Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines

Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A über die Erteilung eines Auftrages nach
erfolgter Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von über 25.000,- €
ohne Umsatzsteuer bzw. nach Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von
über 15.000,- € ohne Umsatzsteuer
a) Auftraggeber / Beschaffungsstelle:
Stadt Aurich
Sachgebiet 11 – Zentrale Vergabestelle (für FD 22 Tiefbau )
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Tel. (04941) 12-1135
Fax (04941) 12-551135
E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren:
Beschränkte Ausschreibung (VOB)
c) Auftragsgegenstand:
Erneuerung Geh- / Radwege 2016, „Egelser Straße “
d) Ort der Ausführung:
Geh- / Radweg „Egelser Straße“, Abschnitt: „Mühlenweg“ bis „Zum
Fernsehturm“
e) Name u. Anschrift des beauftragten Unternehmens:
Firma
Fokke Heyen GmbH
Loogstraße 39
26632 Ihlow