Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz

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Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) muss der Verpflichtete bei der Begründung der Kundenbeziehung die Identität seines Vertrags­
partners feststellen. Darüber hinaus muss er den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätz­
lich die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht. Es kann auch mehrere
wirtschaftlich Berechtigte geben.
Antrag vom Antrags-/Vertragsnummer (wenn bekannt) Name, Vorname(n)/Firma mit Rechtsform des Vertragspartners Anschrift des Vertragspartners 1. Identifizierung des Vertragspartners
1.1 Vereinfachte Identifizierung aufgrund Sonderregelungen
Kein Identifizierungserfordernis von Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten bei Abschluss einer Versorgung über:
Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen der Allianz Lebensversicherungs-AG (z. B. APM, IPV, U-Kasse) für die
Versorgungsempfänger sowie für den Arbeitgeber, der die Versorgung durch diese veranlasst. (Das Geldwäschegesetz ist für diese
Fälle selbst dann nicht anwendbar, wenn Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen unsere Tochtergesellschaften
sind bzw. von uns verwaltet werden, weil die Versorgungsleistungen dieser Einrichtungen von der Anwendung der EU-Lebensversicherungsrichtlinie und damit des Geldwäschegesetzes ausdrücklich ausgenommen sind.)
Eine Identifizierung ist damit für den Versicherer nicht erforderlich.
weiter bei 3.
Vereinfachte Identifizierung bei Direktversicherungen mit laufender Beitragszahlung nach Allianz Standardvereinbarung
(„Sämtliche Bezugsrechte sind nicht übertragbar oder beleihbar“), wenn die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners
überwiesen oder per Lastschrift von seinem Konto innerhalb der EU eingezogen werden. Diese Vereinfachung gilt nicht für
Direktversicherungen gegen Einmalbeitrag.
Bei Direktversicherungen werden die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners überwiesen (siehe Antrag oder wie
nachfolgend angegeben).
IBAN Name des Geldinstituts
Anschrift des Geldinstituts
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt.
BIC
weiter bei 3.
Vereinfachte Identifizierung bei Rückdeckungsversicherungen für betriebliche Altersversorgung und zur Insolvenzsicherung von
Zeitwertkonten, wenn die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners überwiesen oder per Lastschrft von seinem Konto innerhalb
der EU eingezogen werden.
ei Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen und Unterstützungskassen und zur Insolvenzsicherung von
B
Zeitwertkonten werden die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners überwiesen (siehe Antrag oder wie nachfolgend angegeben).
IBAN BIC
Name des Geldinstituts
Anschrift des Geldinstituts
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt.
(07V) 0.12.13
weiter bei 2.
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EV--M0783Z0
1.2 Die Vereinfachungsvoraussetzungen nach Ziffer 1.1 liegen nicht vor
Der Vertragspartner ist eine natürliche Person und wird wie folgt identifiziert:
Name, Vorname(n) Geburtsdatum
Straße, Haus-Nr.
Geburtsort
Postleitzahl, Ort
Staatsangehörigkeit
Personalausweis
Reisepass Ausweis-Nr.
Gültig bis Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt.
ausstellende Behörde
weiter bei 2.3
Der Vertragspartner ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) oder Personengesellschaft (z. B. oHG, KG, GbR) oder eine
nicht rechtsfähige Vereinigung und wird wie folgt identifiziert:
Name, Firma
Rechtsform
Straße, Haus-Nr.
(kein Postfach)
Postleitzahl, Ort
Register-Nr.,
insbes. Handels­register-Nr.
Art des Registers bzw.
sonstigen Dokuments
Vorname(n), Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans/der gesetzlichen Vertreter lt. vorliegender Kopie des o. g.
Registerauszugs (bei mehr als fünf Vertretern sind die Angaben zu fünf Vertretern ausreichend).
Bei nicht rechtsfähigen Vereinigungen:
Vorname(n), Namen der Mitglieder erforderlich (bei mehr als fünf Mitgliedern sind die Angaben zu fünf Mitgliedern
ausreichend).
