friseurhandwerk Schöne Hände – gesunde Haut Pflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN FRISEURHANDWERK Schöne Hände – gesunde Haut Pflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Impressum Schöne Hände – gesunde Haut Erstveröffentlichung 04/2007, Stand 12/2015 © 2007 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgegeben von Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Bestellnummer TP-HAP-9 Fachliche Beratung Sabine Schoening, BGW studio78 Redaktion Christina Schiller, BGW-Kommunikation Thorsten Pries, BGW-Produktentwicklung Fotos Werner Bartsch (S. 8, 12, 13, 14, 16, 18, 20, 24); BGW studio78 (S. 25); fotolia (S. 6 contrastwerkstatt, S. 26 Robert Kneschke); Dag von Boor (Titel, S. 20); Fotostudio Arva (S. 21); PantherMedia/Dmitriy Shironosov (S. 7, 22); plonsker media (S. 10, 11) Gestaltung und Satz LP Concept, Essen Druck Schätzl Druck & Medien, Donauwörth Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706. 4 Impressum Inhalt 1 1.1 1.2 1.3 Einsatz für die Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hauterkrankungen – das unterschätzte Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Schutz Ihrer Hände hat Priorität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefahren für schöne und gesunde Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 7 7 8 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Wie gesunde Haut krank wird . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schichtarbeit – wie die Haut aufgebaut ist und was sie leistet . . . . . . . . . . . . . Feuchtarbeit – ausgelaugt und aus dem Gleichgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . Angekratzt – ein Abnutzungsekzem entsteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eindringlich – Achtung: Allergiegefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorbelastet – Neurodermitis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 10 11 11 12 13 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 Gesunde Haut – professionell geschützt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gefährdungsbeurteilung – Prävention mit System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In guten Händen – Arbeitsschutzbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bestens informiert – persönliche Unterweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teamarbeit: schützen und pflegen der Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie eine zweite Haut: Handschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eincremen – Soforthilfe für die Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Im Schonwaschgang: Händehygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auf einen Blick: der Hautschutzplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 14 15 16 17 18 20 22 23 4 4.1 4.2 4.3 Die BGW – Hilfe aus einer Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beratung und Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Individuelle Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufliche Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 24 25 26 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Inhalt 5 1 Einsatz für die Hände Im Friseurhandwerk spielen die Hände die Hauptrolle – achten Sie deshalb auf Ihre Haut! Waschen, schneiden, färben, föhnen: Als Friseurin oder Friseur verbinden Sie Typ- und Trendberatung mit Kreativität und handwerklichem Können. Ihre Hände sind dabei im Dauereinsatz und spielen im Salon die absolute Hauptrolle – sie sind Ihr größtes Kapital und Ihre Visitenkarte. Denn sie sind die Werkzeuge, mit denen Sie täglich Farben, Frisuren, Typen und Trends kreieren – und Ihren Kunden hautnah sind. Leider wird die Haut dabei stark strapaziert: Der ständige Kontakt mit Wasser, Shampoo und Färbemittel stört ihr sensibles Gleichgewicht. Bereits kleine Hautveränderungen – Rötungen oder Schuppungen – können Sie bei Ihrer Tätigkeit im Salon stark belasten und die Haut krank machen. Unterschätzen Sie das Risiko nicht! In der Hauterkrankungsstatistik der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) steht das Friseurhandwerk an erster Stelle – besonders häufig sind junge Kolleginnen und Kollegen betroffen. Viele müssen sogar ihren Beruf aufgeben. 6 Dabei können Sie die meisten beruflich bedingten Hauterkrankungen ganz einfach vermeiden. In dieser Broschüre zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einigen praktischen Maßnahmen, einfachen Griffen und ohne große Investitionen viel dazu beitragen können, dass die Haut aller Beschäftigten gesund und schön gepflegt bleibt. • Was können Salonchefs und Salonbesit- zerinnen für den Hautschutz des Salonteams tun? • Wie integrieren Sie Schutz und Pflege der Hände unkompliziert in den Salonalltag? • Was passiert, wenn eine Friseurin oder ein Friseur trotz Vorsichtsmaßnahmen erkrankt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Broschüre. Außerdem informieren wir Sie, wie die BGW Friseursalons und ihre Beschäftigten mit Präventionsangeboten, Beratung, Therapie und Rehabilitation unterstützt. 1 Einsatz für die Hände 1.1 H auterkrankungen – das unterschätzte Risiko Im Friseurbetrieb sind Hauterkrankungen – in der Regel Handekzeme – das Berufsrisiko Nummer eins: Der Grund dafür ist, dass Ihre Hände täglich mit Flüssigkeiten aller Art in Berührung kommen. Gerade die harmlos erscheinenden Tätigkeiten belasten Ihre Haut: Zu viel direkter Wasserkontakt laugt Ihre Haut aus; in Schutzhandschuhen schwitzen Ihre Hände. Dauerwellen-, Tönungs-, Färbe- und Blondierungsmittel enthalten hautgefährdende Substanzen; Emulgatoren, Konservierungs- und Duftstoffe können eine Allergie auslösen. In Ihrem Beruf können Sie Ihre Hände aber nicht verstecken: Rötungen oder Schuppungen sind nicht nur hässlich, auffällig und erklärungsbedürftig. Sie machen Ihnen vor allem die Arbeit im Salon zur Qual: Bleiben diese Beschwerden unbehandelt, können Ekzeme, Einrisse, nässende Wunden oder Allergien entstehen, die Ihnen das Ausüben Ihrer Tätigkeit zeitweilig oder für immer unmöglich machen. 2014 lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Hauterkrankungen für das Friseurhandwerk bei 976. Damit ist in dieser Branche die häufigste Berufskrankheit eine Hauterkrankung (68 Prozent)! Die Folgen, die daraus resultieren, sind gravierend: 7 Millionen Euro zahlte die BGW 2014 für Rehabilitationsleistungen, Umschulungen und Renten an Erkrankte. Das Leid der Betroffenen geht einher mit immensen Kosten für alle Beteiligten. Wer an einer chronischen Hautkrankheit leidet, ist im Jahr durchschnittlich 12,3 Tage krankgeschrieben. Zählt man die kürzeren Fehlzeiten von jeweils bis zu drei Tagen hinzu, fehlt laut BGW-Statistik ein Beschäftigter mit einer Hauterkrankung insgesamt acht Wochen im Jahr. Das ist ein langer Arbeitsausfall, für Sie, den Salon und Ihre Kundschaft. 1 Einsatz für die Hände Gönnen Sie Ihren Händen regelmäßig Schutz und sorgfältige Pflege. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Es reichen bereits wenige Schutz- und Pflegemaßnahmen für die Haut aus, um sie vor vielen Gesundheitsgefahren zu schützen: geeignete Handschuhe und Hautcreme – wenn man sie konsequent und richtig benutzt. 1.2 Der Schutz Ihrer Hände hat Priorität Bevor Haut erkrankt, macht sie auf sich aufmerksam: Sie brennt und juckt, schuppt oder rötet sich. Achten Sie daher besonders auf Warnsignale wie erste sichtbare Hautauffälligkeiten, beispielsweise wenn sich die Haut an kleinen Stellen verändert, sich rau anfühlt oder auf Berührungen sensibel reagier t. Schützen Sie Ihr wichtigstes Arbeitsinstrument – und damit auch Ihre eigene Existenz sowie möglicherweise auch die Ihres Friseursalons. Gönnen Sie Ihren Händen die gleiche Aufmerksamkeit, die Sie auch der Pflege und Reinigung von Kamm, Bürste, Schere und Föhn widmen. Entwickeln Sie für die Pflege Ihrer Hände die gleiche Leidenschaft wie für die Kreation aktueller Trends, Looks und Styles. Integrieren Sie Pflege- und Schutzmaßnahmen als selbstverständliche Tätigkeiten in Ihren Arbeitsalltag. Bereits einfache Schutzmaßnahmen – regelmäßiges Händeeincremen und Handschuhetragen beim Haarewaschen etwa – helfen, Hautbeschwerden zu vermeiden. 