Regelungen für die Teilnahme an internationalen Beach

Regelungen für die Teilnahme an internationalen
Beach-Volleyball Turnieren
(FIVB / CEV / WEVZA)
(Stand: 01.03.2016)
Kapitel 1: Einleitung .......................................................................................................... 2
Kapitel 2: Zulassungsbestimmungen .............................................................................. 3
2.1 Allgemein ................................................................................................................................................. 3
2.2 Spielberechtigung/Meldekriterien für FIVB Turniere ............................................................................... 3
2.3 Spielberechtigung/Meldekriterien für CEV Turniere ................................................................................ 4
2.4 Spielberechtigung/Meldekriterien für Turniere ausländischer Turnierserien .......................................... 5
Kapitel 3: Technische Durchführungen ........................................................................... 5
3.1 Meldetermine ........................................................................................................................................... 5
3.2 Meldegebühren ....................................................................................................................................... 6
3.3 Um- und Abmeldungen ........................................................................................................................... 6
Kapitel 4: Wild Card Regelungen...................................................................................... 7
Kapitel 5: Ansprechpartner ............................................................................................... 8
Kapitel 6: Schlussbestimmungen .................................................................................... 8
Anhang 1: Fair Play Vereinbarung
Kapitel 1: Einleitung
Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) führt gemäß FIVB-, CEV- sowie WEVZARegularien (FIVB-/CEV-/WEVZA-Handbook) die An-, Um- und Abmeldungen deutscher
Beach-Volleyball Athletinnen und Athleten für die internationalen Turnierserien von FIVB,
CEV und WEVZA durch und ist ebenfalls für die Nominierungen zu Welt- und Europameisterschaften verantwortlich. Im Rahmen der FIVB Turniere wird zwischen FIVB Weltmeisterschaften, FIVB Grand Slams, FIVB Swatch Major Series und FIVB Open unterschieden.
CEV Turniere beinhalten CEV Europameisterschaften, CEV Masters, CEV Challenger und
CEV Satellites. Des Weiteren gibt es auch noch Zonal Turniere der WEVZA.
Die Zulassung zu internationalen Turnieren der FIVB, CEV und WEVZA erfolgen gemäß
der vom Kompetenzteam beschlossenen und vom Vorstand des DVV bestätigten Teamzulassungen.
Zusätzlich finden Turniere ausländischer Turnierserien statt, welche von der FIVB homologiert werden müssen und mit Genehmigung des DVV sowie des ausrichtenden nationalen Volleyballverbandes von den Spielern selbst angemeldet werden können.
Als Serviceleistung für alle Athleten steht der Beach-Volleyball Koordinator des DVV als
zentrale Informations- und Koordinationsstelle zur Verfügung.
Grundlage für die Abwicklung des internationalen Turnierbetriebes sind die Geschäftsordnung (GO) des DVV in der jeweils aktuellen Fassung, die Beschlüsse des DVVVorstandes, die Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren
(FIVB/CEV/WEVZA) im Beach-Volleyball sowie die Regularien der FIVB, CEV und der
WEVZA.
Die Geschäftsordnung (GO) des DVV und die Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV/WEVZA) im Beach-Volleyball sind auf der Internetseite des
DVV (www.volleyball-verband.de) publiziert, die Regularien von FIVB, CEV und WEVZA
sind auf den jeweiligen Internetseiten (www.fivb.org, www.cev.lu, www.wevza.com) zu finden.
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Kapitel 2: Zulassungsbestimmungen
2.1 Allgemein
Spieler der Deutschen Rangliste dürfen nur an von der FIVB homologierten und vom DVV
genehmigten Turnieren teilnehmen.
Meldungen zu internationalen Turnieren, die parallel zu den Deutschen Beach-Volleyball
Meisterschaften stattfinden – ausgenommen internationale Nachwuchsmeisterschaften –
werden durch den DVV nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt. Diese bedürfen
einer Zustimmung des Kompetenzteams Beach und des Vorstandes.
