Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn 5280 Braunau am Inn • Hammersteinplatz 1 Geschäftszeichen: Ge20-24-2016 Stadler Franz, Brunnbachstraße 31, 5231 Schalchen; Änderung der bestehenden Gaststättenbetriebsanlage im Standort Stadtplatz 22, Top 2, 5230 Mattighofen, auf Grst.Nr. .19, KG Mattighofen, durch die Umwandlung in eine Weinbar mit Vinothek – gewerberechtliche Genehmigung Verfahren gem. § 359 b GewO. 1994 Bearbeiterin: Maria Schrems Tel: (+43 7722) 803-60501 Fax: (+43 732) 7720-260 399 E-Mail: [email protected] www.bh-braunau.gv.at Braunau am Inn, 15. März 2016 _ Verständigung: In obiger Angelegenheit wird für Montag, den 11. April 2016, 08:30 Uhr, mit der Zusammenkunft beim Stadtamt 5230 Mattighofen, Stadtplatz 1, Sitzungssaal, ein Lokalaugenschein zur Feststellung anberaumt, ob und bejahendenfalls welche Aufträge im Sinne des § 359 b GewO. 1994 zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO. 1994 wahrzunehmenden Interessen erforderlich sind. Hinweis für die Nachbarn: Gemäß § 359 b Abs 1 GewO. 1994 haben Sie die Möglichkeit, in die beim Stadtamt Mattighofen aufliegenden Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und beim Lokalaugenschein eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben. Nachbarn (§ 75 Abs. 2) haben eine auf die Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens vorliegen, beschränkte Parteistellung. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann Mag. Raimund Schwarzmayr DVR: 0070033 Bankverbindung: Raiffeisenbank Region Braunau BIC: RZOOAT2L060, IBAN: AT973406000008150005 Hinweis: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur. Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, , Hammersteinplatz 1, 5280 Braunau am Inn, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Dieses Schriftstück wurde elektronisch beurkundet. Seite 2
© Copyright 2025 ExpyDoc