Das Mitgliedermagazin - Sächsische Wohnungsgenossenschaft

Mitgliedermagazin der SWGD
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Das Mitgliedermagazin
Sächsische
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT
Dresden eG
20. Jahrgang
Sonderheft 01/2016
INHALTSVERZEICHNIS
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Sonderheft 01/2016
Mitgliedermagazin der SWGD
SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL
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Vorwort
Liebe Mitglieder,
Inhalt
Vorwort3
Aufgaben eines Vertreters
Werden Sie Vertreter
Ihrer Genossenschaft!
Rechte und Pflichten
der Vertreter
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Zuständigkeit der
Vertreterversammlung7
„Die Zukunft kann man am besten voraussagen, wenn man sie
selbst gestaltet.“ Alan Curtis Kay, amerikanischer Informatiker
Die Zukunft unserer Wohngebiete aktiv mitgestalten und sich
für das eigene Quartier stark machen – das ist die Aufgabe der
Vertreter. Als Vertreter haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv
einzubringen, Vorschläge für die Gestaltung Ihres Wohnumfeldes
zu machen oder Anregungen für z. B. Freizeitangebote zu geben.
Das Jahr 2016 stellt für das genossenschaftliche Leben ein sehr
wichtiges Jahr dar, denn im März wird die neue Vertreterversammlung für unsere Genossenschaft gewählt. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft, also eine
Art Parlament. Es achtet darauf, dass das Wohl der Mitglieder
Berücksichtigung findet. Mit der Vertreterwahl wird in diesem Jahr
nicht zuletzt auch ein Stück Demokratie aktiv gelebt, das zu den
großen Vorzügen der Genossenschaft als Unternehmensmodell
zählt. Die Grundwerte dieses Modells, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung haben an Aktualität nicht verloren.
Wichtig ist, dass möglichst viele Kandidaten zur Vertreterwahl
vorgeschlagen werden und möglichst viele Mitglieder sich an
der Wahl selbst beteiligen. Dank dieser Wahl können alle Mitglieder einem demokratisch ermittelten Vertreter ihr Vertrauen
schenken.
Auf den kommenden Seiten informieren wir vorab über die
Daten und Fakten zur Vertreterwahl.
Der Wahlvorstand wird in seinen Beratungen die satzungsgemäßen und entsprechend der Wahlordnung erforderlichen Vorbereitungen treffen und sich intensiv für die weitere Mitwirkung
langjähriger Vertreter sowie die Werbung neuer Kandidaten
einsetzen. Allen Genossenschaftern, die sich bereits als Vertreter oder Ersatzvertreter zur Verfügung gestellt haben, sagen
Aufsichtsrat, Vorstand und Wahlvorstand an dieser Stelle schon
einmal herzlichen Dank für ihr Engagement!
Nutzen Sie die Chance und stellen Sie sich zur Wahl!
Wir freuen uns auf Sie.
Herzlichst
Mathias Schulze
Torsten Munk
VorstandVorstand
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SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL
Sonderheft 01/2016
Aufgaben eines Vertreters
Im Juni 2016 endet die Amtszeit der im Jahr 2012 gewählten
Vertreterinnen und Vertreter unserer Genossenschaft. Deshalb
dürfen Sie als Mitglied und in Ausübung Ihrer genossenschaftlichen Grundrechte vom 14.03. – 20.03.2016 neue Vertreterinnen und Vertreter wählen, die dann ihre Tätigkeit bis zum
Jahr 2020 ausüben.
Als Kernstück ihrer Arbeit bilden Vertreter die Schnittstelle
zwischen Genossenschaft und Mietern sowie deren Wohngebiete. Damit verfügen sie in dieser Rolle über wesentliche
Möglichkeiten, die Anliegen ihres Wohngebietes in die Arbeit
der Genossenschaft und ihrer Organe einzubringen und im
Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten auch selbst für
deren Umsetzung zu sorgen.