1. Name, Vorname(n)
2. Name, Vorname(n)
3. Name, Vorname(n)
4. Name, Vorname(n)
5. Name, Vorname(n)
Ist ein Mitglied des Vertretungsorgans eine juristische Person, sind weitergehende Angaben erforderlich.
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt.
(07V) 0.12.13
weiter bei 2.
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EV--M0783Z0
2. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
Die Angaben wurden aufgrund Vorlage aussagekräftiger Dokumente überprüft (z. B. Gesellschaftsvertrag, Bestätigung des
Steuerberaters).
2.1
Vertragspartner
ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) oder Personengesellschaft (z. B. KG, oHG, GbR).
Prüfung, ob natürliche Personen direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten bzw. kontrollieren.
Die Gesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Damit sind keine zusätzlichen Angaben erforderlich.
weiter bei 2.3
Die Gesellschaft ist ein inländisches Kreditinstitut, ein inländischer Versicherer oder eine inländische Behörde.
weiter bei 2.3
Der Vertragspartner erklärt, dass keine Gesellschafter vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmweiter bei 2.3
rechte bestimmen oder der Kapitalanteile halten.
Es gibt natürliche Personen, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen – mehr als 25 %
der Stimmrechte bestimmen oder der Kapitalanteile am Vertragspartner halten.
Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift
1.
2.
3.
weiter bei 2.3
Vertragspartner
ist eine rechtsfähige Stiftung oder ein Vermögenstreuhänder.
2.2
Prüfung, ob natürliche Personen 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder daran in einer solchen Höhe begünstigt
sind.
Es gibt laut Angaben des Vertragspartners keine natürlichen Personen, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder
juristische Personen – 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder in einer solchen Höhe begünstigt sind.
weiter bei 2.3
Es gibt natürliche Personen, die jeweils 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr
begünstigt sind.
Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift
2.
3.
4.
weiter bei 2.3
(07V) 0.12.13
1.
3
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2.3 Weitere wirtschaftlich Berechtigte
Der abweichende Beitragszahler, Zessionar, Pfandgläubiger, Auftraggeber (Vertragspartner wurde von einem Dritten
beauftragt) ist eine natürliche Person.
Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift
Der abweichende Beitragszahler wird wie folgt identifiziert:
Geburtsort Staatsangehörigkeit
Personalausweis
Reisepass Ausweis-Nr.
Gültig bis ausstellende Behörde
weiter bei 3.
Der abweichende Beitragszahler, Zessionar, Pfandgläubiger, Auftraggeber ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG)
oder Personengesellschaft (z. B. KG, oHG, GbR).
Prüfung, ob natürliche Personen direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten bzw. kontrollieren.
Name, Firma Anschrift
Die Ansprüche aus dem Vertrag sind an ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland abgetreten oder verpfändet.
weiter bei 3.
Die Gesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien.
weiter bei 3.
E s wird erklärt, dass keine Gesellschafter vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmrechte
bestimmen oder der Kapitalanteile halten.
weiter bei 3.
E s gibt natürliche Personen, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen – mehr als 25 %
der Stimmrechte bestimmen oder der Kapitalanteile halten.
Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift
1.
2.
3.
3.
weiter bei
Der abweichende Beitragszahler, Zessionar, Pfandgläubiger, Auftraggeber ist eine rechtsfähige Stiftung oder
Vermögenstreuhänder.
Prüfung, ob natürliche Personen 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder daran in einer solchen Höhe begünstigt
sind.
E s wird erklärt, dass keine natürlichen Personen vorhanden sind, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder
juristische Personen – 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder in einer solchen Höhe begünstigt sind.
weiter bei 3.
E s gibt natürliche Personen, die jeweils 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr
begünstigt sind. (Bitte Ergänzung der Personen auf der folgenden Seite.)
(07V) 0.12.13
Name, Firma Anschrift
4
EV--M0783Z0
Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift
1.
2.
3.
4.
