Mitgliedermagazin der SWGD Seite 1 nachbar n i Das Mitgliedermagazin Sächsische WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Dresden eG 20. Jahrgang Sonderheft 01/2016 INHALTSVERZEICHNIS Seite 2 Sonderheft 01/2016 Mitgliedermagazin der SWGD SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Seite 3 Vorwort Liebe Mitglieder, Inhalt Vorwort3 Aufgaben eines Vertreters Werden Sie Vertreter Ihrer Genossenschaft! Rechte und Pflichten der Vertreter 4 5 6 Zuständigkeit der Vertreterversammlung7 „Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie selbst gestaltet.“ Alan Curtis Kay, amerikanischer Informatiker Die Zukunft unserer Wohngebiete aktiv mitgestalten und sich für das eigene Quartier stark machen – das ist die Aufgabe der Vertreter. Als Vertreter haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, Vorschläge für die Gestaltung Ihres Wohnumfeldes zu machen oder Anregungen für z. B. Freizeitangebote zu geben. Das Jahr 2016 stellt für das genossenschaftliche Leben ein sehr wichtiges Jahr dar, denn im März wird die neue Vertreterversammlung für unsere Genossenschaft gewählt. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft, also eine Art Parlament. Es achtet darauf, dass das Wohl der Mitglieder Berücksichtigung findet. Mit der Vertreterwahl wird in diesem Jahr nicht zuletzt auch ein Stück Demokratie aktiv gelebt, das zu den großen Vorzügen der Genossenschaft als Unternehmensmodell zählt. Die Grundwerte dieses Modells, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung haben an Aktualität nicht verloren. Wichtig ist, dass möglichst viele Kandidaten zur Vertreterwahl vorgeschlagen werden und möglichst viele Mitglieder sich an der Wahl selbst beteiligen. Dank dieser Wahl können alle Mitglieder einem demokratisch ermittelten Vertreter ihr Vertrauen schenken. Auf den kommenden Seiten informieren wir vorab über die Daten und Fakten zur Vertreterwahl. Der Wahlvorstand wird in seinen Beratungen die satzungsgemäßen und entsprechend der Wahlordnung erforderlichen Vorbereitungen treffen und sich intensiv für die weitere Mitwirkung langjähriger Vertreter sowie die Werbung neuer Kandidaten einsetzen. Allen Genossenschaftern, die sich bereits als Vertreter oder Ersatzvertreter zur Verfügung gestellt haben, sagen Aufsichtsrat, Vorstand und Wahlvorstand an dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank für ihr Engagement! Nutzen Sie die Chance und stellen Sie sich zur Wahl! Wir freuen uns auf Sie. Herzlichst Mathias Schulze Torsten Munk VorstandVorstand Seite 4 SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Sonderheft 01/2016 Aufgaben eines Vertreters Im Juni 2016 endet die Amtszeit der im Jahr 2012 gewählten Vertreterinnen und Vertreter unserer Genossenschaft. Deshalb dürfen Sie als Mitglied und in Ausübung Ihrer genossenschaftlichen Grundrechte vom 14.03. – 20.03.2016 neue Vertreterinnen und Vertreter wählen, die dann ihre Tätigkeit bis zum Jahr 2020 ausüben. Als Kernstück ihrer Arbeit bilden Vertreter die Schnittstelle zwischen Genossenschaft und Mietern sowie deren Wohngebiete. Damit verfügen sie in dieser Rolle über wesentliche Möglichkeiten, die Anliegen ihres Wohngebietes in die Arbeit der Genossenschaft und ihrer Organe einzubringen und im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten auch selbst für deren Umsetzung zu sorgen. Beispielweise konnten Vertreter in Ihren Wahlbezirken aktiv mitgestalten: • zusätzlicher Fußweg in der Grünflächengestaltung im Innenhof Oberer Hecht • Ausbau der Außenanlagen im Gebiet Lommatzscher Straße/ Rietzstraße • Anpassung der Pflegeverträge im Pflegegebiet Oberer Hecht • Mitgestaltung bei der Erarbeitung von Spielplatzkonzepten • Mitsprache bei der Sanierung der Kabel-TV Netze (Seevorstadt West) Die Vertreter nehmen an der einmal jährlich stattfindenden Vertreterversammlung teil, um dort die erforderlichen Beschlüsse zur weiteren Entwicklung unserer Genossenschaft zu fassen. Die Vertretersammlung übernimmt dabei eine Vielzahl von Aufgaben, die in unserer Satzung festgeschrieben sind. Dazu zählen unter anderem die Wahl zum Aufsichtsrat, der Beschluss von Satzungsänderungen und die Feststellung zum geprüften Jahresabschluss. Somit ist die Vertreterversammlung als Herzstück einer Genossenschaft nicht nur deren höchstes Organ, welches sich für das Wohl aller Mitglieder einsetzt, sondern bestimmt auch maßgeblich über das wirtschaftliche Handeln. „Mir liegt die Idee einer Genossenschaft sehr am Herzen. Zudem fühlen wir uns gerade als relativ große Familie mit unseren 3 Kindern hier im Viertel mit seinem schönen und freundlichen Umfeld sehr wohl. So möchte ich mich nach meinen Möglichkeiten auch gern hier mit einbringen“, Roland Heeger (Oberer Hecht). Mitgliedermagazin der SWGD SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Seite 5 Werden Sie Vertreter Ihrer Genossenschaft! Sehr geehrte Mitglieder, gemäß unserer Wahlordnung kann jedes Mitglied für seinen Wahlbezirk Kandidatin oder Kandidat werden oder andere Mitglieder für diese Tätigkeit vorschlagen. Die Vertreterversammlung ist das Herzstück unserer Genossenschaft. Sie ist nicht nur das wichtigste Organ, welches sich für das Wohl aller Mitglieder einsetzt, sondern sie bestimmt maßgeblich unser wirtschaftliches Handeln. Um die Anforderungen der Zukunft für unsere Wohnungsgenossenschaft zu meistern, setzen wir auf Ihre in der Satzung verankerte Mitwirkung. Wenn Ihnen selbst Ihre bzw. die Belange Ihres Wohngebietes oder unserer Genossenschaft wichtig sind und Sie sich gern auch dafür einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Außenstellenleiterin. