Geldwäschegesetz - Deutsche Lebensversicherungs-AG

Allianz Deutschland AG
Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
Für: Allianz Lebensversicherungs-AG, Deutsche Lebensversicherungs-AG, Allianz Versicherungs-AG
(Bei Einbindung der Allianz Treuhand GmbH erfolgt die Identifizierung über ein Formular der Allianz Treuhand GmbH.)
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist die Allianz verpflichtet, bei der Begründung der Kundenbeziehung die Identität ihres Vertragspartners festzustellen. Darüber hinaus hat die Allianz den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Wirtschaftlich Berechtigter ist
grundsätzlich die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht. Es kann auch
mehrere wirtschaftlich Berechtigte geben.
Antrag vom
Antrags-/Vertragsnummer (wenn bekannt)
Name, Vorname(n)/Firma mit Rechtsform des Vertragspartners
Anschrift des Vertragspartners
1. Identifizierung des Vertragspartners
1.1 Vereinfachte Identifizierung aufgrund Sonderregelungen
(Hinweis für ungebundene Vermittler: es gelten weiterführende Pflichten! Siehe Erläuterungen auf Seite 6)
Keine Identifizierung erforderlich von Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten bei Abschluss einer Versorgung über:
Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen der Allianz Lebensversicherungs-AG (z. B. APM) für die Versorgungsempfänger sowie für den Arbeitgeber, der die Versorgung durch diese veranlasst. (Das Geldwäschegesetz ist für diese Fälle
selbst dann nicht anwendbar, wenn Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen unsere Tochtergesellschaften
sind bzw. von uns verwaltet werden, weil die Versorgungsleistungen dieser Einrichtungen von der Anwendung der EU-Lebensversicherungsrichtlinie und damit des Geldwäschegesetzes ausdrücklich ausgenommen sind.)
Eine Identifizierung ist damit für den Versicherer nicht erforderlich. ➡ weiter bei 3.
Vereinfachte Identifizierung bei Direktversicherungen mit laufender Beitragszahlung nach Allianz Standardvereinbarung
(„Sämtliche Bezugsrechte sind nicht übertragbar oder beleihbar“), wenn die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners
überwiesen oder per Lastschrift von seinem Konto eingezogen werden. Diese Vereinfachung gilt nicht für Direktversicherungen gegen Einmalbeitrag.
Bei Direktversicherungen werden die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners überwiesen (siehe Antrag oder wie
nachfolgend angegeben).
IBAN
BIC
Name des Geldinstituts
Anschrift des Geldinstituts
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt. ➡ weiter bei 3.
Vereinfachte Identifizierung bei Rückdeckungsversicherungen für betriebliche Altersversorgung und zur Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten, wenn die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners überwiesen oder per Lastschrift von
seinem Konto eingezogen werden.
Bei Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen und Unterstützungskassen und zur Insolvenzsicherung von
Zeitwertkonten werden die Beiträge von einem Konto des Vertragspartners überwiesen (siehe Antrag oder wie nachfolgend angegeben).
BIC
(14V) 5.12.15
IBAN
Name des Geldinstituts
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt. ➡ weiter bei 2.
1
EV---0783Z0
Anschrift des Geldinstituts
Allianz Deutschland AG
1.2 Die Vereinfachungsvoraussetzungen nach Ziffer 1.1 liegen nicht vor
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf eigene Veranlassung
des Vertragspartners. Er wurde hierzu nicht von einem Dritten beauftragt.
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf fremde Veranlassung.
Der Vertragspartner wurde hierzu von einem Dritten beauftragt.
Der Vertragspartner ist eine natürliche Person:
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Geburtsort
Postleitzahl, Wohnort
Staatsangehörigkeit
Personalausweis
Reisepass
elektronischer Aufenthaltstitel
Ausweis-Nr.