Beispielweise konnten Vertreter in Ihren Wahlbezirken aktiv
mitgestalten:
•
zusätzlicher Fußweg in der Grünflächengestaltung
im Innenhof Oberer Hecht
• Ausbau der Außenanlagen im
Gebiet Lommatzscher Straße/
Rietzstraße
•
Anpassung der Pflegeverträge
im Pflegegebiet Oberer Hecht
•
Mitgestaltung bei der Erarbeitung von Spielplatzkonzepten
•
Mitsprache bei der Sanierung der Kabel-TV Netze (Seevorstadt West)
Die Vertreter nehmen an der einmal jährlich stattfindenden
Vertreterversammlung teil, um dort die erforderlichen Beschlüsse zur weiteren Entwicklung unserer Genossenschaft zu
fassen. Die Vertretersammlung übernimmt dabei eine Vielzahl
von Aufgaben, die in unserer Satzung festgeschrieben sind.
Dazu zählen unter anderem die Wahl zum Aufsichtsrat, der
Beschluss von Satzungsänderungen und die Feststellung zum
geprüften Jahresabschluss. Somit ist die Vertreterversammlung
als Herzstück einer Genossenschaft nicht nur deren höchstes
Organ, welches sich für das Wohl aller Mitglieder einsetzt,
sondern bestimmt auch maßgeblich über das wirtschaftliche
Handeln.
„Mir liegt die Idee einer Genossenschaft sehr am Herzen. Zudem fühlen wir uns gerade als relativ große Familie mit unseren 3 Kindern hier im Viertel mit seinem schönen und freundlichen Umfeld sehr wohl. So möchte ich mich nach meinen
Möglichkeiten auch gern hier mit einbringen“, Roland Heeger
(Oberer Hecht).
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Werden Sie Vertreter Ihrer Genossenschaft!
Sehr geehrte Mitglieder,
gemäß unserer Wahlordnung kann jedes Mitglied für seinen Wahlbezirk Kandidatin oder Kandidat werden oder andere Mitglieder für diese Tätigkeit vorschlagen.
Die Vertreterversammlung ist das Herzstück unserer Genossenschaft. Sie ist nicht
nur das wichtigste Organ, welches sich für das Wohl aller Mitglieder einsetzt, sondern sie bestimmt maßgeblich unser wirtschaftliches Handeln. Um die Anforderungen der Zukunft für unsere Wohnungsgenossenschaft zu meistern, setzen wir
auf Ihre in der Satzung verankerte Mitwirkung. Wenn Ihnen selbst Ihre bzw. die
Belange Ihres Wohngebietes oder unserer Genossenschaft wichtig sind und Sie sich
gern auch dafür einbringen möchten, dann melden Sie sich bitte bei Ihrer Außenstellenleiterin. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung oder Kandidatenvorschläge.
Für die Kandidatenvorschläge können Sie den Vordruck (Seite 7) verwenden, es
genügt jedoch auch eine formlose Erklärung. Ihre Vorschläge können Sie gern
dem Hausmeister übergeben, in Ihrer Außenstelle abgeben oder uns eine E-Mail
an [email protected] senden. Bitte senden Sie uns Ihre Kandidatenvorschläge bis spätestens 31. Januar 2016.
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SONDERAUSGABE VERTRETERWAHL
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Rechte und Pflichten der Vertreter
Zuständigkeit der Vertreterversammlung
Die Vertreter sind dem Gesamtwohl der Genossenschaft verpflichtet. Gemäß der Satzung werden Vertreter auf bis zu vier
Jahre gewählt.
Die Zuständigkeiten der Vertreterversammlung sind insbesondere durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung festgeschrieben.