7 Drei Dinge machen den Händen zu schaffen: • der ständige Kontakt mit Wasser • der Umgang mit hautreizenden oder llergisierenden chemischen Substanzen a • langes Arbeiten in Schutzhandschuhen Stress und psychische Belastungen können die Abwehrkräfte der Haut zusätzlich schwächen und verstärken zudem das Risiko einer Hauterkrankung. Handschuhe sind leider oft Lösung und Problem zugleich. 1.3 Gefahren für schöne und gesunde Hände Friseurinnen und Friseure strapazieren ihre Haut überdurchschnittlich oft mit Wasser, Feuchtigkeit und Chemikalien. Und doch reagiert jeder Mensch darauf unterschiedlich: Manche können mehrere Stunden mit bloßen Händen im Wasser oder mit Handschuhen arbeiten, bei anderen trocknet die Haut bereits nach dem ersten Händewaschen aus. Wer länger als zwei Stunden täglich mit Wasser und Handschuhen arbeitet, muss seine Haut unbedingt schützen! Wenn Sie einen Friseursalon betreiben, dann sind Sie verpflichtet, geeignete Handschuhe und Schutz- und Pflegemittel für Ihre Beschäftigten bereitzustellen. Diese zu verwenden, ist natürlich Aufgabe aller Beschäftigten. Denn für die Gesundheit der eigenen Haut und Hände ist jeder in erster Linie selbst verantwortlich. Als Friseurin oder Friseur sollten Sie die Schutzmaßnahmen daher auch bei der Arbeit umsetzen. Doch bevor wir Ihnen einzelne Maßnahmen schildern, blicken wir auf die Belastungen für die Haut im Arbeitsalltag. 8 Risikofaktor Wasser Es sind tägliche und für Sie selbstverständliche Arbeitsschritte, bei denen Ihre Hände zwangsläufig dauernd mit Wasser in Kontakt kommen. Bei der Haarwäsche, beim Kämmen und Schneiden sowie beim Reinigen Ihrer Arbeitsutensilien. Durchschnittlich 100.000 Mal waschen Sie in Ihrem Berufsleben Haare. Doch mit jedem Wasserkontakt werden auch hauteigene schützende Fette entfernt. Die Haut, die an den Händen sehr beansprucht wird, verliert ihren natürlichen Schutz. Aber eine Regeneration ist bei den täglich wiederkehrenden hohen Belastungen kaum möglich. In schwerwiegenden Fällen verursacht permanentes Arbeiten mit Feuchtigkeit sogar Abnutzungsekzeme und in der Folge Allergien. Was Sie tun können, um diese Hautbelastungen zu reduzieren, erfahren Sie in Kapitel 3. Leider arbeiten viele im Friseurberuf häufig noch mit bloßen Händen, weil sie befürchten, dass jemand mit Befremden auf Handschuhe reagieren könnte. Erklären Sie Ihrer Kundschaft, dass Sie Ihre Hände vor dem Austrocknen schützen, um auch künftig für sie da zu sein. Einige Kunden befürchten vielleicht, dass Ihnen die direkte Berührung mit ihrem Kopfhaar unangenehm sei. Da hilft ein offenes Wort, ein Informationsblatt oder Aushang am Empfang. 1 Einsatz für die Hände Risikofaktor Handschuhe Geeignete Handschuhe sind die wichtigste Schutzmaßnahme im Friseuralltag. Sie schützen vor aggressiven Substanzen und vor dem Auslaugen der Haut. Doch trotz ihrer Schutzfunktion können sie auch zu einer Belastung für die Haut werden. Denn unter dem luft- und feuchtigkeitsundurchlässigen Material schwitzt die Haut, die Feuchtigkeit lässt die Haut aufquellen und wirkt somit ähnlich belastend wie das Arbeiten im Wasser. Ein weiteres Risiko ist, dass manche Menschen allergisch auf bestimmte Inhaltsstoffe von Handschuhen reagieren, beispielsweise auf Latex. Entscheidend ist auch die richtige Wahl der Handschuhe: Nicht jeder Handschuh eignet sich für jede Tätigkeit. So durchdringen chemische Substanzen in Färbe- und Tönungsmitteln die üblichen Einmalhandschuhe nach einiger Zeit. Die Haut wird dann trotz Handschuhen angegriffen. In Kapitel 3.5 lesen Sie, welcher Handschuh sich für welchen Zweck eignet. Als Chefin oder Chef müssen Sie Ihrem Team je nach Tätigkeit geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen. Am besten liegen die entsprechenden Schutzhandschuhe dort bereit, wo sie benötigt werden. So können alle unkompliziert damit arbeiten. Risikofaktor Stress Ihre Arbeit im Friseursalon ist meist nicht exakt planbar: Kunden und Kundinnen kommen spontan vorbei oder sagen ab, manchmal müssen Sie auch mehrere gleichzeitig bedienen. Weil es schnell gehen soll, vergessen Sie schon mal die Handschuhe und für das Eincremen bleibt auch keine Zeit mehr. In der Hektik kommen Ihre Hände häufig zu kurz, Sie vernachlässigen Schutz und Pflege. Aber auch Stress an sich kann unter die Haut gehen. Ihr Körper schüttet Stresshormone und Botenstoffe aus und versetzt den 1 Einsatz für die Hände gesamten Organismus in einen Alarmzustand. Diese Hormonattacke wirkt auf die sensible Haut wie ein zusätzlicher Schadstoff. Sie reagiert mit Juckreiz, Rötungen oder Entzündung. Befinden Sie sich beruflich im Dauerstress, macht Sie dieser Stress durch ununterbrochene Überlastung krank. So reduzieren Sie beruflich bedingten Stress • Gestalten Sie einen angenehmen Pau- senraum, in den sich Ihre Beschäftigten ungestört zurückziehen können. • Ermöglichen Sie häufigere kurze Pausen – so sind alle leistungsfähiger. • Planen Sie in Ihrem Arbeitsalltag Zeit puffer ein – sie helfen, Stress zu ver meiden, wenn etwas Ungeplantes dazwischenkommt. • Lernen Sie, freundlich, aber bestimmt Nein zu sagen, bevor Sie mehr übernehmen, als Sie schaffen können. • Sprechen Sie in Ihrem Team offen über Probleme – zum Beispiel über mögliche Belastungen – und finden Sie gemeinsam eine Lösung. • Reden Sie mehr miteinander – Stress Unser Tipp entsteht häufig durch mangelnden Austausch zwischen Salonleitung und dem Team. • Führen Sie als Salonchef oder -chefin regelmäßig einzelne Feedbackgespräche und Teambesprechungen ein. • Im Salon sind Sie ganz für Ihre Kund- schaft da – Ihre Freizeit gehört nur Ihnen allein. Suchen Sie sich einen Ausgleich zum Berufsstress und entspannen Sie sich nach besonders anstrengenden Situationen. Ausführliche AntiStress-Tipps haben wir in der Broschüre „Diagnose Stress“ zusammengestellt. www.bgw-online.de, Bestellnummer „M656“ 9 2 Wie gesunde Haut krank wird Wenn die Haut intakt ist, schützt sie den Körper vor dem Eindringen von Schadstoffen und vor Feuchtigkeitsverlust. Unsere Haut ist unser wichtigstes Sinnesorgan: Als Schutzhülle des Körpers wehrt sie Schadstoffe ab und reguliert seinen Wärmehaushalt. Wenn Sie wissen, wie Ihre Haut funktioniert, können Sie sie bewusst besser vor Gefährdungen schützen und pflegen. lagert sich in die Zellen ein, Wassermoleküle werden gebunden. Ein Gemisch aus Wasser und Fett dichtet die Haut zwischen den Zellen ab. Etwa alle 28 Tage erneuert sich die Oberhaut, indem Zellen aus tieferen Schichten an die Hautaußenseite wandern und abschuppen. 