Kommunikation Kanton Bern Staatskanzlei Anlass Medienkonferenz des Regierungsrates Thema Weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Verselbstständigung der drei kantonalen Psychiatriebetriebe Datum Freitag, 18. Dezember 2015 Referent Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich Willkommen zu dieser Medienkonferenz über die laufenden Arbeiten auf dem Weg Verselbstständigung der drei kantonalen Psychiatriebetriebe UPD, PZM und PDBBJ. Mit den Beschlüssen zum Meilenstein 3, welche der Regierungsrat letzte Woche gefasst hat, haben wir die Halbzeit des Verselbstständigungsprojektes erreicht. Bisher – bei der Erreichung der bisherigen zwei Meilensteinen – hatten wir sehr summarisch via Medienmitteilungen informiert. Nun nehmen wir den Abschluss der ersten Phase des Projektes zum Anlass, etwas breiter über die bisherigen Ergebnisse und das weitere Vorgehen zu orientieren. Die Ergebnisse, die wir Ihnen präsentieren werden, zeigen, dass wir konsequent und aus meiner Sicht erfolgreich gearbeitet haben. Trotz aller mindestens zu Beginn des Projektes geäusserten Vorbehalte und Skepsis, haben wir die gesetzten Projektziele erreicht, dazu gehören die inhaltlichen Ziele, jedoch auch die Ziele hinsichtlich der Akzeptanz. Ich darf heute beispielsweise behaupten, dass der Grosse Rat mehrheitlich hinter der Art und Weise sowie den bisherigen Ergebnissen des Projektes steht. Ebenso konnten mit den Personalverbänden Lösungen gefunden werden, so dass wir auch von einer Akzeptanz der Sozialpartner sprechen dürfen. Die Verselbstständigung ist ein „technisches“ Projekt Ich muss Sie jedoch bereits jetzt warnen: Der Newswert der Informationen dürfte für Sie beschränkt sein. Denn bei diesem Projekt geht es nicht um ein hochpolitisches Vorhaben, sondern in erster Linie um ein „technisches“, bei dem handwerklich saubere Arbeit geleistet werden muss. Hochpolitisch war seinerzeit der Entscheid des Grossen Rates, die Verselbständigung einzuleiten. Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 18. Dezember 2015 Zur Erinnerung: Die drei kantonalen Psychiatriebetriebe sind gewichtige Akteure. Sie tragen zu 60% zur stationären und zu 40% zur spitalgestützten ambulanten Versorgung der Kantonsbevölkerung bei. Auch wenn diese Herauslösung aus der Kantonsverwaltung mit vielen Herausforderungen verbunden ist, geht es beim Projekt „nur“ darum, die Betriebe in eigenständige Aktiengesellschaften, also in neue Trägerschaften zu überführen. Es ist nichts anders, als die rechtliche Situation der drei Psychiatriebetriebe zu normalisieren, denn die heute breit akzeptierte Norm für Spitäler ist nicht, Teil einer Gemeinde- oder Kantonsverwaltung zu sein. Natürlich gibt es auf diesem Weg auch Einzelfragen, welche durchaus von politischer Bedeutung sein können und werden. So zum Beispiel die Frage, wie hoch die Kapitalausstattung der Betriebe sein muss und unter welchen Bedingungen das Personal in den neugeschaffenen Aktiengesellschaften künftig arbeiten soll. Kurz zusammengefasst geht es beim Projekt jedoch darum, Bedingungen zu schaffen, welche es den Betrieben in der neuen Rechtsform ermöglichen, nachhaltig zu wirtschaften, das heisst unter anderem auch die benötigten Versorgungsleistungen wirtschaftlich und in der nötigen Qualität zu erbringen. Wichtige Themen im Umfeld Somit könnten wir auch bereits zu den konkreten Projektinfos übergehen. Da ich jedoch weiss, dass es im Umfeld des Verselbstständigungsprojektes verschiedene für Sie sowie die Öffentlichkeit interessante Themen gibt, werde ich mich einleitend etwas ausführlicher damit beschäftigen. Es geht dabei um das Thema der Versorgung und das Thema der