2.2 Meldekriterien für FIVB Turniere
Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athletinnen und Athleten
des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 24 der aktuellen DVV-Einzelrangliste bestehen, für FIVB Grand Slams,
FIVB Major Series und FIVB Open gemeldet. Ausnahmen können über das Kompetenzteam Beach beantragt werden.
Zusätzlich zu den notwendigen Daten für die deutsche Turnierserie (siehe Durchführungsbestimmungen) müssen mit der ersten Anmeldung zu einem FIVB Turnier folgende Dokumente vorliegen:
-
Fair Play Vereinbarung
FIVB NF Player's Commitment (BVB-01)
FIVB Annual Health Certificate (BVB-10)
Zustimmung im Online-System
jährlich (per Scan als Mail)
jährlich (per Scan als Mail)
Das Kompetenzteam Beach behält sich vor, bei Turnieren, bei denen die Country Quota
Play Offs (CQPO) am gleichen Tag wie die Qualifikation gespielt werden, die Anzahl der
Teams für das FIVB Turnier so zu begrenzen, dass diese Teams maximal 1 Spiel im
CQPO haben.
Bsp. 1:
- 3 Teams direkt im Hauptfeld
nur noch max. 1 Platz in der Qualifikation frei
- Meldung von Team 4 + 5 für die Qualifikation
- 1 Spiel im CQPO dieser beiden Teams gegeneinander
Bsp. 2:
- 2 Teams direkt im Hauptfeld
noch max. 2 Plätze in der Qualifikation frei
- Meldung von Team 3 + 4 + 5 + 6 für die Qualifikation
- 2 Spiele im CQPO dieser 4 Teams gegeneinander,
d.h., ein Spiel für jedes Team
Generell gelten die jeweils aktuellen, vom Kompetenzteam festgelegten Regelungen bezüglich der Country Quota Spiele, die vom Vorstand bestätigt und den Athletinnen und
Athleten per Mail zugestellt wurden. Diese werden in regelmäßigen Abständen überprüft
und aktualisiert.
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2.3 Meldekriterien für CEV Turniere
Es wird unterschieden in
a) CEV Masters:
Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich
Platz 24 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für CEV Masters gemeldet.
und
b) CEV Challenger / CEV Satellites:
Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich
Platz 40 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für CEV Challenger und CEV
Satellites gemeldet.
Ausnahmen können über den Leitungsstab Beach beantragt werden. Das Kompetenzteam
Beach behält sich vor, die CEV-Turnierserien zur gezielten Perspektivförderung nur für
definierte Altersbereiche vorzugeben.
Zusätzlich zu den notwendigen Daten für die deutsche Turnierserie (siehe Durchführungsbestimmungen) müssen mit der ersten Anmeldung zu einem CEV Turnier folgende Dokumente vorliegen:
- Fair Play Vereinbarung
o Zustimmung im Online-System
- CEV Athletes's Commitment & Health Certificate (BV-01)
o jährlich (per Scan als Mail)
- Überweisung der CEV Gebühr an den DVV (vorab)
o lt. CEV Official Regulations (Kap. 7):
65,50,- EUR pro Spieler/in
(Registration + License)
Ggf. anfallende Strafen der CEV werden am Ende der Saison vom DVV an das betroffene
Team bzw. die betroffenen Spieler/innen weiterberechnet.
Für den Fall das bei einem CEV Turnier ebenfalls CQPO am gleichen Tag wie die Qualifikation gespielt wird, gilt die Regelung für FIVB Turniere analog.
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2.4 Meldekriterien für Turniere ausländischer Turnierserien
Alle Spieler der Deutschen Rangliste dürfen für Turniere ausländischer Turnierserien melden, sofern die Turniere im Vorhinein von der FIVB homologiert worden sind und rechtzeitig eine Genehmigung des DVV sowie des ausrichtenden nationalen Volleyballverbandes
eingeholt wird. Dafür ist bis spätestens 14 Tage vor Turnierbeginn ein Antrag an den
Beach-Volleyball Koordinator des DVV zu stellen. Dieser erteilt die Genehmigung und leitet sie an den ausrichtenden nationalen Volleyballverband weiter:
-
Antrag auf Freigabe für Internationale Beach-Volleyball Turniere
Nehmen Spieler mit gültiger Bundesliga-Spielerlizenz oder gültigem DVV-Spielerpass an
genehmigungsbedürftigen Turnieren im Ausland ohne Genehmigung des DVV teil, sind sie
nach BVO Ziff. 14.3 zu bestrafen.
