ISSN 0720-2407 1. März 2016 37. Jahrgang E 5760 Seiten 89– 132 VBlBW 3/2016 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Herausgeber Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg Prof. Dr. Barbara Remmert, Universität Tübingen Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg Dr. Herbert O. Zinell, Ministerialdirektor, Innenministerium Baden-Württemberg Redaktion Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg Dr. Thomas Stuhlfauth, Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim Aus dem Inhalt 89 Birk Städtebauliche Verträge im Bebauungsplanverfahren 94 Müller Bandbreiten als Breitseiten auf die Fesseln 103 108 113 115 des Kapazitätsrechts (Teil 2) Fabry/Augsten Die Kommunalanstalt in BadenWürttemberg – rechtliche und steuerliche Hinweise zur neuen Rechtsform VGH Bodenschutz, Detailuntersuchung, Verursacher, Handlungsstörer, Bodenverunreinigung VGH Reines Wohngebiet, Anlage für soziale Zwecke, Asylbewerberunterkunft VGH Baugenehmigung, Legalisierungswirkung, Bauvorlagen, Widersprüchlichkeit, Abstandsflächenplan Å BOORBERG 1. März 2016 VBlBW 3/2016 Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Inhalt Abhandlungen Birk, Städtebauliche Verträge im Bebauungsplanverfahren — 89 Müller, Bandbreiten als Breitseiten auf die Fesseln des Kapazitätsrechts – Von der Flexibilisierung normativer Eingabegrößen hin zur Erosion eines Berechnungssystems (Teil 2) — 94 Fabry/Augsten, Die Kommunalanstalt in Baden-Württemberg – rechtliche und steuerliche Hinweise zur neuen Rechtsform — 103 Literatur Becker/Lange (Hrsg.), Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 3 (Klein) — 129 Delfs/Mehmel, Assessorexamen und Berufseinstieg im Öffentlichen Recht (Eisenbarth) — 130 Trumpp, Landkreisordnung Baden-Württemberg (Dusch) — 131 Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg.), Verwaltungsrecht (SchübelPfister) — 132 Zwischenruf Schwabe, Das Versammlungsrecht in Theorie und Praxis — 106 Buchvorstellung Belz, Bundesmeldegesetz — 132 Ausbildung und Prüfung Müller, „Oben bleiben – was darf Widerstand kosten?“ – Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene – zugleich MootCourt-Fall 2015 (Sachverhalt) — 127 Notizen 50 Jahre Finanzgerichtsbarkeit — II Veranstaltungen — II MootCourt am VGH — III Abhandlungen in den Verwaltungsblättern — III Aktuelle Beiträge in PUBLICUS — III Impressum — IV Rechtsprechung VGH BW B. v. 11.08.2015 10 S 980/15 Bodenschutz, Detailuntersuchung, Verursacher, Handlungsstörer, Bodenverunreinigung, Perfluorierte Chemikalien (PFC), Perfluorierte Tenside (PFT), Kompost, Papierschlämme, Papierfaserabfälle, Klärschlämme — 108 B. v. 06.10.2015 3 S 1695/15 Reines Wohngebiet, Anlage für soziale Zwecke, Asylbewerberunterkunft, Ausnahme, Gebietsverträglichkeit, Ermessen — 113 U. v. 22.09.2015 3 S 741/15 Baugenehmigung, Legalisierungswirkung, Bauvorlagen, Widersprüchlichkeit, Abstandsflächenplan — 115 B. v. 12.08.2015 4 S 1405/15 Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil, Auswahlvermerk, Besetzungsvorschlag, Beurteilungsmaßstab, Beurteilungszeitraum, Dienstposten, Statusamt, Tatsachengrundlage, Vorsitzender Richter am BGH — 117 U. v. 29.07.2015 5 S 1124/13 Antragsbefugnis, Bebauungsplan, Bekanntmachung, erneute Auslegung, Hinweis auf umweltbezogene Informationen, örtliche Bauvorschriften, Präklusion — 122 4 K 395/13 Alternativroute, Blockade, Demonstrationszug, Gegendemonstration, sicherheitsrechtliche Prognose, Versammlung — 124 VG Karlsruhe U. v. 13.02.2015 I VBlBW 3/2016 NOTIZEN NOTIZEN JUBILÄUM 50 Jahre Finanzgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg Im Jahr 2016 wird die Finanzgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg 50 