2.1 S chichtarbeit – wie die Haut aufgebaut ist und was sie leistet Der Schutzfilm Auf der Oberhaut liegt als Schutz zusätzlich ein Wasser-Fett-Film, der sie vor dem Austrocknen schützt. Dieser Schutzfilm hat eine wichtige Eigenschaft: Er ist leicht sauer, sein pH-Wert liegt bei circa 5. Die meisten krank machenden Bakterien fühlen sich dagegen in einem alkalischen Milieu wohl. Ist die Haut intakt, verfügt sie also über eine Art natürlichen Schutz – der allerdings Hygiene und Schutzmaßnahmen keinesfalls überflüssig macht. Die Haut besteht aus mehreren Schichten, die zusammen zwischen eineinhalb und vier Millimetern dick sind. Entscheidend für die Barrierefunktion gegen schädliche Einflüsse ist die oberste Hornschicht. Die Oberhaut Die Oberhaut schützt das darunterliegende Gewebe vor Verletzungen, vor Krankheitserregern und Schadstoffen der Umwelt. Ihr äußerster Teil ist die Hornschicht, die nicht mehr durchblutet wird. Die Zellkerne der oberen Zellschichten sterben ab und das Gewebe verhornt. Das festigende Keratin 10 Die tieferen Schichten der Haut Unter der Oberhaut liegt die Lederhaut, deren Bindegewebe die Haut elastisch und stabil macht. Gut durchblutet, sorgt diese 2 Wie gesunde Haut krank wird Schicht für die Ernährung der lebenden Oberhautzellen. In der Lederhaut liegen die Nervenzellen für Tastsinn und Temperaturempfinden, die Schweißdrüsen für die Regulierung von Körpertemperatur und Wasserhaushalt sowie die Talgdrüsen für den Schutzfilm auf der Haut. Das Unterhautfettgewebe schützt die darunterliegenden Organe vor Druck und Stößen und dient als Wärme- und Nährstoffspeicher. 2.2 Feuchtarbeit – ausgelaugt und aus dem Gleichgewicht Richtig ausgelaugt wird die Haut durch Feuchtarbeit: beim Haarewaschen, beim Putzen und auch wenn Ihre Hände über lange Zeit in Handschuhen stecken. Wasser löst die hauteigenen Fette und entzieht sie der Haut. Seife und Shampoos verstärken diese Wirkung: Der schützende Film auf der Haut wird löchrig und die Fette zwischen den Hautzellen gehen verloren. Die Hornzellen quellen auf, sodass ihr Zusammenhalt nachlässt. Dabei werden genau die Substanzen ausgewaschen, die die natürliche Feuchtigkeit binden. Darüber hinaus entfernen Wasser, Shampoos und Seife den Säureschutzmantel der Haut. Die Haut kann noch schneller aufquellen. Anschließend wird sie trocken und spannt. Ihre natürliche Schutzfunktion ist geschwächt: Sie ist durchlässiger für Schadstoffe, allergieauslösende Stoffe und Infektionserreger. 2.3 Angekratzt – ein Abnutzungsekzem entsteht Trockene Haut ist keineswegs eine normale Begleiterscheinung des Friseurberufs. Beobachten Sie deswegen aufmerksam, wenn Sie häufig trockene Hände haben, sich Hautstel- 2 Wie gesunde Haut krank wird Dünnhäutig: Ein Abnutzungsekzem öffnet eine Eintrittspforte für Krankheitserreger und Allergene. len röten oder gar schuppen. Diese Symptome können das erste Stadium eines Abnutzungsekzems sein. Leider verharmlosen viele Friseurinnen und Friseure derartige Beschwerden als berufsbedingt und unumgänglich. Sie erwarten, dass sich ihre Haut von allein regeneriert. Außerdem möchten sie im Team nicht als wehleidig erscheinen und wegen jeder Kleinigkeit ärztlichen Rat suchen. Nehmen Sie Hautbeschwerden ernst: Lassen Sie sich mit solchen Symptomen unbedingt haut- oder betriebsärztlich untersuchen. Oder wenden Sie sich an unsere Dermatologen und Dermatologinnen in den BGW-Schulungs- und Beratungszentren schu.ber.z (siehe Kapitel 4, Kontaktdaten am Ende der Broschüre). Abnutzungsdermatosen sind die am häufigsten diagnostizierte Hauterkrankung bei Friseuren und Friseurinnen. Wird die Erkrankung im Frühstadium erkannt und behandelt, heilen die Hautschäden in der Regel schnell ab. Wenn Sie diese ersten Symptome allerdings ignorieren, können sie unbehandelt ernsthafte Beschwerden entwickeln. Wichtig zu wissen: Ein Abnutzungsekzem ist heilbar – eine Allergie nicht! Verhindern Sie Allergien, bevor sie ents tehen. Wie Sie sich vorbeugend schützen, lesen Sie in Kapitel 3. Die Haut im Modell Wie die Haut aufgebaut ist und was ihre Struktur schädigt, erklärt eine Filmsequenz auf www.bgw-online.de. Stichworte „Hautschutz, Filme“ in die Suche eingeben. 11 2.4 E indringlich – Achtung: Allergiegefahr Mit einem Abnutzungsekzem verliert die Haut ihre natürliche Barrierefunktion gegen Schadstoffe und Krankheitserreger. Stoffe, mit denen Friseurinnen und Friseure täglich umgehen – hautgefährdende Chemikalien, Emulgatoren, Konservierungs- und Duftstoffe aus Friseurprodukten –, können ungehindert in tiefere Hautschichten eindringen und Allergien auslösen. Selbst harmlose Stoffe können das Immunsystem so sensibilisieren, dass sie bei jedem Kontakt mit der entsprechenden Substanz allergisch reagieren. Eine einmal erworbene Allergie ist nicht mehr heilbar. Im Gegenteil: Ähnliche Substanzen aus völlig verschiedenen Quellen können sogenannte Kreuzallergien auslösen, sodass Allergiker nicht nur auf einen, sondern auf mehrere Stoffe allergisch reagieren. Eine solche Erkrankung bedeutet für viele das berufliche Aus: Wer auf bestimmte Inhaltsstoffe in Shampoos oder Kuren, Haarfarben, Blondierungen und Dauerwellflüssigkeiten allergisch reagiert, kann seinen Beruf oftmals nicht mehr ausüben. Was ist eine Allergie? Eine Allergie ist eine Überreaktion Ihres Immunsystems auf eine eigentlich harmlose Substanz. Zu Beginn merken Sie nichts: Sie können den Stoff, auf den Sie später allergisch reagieren, häufig über Jahre problemlos vertragen. Das ist das eigentlich Tückische an einer Allergie: Irgendwann stuft das Immunsystem die unbekannte Substanz irrtümlich als gefährlich ein – und entwickelt exakt passende Abwehrstoffe für den nächsten vermeintlichen Angriff. Diesen Vorgang bezeichnet man als Sensibilisierung. Der Stoff, der die Allergie auslöst – und zwar bei jedem weiteren Kontakt –, wird Allergen genannt. Es gibt verschiedene Erscheinungsbilder und Typen von allergischen Reaktionen. Je nach Allergieauslöser, Allergietyp, individueller Empfindlichkeit und Befindlichkeit der Haut geht die Sensibilisierung sehr schnell oder es dauert Jahre, bis Sie sich sensibilisieren. Deshalb können Sie eventuell jahrelang mit einem bestimmten Produkt arbeiten und es dann – scheinbar plötzlich – nicht mehr vertragen. Leider erinnert sich das Immunsystem für immer an diese Sensibilisierung. Allergien sind nicht heilbar. Ihr Immunsystem wird das Allergen immer als gefährlichen Eindringling behandeln und sofort mit der bereitstehenden Abwehr angreifen und eine Entzündung auslösen. Deshalb sind Abnutzungsekzeme so gefährlich: Sie ermöglichen den allergie- So erkennen Sie Hautkrankheiten rechtzeitig Achten Sie auf folgende Symptome: • trockene, gespannte Haut • Rötungen • schuppige Haut • rissige Haut • Juckreiz • Bläschen 12 2 Wie gesunde Haut krank wird auslösenden Stoffen, durch die beschädigte Hautbarriere tief in die unteren Hautschichten einzudringen und wirkungsvoll auf das Immunsystem zu treffen. Ihre Anfälligkeit für neue Allergien ist stark erhöht. Hautallergien sind im Friseurhandwerk leider sehr häufig. Sie treten meistens an Stellen auf, an denen Ihre Haut direkt mit dem Allergen in Berührung gekommen ist. Dermatologisch werden die Erscheinungsbilder daher auch als allergische Kontaktekzeme bezeichnet. Die Sofortallergie Eine Sofortallergie tritt innerhalb weniger Minuten bis Stunden auf, nachdem Sie mit dem Allergen in Berührung gekommen sind. Für diesen Allergietyp ist ein schnell reagierender P rozess der Immunabwehr verantwortlich. Charakter istisch sind die Quaddeln, die meist auf die Hautpartien begrenzt bleiben, die mit dem Allergen Kontakt hatten. In schweren Fällen kommt es zu Fließschnupfen, tränenden Augen oder Luftnot. Weil die Allergie so schnell auftritt, ist der Auslöser in vielen Fällen relativ leicht und zuverlässig zu bestimmen. In diese Gruppe gehören unter anderem die Latex allergie und der Heuschnupfen. Die Spätallergie Die Spätallergie tritt erst 24 Stunden oder Tage nach dem Kontakt mit dem Allergen auf. Die Ursache ist also wesentlich schwieriger zu bestimmen. Typische Symptome sind Hautrötungen und Schwellungen, Knötchen und Bläschen, Krusten und Risse. Beispiele für Auslöser einer Spätallergie sind Farbstoffe in Haarfarben und Duft- oder Konservierungsstoffe, die sehr viele Pflegeprodukte enthalten. Auch Inhaltsstoffe von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie einige Gummi-Inhaltsstoffe in Handschuhmaterialien sind als Auslöser bekannt. Kettenreaktion auf der Haut Der typische Verlauf beim Entstehen einer Hautallergie ist das Zwei-Phasen-Ekzem. 