Sorgfaltspflicht Formular-EMI

Kenntnisprüfung nach Art. 14 Abs. 1 des liechtensteinischen Gesetzes über die
beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften (Sorgfaltspflichtgesetz, SPG)
Name, Vorname
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Strasse
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ggf. Partner-Nummer
PLZ
Ort
1. Welchen Zweck verfolgt das liechtensteinische
Sorgfaltspflichtgesetz?
Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei
berufsmässiger Ausübung von Finanzgeschäften und dient der
Erhöhung von Renditen für Anleger.
Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei
berufsmässiger Ausübung von Finanzgeschäften und dient der
Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und
Terrorismusfinanzierung.
Dieses Gesetz regelt die Sicherstellung der Sorgfalt bei
berufsmässiger Ausübung von Finanzgeschäften und dient der
Absicherung des Kapitals von Anlegern.
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4. Ab welcher Einmalanlagesumme benötigt man einen
Nachweis über die Herkunft des Kapitals
(z.B. Kopie Depotauszug)?
Ab 10.000 Euro
Ab 50.000 Euro
Ab 1 Million Euro
5. Was ist zu tun, wenn der Vertragspartner nicht der
wirtschaftlich Berechtigte des Anlagekapitals ist?
In diesem Fall kann der Vertrag nicht angenommen werden
2. Wie müssen natürliche Personen identifiziert werden?
Die Angaben auf dem Antrag reichen aus.
Der wirtschaftlich Berechtigte muss ebenfalls identifiziert
werden (Ausweiskopie)
Der Vertragspartner muss durch eine notariell beglaubigte
Ausweiskopie identifiziert werden
Es muss eine Meldung an die FMA Liechtenstein gemacht
werden
Die Sorgfaltspflichtigen sind verpflichtet, bei Aufnahme einer
Geschäftsbeziehung ihre Vertragspartner aufgrund eines
beweiskräftigen Dokuments zu identifizieren ( z.B.
Ausweiskopie).
3. Wie aktuell müssen die Identifizierungsunterlagen bei
juristischen Personen ( z.B. Handelsregisterauszug) sein?
Die Unterlagen dürfen höchstens 30 Tage alt sein.
Die Unterlagen dürfen höchstens 6 Monate alt sein.
Die Unterlagen dürfen höchstens 12 Monate alt sein.
Mir ist bekannt, das das liechtensteinische Sorgfaltspflichtgesetz Strafen gegen Vergehen vorsieht. Vom Landgericht wird wegen Vergehen mit
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft, wer vorsätzlich den Vertragspartner nicht identifiziert
oder die wirtschaftlich berechtigte Person nicht feststellt. Die Kenntnisprüfung ist abgelegt/abgenommen worden ist im Rahmen eines Seminares
in dem ausführlich die Inhalte des liechtensteinischen Gesetzes über die beruflichen Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften referiert wurde.
Ort, Datum
Unterschrift Sorgfaltspflichtiger
Internet:
www.proservilce.li
EMI-SUPPORT
GmbH
S e mina rort, S e mina rda tum, N a me de s R e fe re nte n
U nte rs c hrift R e fe re nt
Herr
Frau