_ V e r s t ä n d i g u n g : In obiger Angelegenheit wird für Montag

Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn
5280 Braunau am Inn • Hammersteinplatz 1
Geschäftszeichen:
Ge20-24-2016
Stadler Franz, Brunnbachstraße 31, 5231 Schalchen;
Änderung der bestehenden Gaststättenbetriebsanlage
im Standort Stadtplatz 22, Top 2, 5230 Mattighofen, auf
Grst.Nr. .19, KG Mattighofen, durch die Umwandlung in
eine Weinbar mit Vinothek –
gewerberechtliche Genehmigung
Verfahren gem. § 359 b GewO. 1994
Bearbeiterin: Maria Schrems
Tel: (+43 7722) 803-60501
Fax: (+43 732) 7720-260 399
E-Mail: [email protected]
www.bh-braunau.gv.at
Braunau am Inn, 15. März 2016
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Verständigung:
In obiger Angelegenheit wird für Montag, den 11. April 2016, 08:30 Uhr, mit der Zusammenkunft
beim Stadtamt 5230 Mattighofen, Stadtplatz 1, Sitzungssaal, ein Lokalaugenschein zur
Feststellung anberaumt, ob und bejahendenfalls welche Aufträge im Sinne des § 359 b GewO.
1994 zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO. 1994 wahrzunehmenden Interessen erforderlich
sind.
Hinweis für die Nachbarn:
Gemäß § 359 b Abs 1 GewO. 1994 haben Sie die Möglichkeit, in die beim Stadtamt Mattighofen
aufliegenden Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und beim Lokalaugenschein eine
Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben. Nachbarn (§ 75 Abs. 2) haben eine auf die Frage, ob
die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens vorliegen, beschränkte Parteistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Raimund Schwarzmayr
DVR: 0070033
Bankverbindung: Raiffeisenbank Region Braunau
BIC: RZOOAT2L060, IBAN: AT973406000008150005
Hinweis:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, ,
Hammersteinplatz 1, 5280 Braunau am Inn, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.
Dieses Schriftstück wurde elektronisch beurkundet.
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