2 Wie gesunde Haut krank wird Gefahr: Ein unbehandeltes Handekzem kann sich zu einer nicht heilbaren Allergie entwickeln. Unter ständiger Belastung der Hautbarriere entsteht zunächst ein Abnutzungsekzem, aus dem sich ein allergisches Ekzem entwickeln kann, da Allergene leichter durch die gestörte Hautbarriere eindringen können. 2.5 Vorbelastet – Neurodermitis Allergien sind nicht angeboren, wohl aber die Veranlagung, sie zu entwickeln. Trockene Hauttypen sind besonders gefährdet. Bei etwa einem Viertel der Bevölkerung ist die hauteigene Barriere genetisch bedingt schwächer ausgebildet. Man spricht bei dieser Veranlagung von Atopie (erbliche Überempfindlichkeit) oder Neurodermitis (chronische Hauterkrankung), wenn Symptome auf der Haut auftreten. Neurodermitis kommt in Schüben, oft unvermittelt, ohne sichtbaren Anlass. Sie ist häufig von quälendem Juckreiz begleitet. Die Symptome können am ganzen Körper auftreten; überwiegend sind bei Erwachsenen die Hände betroffen. Häufig entstehen Bläschen in Fingerzwischenräumen und auf Handflächen. An Handgelenken oder in Knie- und Ellenbeugen treten oft Rötungen und Knötchen auf. Durch die Hautbelastungen im Friseurberuf ist Ihr Risiko für ein Handekzem besonders hoch. Sinnvoll ist eine vorbeugende betriebsärztliche Beratung für alle im Team, die empfindliche Haut haben. Der schnelle Haut-Check Der interaktive Haut-Check auf www.bgw-online.de verrät Ihnen, wie es um Ihre Haut steht. Einfach ins Suchfeld „Haut-Check“ eingeben. 13 3 Gesunde Haut – professionell geschützt Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe muss der Betrieb seinen Beschäftigten stellen. Unser Tipp Infos zur Gefährdungsbeur teilung finden Sie auf www.bgw-online.de/ gefaehrdungs beurteilung sowie in der Broschüre „BGW check – Gefährdungs beurteilung im Friseurhandwerk“, Bestellnummer „TP-9GB“. Oder Sie erstellen die Gefährdungsbeurteilung gleich online mit der App der BGW – Zugriff unter www.bgwonline.de/friseurapp. 14 Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Salonbesitzer und Salonbesitzerinnen verpflichtet, ihren Beschäftigten die geeigneten Schutzmittel zur Verfügung zu stellen und sie zur Notwendigkeit und zum richtigen Gebrauch zu unterweisen. Für Beschäftigte liegt es – ebenfalls verankert im Arbeitsschutzgesetz – in ihrer Verantwortung, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und die Schutzmaßnahmen einzuhalten. In diesem Kapitel erklären wir, wie Sie Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln und verhindern. Und wir stellen die wichtigsten Maßnahmen zum Thema Hautschutz im Friseursalon vor. 3.1 G efährdungsbeurteilung – Prävention mit System Das moderne Arbeitsschutzrecht ermöglicht Friseurbetrieben einen großen eigenverantwortlichen Handlungsspielraum. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzen die Anforderungen jeweils. Als Salonchef oder -chefin müssen Sie insbesondere die Gefährdungen in Ihrem Betrieb regelmäßig ermitteln und beurteilen. Mit dieser Gefährdungsbeurteilung nehmen Sie alle Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten systematisch unter die Lupe und spüren kritische Stellen in puncto Arbeitssicherheit auf: Was kann die Gesundheit Ihres Teams bei welchen Tätigkeiten gefährden? Wie schützen sich Ihre Beschäftigten beispielsweise gegen ständigen Wasserkontakt bei der Haarwäsche oder vor Kontakt mit Friseurchemikalien beim Haarefärben, beim Dauerwellenlegen oder beim Reinigen von Arbeitsgeräten? Können Sie gesundheitsgefährdende Substanzen wie staubende Blondierungsmittel durch ungefährliche Alternativprodukte ersetzen? Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Salon effektiv zu planen und Ihre Beschäftigten zu festgelegten Maßnahmen zu unterweisen. 3 Gesunde Haut – professionell geschützt Sie können Ihre Gefährdungsbeurteilung unkompliziert online erstellen – mit der Web-App der BGW (www.bgw-online.de/ friseurapp). Die Anwendung übernimmt sogar die gesetzlich geforderte Dokumentation. Nicht alle gesundheitlichen Risiken für Haut und Hände lassen sich im Friseuralltag restlos beseitigen: Feuchtarbeiten, der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Duft- und chemischen Stoffen, Reinigungsund Desinfektionsmitteln sind Teil der Arbeit. Ihre Pflicht als Salonchefin oder Salonchef ist es aber, diese Risiken durch geeignete Schutzvorkehrungen zu mindern. Eine schriftliche Betriebsanweisung hilft dabei, Ihre Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufzuklären. 3.2 I n guten Händen – Arbeitsschutzbetreuung Jeder Betrieb mit angestellten Beschäftigten muss sich laut Arbeitssicherheitsgesetz arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Das gilt ab der ersten beschäftigten Person. Große Betriebe haben häufig eigene Betriebsärzte oder -ärztinnen und Sicherheitsfachkräfte. Kleinbetriebe mit geringerem Betreuungsbedarf können die Arbeitsschutzbetreuung auch freiberuflich organisieren und sich bei der Gefährdungsbeurteilung helfen lassen. Gemeinsam beraten diese Fachleute Sie zu allen Fragen zum Arbeitsschutz. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt übernimmt die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge. Wenn Ihre Angestellten beispielsweise regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich mit Wasser in Berührung kommen oder oft Handschuhe tragen, bieten Sie ihnen an, sich vorsorglich betriebsärztlich wegen möglicher Hautschäden beraten und untersuchen zu lassen. Ist jemand regelmäßig täglich mehr als vier Stunden für Feuchtarbeiten eingeteilt, müssen Sie eine Pflichtvorsorge veranlassen. 3 Gesunde Haut – professionell geschützt Checkliste T-O-P – Hautschutz mit System Wie gehen Sie am besten vor, um mögliche Belastungen und Risiken für die Haut systematisch auszuschalten? Die Rangfolge der möglichen Schutzmaßnahmen entscheidet sich nach der sogenannten T-O-P-Regel: „T“ wie technische Maßnahmen Versuchen Sie – wo es möglich ist –, zunächst gesundheitsgefährdende Stoffe und Materialien durch harmlosere zu ersetzen bzw. mit „technischen“ Lösungen/Geräten eine Gesundheitsgefahr auszuschließen: Setzen Sie ausschließlich hautverträgliche Produkte ein. Richten Sie einen separaten Handwaschplatz ein. Setzen Sie – wenn möglich – geschlossene Systeme zum Anmischen von Tönungs-, Färbe- und Blondierungsmitteln ein. „O“ wie organisatorische Maßnahmen Erstellen Sie einen verbindlichen Hautschutz- und Hände hygieneplan (siehe Seite 23). Erstellen Sie Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen. Beachten Sie für Gefahrstoffe die Sicherheitshinweise der Hersteller. Sorgen Sie für einen regelmäßigen Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit. Begrenzen Sie Feuchtarbeiten möglichst auf 2 Stunden pro Tag. Gewährleisten Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge (verbindlich ab 4 Stunden Feuchtarbeit pro Tag). „P“ wie personenbezogene Maßnahmen Verhaltensbezogene Maßnahmen sind immer dann notwendig, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht vollständig beseitigen können: Unterweisen Sie als Arbeitgeber oder -geberin Ihre Beschäf tigten zu den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie in sicherem und gesundem Verhalten bei der Arbeit. Tragen Sie bei allen Feuchtarbeiten geeignete Handschuhe. Verwenden Sie beim Umgang mit Tönungs-, Färbe- und Blondierungsmitteln chemikalienbeständige Einmalschutz- handschuhe. Nutzen Sie zum Händewaschen ausschließlich hautschonende Waschlotionen. Verwenden Sie regelmäßig Hautschutz- und Pflegepräparate. 