Deutschland versäumt Umsetzung der EU-Richtlinie - BAfF

Deutschland versäumt Umsetzung der EU-Richtlinie:
Kaum gesundheitliche Versorgung für schutzbedürftige Flüchtlinge
Berlin, 17.7.2015 Am Montag, den 20. Juli läuft für alle europäischen Mitgliedsstaaten die Frist zur
Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie in nationales Recht ab. Die EU-Aufnahmerichtlinie hat für
Asylsuchende, die als „besonders schutzbedürftig“ erkannt werden, existentielle Bedeutung. Zu dieser
Gruppe gehören u.a. Menschen, die in ihren Herkunftsländern Opfer von schwerer Gewalt, von Folter
oder anderen Menschenrechtsverletzungen geworden sind, aber auch alle Geflüchteten, die an schweren
körperlichen oder psychischen Erkrankungen leiden. Bislang stoßen diese Menschen auch wenn sie
schwer traumatisiert sind – in unserem Gesundheitssystem auf enorme Barrieren.
Dies muss sich jetzt ändern, denn die EU-Richtlinie besagt: besonders schutzbedürftige Asylsuchende
haben Anspruch darauf, als solche identifiziert und medizinisch sowie psychosozial versorgt zu werden.
„In Deutschland aber bleibt nach wie vor unklar, wie und durch wen die Identifizierung und Versorgung
der Geflüchteten erfolgen soll und vor allem ob und von wem dafür finanzielle Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden“ sagt Elise Bittenbinder, Vorsitzende der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft
der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). „Die BRD hat die Frist zur Umsetzung
der EU-Richtlinie am 20.7. versäumt. Sie hat nach wie vor kein Konzept für die Identifizierung und
Versorgung Asylsuchender.“
Das Asylbewerberleistungsgesetz blockiert weiterhin die Integration von Geflüchteten in das
Gesundheitssystem. Im psychosozialen Bereich sind die 26 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer häufig die einzigen Anlaufstellen. Sie können mit den aktuell verfügbaren Ressourcen nur
einen Bruchteil des steigenden Versorgungsbedarfs abdecken: immer häufiger müssen KlientInnen in
Krisensituationen abgewiesen werden.
"Menschen, die in Syrien, Afghanistan, Tschetschenien und vielen anderen Ländern schwere traumatische
Erfahrungen gemacht haben, werden beim Zugang zu dringend nötigen Behandlungsleistungen noch
immer diskriminiert. Die BAfF wertet das als klaren Verstoß gegen das Menschenrecht auf Gesundheit –
dass dieser sich zudem gegen Personen richtet, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen in die
Bundesrepublik geflohen sind, ist beschämend.“
Die BAfF fordert die Bundesregierung auf, sich endlich für schutzbedürftige Asylsuchende verantwortlich
zu zeigen. Allen Geflüchteten bundesweit sind - unabhängig von Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer ab dem ersten Tag ihrer Einreise vollwertige Krankenversichertenkarten auszustellen. Die Arbeit der
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge ist strukturell abzusichern und auszubauen.
Weitere Hintergrundinformationen finden sich im Forderungspapier der BAfF: http://www.baffzentren.org/wp-content/uploads/2014/07/Forderungen-und-Konzept-zur-Umsetzung-der-EUAufnahmerichtlinie_17_07_2015.pdf
Kontakt:
Elise Bittenbinder
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin
Tel.: 030 310 124 63
eMail: [email protected]
www.baff-zentren.org