• Auflösung der Genossenschaft,
In der Vertreterversammlung hat der Vertreter verschiedene
Rechte. Hierzu gehört das Teilnahmerecht an der Versammlung. Mit dem Teilnahmerecht verbunden ist ein allgemeines
Rederecht zu Punkten der Tagesordnung. Dieses Rederecht
dient der Meinungsbildung in der Versammlung auch durch
die Äußerung von Bedenken, Kritik und Empfehlungen oder
Anregungen. Zum Rederecht gehört auch ein Antrags- und
Vorschlagsrecht, eine Entscheidung entweder im Rahmen einer Aussprache zu Punkten der Tagesordnung oder zum Ablauf
der Vertreterversammlung herbeizuführen. Dem Antragsrecht
entspricht das Vorschlagsrecht, z. B. für die Wahlen zum Aufsichtsrat.
Die Vertreterversammlung hat zugeschriebene Aufgaben, die ihr
nicht aberkannt werden können. Mit den Befugnissen aus der
Satzung gehören dazu üblicherweise und schwerpunktmäßig:
• Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates,
Ebenso hat der Vertreter ein Auskunftsrecht, es kann grundsätzlich nur in der Vertreterversammlung ausgeübt werden.
Es darf nicht eingeschränkt werden, soweit Auskunft für eine
sachgemäße Beurteilung notwendig ist. Das Auskunftsrecht
kann sich auf alle Angelegenheiten der Genossenschaft beziehen; regelmäßig betrifft es allerdings
die zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkte.
• Festsetzung einer Beschränkung für Kredite,
und Entscheidungsgrundlagen. Grundsätzlich darf kein Vertreter von Themen überrascht werden, die einen Beschluss zur
Folge haben, über dessen Inhalt er sich in der Kürze der Zeit
kein Bild machen konnte.
• Satzungsänderungen,
• Ausschluss und Abberufung von Vorstands- und Aufsichts-
ratsmitgliedern aus der Genossenschaft,
• Wahl des Aufsichtsrates,
• Gewährung von Genussrechten und
• Feststellung des Jahresabschlusses,
• Genehmigung von Richtlinien für Gemeinschaftsleistungen.
• Entlastung des Vorstandes,
• Entlastung des Aufsichtsrates,
• Beschlussfassung über die Beanstandung des Prüfungsberichts,
• Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes,
• Amtsenthebung von Mitgliedern des Aufsichtsrates,
Keine Zuständigkeit der Vertreterversammlung ist dagegen
dann gegeben, wenn die Zuständigkeit dem Vorstand oder
Aufsichtsrat zugeschrieben ist. So können z. B. Streitigkeiten
aus einem Nutzungsverhältnis nicht in die Versammlung zur
Schlichtung gegeben werden. Die Bewirtschaftung von Wohnungen steht im Zuständigkeitsbereich des Vorstandes. Würde
die Vertreterversammlung hierzu einen Beschluss fassen, so
wäre dieser wegen der Überschreitung ihrer Zuständigkeit als
nichtig zu beurteilen.
Kandidatenvorschläge für die Vertreterwahl 2016, folgende Kandidaten werden vorgeschlagen:
Name, Vorname:
Wohnanschrift:
Dem Vertreter obliegt eine Informationspflicht zu anstehenden Entscheidungen
Herausgeber
Redaktion Sonderheft
Sächsische
Wohnungsgenossenschaft
Dresden eG
Nachbar!n
Katrin Papke
Fechnerstraße 15
01139 Dresden
Telefon
Telefax
• Zustimmung zur Wahlordnung für die Wahl von Vertretern zur Vertreterversammlung,
• Beschluss über die Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung,
Zu den Pflichten der Vertreter gehört die
Mitwirkungspflicht an der Vertreterversammlung. Sie beinhaltet die persönliche
Teilnahme an der Sitzung. Eine Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht
möglich. Die Vertreter können Ihre Mitwirkung in einem Ausschuss vertiefen.
Allerdings darf ein Vertreter durch die
Vertreterversammlung nicht zu Geschäftsführungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Impressum
• Beschluss über die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zur Verlustdeckung,
0351 85 02 30
0351 850 23 10
[email protected]
www.swg-dresden.de
Fechnerstraße 15
01139 Dresden
Telefon
Telefax
0351 850 23 49
0351 850 23 10
Redaktionsschluss 11.12.2015
Datum:Unterschrift:
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