Ergebnisverbesserungsmassnahmen. Meine Ausführungen sollen dabei helfen, dass die Themen nicht durcheinandergebracht werden: Das heisst, dass der Kern des Verselbstständigungsvorhabens weiterhin sichtbar bleibt und nicht von anderen Themen zugedeckt wird. Versorgung: trägerschaftsneutral und ökonomisiert Zuerst zur Versorgung: Aus Sicht der Öffentlichkeit dürfte dies wohl das wichtigste Thema sein. Letztlich geht es um die Frage, wie die Verselbstständigung die Versorgung beeinflussen wird. Ich fasse mich kurz: im Grundsatz sollte kein Einfluss existieren. Die Steuerung der Psychiatrieversorgung erfolgt – analog zu derjenigen der somatischen Versorgung – trägerschaftsneutral. Die Instrumente sind bekannt: Die Versorgungsplanung, die Spitalliste für den stationären Bereich, die Leistungsverträge für den ambulanten Bereich. Sie hatten bereits jetzt Gültigkeit für die Psychiatriebetriebe und werden es auch künftig haben. 2/5 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 18. Dezember 2015 Inhaltlich geht es weiterhin darum, eine patientenorientierte und regionalisierte Versorgung anzubieten. In welcher Rechtsform die Psychiatriebetriebe ihre Leistungen erbringen, ist nicht entscheidend. Dies ist auch einer der entscheidenden Gründe, weshalb der Regierungsrat in einer früheren Phase in einer Abwägung der verschiedenen Aspekte die Verselbstständigung nicht als oberste Priorität bezeichnet und deshalb sistiert hatte. Im Rahmen des Projektes haben die Betriebe selbstverständlich ihre Strategien überprüft, aktualisiert und Anpassungen vorgenommen. Weiterhin bewegen sie sich – wie ich bereits erwähnt habe – innerhalb des vom Kanton definierten Versorgungsrahmens. Dynamisiert wurden die Kooperationen insbesondere mit den somatischen Spitälern. Dies wird langfristig zu einer verstärkten Integration in die regionalen Versorgungsnetze und zu einem konkreten Nutzen für mindestens einen Teil der Patienten führen. Die einleitende Frage betreffend Einfluss des Verselbstständigungsprojektes auf die Versorgung müsste anders gestellt werden, nämlich: Welchen Einfluss die Ökonomisierung – deren Ausdruck die Verselbstständigung auch ist – auf die Versorgung hat – nicht nur auf die Psychiatrieversorgung. Dies würde dann die Optik öffnen für ein grösseres, auch politisches Bild und den engen Fokus erweitern. Ich kann zwar heute auf diese Frage keine abschliessende Antwort geben, bin aber überzeugt, dass die kommende Generation sich mit einem Pendel befassen muss, das in die andere Richtung schlägt, nämlich weg vom heutigen, einseitigen Wettbewerbsparadigma. Gerade in der Psychiatrie sehe ich hier ein echtes Problem, besonders bei den anspruchsvollsten Patienten, welche meistens auch noch komplexe soziale Herausforderungen zu bewältigen haben. Durch die Ökonomisierung und die dadurch verbundene Standardisierung nimmt die Tragfähigkeit der Betriebe bezogen auf diese Menschen ab. Dies ist eine Feststellung, nicht eine Bewertung. Erst die Zukunft wird uns die tatsächlichen Wirkungen aufzeigen. Übrigens stelle ich im Kleinen – im Zusammenhang mit der Diskussion um die Spitalstandortinitiative – bereits eine Bewegung in die andere Pendelrichtung fest. Breit werden nun Steuerungsmöglichkeiten gefordert, welche noch vor Kurzem, vermutlich auch weil sie von der Regierung und deshalb aus der falschen Richtung kamen, vehement abgelehnt worden waren. Ergebnisverbesserung Zum zweiten wichtigen Thema: der Ergebnisverbesserung, über welche wir bereits im vergangenen August informiert haben. Mir ist es wichtig, dass wir die Ergebnisverbesserung und die entsprechenden Massnahmen von der Verselbstständigung trennen, auch wenn sie diese mit beeinflusst und auch wenn dies etwas akademisch tönt. Trotzdem ist die Differenzierung wichtig. 