15 Unser Tipp Die „Informationen zur DGUV Vorschrift 2“ erläutern, wie Sie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren können. www.bgw-online.de, Bestellnummer „TP-DGUV-Vorschrift2“ Unser Tipp Eine Betriebsanweisung informiert die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Ein Beispiel finden Sie auf www.bgw-online.de, Bestellnummer „TP-BA-9“. Überzeugen Sie Ihr Team davon, dass Hautschutz w ichtig ist – etwa bei Unterweisungen. 16 Zu welchen gesetzlich vorgeschriebenen Anlässen sich ein Friseurbetrieb beraten lassen muss, regelt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die „Informationen zur DGUV Vorschrift 2“ der BGW helfen Ihnen bei der Auswahl. Weitere Tipps erhalten Sie unter www.bgw-online.de, Suchbegriff „Arbeitsschutzbetreuung“. 3.3 Bestens informiert – persönliche Unterweisungen Gerade im Friseurhandwerk halten sich hartnäckig Vorurteile, dass der Schutz der Hände kein Thema sei. Eine Unterweisung zum Hautschutz in regelmäßigen Abständen hilft, die Risiken, die der Friseurberuf für die Haut mit sich bringt, bewusst zu machen. Bei dieser Gelegenheit können alle im Team ihre Kenntnisse auffrischen und das eigene Verhalten überdenken. Wenn alle über die Gefahren für ihre Haut Bescheid wissen und über die entsprechenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert sind, können die Sichermaßnahmen fruchten. Dabei hilft auch die schriftliche Betriebsanweisung: Sie informieren damit die Beschäf tig ten über Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Tätigkeiten wie Haarwäsche, Färben, Dauerwellenlegen oder Styling und halten fest, wie man mit haut- und atemwegsschädigenden Stoffen sicher umgeht. Ein Beispiel finden Sie im Internet auf www.bgw-online.de – Bestellnummer „TP-BA-9“ ins Suchfeld eingeben. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie verpflichtet, alle in Ihrem Salon beschäftigten Personen regelmäßig –mindestens einmal jährlich – zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu unterweisen. So regelt es Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes. Das gilt für neue Beschäftigte, Auszubildende, Personen im Praktikum und Leihbeschäftigte ebenso wie für „alte Hasen“. Eine Unterweisung ist auch dann sinnvoll, wenn bei jemandem in Ihrem Salon frühe Symptome einer Hautkrankheit auftreten. Der Schutz der eigenen Gesundheit sollte immer vorgehen, auch unter Zeitdruck. Vergewissern Sie sich als Salonchef oder -chefin, dass sich alle an die besprochenen Verhaltensregeln halten. Sollte sich dennoch jemand nicht daran halten, sprechen Sie die Person sofort darauf an. Denn jede Nachlässigkeit geht auch zulasten des Salons. Sie benötigen Unterstützung? Unsere Präventionsfachleute stehen Ihnen gern zur Verfügung – die Kontaktdaten Ihrer Bezirksstelle finden Sie am Ende der Broschüre. Hoch motiviert für die eigene Gesundheit Viele verbinden sicheres Arbeiten mit mehr Aufwand, Zeit und Mühe. Sie empfinden Handschuhe oft als unschön, umständlich oder einfach lästig. Oder sie meinen: „Händeeincremen kostet Zeit – und schließlich geht es ja auch ohne.“ Gerade beim Hautschutz wird Fehlverhalten nicht gleich „bestraft“. Hautkrankheiten zeigen sich oft erst nach Jahren. Einige mögen denken: „Vielleicht trifft es mich nicht, wozu der ganze Aufwand?“ Gesundheitsschutz ist immer auch eine Frage der persönlichen Motivation. Überzeugen Sie als Chefin oder Chef Ihre Beschäftig- 3 Gesunde Haut – professionell geschützt ten davon, wie wichtig gesundheitsbewusstes Verhalten im Betrieb ist – nicht nur für die persönliche Gesundheit, sondern auch für die Qualität der Arbeit, den Erfolg des Salons und letztendlich, um die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Arbeitsalltag. Und pflegen Sie Ihre Haut auch in Ihrer Freizeit – denn Ihre Haut unterscheidet nicht zwischen arbeitsbedingten und privaten Belastungen! Zu Ihren wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören: Feuchtarbeit gerecht verteilen Schützen Sie Ihre Hände, indem Sie nasse, feuchte und trockene Tätigkeiten immer wieder abwechseln. Die Abwechslung tut Ihren Händen gut – Waschen, Schneiden, Färben und weniger hautbelastende Tätigkeiten wie Föhnen oder Terminvergabe, Lagertätigkeiten und Bestellungen. Durch die abwechselnden Feucht- und Trockenarbeiten geben Sie Ihrer Haut die Gelegenheit, sich zu regenerieren. Leider werden in manchen Salons Auszubildende erst mal zum Haarewaschen abgestellt: Das ist eine Dauerbelastung für die Hände – wechseln Sie sich stattdessen untereinander ab! • die Arbeit hautverträglich organisieren • Achten Sie bei der Terminplanung und 3.4 T eamarbeit: schützen und pflegen der Haut Packen Sie das Schutz- und Pflegeprogramm für Ihre Hände gemeinsam im Team an. Als Friseurin oder Friseur müssen Sie im Alltag darauf achten, dass Sie Ihre Haut pflegen und ihr genügend Zeit für die Regeneration geben. • geeignete Handschuhe tragen • schützende Cremes verwenden Schutzhandschuhe, Schutz- und Pflegecremes muss der Salon bereitstellen. Integrieren Sie die Maßnahmen als ganz selbstverständliche Routinehandlung in Ihren Unser Tipp In unserem Ratgeber „Unterweisen in der betrieblichen Praxis“ finden Sie praxisnahe Tipps, wie Sie Unterweisungen für Ihre Beschäftigten unter haltsam, informativ und überzeugend gestalten. Bestellnummer „RGM8“ in die Suche auf www.bgw-online.de eingeben. Arbeitseinteilung darauf, dass möglichst niemand im Team täglich länger als insgesamt zwei Stunden mit den Händen feuchte Arbeiten erledigt. • Verteilen Sie allgemein die Arbeit im Team, damit sich die sehr belastenden Aufgaben nicht bei einigen Beschäftigten häufen. So motivieren Sie Ihr Team • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran. • Unterstützen Sie sicheres Arbeiten. Oft befürchten Beschäftigte, sich lächerlich zu machen, wenn sie sich konsequent an die Schutzvorgaben halten. • Belohnen Sie gesundheitsbewusstes Verhalten. Motivieren Sie Ihre Beschäftigten mit Anerkennung. • Seien Sie konsequent und weisen Sie Beschäftigte auf Fehlverhalten hin: 3 Gesunde Haut – professionell geschützt Denn was der Chef oder die Chefin offensichtlich duldet, wird schnell zur Norm. • Wissen fördert die Einsicht: Informieren Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig über den Nutzen der Schutzmaßnahmen. • Mitsprache motiviert zum Mitmachen. Die persönliche Motivation steigt, wenn Sie Ihre Beschäftigten bei Fragen des Arbeitsschutzes beteiligen. 17 3.5 Wie eine zweite Haut: Handschuhe Für Tastgefühl am Waschplatz – Vinylhandschuhe bieten optimalen Schutz. Grundsätzlich sollten alle Handschuhe, die Sie bei der Haarpflege verwenden, wasserdicht, chemikalienbeständig und reißfest sein. Der Salon muss dafür sorgen, dass die passenden Handschuhe vorhanden sind. Handschuhe, die die Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstof fe TRGS 530 ausreichend erfüllen, erkennen Sie nach DIN EN 374 an dem aufgedruckten Becherglas. Beachten Sie aber: Handschuhe sind immer nur über eine kurze Zeit (circa eine halbe Stunde) widerstandsfähig gegenüber Friseurchemikalien. Der passende Handschuh in griffbereiter Nähe spart Zeit und schützt Ihre Haut. Je nach Materialeigenschaften kommen unterschiedliche Handschuhe für unterschiedliche Tätigkeiten infrage: • Für die Haarwäsche und -pflege sollten Einmalhandschuhe für Tätigkeiten mit Chemikalien entsorgen Sie stets nach Gebrauch. Bei Reinigungstätigkeiten eignen sich festere chemikalienbeständige Schutzhandschuhe mit verlängertem Schaft zum Umstülpen. 