Heft 3/2016 - Richard Boorberg Verlag

ISSN 0720-2407
1. März 2016
37. Jahrgang
E 5760
Seiten 89– 132
VBlBW 3/2016
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg
Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung
Herausgeber
Prof. Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Stuttgart
Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg
Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz
Christine Jacobi, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes
Baden-Württemberg
Dr. Markus Kenntner, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg
Prof. Dr. Barbara Remmert, Universität Tübingen
Prof. Dr. Friedrich Schoch, Universität Freiburg
Dr. Herbert O. Zinell, Ministerialdirektor, Innenministerium
Baden-Württemberg
Redaktion
Dr. Andreas Roth, Vors. Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim
Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Freiburg
Dr. Thomas Stuhlfauth, Richter am Verwaltungsgerichtshof, Mannheim
Aus dem Inhalt
89 Birk Städtebauliche Verträge im Bebauungsplanverfahren
94 Müller Bandbreiten als Breitseiten auf die Fesseln
103
108
113
115
des Kapazitätsrechts (Teil 2)
Fabry/Augsten Die Kommunalanstalt in BadenWürttemberg – rechtliche und steuerliche Hinweise
zur neuen Rechtsform
VGH Bodenschutz, Detailuntersuchung, Verursacher,
Handlungsstörer, Bodenverunreinigung
VGH Reines Wohngebiet, Anlage für soziale Zwecke,
Asylbewerberunterkunft
VGH Baugenehmigung, Legalisierungswirkung, Bauvorlagen,
Widersprüchlichkeit, Abstandsflächenplan
Å BOORBERG
1. März 2016
VBlBW
3/2016
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg
Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung
Inhalt
Abhandlungen
Birk, Städtebauliche Verträge im Bebauungsplanverfahren
— 89
Müller, Bandbreiten als Breitseiten auf die Fesseln des Kapazitätsrechts – Von der Flexibilisierung normativer Eingabegrößen hin
zur Erosion eines Berechnungssystems (Teil 2) — 94
Fabry/Augsten, Die Kommunalanstalt in Baden-Württemberg –
rechtliche und steuerliche Hinweise zur neuen Rechtsform
— 103
Literatur
Becker/Lange (Hrsg.), Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 3 (Klein) — 129
Delfs/Mehmel, Assessorexamen und Berufseinstieg im Öffentlichen Recht (Eisenbarth) — 130
Trumpp, Landkreisordnung Baden-Württemberg (Dusch)
— 131
Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg.), Verwaltungsrecht (SchübelPfister) — 132
Zwischenruf
Schwabe, Das Versammlungsrecht in Theorie und Praxis
— 106
Buchvorstellung
Belz, Bundesmeldegesetz — 132
Ausbildung und Prüfung
Müller, „Oben bleiben – was darf Widerstand kosten?“ – Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene –
zugleich MootCourt-Fall 2015 (Sachverhalt) — 127
Notizen
50 Jahre Finanzgerichtsbarkeit — II
Veranstaltungen — II
MootCourt am VGH — III
Abhandlungen in den Verwaltungsblättern — III
Aktuelle Beiträge in PUBLICUS — III
Impressum — IV
Rechtsprechung
VGH BW
B. v. 11.08.2015
10 S 980/15
Bodenschutz, Detailuntersuchung, Verursacher, Handlungsstörer, Bodenverunreinigung, Perfluorierte Chemikalien (PFC), Perfluorierte Tenside (PFT), Kompost,
Papierschlämme, Papierfaserabfälle, Klärschlämme — 108
B. v. 06.10.2015
3 S 1695/15
Reines Wohngebiet, Anlage für soziale Zwecke, Asylbewerberunterkunft,
Ausnahme, Gebietsverträglichkeit, Ermessen — 113
U. v. 22.09.2015
3 S 741/15
Baugenehmigung, Legalisierungswirkung, Bauvorlagen, Widersprüchlichkeit,
Abstandsflächenplan — 115
B. v. 12.08.2015
4 S 1405/15
Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil, Auswahlvermerk, Besetzungsvorschlag,
Beurteilungsmaßstab, Beurteilungszeitraum, Dienstposten, Statusamt, Tatsachengrundlage, Vorsitzender Richter am BGH — 117
U. v. 29.07.2015
5 S 1124/13
Antragsbefugnis, Bebauungsplan, Bekanntmachung, erneute Auslegung, Hinweis
auf umweltbezogene Informationen, örtliche Bauvorschriften, Präklusion
— 122
4 K 395/13
Alternativroute, Blockade, Demonstrationszug, Gegendemonstration, sicherheitsrechtliche Prognose, Versammlung — 124
VG Karlsruhe U. v. 13.02.2015
I VBlBW 3/2016
NOTIZEN
NOTIZEN
JUBILÄUM
50 Jahre Finanzgerichtsbarkeit in
Baden-Württemberg
Im Jahr 2016 wird die Finanzgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg 50 Jahre alt. Die jüngste Gerichtsbarkeit im Land