Jahre alt. Die jüngste Gerichtsbarkeit im Land wurde im Jahr 1966 etabliert und bietet vor allem in Steuer-, Zoll- und Kindergeldsachen Rechtsschutz. Am Finanzgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart und Außensenaten in Freiburg sind insgesamt 85 Personen beschäftigt, darunter 48 Richterinnen und Richter in 14 Senaten. „Vom Steuerrecht ist jeder Bürger und jedes Unternehmen betroffen. In diesem besonderen Verhältnis zwischen Bürger und Staat kommt der Finanzgerichtsbarkeit eine immens verantwortungsvolle Funktion zu: Sie ist der unabhängige Hüter von Recht und Gesetz bei der Erhebung von Steuern und leistet so einen ungemein wertvollen Beitrag für das Funktionieren des Rechtsstaats. Im Gemeinwohlinteresse sind Steuern unabdingbar, weil nur ein starker und sozialer Staat für die innere und äußere Sicherheit sorgen und die Schwachen stützen kann“, so Justizminister Rainer Stickelberger. Das Finanzgericht Baden-Württemberg wartet im Jubiläumsjahr mit einem abwechslungsreichen Programm auf. Neben Fachveranstaltungen etwa für Steuerberater und Rechtsreferendare sind auch Vorträge vorgesehen, die für interessierte Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, so z.B: – Krankheit und Pflege – Wann zahlt der Fiskus mit? 16. März 2016 (Stuttgart) und 21. April 2016 (Kirchzarten) – Achtung Zoll – Internetkauf und Reiseverkehr 6. Juli 2016 (Freiburg) und 13. Juli 2016 (Stuttgart) – Drei, zwei, eins – meins: Ebay und der Fiskus 19. Oktober 2016 (Freiburg) und 26. Oktober 2016 (Stuttgart). Weitere Informationen: Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 279-2103, Fax 0711 279-2106, [email protected], www.justiz-bw.de. Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21. Januar 2016 V E R A N S TA LT U N G E N 13. Krankenhausrechtstag Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) führt am 10. Mai 2016 in Düsseldorf den 13. Krankenhausrechtstag durch. Ziel der Veranstaltung ist es, aktuelle Probleme des Krankenhausrechts aus Sicht der Praxis vorzustellen und zu diskutieren. Themen der Vorträge und Referenten: Das Krankenhausstrukturgesetz – Kompetentielle Grundsatzfragen, Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg Das Krankenhausstrukturgesetz – Qualität als Planungsparameter, Dr. Christof E. Veit, Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Berlin Krankenhauskooperationen – Strukturfonds versus Kartellrecht? RAin Claudia Mareck, Rehborn Rechtsanwälte, Dortmund Novellierung des Wirtschaftsstrafrechts – §§ 299, 299 a und b StGB, Weg und Ziel, OStAin Dr. Ina Holznagel, Justizministerium NRW II VBlBW 3/2016 Novellierung des Wirtschaftsstrafrechts – Auswirkungen auf Krankenhaussektor und Kooperationsmodelle, RA Matthias Wallhäuser, Rechtsanwälte Busse & Miessen, Bonn Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Königsallee 71, Düsseldorf. Nähere Auskünfte: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, LMR Dr. Frank Stollmann, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf, Tel.: (0211) 8618-3376, Fax: (0211) 8618-3372, E-mail: frank.stoll [email protected]. Die Buchreihe zum Krankenhausrechtstag: Der Krankenhausrechtstag findet jährlich statt und dient als Forum für Fortbildung und Meinungsaustausch zu aktuellen Entwicklungen im Krankenhauswesen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse werden in der Reihe »Düsseldorfer Krankenhausrechtstag« veröffentlicht, die vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben wird und im Richard Boorberg Verlag erscheint. Folgende Bände sind bisher erschienen: – Rechtsfragen und Gestaltungsoptionen im Krankenhaus, 2016, 96 Seiten, € 24,80 – Qualität und Wettbewerb im Krankenhaus, 2015, 134 