Kenntnisprüfung nach Art. 14 Abs. 1 des liechtensteinischen Gesetzes über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG) Name, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Strasse Telefon ggf. Partner-Nummer PLZ Ort 1. Welchen Zweck verfolgt das liechtensteinische Sorgfaltspflichtgesetz? Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei berufsmässiger Ausübung von Finanzgeschäften und dient der Erhöhung von Renditen für Anleger. Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei berufsmässiger Ausübung von Finanzgeschäften und dient der Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei berufsmässiger Ausübung von Finanzgeschäften und dient der Absicherung des Kapitals von Anlegern. E-Mail @ 4. Ab welcher Einmalanlagesumme benötigt man einen Nachweis über die Herkunft des Kapitals (z.B. Kopie Depotauszug)? Ab 10.000 Euro Ab 50.000 Euro Ab 1 Million Euro 5. Was ist zu tun, wenn der Vertragspartner nicht der wirtschaftlich Berechtigte des Anlagekapitals ist? In diesem Fall kann der Vertrag nicht angenommen werden 2. Wie müssen natürliche Personen identifiziert werden? Die Angaben auf dem Antrag reichen aus. Der wirtschaftlich Berechtigte muss ebenfalls identifiziert werden (Ausweiskopie) Der Vertragspartner muss durch eine notariell beglaubigte Ausweiskopie identifiziert werden Es muss eine Meldung an die FMA Liechtenstein gemacht werden Die Sorgfaltspflichtigen sind verpflichtet, bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ihre Vertragspartner aufgrund eines beweiskräftigen Dokuments zu identifizieren ( z.B. Ausweiskopie). 3. Wie aktuell müssen die Identifizierungsunterlagen bei juristischen Personen ( z.B. Handelsregisterauszug) sein? Die Unterlagen dürfen höchstens 30 Tage alt sein. Die Unterlagen dürfen höchstens 6 Monate alt sein. Die Unterlagen dürfen höchstens 12 Monate alt sein. Mir ist bekannt, das das liechtensteinische Sorgfaltspflichtgesetz Strafen gegen Vergehen vorsieht. Vom Landgericht wird wegen Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft, wer vorsätzlich den Vertragspartner nicht identifiziert oder die wirtschaftlich berechtigte Person nicht feststellt. Die Kenntnisprüfung ist abgelegt/abgenommen worden ist im Rahmen eines Seminares in dem ausführlich die Inhalte des liechtensteinischen Gesetzes über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften referiert wurde. Ort, Datum Unterschrift Sorgfaltspflichtiger Internet: www.proservilce.li EMI-SUPPORT GmbH S e mina rort, S e mina rda tum, N a me de s R e fe re nte n U nte rs c hrift R e fe re nt Herr Frau
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