3.
weiter bei
3. Zusätzliche Informationen zur Identifizierung und bei erhöhtem Geldwäscherisiko
siehe Erläuterungen zum Formular
weiter bei 4.
4. Vermittlernummer Vermittlername
Ort, Datum Unterschrift des Vermittlers
Erläuterungen zum Formular
Für ungebundene Vermittler gelten generell weiterführende Pflichten
(siehe Merkblatt „Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“).
Zu Ziffer 2.: Angaben zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
Grundsätzlich sind Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten erforderlich, wenn die Aufnahme der Geschäftsbeziehung und die damit verbundenen Transaktionen nicht auf Veranlassung des Vertragspartners erfolgen. Dies gilt beispielsweise, wenn der Vertragspartner von einem Dritten hierzu beauftragt wird.
Beachten Sie hierzu auch immer Ziffer 2.3 dieses Formulars.
Zu Ziffer 3.: Identifizierung und zusätzliche Informationen bei erhöhtem Geldwäscherisiko
In diesen Fällen gelten die Vereinfachungsregelungen nicht. Die Identifizierung muss in jedem Fall gemäß Ziffer 1.2 erfolgen.
Selbst wenn im konkreten Einzelfall kein Geldwäscheverdacht vorliegt, können Gesichtspunkte vorliegen, die nach allgemeiner Erfahrung auf ein erhöhtes
Geldwäscherisiko hinweisen. In der Regel sind einzelne solcher Merkmale unbedenklich. Es kommt auf die Kombination der Merkmale an. Solche Anhaltspunkte sind z. B. Wohnsitz im Ausland, hohe Einmalbeiträge, Zahlungen aus dem Ausland, Kunde ist ausländischer Amtsträger auf Staatsebene, Anhaltspunkte für Strohmanngeschäfte, nicht verständliche Motive für Vertragsabschluss, Frage nach vorzeitiger Verfügbarkeit/Kündigung.
Je nach Sachverhalt kann es darüber hinaus erforderlich sein, weitere Informationen einzuholen, um die Identität von Vertragspartnern und wirtschaftlich
Berechtigten (z. B. Registereinsicht, Einsicht in Gesellschaftsverträge, Adresse des wirtschaftlich Berechtigten) oder den näheren Hintergrund des Kunden
(wirtschaftliche Verhältnisse) zu prüfen.
Vor Vertragsannahme prüft die vertragsführende Stelle, ob Umstände vorliegen, die ein erhöhtes Geldwäscherisiko begründen.
Ist dies der Fall, werden Sie um die Einholung weiterer Informationen, siehe oben, gebeten.
Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Verbindlichen Mitteilungen bzw. die Fachinformationen. Bei Fragen, Zweifeln oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie
die vertragsführende Stelle bzw. den Geldwäschebeauftragten, die Sie über das weitere Vorgehen beraten.
Zu Ziffer 4.: Vermittlernummer, Name und Ihre Unterschrift
Das Formular ist von dem Vermittler zu unterschreiben, der die Identifizierung vornimmt. Außerdem ist dessen Vermittlernummer anzugeben. Mit der
Unterschrift bestätigt der Vermittler, dass die Identität des Vertragspartners in dessen Anwesenheit anhand von gültigen und im Original vorliegenden
aussagekräftigen Dokumenten festgestellt und überprüft wurde (bei natürlichen Personen: Personalausweis, Reisepass; bei juristischen Personen:
Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, etc.). Fehlt die Unterschrift oder fehlen die erforderlichen Angaben, so muss das Formular zur Vervollständigung an den Vermittler zurückgegeben werden. Änderungen und Ergänzungen der Angaben dürfen nur mit Wissen des Kunden gemacht werden.
Die Annahme des Antrages wird bis zum Eingang der fehlenden Angaben zurückgestellt.
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EV--M0783Z0
(07V) 0.12.13
Bei Eigengeschäft des Vermittlers ist dessen Identifizierung von seiner übergeordneten Einheit vorzunehmen!