3/5 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 18. Dezember 2015 Weshalb ist die Ergebnisverbesserung nötig? Was verlangt nach einer generellen Erhöhung der Produktivität? Erstens und direkt mit der Verselbstständigung verbunden: Mit der Selbstständigkeit fallen bei allen drei Betrieben, den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD), dem Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) und den Psychiatrischen Diensten Biel-Seeland – Berner Jura (PDBBJ) Kosten für Leistungen an, die bisher vom Kanton erbracht wurden. Grosse Änderungen bezüglich Entwicklung der Einnahmen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zweitens und unabhängig von der Verselbstständigung: die absehbare Einführung eines neuen Finanzierungssystems für die stationäre Psychiatrie. Anstelle der heute üblichen Tagespauschalen werden die Leistungen künftig mittels Fallpauschale abgegolten werden. Das System wird als TARPSY bezeichnet. Dieses System hat insbesondere dann Auswirkungen, wenn nach therapeutischen Konzepten gearbeitet wird, welche tendenziell zu längeren Aufenthaltsdauern führen und wenn der Anteil chronischer Patienten verhältnismässig gross ist. Beides war und ist insbesondere in den PDBBJ der Fall. Deshalb ist hier der Veränderungsbedarf gegenüber demjenigen in den UPD und PZM deutlich höher. Und wie weiter? Soweit also zur Einbettung des Projektes und zur Beleuchtung verschiedener wichtiger Aspekte, welche jedoch nur indirekt mit dem Verselbstständigungsprojekt „verhängt“ sind. Die Ergebnisse der Phase A werden uns nun Herr Martin Rumpf, der künftige Gesamtprojektleiter und der Mandatsleiter der PwC, Herr Gustav Baldinger, erläutern. Die amtierende Gesamtprojektleiterin, Frau Katharina Schönbucher Seitz, kann heute leider aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir die Phase A des Projektes erfolgreich abschliessen können. Ich möchte diese Gelegenheit nicht verpassen, Ihr meine tiefe Anerkennung auszusprechen. Aufgrund ihres Austrittes aus der GEF per Ende März 2016 wird Martin Rumpf, der bisherige Projektkoordinator, im Laufe des ersten Quartals 2016 die Gesamtprojektleitung übernehmen. Was die Ergebnisse der Phase A betrifft, ist natürlich auch die PwC namentlich zu erwähnen. Auch dank ihres Wirkens auf allen Projektebenen und in allen Themen stehen wir heute da, wo wir stehen. Die PwC wird übrigens auch die Projektphase B begleiten, so haben wir Gewähr für Kontinuität im Projekt. Jeweils aus der spezifischen Sicht der Betriebe werden dann die drei operativ Verantwortlichen der Psychiatriebetriebe über den Stand der Arbeiten und die wichtigsten Herausforderungen informieren. Dies sind Stefan Aebi, CEO der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern UPD, Dr. Rolf Ineichen, Direktor des Psychiatriezentrums Münsingen PZM und Dr. Jan von Overbeck, Kantonsarzt und seit Ende Oktober interimistischer Direktor der PDBBJ. 4/5 Medienkonferenz des Regierungsrates vom Freitag, 18. Dezember 2015 Ihnen und ihren Mitarbeitenden möchte ich – auch im Namen des Regierungsrates – herzlich danken für das engagierte und professionelle Mitwirken sowie die Loyalität. Für die Mitarbeitenden der drei Betriebe stellt die Verselbstständigung nicht nur eine organisatorische und fachliche Herausforderung dar, sie ist auch existentieller Natur. Insbesondere für die Menschen, welche im Rahmen der Ergebnisverbesserung ihre Stellen verlieren. Zum guten Schluss stehen wir alle gerne bei der gewöhnlichen Fragenrunde zu Ihrer Verfügung. 5/5
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