wurde im Jahr 1966 etabliert und bietet vor allem in Steuer-,
Zoll- und Kindergeldsachen Rechtsschutz. Am Finanzgericht
Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart und Außensenaten
in Freiburg sind insgesamt 85 Personen beschäftigt, darunter
48 Richterinnen und Richter in 14 Senaten.
„Vom Steuerrecht ist jeder Bürger und jedes Unternehmen
betroffen. In diesem besonderen Verhältnis zwischen Bürger
und Staat kommt der Finanzgerichtsbarkeit eine immens verantwortungsvolle Funktion zu: Sie ist der unabhängige Hüter
von Recht und Gesetz bei der Erhebung von Steuern und leistet so einen ungemein wertvollen Beitrag für das Funktionieren des Rechtsstaats. Im Gemeinwohlinteresse sind Steuern
unabdingbar, weil nur ein starker und sozialer Staat für die
innere und äußere Sicherheit sorgen und die Schwachen stützen kann“, so Justizminister Rainer Stickelberger.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg wartet im Jubiläumsjahr mit einem abwechslungsreichen Programm auf. Neben Fachveranstaltungen etwa für Steuerberater und Rechtsreferendare sind auch Vorträge vorgesehen, die für interessierte
Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, so z.B:
– Krankheit und Pflege – Wann zahlt der Fiskus mit?
16. März 2016 (Stuttgart) und 21. April 2016 (Kirchzarten)
– Achtung Zoll – Internetkauf und Reiseverkehr
6. Juli 2016 (Freiburg) und 13. Juli 2016 (Stuttgart)
– Drei, zwei, eins – meins: Ebay und der Fiskus
19. Oktober 2016 (Freiburg) und 26. Oktober 2016 (Stuttgart).
Weitere Informationen: Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 279-2103, Fax
0711 279-2106, [email protected], www.justiz-bw.de.
Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom
21. Januar 2016
V E R A N S TA LT U N G E N
13. Krankenhausrechtstag
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und
Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) führt
am 10. Mai 2016 in Düsseldorf den 13. Krankenhausrechtstag
durch. Ziel der Veranstaltung ist es, aktuelle Probleme des
Krankenhausrechts aus Sicht der Praxis vorzustellen und zu
diskutieren.
Themen der Vorträge und Referenten:
Das Krankenhausstrukturgesetz – Kompetentielle Grundsatzfragen, Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg
Das Krankenhausstrukturgesetz – Qualität als Planungsparameter, Dr. Christof E. Veit, Institut für Qualitätssicherung und
Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Berlin
Krankenhauskooperationen – Strukturfonds versus Kartellrecht? RAin Claudia Mareck, Rehborn Rechtsanwälte, Dortmund
Novellierung des Wirtschaftsstrafrechts – §§ 299, 299 a und b
StGB, Weg und Ziel, OStAin Dr. Ina Holznagel, Justizministerium NRW
II VBlBW 3/2016
Novellierung des Wirtschaftsstrafrechts – Auswirkungen auf
Krankenhaussektor und Kooperationsmodelle, RA Matthias
Wallhäuser, Rechtsanwälte Busse & Miessen, Bonn
Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Rheinland,
Königsallee 71, Düsseldorf.
Nähere Auskünfte: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, LMR
Dr. Frank Stollmann, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf, Tel.:
(0211) 8618-3376, Fax: (0211) 8618-3372, E-mail: frank.stoll
[email protected].
Die Buchreihe zum Krankenhausrechtstag: Der Krankenhausrechtstag findet jährlich statt und dient als Forum für
Fortbildung und Meinungsaustausch zu aktuellen Entwicklungen im Krankenhauswesen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse
werden in der Reihe »Düsseldorfer Krankenhausrechtstag«
veröffentlicht, die vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben wird und im Richard Boorberg Verlag erscheint.