Ausstellungsdatum
Gültig bis
ausstellende Behörde
Ausstellungsland
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt. ➡ weiter bei 2.3
Der Vertragspartner ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG, e. V.) oder Personengesellschaft (z. B. oHG, KG, GbR) oder
eine nicht rechtsfähige Vereinigung:
Name, Firma
Rechtsform
Firmensitz:
Straße, Hausnummer
(kein Postfach),
Postleitzahl, Ort,
Land
Art des Nachweisdokuments
Nummer des
Nachweisdokuments
ausstellende Behörde
2
EV---0783Z0
(14V) 5.12.15
Ausstellungsland
Allianz Deutschland AG
Vorname(n), Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans/der gesetzlichen Vertreter lt. vorliegender Kopie des o. g.
Registerauszugs (bei mehr als fünf Vertretern sind die Angaben zu fünf Vertretern ausreichend) bzw. bei nicht rechtsfähigen Vereinigungen Vorname(n), Namen der Mitglieder erforderlich (bei mehr als fünf Mitgliedern sind die Angaben
zu fünf Mitgliedern ausreichend).
1. Name, Vorname(n)
2. Name, Vorname(n)
3. Name, Vorname(n)
4. Name, Vorname(n)
5. Name, Vorname(n)
Ist ein Mitglied des Vertretungsorgans eine juristische Person, so sind auch deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer (soweit vorhanden) und Anschrift zu erheben. Bitte reichen Sie diese Angaben gesondert ein.
Die Identifizierung des Vertragspartners gilt damit für den Versicherer als erfüllt. ➡ weiter bei 2.
2. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten
Die Angaben wurden aufgrund Vorlage aussagekräftiger Dokumente überprüft (z. B. Gesellschaftsvertrag, Bestätigung des
Steuerberaters).
2.1 Vertragspartner ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG, e. V.) oder Personengesellschaft (z. B. KG, oHG, GbR).
Prüfung, ob natürliche Personen direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten bzw. kontrollieren.
Die Gesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien innerhalb der EU.
Damit sind keine zusätzlichen Angaben erforderlich. ➡ weiter bei 3
Die Gesellschaft ist ein inländisches Kreditinstitut, ein inländischer Versicherer oder eine inländische Behörde.
➡ weiter bei 3
Der Vertragspartner erklärt, dass keine natürlichen Personen vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der
Stimmrechte bestimmen oder der Kapitalanteile halten. ➡ weiter bei 2.3
Es gibt natürliche Personen, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen – mehr als 25 %
der Stimmrechte bestimmen oder der Kapitalanteile am Vertragspartner halten.
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Anschrift
1.
2.
3.
3
EV---0783Z0
(14V) 5.12.15
➡ weiter bei 2.3
Allianz Deutschland AG
2.2 Vertragspartner ist eine rechtsfähige Stiftung oder ein Vermögenstreuhänder.
Prüfung, ob natürliche Personen 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder daran in einer solchen Höhe begünstigt
sind.
Es gibt laut Angaben des Vertragspartners keine natürlichen Personen, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder
juristische Personen – 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder in einer solchen Höhe begünstigt sind.
➡ weiter bei 2.3
Es gibt natürliche Personen, die jeweils 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr
begünstigt sind.
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Anschrift
1.
2.
3.
4.
➡ weiter bei 2.3
2.3 Weitere wirtschaftlich Berechtigte
Der abweichende Beitragszahler, Zessionar, Pfandgläubiger, Auftraggeber (Vertragspartner wurde von einem Dritten
beauftragt) ist eine natürliche Person.
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Anschrift
Der abweichende Beitragszahler wird wie folgt identifiziert:
Geburtsort
Personalausweis
Staatsangehörigkeit
Reisepass
elektronischer Aufenthaltstitel
Ausweis-Nr.
Ausstellungsdatum
Gültig bis
ausstellende Behörde
Ausstellungsland
➡ weiter bei 3.