18 Sie Nitrilhandschuhe oder Vinylhandschuhe (PVC) verwenden. Sie schützen die Hände vor Seife, Cremes und Spülungen. Außerdem sind sie angenehm zu tragen, reißfest und schützen eine Zeit lang gegen Chemikalien und sensibilisierende Duftstoffe. Ihr Tastgefühl bleibt weitgehend erhalten, sodass Ihnen das „Fingerspitzengefühl“ für Ihre Kundschaft nicht fehlt. Sie können auch ungepuderte Latexhandschuhe für die Haarwäsche verwenden, allerdings können die darin enthaltenen Proteine Allergien auslösen (siehe Seite 12 f.) – und die hohe Elastizität des Materials empfinden manche bei der Haarwäsche als unangenehmes „Ziepen“. Allergien gegen PVC treten hingegen extrem selten auf. Achten Sie bei Haarwäschen außerdem auch auf ausreichend lange Stulpen, sodass keine Flüssigkeiten in Ihre Handschuhe hineinlaufen können. 3 Gesunde Haut – professionell geschützt • Für Dauerwellen, Färben, Tönen und • Für Reinigungstätigkeiten und Desinfek- tion von Kämmen, Bürsten und Scheren verwenden Sie chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. Diese Handschuhe haben einen verlängerten Schaft zum Umstülpen, der Ihre Unterarme schützt. Produkte aus Nitril sind haltbarer als Latexprodukte. Bei längeren Reinigungsarbeiten schützen Sie Ihre Hände zusätzlich mit Baumwollhandschuhen darunter. Wenn Sie Mehrweghandschuhe benutzen, hängen Sie Ihre Schutzhandschuhe am Ende der Tätigkeit zum Trocknen auf. So bildet sich nicht so schnell ein unangenehmer Geruch. Die Innenseite trocknet schneller, wenn Sie sie auf links drehen. Blondieren der Haare sind Nitrilhandschuhe besonders geeignet. Nitril, ein elastischer, beständiger synthetischer Gummi, schützt wirksam vor gesundheitsgefährdenden Substanzen und bewahrt ein feines Tastgefühl. Verwenden Sie diese Handschuhe nur einmal. • Für das Zubereiten, Mischen und Umfül- len von Kosmetika eignen sich Nitriloder Vinylhandschuhe. • Für längere Tätigkeiten mit Schutzhandschuhen Da das Haarefärben meist längere Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie unter Ihrem Schutzhandschuh Baumwollhandschuhe tragen, die den Schweiß aufsaugen und Ihre Hände eine gewisse Zeit trocken halten. Sie schützen vor Feuchtigkeitsstau und somit davor, dass die Haut aufquillt. Als Salonchef oder -chefin sollten Sie Ihren Beschäftigten mehrere Paar zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Gebrauch wechseln können. Baumwollhandschuhe können Sie problemlos in der Maschine waschen. Einmalhandschuhe hingegen, die Sie bei Tätigkeiten mit Friseurchemikalien verwenden, entsorgen Sie anschließend immer. • Für alle Tätigkeiten mit Wasser müssen die Stulpen Ihrer Handschuhe ausreichend lang sein und umgeschlagen werden, damit kein Wasser auf die Unterarme und in die Handschuhe läuft. • Ungeeignet für alle Friseurtätigkeiten sind PE-(Folien-)Handschuhe, da sie leicht einreißen, unbequem sind und sich Ihren Händen schlecht anpassen. So verwenden Sie Schutzhandschuhe richtig • Ziehen Sie Handschuhe nur über sau- bere und trockene Hände. • Tragen Sie Schutzhandschuhe nur, solange es notwendig ist. • Verwenden Sie Handschuhe bei Friseur- chemikalientätigkeiten nur einmal: beim Auftragen von Farben, Dauerwellflüssig keiten und Fixierungen sowie beim Auswaschen und Aufemulgieren dieser Chemikalien. • Halten Sie die passenden Handschuhe • Wechseln Sie die Handschuhe, auch Baumwollhandschuhe, s obald sie innen feucht sind. • Beim Shampoonieren und Auswaschen von Friseurchemikalien benutzen Sie Handschuhe mit langen Stulpen. • Schlagen Sie bei chemikalienbeständi- gen Schutzhandschuhen die Stulpen um – so fließt keine Reinigungsflüssigkeit auf die Unterarme und in die Handschuhe. immer griffbereit. 3 Gesunde Haut – professionell geschützt 19 3.6Eincremen – Soforthilfe für die Haut Ein weiterer wichtiger Schutz für die Haut sind spezielle Handcremes. Sie geben ihr Fette und Feuchtigkeit zurück, die sie im Arbeitsalltag verliert. Hautschutzcremes festigen den Zellverband in der Hornschicht, binden die natürliche Feuchtigkeit und reduzieren das Aufquellen der Haut. Geeignete Hautschutzcremes fetten nicht stark und ziehen daher auch schnell ein. Verwenden Sie so oft wie möglich spezielle Schutzcremes. Salons müssen ihrem Team geeignete Handschuhe und Pflege produkte zum Hautschutz bereitstellen. Schützende und pflegende Cremes sind wichtig, damit Ihre Haut gesund bleibt. Augen auf beim Handschuhkauf! Die besten Schutzhandschuhe nutzen nichts, wenn Sie sich nicht wohl darin fühlen. Achten Sie deshalb sowohl auf die richtige Passform als auch auf individuelle Besonderheiten. Manche Friseurinnen oder Friseure haben bereits Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Inhaltsstoffen. Treffen Sie als Team gemeinsam Entscheidungen und helfen Sie der Salonleitung bei der Auswahl. Damit vermeiden Sie nicht nur Fehleinkäufe, Sie verhindern auch, dass die Handschuhe ungenutzt im Schrank liegen. Denn Mitentscheiden erhöht die Motivation, die Schutz- und Unterziehhandschuhe zu tragen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Salonteam geeignete Präparate bereitstellen. Mittlerweile gibt es für jeden Tätigkeitsbereich ein entsprechendes Produkt. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Betriebsarzt beraten. Empfehlenswert sind Produkte ohne allergene Duftstoffe und möglichst auch ohne Konservierungsstoffe, besonders dann, wenn bei Friseurinnen oder Friseuren bereits Hautveränderungen vorliegen. Solche zusatzstofffreien Produkte reduzieren deutlich die Entstehungswahrscheinlichkeit einer Allergie. Notwendig für die Hände sind: • Hautschutzcremes mit speziellen Wirkstoffen gegen das Aufquellen der Haut durch Wasser und Feuchtigkeit • ein rückfettendes Produkt für die regenerierende Pflege bei Arbeitsende und i n der Freizeit 20 3 Gesunde Haut – professionell geschützt Richtig eincremen – Hautcreme-Einmaleins Sorgfältiges Eincremen gehört zur täglichen Pflege Ihrer Hände: • Verwenden Sie eine Hautschutzcreme vor Arbeitsbeginn, vor längerem Tragen von Handschuhen und nach dem Händewaschen während der Arbeitszeit. 1 Creme auf die trockene Haut auftragen • Tragen Sie die Creme auf die trockenen Hände auf und achten Sie besonders auf die Fingerzwischenräume – so entfaltet sie die beste Schutzwirkung. 2 Außen und innen gut e inmassieren • Ihre Pflege- und Hautschutzprodukte sollten in Tuben oder Spendern bereitstehen. Verzichten Sie auf Gemeinschaftsdosen, sie sind aus hygienischen Gründen ungeeignet. Unser Tipp: ab ins Internet! 3 An die Fingerzwischenräume denken Ein Kurzfilm auf www.bgw-online.de (Suche: „Hautschutz, Filme“) zeigt, wie Sie Ihre Hände sorgfältig eincremen. Haut-Blog: mitreden erwünscht Jetzt informieren und mitdiskutieren unter hautblog.bgw-online.de 4 Nagelfalze nicht vergessen 3 Gesunde Haut – professionell geschützt 21 Sparsames Händewaschen mit einer pH-hautneutralen Waschlotion schont die Haut. 3.7 I m Schonwaschgang: Händehygiene Penible Reinheit in Form von häufigem Händewaschen macht unserer Haut zu schaffen. Das Ergebnis: Die Haut trocknet aus. Waschen Sie Ihre Hände daher nicht öfter als nötig und so schonend wie möglich. Schmuck ablegen! Am Arbeitsplatz dürfen Sie keinen Schmuck wie Ringe und Armreife tragen und Sie müssen Ihre Armbanduhr abnehmen. Schutz- und Pflegeprodukte gelangen beim Eincremen nicht unter den Schmuck. Nach dem Händewaschen hingegen bleibt die Haut unter dem Schmuck lange feucht. Von diesen Stellen aus können sich Ekzeme entwickeln. Hinzu kommt, dass Schmucklegierungen oft allergieauslösendes Nickel beinhalten. Kommunizieren Sie dies bitte auch als Salonleitung Ihrem Team, sodass es alle motiviert, möglichst hautschonend zu arbeiten. Tipps für verträgliches Händewaschen • Waschen Sie Ihre Hände nur bei sichtbarer Verschmutzung und nicht überflüssigerweise aus Gewohnheit. • Verwenden Sie lauwarmes Wasser anstatt heißes. zum Händewaschen. • Trocknen Sie die Hände mit einem weichen, hautfreundlichen Einmalhandtuch sorgfältig ab. • Setzen Sie ausschließlich Dosierspender • Verwenden Sie nie das Handtuch, das für die pH-hautneutrale Waschlotion ein. Das mindert überflüssigen und schädlichen Verbrauch. Sie für Ihren Kunden benutzt haben – daran können sich viele Restbestände von Friseurchemikalien befinden. • Befeuchten Sie die Hände kurz, reiben Sie sie mit einer schonenden und pHhautneutralen synthetischen Handwaschlotion ein und spülen Sie sie gründlich ab. 22 • Benutzen Sie kein Shampookonzentrat • Denken Sie daran, Ihre Hände nach jedem Waschen einzucremen. 