Drucksache 16/11213

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11213
23.02.2016
Antrag
des Abgeordneten Daniel Schwerd (fraktionslos)
„Wirkungslos und unmenschlich“: NRW darf dem „Aslypaket II“ nicht zustimmen!
I.
Sachverhalt
Das Bundeskabinett hat beschlossen, mit dem sogenannte „Asylpaket II“ eine deutliche
Verschärfung des aktuellen Asylrechts auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Der
Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenminister Thomas de Maizière in den Bundestag
eingebracht. Der Bundestag befasst sich in diesen Tagen mit dem Paket und leitet es im
Anschluss an den Bundesrat zur Beratung weiter. Nach derzeitiger Planung will der Bundestag
die abschließende Beratung am 25. Februar 2016 durchführen, so dass die Länderkammer
sich dann bereits am 26. Februar 2016 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst.
In dem Gesetzentwurf wird u.a. bestimmt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem
sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Weitere Länder werden als
sichere Herkunftsstaaten eingestuft, das betrifft Algerien, Marokko und Tunesien.
Asylbewerbern steht künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen zu, wenn
sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Flüchtlingsausweis besitzen. Verfahren sollen
deutlich beschleunigt und schneller entschieden werden. Zudem werden die Leistungen
abgesenkt, ein alleinstehender Flüchtling erhält zehn Euro monatlich weniger, wenn er an
einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.
Migrationsexperten kritisieren den Gesetzentwurf als „wirkungslos und unmenschlich“.
Insbesondere der ausgesetzte Familiennachzug wird als inhuman bewertet, steht doch die
Familie unter einem besonderen grundgesetzlichen Schutz, sowie unter dem Schutz der
Genfer Flüchtlingskonvention. Familienzusammenführung dient auch der besseren Integration
geflüchteter Menschen. Die immer neue Ausweisung von Ländern als „sichere
Herkunftsstaaten“ und immer weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Entscheidungen
stellt das Recht auf individuelle Anhörung und individuelle Beurteilung von Fluchtgründen in
Frage. Integrationsbemühungen von geflüchteten Menschen mit weniger Leistungsbezügen
zu bestrafen ist kontraproduktiv, zudem steht den geringen Einnahmen daraus ein hoher
Verwaltungsaufwand gegenüber. Das Existenzminimum wird weiter unterlaufen.
Datum des Originals: 23.02.2016/Ausgegeben: 23.02.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
II.
1.
2.
3.
4.
III.
Drucksache 16/11213
Der Landtag stellt fest:
Selbstverständlich stehen auch Familien geflüchteter Menschen unter dem besonderen
Schutz des Grundgesetzes. Das Recht von Familien, an einem sicheren Ort
zusammenzuleben ist ein Menschenrecht. Familien integrieren sich leichter in eine neue
Gemeinschaft als getrennt lebende Menschen.
Immer neue Gebiete zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären und die Verfahren
drastisch zu vereinfachen und Entscheidungen zu beschleunigen gefährdet das
individuelle Recht auf Anhörung und auf individueller Bewertung der Fluchtgründe.
Integrationsbemühungen von geflüchteten Menschen durch Teilnahme an Sprach- und
Integrationskursen dürfen nicht durch Absenkung des Leistungsbezuges bestraft werden,
vielmehr müssen diese kostenlos und in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Das Existenzminimum darf nicht weiter unterlaufen oder durch weitere Abgaben
abgesenkt werden. Die Verwaltung darf nicht durch neue Formalitäten mit geringem
Nutzen zusätzlich belastet werden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. die Gesetzesänderungen zum „Asylpaket II“ im Bundesrat abzulehnen, soweit sie
zustimmungspflichtig sind und die Beratung im Bundesrat noch nicht abgeschlossen ist;
2. sich auf allen politischen Ebenen gegen die Verschärfungen des „Asylpaket II“ einzusetzen
und insbesondere die Einschränkungen des Familiennachzuges sowie die Absenkung des
Leistungsbezuges bei Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen zu verhindern bzw.
abzumildern.
Daniel Schwerd
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