Der abweichende Beitragszahler, Zessionar, Pfandgläubiger, Auftraggeber ist eine juristische Person (z. B. GmbH,
AG, e. V.) oder Personengesellschaft (z. B. KG, oHG, GbR).
Prüfung, ob natürliche Personen direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten bzw. kontrollieren.
Name, Firma
Anschrift
Die Gesellschaft ist ein inländisches Kreditinstitut, ein inländischer Versicherer oder eine inländische Behörde.
Die Gesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien innerhalb der EU.
➡ weiter bei 3.
Es wird erklärt, dass keine natürlichen Personen vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmrechte
bestimmen oder der Kapitalanteile halten. ➡ weiter bei 3.
4
EV---0783Z0
(14V) 5.12.15
➡ weiter bei 3.
Allianz Deutschland AG
Es gibt natürliche Personen, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen – mehr als 25 %
der Stimmrechte bestimmen oder der Kapitalanteile halten.
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Anschrift
1.
2.
3.
➡ weiter bei 3.
Der abweichende Beitragszahler, Zessionar, Pfandgläubiger, Auftraggeber ist eine rechtsfähige Stiftung oder
Vermögenstreuhänder.
Prüfung, ob natürliche Personen 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder daran in einer solchen Höhe begünstigt
sind.
Name, Firma
Anschrift
Es wird erklärt, dass keine natürlichen Personen vorhanden sind, die – direkt oder indirekt über andere Personen oder
juristische Personen – 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder in einer solchen Höhe begünstigt sind.
➡ weiter bei 3.
Es gibt natürliche Personen, die jeweils 25 % oder mehr des Vermögens kontrollieren oder jeweils zu 25 % oder mehr
begünstigt sind.
Name, Vorname(n)
Geburtsdatum
Anschrift
1.
2.
3.
4.
➡ weiter bei 3.
3. Zusätzliche Informationen zur Identifizierung und bei erhöhtem Geldwäscherisiko ➡ siehe Erläuterungen zum Formular
➡ weiter bei 4.
Unterschrift des Vermittlers
(14V) 5.12.15
Ort, Datum
Vermittlername
5
EV---0783Z0
4. Vermittlernummer
Allianz Deutschland AG
Erläuterungen zum Formular
Hinweis für ungebundene Vermittler: es gelten weiterführende Pflichten bei der Identifizierung des Vertragspartners, der wirtschaftlich Berechtigten und der
Abklärung, ob der Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte eine sog. politisch exponierte Person ist (siehe Merkblatt „Prävention von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung“).
Allgemeines:
Ziel des Geldwäschegesetzes (GwG) ist die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus.
Zu Ziffer 1.: Angaben zur Identifizierung des Vertragspartners
Nachweisdokumente, wenn Vertragspartner eine juristische Person ist:
Handelsregister (bei AG, AG und Co.KG, AG und Co.KGaA, AG und Co.OHG, gAG, Einzelfirma, GmbH, GmbH und Co.KG, GmbH und Co.KGaA, GmbH und
Still, gKmbH, KG, KGaA, Ltd., dt. Zweigniederlassung Ltd, Ltd. und Co.KG, OHG, Stiftung und Co.KG, Stiftung und Co.KGaA, Stiftung GmbH und Co.KG, UG,
UG und Co.KG, SE, EWIV, Eigenbetrieb)
Genossenschaftsregister (eG, eGmbH, SCE)
Partnerschaftsregister (PartG, PartG mgH)
Vereinsregister (e.V., Gewerkschaft)
Gesellschaftsvertrag (GbR, BGB Gesellschaft, Partnerreederei)
Erbschein (Erbengemeinschaft)
Auszug Stiftungsverzeichnis (selbstständige Stiftung des priv. Rechts)
Satzung und Protokoll des Satzungsbeschlusses (nicht e.V., Gewerkschaft)
Protokoll der Eigentümerversammlung (WEG)
Bestätigung durch Aufsichtsbehörde (KdöR, Bund, Land, Gemeinde/ Stadt, Zweckverband, Bistum der katholischen Kirche, Kirchengemeinde und Verband,
Anstalt des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kirchen, Regiebetrieb, Eigenbetrieb)
Satzung und Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Landesbehörde (selbstständige Stiftung des priv. Rechts)
Zu Ziffer 2.: Angaben zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
Grundsätzlich sind Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten erforderlich, wenn die Aufnahme der Geschäftsbeziehung und die damit verbundenen
Transaktionen nicht auf Veranlassung des Vertragspartners erfolgen. Dies gilt beispielsweise, wenn der Vertragspartner von einem Dritten hierzu beauftragt
wird. Beachten Sie hierzu auch immer Ziffer 2.3 dieses Formulars.