3 Gesunde Haut – professionell geschützt 3.8 Auf einen Blick: der Hautschutzplan Alle Schutzmaßnahmen sollten gezielt aufeinander abgestimmt sein. Deshalb müssen Sie für Ihren Salon einen Hautschutzplan erstellen. Er führt alle Hautschutz- und Hautpflegeprodukte, die in Ihrem Salon eingesetzt werden, auf – und erklärt, wie man sie verwendet. Das vereinfacht die Anwendung und schafft einen guten Gesamtüberblick. Der Plan erklärt, bei welchen Tätigkeiten Sie die Hände mit welchen Produkten schützen, reinigen und pflegen. Hängen Sie den Plan gut sichtbar aus. Die darin aufgeführten Produkte sollten griffbe- 3 Gesunde Haut – professionell geschützt reit dort stehen, wo das Team sie benötigt. Verträgt jemand die im Hautschutzplan aufgeführten Produkte nicht, sollte er sich an den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin wenden. Oft ist es möglich, ein alternatives Produkt zu finden. Nutzen Sie unseren vorbereiteten Hautschutz- und Händehygieneplan. Sie brauchen nur noch die in Ihrem Salon verwendeten Hautschutz- und Pflegeprodukte einzutragen. Den Plan können Sie unter der Bestellnummer TP-HSP-9 bei der BGW anfordern oder unter www.bgw-online.de herunterladen. Ihr Plan für gesunde Haut: Hautschutz- und Händehygienepläne gehören dorthin, wo Sie arbeiten. 23 4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand Die BGW sichert das komplette Salonteam – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Salonleitung – nicht nur gegen die Folgen einer im Beruf erworbenen Krankheit ab. Wir engagieren uns intensiv für die Prävention. Weil es leichter und angenehmer ist, einer Erkrankung vorzubeugen, als eine Krankheit zu heilen. Unser Ziel ist es, die Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen zu verbessern und dadurch ernsthafte Hautkrankheiten zu verhindern. Damit Sie Ihren Beruf beschwerdefrei ausüben können. Und wenn Sie bereits gesundheitliche Probleme haben, helfen wir Ihnen, die bestmögliche Behandlung zu erhalten, damit Sie in Ihrem Beruf bleiben können. Unsere Beratungs- und Schulungsangebote im Rahmen der Prävention sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte kostenfrei. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern gesetzlich verankert. Gesetze und Vorschriften regeln die 24 notwendigen Maßnahmen und Standards, sie legen Rechte und Pflichten für Beschäftigte und Betriebe fest. 4.1 Beratung und Prävention Sie möchten wissen, wie Sie sich gegen Hauterkrankungen schützen und wie Ihr Salon den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern kann? Oder benötigen Sie Hilfe beim Umsetzen Ihrer Präventionsmaßnahmen? Unsere Präventionsdienste sind in ganz Deutschland mit Bezirksstellen vertreten – auch in Ihrer Nähe (Kontaktdaten auf Seite 30). Wenn die Belastung Ihrer Haut zu einem Risiko für Ihren Beruf wird, suchen wir nach geeigneten Wegen, damit Sie in Ihrem Beruf bleiben können, oder wir finden Alternativen. Unsere Berufshelfer und -helferinnen beraten Sie dazu. Wenden Sie sich an Ihre Bezirksverwaltung der BGW (Rehabilitation). Den für Ihren Betrieb zuständigen Standort finden Sie im Adressenteil dieser Broschüre. 4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand studio78 An unserem Standort Bochum bieten wir Fri seurinnen und Friseuren ein spezielles Angebot für die Aus- und Weiterbildung: praktische Berufsstartseminare, kreative Technik- und Stylingkurse oder Workshops für den eigenen Salon. Ein Klick für Ihre Gesundheit: Aktuelle Infos zu unseren Seminaren finden Sie im Internet: www.bgw-online.de/studio78 Betriebsberatung: Hilfe vor Ort Falls in Ihrem Betrieb verstärkt Hautkrankheiten auftreten, rufen Sie uns an. Unser Präventionsteam analysier t mit Ihnen gemeinsam die Ursachen, um Ausfälle und weitere Erkrankungen zu verhindern. Die Betriebsberatung ist eine kostenfreie Dienstleistung der BGW. BGW schu.ber.z: Kompetenz für gesunde Haut Eine wichtige Adresse für Beschäftigte, denen der Beruf buchstäblich unter die Haut geht, sind die Schulungs- und Beratungszentren der BGW – kurz: BGW schu.ber.z. Aber auch die Salonleitung, Teamleitungen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Berufsneulinge sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bekommen dort Fachauskunft rund um das Thema Haut. 4.2 Individuelle Unterstützung Sie möchten wissen, was Sie tun können, wenn Symptome einer Hauterkrankung auftreten? Oder wie Sie vorgehen müssen, wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird? Mit den folgenden Angeboten helfen wir Betroffenen. 4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand Hautsprechstunde Hilfreich für alle Friseurinnen und Friseure, die erste Beschwerden an den Händen feststellen, sind unsere Hautsprechstunden in den Schulungs- und Beratungszentren. In der Hautsprechstunde bekommen Sie praxisnahe Unterstützung: Zuerst wird Ihre Haut von einer Dermatologin oder einem Dermatologen eingehend untersucht. Bei Bedarf bespricht eine Fachkraft der BGW mit Ihnen, inwieweit Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Wir stellen Ihnen optimale Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen vor. Je nach Bedarf informieren wir Sie auch darüber, welche kleinen Veränderungen in Ihrem beruflichen oder privaten Alltag die Gesundheit Ihrer Haut unterstützen können. Mehr Informationen zur Hautsprechstunde und zu weiteren Angeboten der BGW erhalten Sie im Internet unter www.bgwonline.de, wenn Sie „Hautsprechstunde“ in die Suche eingeben. Was tun, wenn jemand erkrankt? Zeigen sich bei Beschäftigten Hautprobleme oder bekommen sie eine schon länger bestehende Hauterkrankung nicht in den Griff, empfehlen wir Ihnen, sich betriebs- oder hautärztlich beraten zu lassen. Der Arzt oder Unser Tipp Nutzen Sie unser umfangreiches Seminarangebot zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz! Einen Überblick gibt Ihnen die Rubrik „Seminare“ auf www.bgw-online.de unter „Medien & Service“. 25 verloren. Die Betroffenen verlieren ihre Lebensgrundlage. Die BGW setzt deshalb alles daran, sie wieder in das Berufsleben einzugliedern. Sollte die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres möglich sein, übernimmt die BGW die Kosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Schulungs- und Beratungszentren der BGW sind Ihre Anlaufstelle für Hautfragen. die Ärztin leitet gegebenenfalls das sogenannte Hautarztverfahren ein. Ziel dabei ist es, Betroffene schnell und nachhaltig wieder einsatzfähig zu machen – bevor aus Symptomen eine Berufskrankheit wird. Das Verfahren ermöglicht uns, im Rahmen unseres Präventionsauftrags – für Sie kostenlos – individuelle Präventionsmaßnahmen oder eine dermatologische Behandlung anzubieten. BGW-Seminar „Haut-nah erleben“ Stellt sich ein beruflicher Zusammenhang für Ihre Hautbeschwerden heraus, erhalten Sie eventuell eine Einladung zu diesem Hautschutz-Seminar. Dort arbeiten wir gemeinsam daran, dass Sie in Ihrem Beruf so beschwerdefrei wie möglich weiterarbeiten können. Seminar, Unterkunft und Verpflegung sind für betroffene Versicherte kostenlos. Detaillierte Infos finden Sie auf www. bgw-online.de. 26 Informieren Sie die BGW deshalb rechtzeitig. Wir helfen Ihnen bei beruflich bedingten Erkrankungen umfassend. Dabei ist der Leistungsumfang der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung umfassender als der