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung oder Kandidatenvorschläge. Für die Kandidatenvorschläge können Sie den Vordruck (Seite 7) verwenden, es genügt jedoch auch eine formlose Erklärung. Ihre Vorschläge können Sie gern dem Hausmeister übergeben, in Ihrer Außenstelle abgeben oder uns eine E-Mail an [email protected] senden. Bitte senden Sie uns Ihre Kandidatenvorschläge bis spätestens 31. Januar 2016. Seite 6 SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Sonderheft 01/2016 Mitgliedermagazin der SWGD SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Seite 7 Rechte und Pflichten der Vertreter Zuständigkeit der Vertreterversammlung Die Vertreter sind dem Gesamtwohl der Genossenschaft verpflichtet. Gemäß der Satzung werden Vertreter auf bis zu vier Jahre gewählt. Die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung sind insbesondere durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung festgeschrieben. • Auflösung der Genossenschaft, In der Vertreterversammlung hat der Vertreter verschiedene Rechte. Hierzu gehört das Teilnahmerecht an der Versammlung. Mit dem Teilnahmerecht verbunden ist ein allgemeines Rederecht zu Punkten der Tagesordnung. Dieses Rederecht dient der Meinungsbildung in der Versammlung auch durch die Äußerung von Bedenken, Kritik und Empfehlungen oder Anregungen. Zum Rederecht gehört auch ein Antrags- und Vorschlagsrecht, eine Entscheidung entweder im Rahmen einer Aussprache zu Punkten der Tagesordnung oder zum Ablauf der Vertreterversammlung herbeizuführen. Dem Antragsrecht entspricht das Vorschlagsrecht, z. B. für die Wahlen zum Aufsichtsrat. Die Vertreterversammlung hat zugeschriebene Aufgaben, die ihr nicht aberkannt werden können. Mit den Befugnissen aus der Satzung gehören dazu üblicherweise und schwerpunktmäßig: • Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates, Ebenso hat der Vertreter ein Auskunftsrecht, es kann grundsätzlich nur in der Vertreterversammlung ausgeübt werden. Es darf nicht eingeschränkt werden, soweit Auskunft für eine sachgemäße Beurteilung notwendig ist. Das Auskunftsrecht kann sich auf alle Angelegenheiten der Genossenschaft beziehen; regelmäßig betrifft es allerdings die zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkte. • Festsetzung einer Beschränkung für Kredite, und Entscheidungsgrundlagen. Grundsätzlich darf kein Vertreter von Themen überrascht werden, die einen Beschluss zur Folge haben, über dessen Inhalt er sich in der Kürze der Zeit kein Bild machen konnte. • Satzungsänderungen, • Ausschluss und Abberufung von Vorstands- und Aufsichts- ratsmitgliedern aus der Genossenschaft, • Wahl des Aufsichtsrates, • Gewährung von Genussrechten und • Feststellung des Jahresabschlusses, • Genehmigung von Richtlinien für Gemeinschaftsleistungen. • Entlastung des Vorstandes, • Entlastung des Aufsichtsrates, • Beschlussfassung über die Beanstandung des Prüfungsberichts, • Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes, • Amtsenthebung von Mitgliedern des Aufsichtsrates, Keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung ist dagegen dann gegeben, wenn die Zuständigkeit dem Vorstand oder Aufsichtsrat zugeschrieben ist. So können z. B. Streitigkeiten aus einem Nutzungsverhältnis nicht in die Versammlung zur Schlichtung gegeben werden. Die Bewirtschaftung von Wohnungen steht im Zuständigkeitsbereich des Vorstandes. Würde die Vertreterversammlung hierzu einen Beschluss fassen, so wäre dieser wegen der Überschreitung ihrer Zuständigkeit als nichtig zu beurteilen. Kandidatenvorschläge für die Vertreterwahl 2016, folgende Kandidaten werden vorgeschlagen: Name, Vorname: Wohnanschrift: Dem Vertreter obliegt eine Informationspflicht zu anstehenden Entscheidungen Herausgeber Redaktion Sonderheft Sächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden eG Nachbar!n Katrin Papke Fechnerstraße 15 01139 Dresden Telefon Telefax • Zustimmung zur Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung, • Beschluss über die Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung, Zu den Pflichten der Vertreter gehört die Mitwirkungspflicht an der Vertreterversammlung. Sie beinhaltet die persönliche Teilnahme an der Sitzung. Eine Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Die Vertreter können Ihre Mitwirkung in einem Ausschuss vertiefen. Allerdings darf ein Vertreter durch die Vertreterversammlung nicht zu Geschäftsführungsmaßnahmen verpflichtet werden. Impressum • Beschluss über die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zur Verlustdeckung, 0351 85 02 30 0351 850 23 10 [email protected] www.swg-dresden.de Fechnerstraße 15 01139 Dresden Telefon Telefax 0351 850 23 49 0351 850 23 10 Redaktionsschluss 11.12.2015 Datum:Unterschrift: Sächsische WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Dresden eG Seite 8 SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL Sonderheft 01/2016
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