Kapitel 3: Technische Durchführungen
3.1 Meldetermine
Meldeschluss ist jeweils 34 Tage vor Turnierbeginn über das DVV Online-System. Zum
Zeitpunkt der Anmeldung müssen beide Athleten die Kriterien (insbesondere Top 24/40
DVV Einzelrangliste) erfüllen.
Die Anmeldungen sind erst gültig, wenn sie im Internet der FIVB (www.fivb.org) bzw. der
CEV (www.cev.lu) und der WEVZA (http://wevza.com/) veröffentlicht sind. Die Spieler/Teams sind verpflichtet, dies selbst zu kontrollieren und bei Abweichungen zur Anmeldung die DVV-Geschäftsstelle persönlich und unmittelbar zu kontaktieren.
Meldungen zu Beginn der Saison werden zur Halbzeit der laufenden Saison mit Stichtag
15.06. eines jeden Jahres auf Erfüllung der Ranglistenpositionierung überprüft und ggf.
eine Abmeldung für die Turniere ab 15.07. (1 Monat Frist) bis Saisonende vorgenommen.
Änderungen bzw. Abweichungen können durch den Leitungsstab Beach im Einzelfall
durchgeführt werden.
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3.2 Meldegebühren
Für internationale Turniere wird eine Meldegebühr erhoben. Diese wird erst mit Teilnahme
am Turnier (Qualifikation und/oder Hauptfeld) fällig (nicht mit der Anmeldung zu einem
Turnier und nicht bei einer Teilnahme am CQPO). Die Meldegebühr pro Team staffelt sich
wie folgt:
Turniertyp
FIVB Grand Slam/ Major Series
FIVB Open
CEV Masters
CEV Challenger/ Satellites
WEVZA Zonal
Turniere ausländischer Serien
Meldegebühren
100,- EUR
80,- EUR
60,- EUR
50,- EUR
50,- EUR
50,- EUR
Gemäß GO 8.7 obliegt die Nominierung zu Welt- und Europameisterschaften auf Vorschlag des Leitungsstabs Beach dem DVV-Vorstand und die Nominierung zu den Olympischen Spielen auf Vorschlag des DVV-Vorstandes dem DOSB. Für diese Turniere fallen
keine Meldegebühren an.
Die Meldegebühren werden am Ende der Saison vom DVV an das betroffene Team weiterberechnet und diesem in Rechnung gestellt. Meldegebühren, die nicht innerhalb der
genannten Frist von 14 Tagen überwiesen werden, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR geahndet oder können zu einer Spielsperre führen. Zusätzlich
sind die anfallenden Bankgebühren zu zahlen.
3.3 Um- und Abmeldungen
Ebenso wie die Anmeldungen erfolgen Um- und Abmeldungen ausschließlich über das
DVV Online-System. Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, muss dies schriftlich per Email mit vollständigen Angaben sowie des ggf. notwendigen Attestes an die DVV
Geschäftsstelle (Beach-Volleyball Koordinator) erfolgen. Die Um- und Abmeldungen sind
erst gültig, wenn sie im Internet der FIVB (www.fivb.org) bzw. der CEV (www.cev.lu) und
der WEVZA (http://wevza.com/) veröffentlicht sind. Die Spieler/Teams sind verpflichtet,
dies selbst zu kontrollieren und bei Abweichungen die DVV-Geschäftsstelle (BeachVolleyball Koordinator) persönlich und unmittelbar zu kontaktieren.
