Wir sind für Sie da.

Exklusiv für Mitglieder:
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Sie jetzt in 19 Skigebieten
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Davos Klosters, Jungfrau Skiregion,
4 Vallées und viele weitere
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ngebot gültig jeweils von Montag
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bis Freitag sowie an vielen
Wochen­enden
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utscheine für Mitglieder mit
G
Debit- oder Kreditkarte jetzt unter
raiffeisen.ch/winter
Sie sind noch nicht Mitglied oder
haben keine Debit- oder Kreditkarte?
Besuchen Sie uns. Wir beraten Sie
gerne.
Mit dem Kauf einer Fan-Mütze unter­
stützen Sie den Schweizer Ski-Nachwuchs. Sie sind unter raiffeisen.ch/ski
oder in einer Raiffeisenbank in Ihrer Nähe
erhältlich. Vielen Dank für Ihren Support.
Sich verändernde Kundenbedürfnisse, technologische Entwicklungen
und die laufend neuen regulatorischen Anforderungen verändern das
Bankengeschäft fundamental. Als systemrelevante Bank, als die wir seit
einiger Zeit zählen, sind wir zusätzlich gefordert. Trotz aller Veränderungen
bleibt aber eines gleich: Wir sind für Sie da.
Jetz t für
–
CHF 10.
Sp e c i al
Edition
Wir freuen uns, Sie zu unseren treuen Kunden zählen zu dürfen.
512991
Eine Mütze für Sie.
Fünf Franken für den Nachwuchs.
Wir sind für Sie da.
Einheitliche Regelung
bei nachrichtenlosen Vermögen
Die Schweizer Banken sind bei kontakt- und
nachrichtenlosen Vermögens­werten einer
neuen Regelung verpflichtet.
Diese hält Folgendes fest:
■ Vermögenswerte, bei denen kein Kundenkontakt mehr hergestellt werden
kann, werden 10 Jahre lang als kontaktlos gekennzeichnet.
■
■
anach gelten diese Verbindungen
D
für weitere 50 Jahre als nachrichtenlos
und werden anschliessend auf der
Internetseite www.dormantaccounts.ch
publiziert.
eldet sich innert eines Jahres kein
M
Anspruchsberechtigter auf die Publi­
kation, liefern die Banken die Vermögenswerte dem Bund ab.
Das ausführliche Reglement finden Sie unter
www.raiffeisen.ch/reglemente.
Drei Tipps, wie Sie einen Kontakt­
abbruch vermeiden:
■
T eilen Sie Ihrer Bank Änderungen Ihres
Wohnsitzes oder Ihres Namens mit.
■
Informieren Sie Ihre Bank, wenn Sie
für längere Zeit verreisen und die Mitteilungen Ihrer Bank z.B. an eine Dritt­
adresse umgeleitet oder zurückgehalten
werden sollen.
■
E rwähnen Sie in Ihrer letztwilligen Ver-­
fügung die bei Ihrer Bank deponierten
Werte.
Sparen Sie mit einem Sparkonto, zahlen Sie
über ein Transaktionskonto.
So überschreiten Sie die Rückzugslimite nicht
und vermeiden damit eine Gebühr.
Die Schweizer Banken müssen gemäss
der Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhöhte
Liquiditätsanforde­rungen erfüllen. Für
systemrelevante Banken – zu denen auch
Raiffeisen gehört – gilt die Frist bereits ab
2016. Dies hat auch Auswirkung auf unsere
Konto­bedingungen und damit auf Sie als
Raiffeisen-Kunde.
Konkret regeln wir die Rückzugslimiten per
1. Januar 2016 neu. Bereits bisher konnten
Sie Kontobezüge im Rahmen der vertraglich
festgelegten Rückzugslimiten tätigen.
Bezüge über dieser Limite haben zu einem
Zinsabzug geführt. Künftig werden wir
Ihnen eine Gebühr von derzeit 2 Prozent
auf den Überschreitungsbetrag verrechnen;
nicht betroffen sind Überzüge in bestimmten
Ausnahmen. Unseren Kunden bieten wir
dennoch die Flexibilität, unvorhersehbare
Überschreitungen der Rückzugslimite
tätigen zu können. Für diese Fälle führen
wir diese von der FINMA vorgegebene
Gebühr ein.
Damit Sie Gebührenbelastungen vermeiden,
empfehlen wir Ihnen für kurzfristig benötigte Gelder ein Transaktionskonto und für
längerfristige Einlagen ein höher verzinstes
Sparkonto.
Überprüfen Sie deshalb, ob Sie aufgrund
dieser Änderung Ihre Konten beziehungsweise Ihre Liquiditätsplanung anpassen
müssen. Ihre Kundenberaterin, resp. Ihr
Kunden­berater berät Sie gerne, das für Sie
passende Angebot zu finden.
Das Kontosortiment mit den Konditionen
finden Sie auf unserer Internetseite oder
aufgelegt in unserer Bank.