Folgende Bände sind bisher erschienen:
– Rechtsfragen und Gestaltungsoptionen im Krankenhaus,
2016, 96 Seiten, € 24,80
– Qualität und Wettbewerb im Krankenhaus, 2015, 134 Seiten, € 24,80
– Krankenhäuser in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis,
2014, 112 Seiten, € 24,80
– Das Krankenhaus im Brennpunkt, 2013, 134 Seiten, € 24,80
– Krankenhäuser im Fokus: Patientenrechte, Entgeltrecht,
Hygieneanforderungen, 2012, 99 Seiten, € 24,80
– Aktuelle Entwicklungen im Krankenhausrecht– Medizinische Innovationen, 2011, 160 Seiten, € 24,80
Grundschulung zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
Die zweitägige »Grundschulung zum LPVG Baden-Württemberg« unterstützt sowohl die Personalräte als auch Personalverwaltungen bei der Wahrnehmung der jeweiligen Rechte
und Pflichten nach dem reformierten Landespersonalvertretungsgesetz in der novellierten Fassung der Neubekanntmachung vom Frühjahr 2015. Der Referent Josef Schneider ist
neben seiner Seminartätigkeit auch Verfasser des bekannten
Kommentars »Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg«, edition moll im Richard Boorberg Verlag. Alle Seminarteilnehmer erhalten je ein aktuelles Exemplar des Kommentars. Die Themen reichen von der Stellung der PR-Mitglieder über die Aufgaben und die Beteiligung des Personalrates und Dienstvereinbarungen bis hin zur Personalversammlung und zu gerichtlichen Entscheidungen. Die Änderungen
durch die LPVG-Reform werden im Rahmen der Schulung
speziell erörtert.
1. Termin: 20./21.04.2016; 2. Termin: 09./10.11.2016, jeweils
in Stuttgart im Verlagsgebäude des Richard Boorberg Verlags.
Gebühren: € 455,– pro Person; ab 3 Anmeldungen nur € 420,–
pro Person, jeweils zzgl. MwSt. (inkl. Kurzkommentar, Mittagessen, Pausenverpflegung und Tagungsgetränken). Anmeldung über: www.boorberg.de/alias/lpvg
Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Grundschulung
als Inhouse-Seminar zu buchen. Kosten hierfür: € 3.690,– zzgl.
MwSt. für bis zu 10 Personen; jede weitere Person € 79,– zzgl.
MwSt. Termine: nach individueller Vereinbarung
Informationen unter: Tel.: 07 11 / 73 85-354 (Martin
Röhm) bzw. -204 (Irene Jauß) oder unter: www.boorberg.de/
alias/lpvg.
Fortsetzung Seite III
M O OT C O U R T A M V G H
Öffentliches Recht in Baden-Württemberg
Vorschau 2016
Im Sommersemester 2016 wird bereits zum 5. Mal der VGH
MootCourt „Öffentliches Recht in Baden-Württemberg“ stattfinden. Der MootCourt ermöglicht den Studierenden, ihre
theoretischen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht bereits frühzeitig in einem Team anwaltsorientiert anzuwenden.
Die Übernahme der Kläger- oder Beklagtenrolle schult insbesondere auch die rhetorischen und kreativen Fähigkeiten der
Teilnehmer.
Der MootCourt-Fall 2016 wird vor dem Sommersemester
2016 landesweit an den fünf Jurafakultäten im Land als Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
geschrieben und erst danach bekannt gemacht. Voraussichtlich
am 11. Juli 2016 wird der Fall als MootCourt am VGH BadenWürttemberg verhandelt. Die Öffentlichkeit ist hierzu herzlich
eingeladen.
Der MootCourt wird durchgeführt in Kooperation und mit
Unterstützung des Landesjustizprüfungsamts, der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen
sowie des Deutschen AnwaltVereins, Arbeitsgemeinschaft der
Fachanwälte für Verwaltungsrecht im DAV, Landesgruppe Baden-Württemberg.
