachgebietsleiter Ordnungsdienst,
Tel. 0221/221-28186
Vorzugsweise übersenden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen online an die
folgende E-Mail Adresse:
[email protected]
Oder aber auf dem Postweg an:
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Verwaltung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes
320/3
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Postalisch zugesandte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerberverfahrens nicht an die Bewerber zurückgeschickt, sondern werden sofort
vernichtet.
Ihre Bewerbung sollte enthalten:
 ein kurzes Anschreiben aus dem hervorgeht, für welches Berufsbild Sie sich
bewerben
 den lückenlosen Lebenslauf
 den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein Studium,
z.B. Gesellenbrief bzw. Prüfungszeugnis der IHK
 Arbeitszeugnisse bzw. Beschäftigungsnachweise – wenn möglich - des/der
bisherigen Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten
 eine Kopie des Führerscheins Klasse B, ehemals Klasse 3 (Vorder- und
Rückseite)
 das Schulabschlusszeugnis (Sekundarstufe 1 bzw. 2)
 bei Vorliegen einer Schwerbehinderung die Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Nachweises über die Gleichstellung.