Um- und Abmeldungen nach dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche
Teams nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, müssen vermieden werden. Zeitliche Beschränkungen sowie Auflagen dazu sind auf Wunsch der Athleten in einer
„Fair Play Vereinbarung“ fixiert worden, deren Zustimmung eine Voraussetzung für internationale Anmeldungen ist.
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Kapitel 4: Wild Card Regelungen
Grundsätzlich muss ein Antrag für eine Wild Card (WC) bei Internationalen Turnieren der
FIVB und CEV bis zum Meldeschluss des Turniers (34 Tage vor Beginn) beim BeachVolleyball Koordinator des DVV vorliegen, damit er im Leitungsstab Beach diskutiert und
ggf. an FIVB bzw. CEV weitergeleitet werden kann. Vorraussetzung dafür ist, dass das
Team bereits zu diesem Turnier angemeldet ist. Das Kompetenzteam kann dem Leitungsstab bei Bedarf eine Strategie für die Wild Card Vergabe vorschlagen.
Die Befürwortung eines Wild Card Antrag vom Leitungsstab Beach richtet sich nach folgenden Kriterien:
•
•
EM/WM:
Intern. Turnier in GER:
•
FIVB Hauptfeld:
•
•
•
FIVB Qualifikation:
CEV Hauptfeld:
CEV Qualifikation:
Entscheidungsspielraum Leitungsstab Beach
„bestes nicht qualifiziertes Team“
(automatischer WC Antrag durch DVV)
wenn Befürwortung, dann „bestes nicht qualifiziertes
Team“
Entscheidungsspielraum Leistungsstab Beach
vorrangig Nationalteams/A-Kader/B-Kader
Entscheidungsspielraum Leitungsstab Beach
Folgende Beschränkung der Wild Card Anträge für Teams liegen vor:
FIVB Hauptfeld:
max. 2 Wild Card Anträge pro Team
(beantragt bei FIVB sowie gleichzeitig eingereicht bei
DVV)
CEV Hauptfeld:
max. 1 Wild Card Antrag pro Team
(beantragt bei CEV sowie gleichzeitig eingereicht bei
DVV)
Internationale Turniere in Deutschland sind von dieser Regelung ausgeschlossen (automatischer Antrag für „bestes nicht qualifiziertes Team“).
Jeder WC-Antrag ist einzeln und mit Begründung an den DVV zu stellen. Sobald ein Team
bei FIVB bzw. CEV eine Wild Card erhält, wird für dieses Team kein weiterer Antrag bei
FIVB bzw. CEV gestellt.
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Kapitel 5: Ansprechpartner
Beach-Volleyball Koordinator
Laura Kernbach
Deutscher Volleyball-Verband
Otto-Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt/Main
Tel: 069/695001-17
Fax: 069/695001-24
Mobil: 0160/97896791
Email: [email protected]
Kapitel 6: Schlussbestimmungen
Diese Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB / CEV / WEVZA)
im Beach-Volleyball sind vom Vorstand des DVV am 10.03.2016 verabschiedet worden.
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Anhang 1:
Fair Play Vereinbarung
Diese Vereinbarung auf Initiative der Athleten ist eine Selbstverpflichtung unter den deutschen Beach-Volleyball Athleten zu Leistung und Fairplay.
Alle Athleten die vom Deutschen Volleyball-Verband für internationale Beach-Volleyball
Turniere angemeldet werden, versprechen mit dieser Vereinbarung, ihr Handeln insbesondere im Hinblick auf die Olympischen Spiele an den oben genannten Grundsätzen
auszurichten.
Leistung:
In Training und Wettkampf die bestmögliche Leistung zeigen, als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen VolleyballVerbandes auftreten, Vorbild für andere sein.
Fairplay:
Ein fairer Sportler sein und die Regeln respektieren, diese Fair Play
Vereinbarung einhalten und Gegner sowie deutsche Konkurrenten achten.
Niemals versuchen, Erfolg durch Täuschung oder Betrug zu erzielen.