Seiten, € 24,80 – Krankenhäuser in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, 2014, 112 Seiten, € 24,80 – Das Krankenhaus im Brennpunkt, 2013, 134 Seiten, € 24,80 – Krankenhäuser im Fokus: Patientenrechte, Entgeltrecht, Hygieneanforderungen, 2012, 99 Seiten, € 24,80 – Aktuelle Entwicklungen im Krankenhausrecht– Medizinische Innovationen, 2011, 160 Seiten, € 24,80 Grundschulung zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg Die zweitägige »Grundschulung zum LPVG Baden-Württemberg« unterstützt sowohl die Personalräte als auch Personalverwaltungen bei der Wahrnehmung der jeweiligen Rechte und Pflichten nach dem reformierten Landespersonalvertretungsgesetz in der novellierten Fassung der Neubekanntmachung vom Frühjahr 2015. Der Referent Josef Schneider ist neben seiner Seminartätigkeit auch Verfasser des bekannten Kommentars »Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg«, edition moll im Richard Boorberg Verlag. Alle Seminarteilnehmer erhalten je ein aktuelles Exemplar des Kommentars. Die Themen reichen von der Stellung der PR-Mitglieder über die Aufgaben und die Beteiligung des Personalrates und Dienstvereinbarungen bis hin zur Personalversammlung und zu gerichtlichen Entscheidungen. Die Änderungen durch die LPVG-Reform werden im Rahmen der Schulung speziell erörtert. 1. Termin: 20./21.04.2016; 2. Termin: 09./10.11.2016, jeweils in Stuttgart im Verlagsgebäude des Richard Boorberg Verlags. Gebühren: € 455,– pro Person; ab 3 Anmeldungen nur € 420,– pro Person, jeweils zzgl. MwSt. (inkl. Kurzkommentar, Mittagessen, Pausenverpflegung und Tagungsgetränken). Anmeldung über: www.boorberg.de/alias/lpvg Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Grundschulung als Inhouse-Seminar zu buchen. Kosten hierfür: € 3.690,– zzgl. MwSt. für bis zu 10 Personen; jede weitere Person € 79,– zzgl. MwSt. Termine: nach individueller Vereinbarung Informationen unter: Tel.: 07 11 / 73 85-354 (Martin Röhm) bzw. -204 (Irene Jauß) oder unter: www.boorberg.de/ alias/lpvg. Fortsetzung Seite III M O OT C O U R T A M V G H Öffentliches Recht in Baden-Württemberg Vorschau 2016 Im Sommersemester 2016 wird bereits zum 5. Mal der VGH MootCourt „Öffentliches Recht in Baden-Württemberg“ stattfinden. Der MootCourt ermöglicht den Studierenden, ihre theoretischen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht bereits frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert anzuwenden. Die Übernahme der Kläger- oder Beklagtenrolle schult insbesondere auch die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der Teilnehmer. Der MootCourt-Fall 2016 wird vor dem Sommersemester 2016 landesweit an den fünf Jurafakultäten im Land als Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene geschrieben und erst danach bekannt gemacht. Voraussichtlich am 11. Juli 2016 wird der Fall als MootCourt am VGH BadenWürttemberg verhandelt. Die Öffentlichkeit ist hierzu herzlich eingeladen. Der MootCourt wird durchgeführt in Kooperation und mit Unterstützung des Landesjustizprüfungsamts, der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen sowie des Deutschen AnwaltVereins, Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg. Rückblick 2015 Beim VGH Moot Court 2015 konnte das Team der Eberhard Karls Universität Tübingen überzeugen und erreichte bei der mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2015 vor dem VGH Baden-Württemberg den ersten Platz. Die Studierenden schlüpften dabei sowohl in die Rolle der Kläger- als auch der Beklagtenvertreter. In der ersten Verhandlung übernahm das Tübinger Team die Rolle der Klägervertreter, während das beklagte Land Baden-Württemberg durch das Team der Universität Konstanz