der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten die bestm ögliche medizinische Behandlung, und Zuzahlung en fallen für Sie in der Regel nicht an. Anlauf- und Koordinationsstelle für die berufliche Rehab ilit at ion sind unsere Berufshelfer und -helferinnen in den BGWBezirksverwaltungen (Kontakte Seite 30). Checkliste Alarmsignale 4.3 Berufliche Rehabilitation Wenn Sie … • Juckreiz an den Händen (gerade auch nach Tragen von Handschuhen) • Trockenheit und leichte Rötung der Fingerzwischenräume • leichte Schuppung, Rötung oder Bläschenbildung an Fingern und Händen • Risse oder Nässen an Fingern oder Händen Was geschieht, wenn sich die Hauterkrankung trotz medizinischer Behandlung und intensiver Beratung nicht zurückbildet? Was kommt auf Ihren Salon und die Betroffenen zu, wenn sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen? Auch dann sind wir für Sie da und unterstützen Sie, die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen. Fällt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus, gehen einem Salon wertvolle berufliche und betriebsspezifische Erfahrungen und Qualifikationen feststellen, dann … • informieren Sie Ihren Betrieb • lassen Sie sich betriebs- oder haut- ärztlich untersuchen. Gegebenen- falls leitet der Arzt oder die Ärztin einen Hautarztbericht mit dem Verdacht auf eine Berufskrankheit an die BGW weiter • vereinbaren Sie einen Beratungs termin im BGW Schulungs- und Beratungszentrum (BGW schu.ber.z) 4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand Literatur Die aufgeführten Infomaterialien können Sie über die BGW beziehen. Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten die Medien kostenlos. Die meisten Broschüren können Sie auch im Internet unter www.bgw-online.de herunterladen. Geben Sie einfach die jeweilige Bestellnummer in das Suchfeld ein. Informationen • „Hautschutz- und Händehygieneplan für Friseurinnen und Friseure“, Bestellnummer TP-HSP-9 • „Betriebsanweisung für Friseurinnen und Friseure“, Bestellnummer TP-BA-9 • „Hygiene im Friseursalon“, Bestellnummer TP-Hy-9U Vorschriften und Regeln • „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“, Bestellnummer DGUV-Vorschrift1 • „DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention“, Bestellnummer DGUV-Regel 100-001 • DGUV Vorschrift 2 – „Betriebsärzte und F achkräfte für Arbeitssicherheit“, Bestellnummer DGUV-Vorschrift2 • TRGS 530 „Technische Regel für Gefahrstoffe im Friseurhandwerk“ • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkon- takt“, Technische Regel für Gefahrstoffe • „Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk“, Bestellnummer TP-9GB • „BGW kompakt“, Bestellnummer 9GU • BGI/GUV-I 8620 „Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung“, zu beziehen über die DGUV, im Internet: publikationen.dguv.de • „Informationen zur DGUV Vorschrift 2“, Themenschrift der BGW, Bestellnummer TP-DGUV-Vorschrift2 Literatur 27 Für Ihre Notizen 28 Für Ihre Notizen Für Ihre Notizen 29 Kontakt – Ihre BGW-Standorte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Ihre BGW-Kundenzentren Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin Bezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Fax: - 37 99 Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0 Fax: - 36 25 schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Fax: - 36 24 Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Bezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Fax: - 64 19 Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0 Fax: - 62 49 schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 64 70 Fax: - 63 79 studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 63 99 Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Bezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39 Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0 Fax: - 42 25 schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33 Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0 Fax: - 56 25 schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11 Bezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77 Königsbrücker Landstraße 2 b · Haus 2 01109 Dresden BGW Akademie Tel.: (0351) 288 89 - 61 10 Fax: - 61 40 Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8 01109 Dresden Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg Bezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97 Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0 Fax: - 29 99 schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03 Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95 Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover Außenstelle von Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89 Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe Bezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76 Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0 Fax: - 55 73 schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77 Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln Bezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Fax: - 53 59 Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0 Fax: - 51 01 schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 53 00 Fax: - 51 15 Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Fax: - 79 22 Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5 Fax: - 78 25 Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Bezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Fax: - 39 97 Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0 Fax: - 39 98 schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 92 München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München Bezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Fax: - 46 28 Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0 Fax: - 46 86 schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 45 07 Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg Bezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Fax: - 59 24 Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0 Fax: - 58 25 schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 94 *schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum 30 Kontakt So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist. Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahl entspricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist. Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet die Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums. Beratung und Angebote BGW-Beratungsangebote Tel.: (040) 202 07 - 48 62 Fax: (040) 202 07 - 48 53 E-Mail: [email protected] Medienbestellungen Tel.: (040) 202 07 - 48 46 Fax: (040) 202 07 - 48 12 E-Mail: [email protected] Diese Übersicht wird bei jedem Nachdruck aktualisiert. Sollte es kurzfristige Änderungen geben, finden Sie diese hier: www.bgw-online.de/ kundenzentren Versicherungs- und Beitragsfragen Tel.: (040) 202 07 - 11 90 E-Mail: [email protected] Bestell-Nr.: TP-HAP-9 · 12/2015 www.bgw-online.de Wie funktioniert die Haut und welchen Gefahren ist sie im Friseurhandwerk ausgesetzt? Wie können Sie Ihre Haut schützen und so Hautkrankheiten vermeiden? Und wie können die Beschäftigten und die Salonleitung das Thema Hautschutz gemeinsam angehen? In dieser Broschüre lesen Sie alles Wissenswerte zu den nötigen Schutzmaßnahmen für Friseurinnen und Friseure sowie zu den Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Und wir erklären, wie die BGW Sie dabei nachhaltig unterstützt. Sicher im Salon: Mit der App der BGW können Sie die Gefährdungsbeurteilung online erstellen! www.bgw-online.de/ friseurapp BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg
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