Rückblick 2015
Beim VGH Moot Court 2015 konnte das Team der Eberhard
Karls Universität Tübingen überzeugen und erreichte bei der
mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2015 vor dem VGH Baden-Württemberg den ersten Platz. Die Studierenden schlüpften dabei sowohl in die Rolle der Kläger- als auch der Beklagtenvertreter. In der ersten Verhandlung übernahm das Tübinger Team die Rolle der Klägervertreter, während das beklagte
Land Baden-Württemberg durch das Team der Universität
Konstanz vertreten wurde. Die Rolle der Beklagtenvertreter
musste das Tübinger Team in der zweiten Verhandlung übernehmen, bei der der Kläger durch die Studierenden der Universität Heidelberg vertreten wurde. In beiden Verhandlungen
wurde intensiv zur Sache vorgetragen und rechtliche Fragestellungen des Versammlungs- und Polizeirechts wurden vertieft
erörtert. Das Team aus Tübingen konnte dabei nicht nur rhetorisch und fachlich, sondern auch in der für die Studierenden
noch ungewohnten Rolle als Anwälte überzeugen. Für die
Universität Tübingen nahmen am VGH Moot Court 2015 teil:
Alexander Ropertz, Fabio Valentin Pix, Christian Kurwan,
Safeer Ahmad sowie Saskia Lutz und Stanislav Poliakof.
Weitere Informationen zum VGH-MootCourt 2016 erteilt
der Projektleiter Vors. Richter am VGH Prof. Dr. Jan Bergmann, [email protected].
HINWEISE
Abhandlungen in den Verwaltungsblättern
In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren
Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht:
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.)
Heft 3/2016
Bischof/Hindinger/Pukelsheim, Listenverbindungen – ein Relikt
im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – 73
Stellhorn, Verstoßen Einheimischenmodelle gegen europäische
Grundfreiheiten? – 77
Heft 4/2016
Lindner, Die Popularklageberechtigung juristischer Personen
des öffentlichen Rechts – 109
Schnabel, Die Presse darf alles fragen, aber müssen Behörden
auch alles sagen? – Art. 4 BayPresseG in der Rechtsprechung
– 114
Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.)
Heft 2/2016
Waldhoff/Rennert, Loccum als „Erinnerungsort“ des Staatskirchenrechts – 33
Ipsen, Straßenumbenennung als kommunalpolitische und
kommunalrechtliche Fragestellung – 38
Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.)
Heft 2/2016
Shirvani, Verhältnis zwischen Informationszugangsrecht des
Einzelnen und Fragerecht des Abgeordneten – Dargestellt am
Beispiel des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW – 45
Trierweiler/Baumanns, Das Richter- und Staatsanwältegesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen – 52
Sächsische Verwaltungsblätter (SächsVBl.)
Heft 2/2016
Zimmermann, Asylbegehrende – nein danke? Gemeindliche
Pflicht zur Mitwirkung bei der Unterbringung von Flüchtlingen und deren rechtliche Durchsetzung – 25
Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.)
Heft 2/2016
Wickler, Widerstand von Staatsdienern gegen Rechtsbruch in
Verwaltung und Justiz – Teil I – 29
Aktuelle Beiträge in PUBLICUS – Der OnlineSpiegel für das Öffentliche Recht
In unserem Online-Magazin können Sie unter www.publicusboorberg.de u. a. folgende Beiträge lesen:
Ausgabe 1/2016
Griesbeck, Migration: Eine Behörde in der Bewährung – Interview mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) – 4
Böckh, Beschlagnahme von Wohnraum – Grundlagen der
zwangsweisen Unterbringung von Flüchtlingen – 7
Albers, Wer bezahlt die Gegendarstellung? – Erstattung von
Anwaltskosten von Mitgliedern des Rates/Kreistages – 10
Schulz, Neuer Ankunftsnachweis für Flüchtlinge – Skepsis angebracht: Das neue Gesetz löst die wirklichen Probleme
nicht – 13
Albrecht, Löschungspflichten von Access Providern – Der
BGH beschreitet neue dogmatische Wege und setzt Maßstäbe – 16
Trauboth, Quo vadis Deutschland? – Soldaten gegen ISIS: Politische Gesamtstrategie fehlt – 18
Dienstbühl, Die Anschläge von Paris – Konsequenzen für die
europäische Sicherheitspolitik – 24
Register und Einbanddecken für den Jahrgang
2015
Diesem Heft ist das Register für den Jahrgang 2015 beigefügt.
Die Einbanddecken werden ab März 2016 ausgeliefert und
können ab sofort bestellt werden.
III VBlBW 3/2016
NOTIZEN
Fortsetzung von Seite II
NOTIZEN
IV VBlBW 3/2016