vertreten wurde. Die Rolle der Beklagtenvertreter musste das Tübinger Team in der zweiten Verhandlung übernehmen, bei der der Kläger durch die Studierenden der Universität Heidelberg vertreten wurde. In beiden Verhandlungen wurde intensiv zur Sache vorgetragen und rechtliche Fragestellungen des Versammlungs- und Polizeirechts wurden vertieft erörtert. Das Team aus Tübingen konnte dabei nicht nur rhetorisch und fachlich, sondern auch in der für die Studierenden noch ungewohnten Rolle als Anwälte überzeugen. Für die Universität Tübingen nahmen am VGH Moot Court 2015 teil: Alexander Ropertz, Fabio Valentin Pix, Christian Kurwan, Safeer Ahmad sowie Saskia Lutz und Stanislav Poliakof. Weitere Informationen zum VGH-MootCourt 2016 erteilt der Projektleiter Vors. Richter am VGH Prof. Dr. Jan Bergmann, [email protected]. HINWEISE Abhandlungen in den Verwaltungsblättern In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht: Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) Heft 3/2016 Bischof/Hindinger/Pukelsheim, Listenverbindungen – ein Relikt im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – 73 Stellhorn, Verstoßen Einheimischenmodelle gegen europäische Grundfreiheiten? – 77 Heft 4/2016 Lindner, Die Popularklageberechtigung juristischer Personen des öffentlichen Rechts – 109 Schnabel, Die Presse darf alles fragen, aber müssen Behörden auch alles sagen? – Art. 4 BayPresseG in der Rechtsprechung – 114 Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.) Heft 2/2016 Waldhoff/Rennert, Loccum als „Erinnerungsort“ des Staatskirchenrechts – 33 Ipsen, Straßenumbenennung als kommunalpolitische und kommunalrechtliche Fragestellung – 38 Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) Heft 2/2016 Shirvani, Verhältnis zwischen Informationszugangsrecht des Einzelnen und Fragerecht des Abgeordneten – Dargestellt am Beispiel des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW – 45 Trierweiler/Baumanns, Das Richter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – 52 Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.) Heft 2/2016 Zimmermann, Asylbegehrende – nein danke? Gemeindliche Pflicht zur Mitwirkung bei der Unterbringung von Flüchtlingen und deren rechtliche Durchsetzung – 25 Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.) Heft 2/2016 Wickler, Widerstand von Staatsdienern gegen Rechtsbruch in Verwaltung und Justiz – Teil I – 29 Aktuelle Beiträge in PUBLICUS – Der OnlineSpiegel für das Öffentliche Recht In unserem Online-Magazin können Sie unter www.publicusboorberg.de u. a. folgende Beiträge lesen: Ausgabe 1/2016 Griesbeck, Migration: Eine Behörde in der Bewährung – Interview mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – 4 Böckh, Beschlagnahme von Wohnraum – Grundlagen der zwangsweisen Unterbringung von Flüchtlingen – 7 Albers, Wer bezahlt die Gegendarstellung? – Erstattung von Anwaltskosten von Mitgliedern des Rates/Kreistages – 10 Schulz, Neuer Ankunftsnachweis für Flüchtlinge – Skepsis angebracht: Das neue Gesetz löst die wirklichen Probleme nicht – 13 Albrecht, Löschungspflichten von Access Providern – Der BGH beschreitet neue dogmatische Wege und setzt Maßstäbe – 16 Trauboth, Quo vadis Deutschland? – Soldaten gegen ISIS: Politische Gesamtstrategie fehlt – 18 Dienstbühl, Die Anschläge von Paris – Konsequenzen für die europäische Sicherheitspolitik – 24 Register und Einbanddecken für den Jahrgang 2015 Diesem Heft ist das Register für den Jahrgang 2015 beigefügt. Die Einbanddecken werden ab März 2016 ausgeliefert und können ab sofort bestellt werden. III VBlBW 3/2016 NOTIZEN Fortsetzung von Seite II NOTIZEN IV VBlBW 3/2016
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