Alle Kaderathleten unterschreiben diese Vereinbarung im Rahmen ihrer Kadervereinbarung, alle Nicht-Kaderathleten unterschreiben diese Vereinbarung als Voraussetzung zur
Teilnahme an internationalen Turnieren.
1. Abmeldungen von internationalen Turnieren
Gemeinsames Ziel aller Athleten und des DVV ist es, Abmeldungen nach dem Country
Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche Teams nicht in die Qualifikation bzw. das
Hauptfeld nachrücken, zu vermeiden.
Sowohl für Turniere innerhalb als auch außerhalb Europas gilt:
Bei Abmeldungen nach (oder zu kurz vor) dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass
deutsche Teams trotz ausreichender Entry Points nicht in die Qualifikation bzw. das
Hauptfeld nachrücken, muss der verletzte Spieler
- ein Attest vom Turnierarzt vor Ort und
- das Flugticket bzw. Tankquittungen und
- eine Hotelrechnung
nachweisen (Vorlage beim Beach-Volleyball Koordinator des DVV).
Dies bedeutet, ein Abschlusstraining vor dem Turnier zur Überprüfung der Spielfähigkeit
(insb. bei Verletzungen) sollte rechtzeitig vor dem Country Quota Meeting beendet sein,
dass eine Abmeldung durch den DVV noch rechzeitig erfolgen kann. Die rechtzeitige Abmeldung durch den DVV ist vom Team sicherzustellen (z.B. durch ein Telefonat, Zeitzonen beachten!).
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2. Ummeldungen bei internationalen Turnieren
a) Anmeldungen von Athleten die bereits ihr Karriereende erklärt haben, werden nicht angenommen.
b) Ummeldungen mit Erhalt des Hauptfeld- bzw. Qualifikationsstatus sind gemäß FIVB
Regelwerk einmal pro Saison erlaubt.
c) Für Ummeldungen nach dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche
Teams trotz ausreichender Entry Points nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, muss der verletzte Spieler
- ein Attest vom Turnierarzt vor Ort und
- das Flugticket bzw. Tankquittungen und
- eine Hotelrechnung
nachweisen (Vorlage beim Beach-Volleyball Koordinator des DVV).
3. Zuständiges Organ
Als zuständige Instanz wählen die Athleten das Gremium Leitungsstab. Dieser setzt sich
aus den Mitgliedern Sportdirektor, Beach-Volleyball Koordinator, Bundestrainer, Nachwuchs-Bundestrainer U21 & U19, sowie Spielervertreter und Trainervertreter (sofern nicht
selbst bzw. kein eigenes Team betroffen) zusammen. Der Beach-Volleyball Koordinator
sammelt die Fakten, der Leitungsstab entscheidet durch einfachen Mehrheitsbeschluss.
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DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND E.V.
Mitglied in der Fédération Internationale de Volleyball und im DOSB
Antrag auf Freigabe für
Internationale Beach-Volleyball Turniere
Hiermit beantrage ich die Freigabe des Deutschen Volleyball-Verbandes für das nachstehende, von der
FIVB bzw. CEV genehmigte Turnier. Sämtliche Kosten und Risiken, die mit der Teilnahme
zusammenhängen, trage ich selbst. Die Teilnahme wurde vom Verein genehmigt. Dem Antrag liegt ein
Verrechnungsscheck / Kopie der Überweisung mit der Genehmigungsgebühr über EUR 25,- bei.
(Dieser Antrag gilt nicht für Turniere der FIVB- bzw. CEV-Tour.)
Permission for International Beach Volleyball
Tournaments
The following player has the permission of the German Volleyball Federation to take part in the following
tournament, provided that it is sanctioned by the FIVB or CEV:
Date of the tournament:
Place and Country:
Name of the tournament:
Player
LAST NAME:
FIRST NAME:
DATE OF BIRTH:
PASS-NO:
NATIONALITY:
GERMAN RANKING:
ADDRESS:
E-MAIL:
PHONE:
FAX:
____________________________________________
Place, date and signature of the player
____________________________________________
Signature and Seal of the German Volleyball Federation
DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND
MÄRZ 2016