Zu Ziffer 3.: Identifizierung und zusätzliche Informationen bei erhöhtem Geldwäscherisiko
In diesen Fällen gelten die Vereinfachungsregelungen nicht. Die Identifizierung muss in jedem Fall gemäß Ziffer 1.2 erfolgen.
Selbst wenn im konkreten Einzelfall kein Geldwäscheverdacht vorliegt, können Gesichtspunkte vorliegen, die nach allgemeiner Erfahrung auf ein erhöhtes
Geldwäscherisiko hinweisen. In der Regel sind einzelne solcher Merkmale unbedenklich. Es kommt auf die Kombination der Merkmale an. Solche Anhaltspunkte sind z. B. Wohnsitz im Ausland, hohe Einmalbeiträge, Zahlungen aus dem Ausland, Kunde ist ausländischer Amtsträger auf Staatsebene, Anhaltspunkte für Strohmanngeschäfte, nicht verständliche Motive für Vertragsabschluss, Frage nach vorzeitiger Verfügbarkeit/Kündigung.
Je nach Sachverhalt kann es darüber hinaus erforderlich sein, weitere Informationen einzuholen, um die Identität von Vertragspartnern und wirtschaftlich
Berechtigten (z. B. Registereinsicht, Einsicht in Gesellschaftsverträge, Adresse des wirtschaftlich Berechtigten) oder den näheren Hintergrund des Kunden
(wirtschaftliche Verhältnisse) zu prüfen.
Vor Vertragsannahme prüft die vertragsführende Stelle, ob Umstände vorliegen, die ein erhöhtes Geldwäscherisiko begründen.
Ist dies der Fall, werden Sie um die Einholung weiterer Informationen, siehe oben, gebeten.
Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Verbindlichen Mitteilungen bzw. die Fachinformationen. Bei Fragen, Zweifeln oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie
die vertragsführende Stelle bzw. den Geldwäschebeauftragten, die Sie über das weitere Vorgehen beraten.
Zu Ziffer 4.: Vermittlernummer, Name und Ihre Unterschrift
Das Formular ist von dem Vermittler zu unterschreiben, der die Identifizierung vornimmt. Außerdem ist dessen Vermittlernummer anzugeben. Die Identifizierung muss grundsätzlich in Anwesenheit des Kunden anhand eines gültigen Ausweispapieres (Personalausweis oder Reisepass) erfolgen. Alternativ zur
Identifizierung in Anwesenheit kann ebenso das (auf eigene Kosten veranlasste) Postident-Verfahren angewendet werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen
Sie, dass Sie den Kunden in seiner Anwesenheit bzw. über das Postident-Verfahren identifiziert haben. Fehlt die Unterschrift oder fehlen die erforderlichen
Angaben, so muss das Formular zur Vervollständigung an den Vermittler zurückgegeben werden. Änderungen und Ergänzungen der Angaben dürfen nur
mit Wissen des Kunden gemacht werden. Die Annahme des Antrages wird bis zum Eingang der fehlenden Angaben zurückgestellt.
6
EV---0783Z0
(14V) 5.12.15
Bei Eigengeschäft des Vermittlers ist dessen Identifizierung von seiner übergeordneten Einheit vorzunehmen!