TS-berichtet 12/2015: Bundestarifkommission öD beschließt

2015
Berlin, 31.07.2015
Nr. 012/2015
Bundestarifkommission öD beschließt Mitgliederbefragung zur Schlichtungsempfehlung für den
Sozial- und Erziehungsdienst
Auf einer Sondersitzung am 26. Juni 2015 beschloss die Bundestarifkommission für
den öffentlichen Dienst, im Zeitraum bis zum 5. August 2015 eine Mitgliederbefragung zu der Schlichtungsempfehlung für den Sozial- und Erziehungsdienst vom
22. Juni 2015 durchzuführen.
Weiter stimmte die BTK öD der Aufnahme von Tarifverhandlungen mit den öffentlichen Arbeitgebern über Gegenwertzahlungen bei den Zusatzversorgungseinrichtungen und der Tarifeinigung mit der TdL für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung zu. Außerdem nahm sie Berichte über die Verhandlungen mit der VKA zur
Entgeltordnung sowie über den Stand der Redaktionsverhandlungen in der Tarifrunde mit der TdL und der Umsetzung der Eckpunkte mit der VKA für die Übergangsversorgung im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst zur Kenntnis.
Schwerpunkt der Sondersitzung der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am
26. Juni 2015 in Fulda war die Tarifauseinandersetzung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Sozial- und Erziehungsdienst. Nach einer Einleitung durch Kollegen Frank Bsirske stellte Kollege Achim Meerkamp die wesentlichen Veränderungen des Verhandlungsstandes vom 4. Juni 2015 durch die Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 dar. [Die aktualisierte Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.] Kollege
Onno Dannenberg erläuterte die tariftechnischen Inhalte der Schlichtungsempfehlung. [Die
aktualisierten Erläuterungen sind als Anlage 2 beigefügt].
Für die tarifpolitische Diskussion wurde darüber informiert, dass sich in der Streikdelegiertenkonferenz vom 24. Juni 2015 die große Mehrheit der Delegierten gegen eine Annahme
der Schlichtungsempfehlung ausgesprochen hat, ohne dass jedoch konkrete Vorstellungen
existierten, wie ein substanziell besseres Ergebnis durchgesetzt werden könnte. Weiter
wurde berichtet, dass die VKA in den nach der Schlichtung am 24. und 25. Juni 2015 wieder aufgenommenen Verhandlungen lediglich ihre Bereitschaft erklärt hat, die Schlichtungsempfehlung als Angebot zu unterbreiten, und materielle Änderungen gegenüber der
Schlichtungsempfehlung ausdrücklich abgelehnt hat.
Nach Abschluss der Diskussion beschloss die Bundestarifkommission bei einer Gegenstimme, dem Vorschlag der Streikdelegiertenkonferenz zu folgen und eine Mitgliederbefragung über die Annahme oder Ablehnung der Schlichtungsempfehlung durchzuführen. Die
Mitgliederbefragung soll als aufsuchende Befragung bis zum 5. August 2015 durchgeführt
werden. Das anschließende Verfahren ist so geplant, dass am 8. August 2015 eine weitere
Streikdelegiertenkonferenz und am 12. August 2015 eine weitere Sondersitzung der BTK
öD stattfinden sollen. [Die Sondersitzung der BTK öD musste zwischenzeitlich auf den 11.
August 2015 verlegt werden.] Für den 13. August 2015 ist die Fortsetzung der Verhandlungen mit der VKA verabredet.
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Zu den Verhandlungen mit der VKA über eine Entgeltordnung zum TVöD gab Kollege
Onno Dannenberg einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand in den sechs Verhandlungsgruppen (s. zuletzt TS-berichtet Nr. 011/2015 vom 30.07.2015). Wesentliche Fortschritte konnten in keiner Verhandlungsgruppe erreicht werden. In der Sitzung der Lenkungsgruppe zur Entgeltordnung am 10. Juni 2015 am Rande des Schlichtungsauftakts für
den Sozial- und Erziehungsdienst wurde übereinstimmend bewertet, dass die Verhandlungen in allen Gruppen aus materiellen Gründen ins Stocken geraten sind und dass das gemeinsame Ziel, in der Tarifrunde 2016 über die Inkraftsetzung der Entgeltordnung zu entscheiden, in der bisherigen Verhandlungsstruktur nicht mehr erreicht werden kann. Es wurde deshalb festgelegt, dass in einer Klausurtagung der Lenkungsgruppe vom 26. bis 28.
Oktober 2015 versucht werden soll, in einem zweiten „Gemeinsamen Papier“ über die offenen Punkte aus den Verhandlungsgruppen zu entscheiden. Zur Vorbereitung der Klausurtagung sollen die Verhandlungsgruppen bis zum 12. Oktober 2015 Papiere mit den geeinten Ergebnissen und den Dissens-Punkten vorlegen.
Die Bundestarifkommission stimmte einstimmig der Aufnahme von Tarifverhandlungen mit
dem Bund, der TdL und VKA über Gegenwertzahlungen bei Ausscheiden von Arbeitgebern aus der Beteiligung bei den Zusatzversorgungseinrichtungen zu.
Weiter stimmte die BTK öD einstimmig der Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 9. Juni 2015 über die Übertragung der Tarifeinigung vom 28. März
2015 auf die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung zu.
Zum Stand der Redaktionsverhandlungen mit der TdL zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 28. März 2015 in der Tarifrunde wurde berichtet, dass sowohl in redaktionellen
Fragen als auch in materiellen Fragen (Zusatzbeitrag der Beschäftigten zur VBL und Neuregelung des Urlaubsanspruchs für Praktikantinnen/Praktikanten) noch unterschiedliche
Auffassungen bestehen. [Die Meinungsverschiedenheiten konnten am 1. Juli 2015 ausgeräumt werden; die Unterschriftsfassungen der Änderungstarifverträge wurden den ver.diGliederungen bereits zur Verfügung gestellt. Erläuterungen hierzu folgen kurzfristig in einem gesonderten TS-berichtet.]
Bei der redaktionellen Umsetzung der am 26. März 2015 mit der VKA geeinten Eckpunkte
für eine Neuregelung der Übergangsversorgung für die Beschäftigten im kommunalen
feuerwehrtechnischen Einsatzdienst (s. TS-berichtet Nr. 011/2015 vom 30.07.2015) gibt
es noch fünf offene Punkte, sodass sich der Abschluss des Änderungstarifvertrages noch
verzögern wird. [Zwischenzeitlich konnte ein Kompromiss mit der VKA erzielt werden, der
noch formal unter dem Vorbehalt der Zustimmung der VKA-Mitgliederversammlung am 13.
August 2015 steht.]
Darum: https://mitgliedwerden.verdi.de
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