Regelungen für die Teilnahme an internationalen Beach-Volleyball Turnieren (FIVB / CEV / WEVZA) (Stand: 01.03.2016) Kapitel 1: Einleitung .......................................................................................................... 2 Kapitel 2: Zulassungsbestimmungen .............................................................................. 3 2.1 Allgemein ................................................................................................................................................. 3 2.2 Spielberechtigung/Meldekriterien für FIVB Turniere ............................................................................... 3 2.3 Spielberechtigung/Meldekriterien für CEV Turniere ................................................................................ 4 2.4 Spielberechtigung/Meldekriterien für Turniere ausländischer Turnierserien .......................................... 5 Kapitel 3: Technische Durchführungen ........................................................................... 5 3.1 Meldetermine ........................................................................................................................................... 5 3.2 Meldegebühren ....................................................................................................................................... 6 3.3 Um- und Abmeldungen ........................................................................................................................... 6 Kapitel 4: Wild Card Regelungen...................................................................................... 7 Kapitel 5: Ansprechpartner ............................................................................................... 8 Kapitel 6: Schlussbestimmungen .................................................................................... 8 Anhang 1: Fair Play Vereinbarung Kapitel 1: Einleitung Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) führt gemäß FIVB-, CEV- sowie WEVZARegularien (FIVB-/CEV-/WEVZA-Handbook) die An-, Um- und Abmeldungen deutscher Beach-Volleyball Athletinnen und Athleten für die internationalen Turnierserien von FIVB, CEV und WEVZA durch und ist ebenfalls für die Nominierungen zu Welt- und Europameisterschaften verantwortlich. Im Rahmen der FIVB Turniere wird zwischen FIVB Weltmeisterschaften, FIVB Grand Slams, FIVB Swatch Major Series und FIVB Open unterschieden. CEV Turniere beinhalten CEV Europameisterschaften, CEV Masters, CEV Challenger und CEV Satellites. Des Weiteren gibt es auch noch Zonal Turniere der WEVZA. Die Zulassung zu internationalen Turnieren der FIVB, CEV und WEVZA erfolgen gemäß der vom Kompetenzteam beschlossenen und vom Vorstand des DVV bestätigten Teamzulassungen. Zusätzlich finden Turniere ausländischer Turnierserien statt, welche von der FIVB homologiert werden müssen und mit Genehmigung des DVV sowie des ausrichtenden nationalen Volleyballverbandes von den Spielern selbst angemeldet werden können. Als Serviceleistung für alle Athleten steht der Beach-Volleyball Koordinator des DVV als zentrale Informations- und Koordinationsstelle zur Verfügung. Grundlage für die Abwicklung des internationalen Turnierbetriebes sind die Geschäftsordnung (GO) des DVV in der jeweils aktuellen Fassung, die Beschlüsse des DVVVorstandes, die Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV/WEVZA) im Beach-Volleyball sowie die Regularien der FIVB, CEV und der WEVZA. Die Geschäftsordnung (GO) des DVV und die Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV/WEVZA) im Beach-Volleyball sind auf der Internetseite des DVV (www.volleyball-verband.de) publiziert, die Regularien von FIVB, CEV und WEVZA sind auf den jeweiligen Internetseiten (www.fivb.org, www.cev.lu, www.wevza.com) zu finden. 2 Kapitel 2: Zulassungsbestimmungen 2.1 Allgemein Spieler der Deutschen Rangliste dürfen nur an von der FIVB homologierten und vom DVV genehmigten Turnieren teilnehmen. Meldungen zu internationalen Turnieren, die parallel zu den Deutschen Beach-Volleyball Meisterschaften stattfinden – ausgenommen internationale Nachwuchsmeisterschaften – werden durch den DVV nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt. Diese bedürfen einer Zustimmung des Kompetenzteams Beach und des Vorstandes. 2.2 Meldekriterien für FIVB Turniere Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athletinnen und Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 24 der aktuellen DVV-Einzelrangliste bestehen, für FIVB Grand Slams, FIVB Major Series und FIVB Open gemeldet. Ausnahmen können über das Kompetenzteam Beach beantragt werden. Zusätzlich zu den notwendigen Daten für die deutsche Turnierserie (siehe Durchführungsbestimmungen) müssen mit der ersten Anmeldung zu einem FIVB Turnier folgende Dokumente vorliegen: - Fair Play Vereinbarung FIVB NF Player's Commitment (BVB-01) FIVB Annual Health Certificate (BVB-10) Zustimmung im Online-System jährlich (per Scan als Mail) jährlich (per Scan als Mail) Das Kompetenzteam Beach behält sich vor, bei Turnieren, bei denen die Country Quota Play Offs (CQPO) am gleichen Tag wie die Qualifikation gespielt werden, die Anzahl der Teams für das FIVB Turnier so zu begrenzen, dass diese Teams maximal 1 Spiel im CQPO haben. Bsp. 1: - 3 Teams direkt im Hauptfeld nur noch max. 1 Platz in der Qualifikation frei - Meldung von Team 4 + 5 für die Qualifikation - 1 Spiel im CQPO dieser beiden Teams gegeneinander Bsp. 2: - 2 Teams direkt im Hauptfeld noch max. 2 Plätze in der Qualifikation frei - Meldung von Team 3 + 4 + 5 + 6 für die Qualifikation - 2 Spiele im CQPO dieser 4 Teams gegeneinander, d.h., ein Spiel für jedes Team Generell gelten die jeweils aktuellen, vom Kompetenzteam festgelegten Regelungen bezüglich der Country Quota Spiele, die vom Vorstand bestätigt und den Athletinnen und Athleten per Mail zugestellt wurden. Diese werden in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert. 3 2.3 Meldekriterien für CEV Turniere Es wird unterschieden in a) CEV Masters: Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 24 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für CEV Masters gemeldet. und b) CEV Challenger / CEV Satellites: Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 40 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für CEV Challenger und CEV Satellites gemeldet. Ausnahmen können über den Leitungsstab Beach beantragt werden. Das Kompetenzteam Beach behält sich vor, die CEV-Turnierserien zur gezielten Perspektivförderung nur für definierte Altersbereiche vorzugeben. Zusätzlich zu den notwendigen Daten für die deutsche Turnierserie (siehe Durchführungsbestimmungen) müssen mit der ersten Anmeldung zu einem CEV Turnier folgende Dokumente vorliegen: - Fair Play Vereinbarung o Zustimmung im Online-System - CEV Athletes's Commitment & Health Certificate (BV-01) o jährlich (per Scan als Mail) - Überweisung der CEV Gebühr an den DVV (vorab) o lt. CEV Official Regulations (Kap. 7): 65,50,- EUR pro Spieler/in (Registration + License) Ggf. anfallende Strafen der CEV werden am Ende der Saison vom DVV an das betroffene Team bzw. die betroffenen Spieler/innen weiterberechnet. Für den Fall das bei einem CEV Turnier ebenfalls CQPO am gleichen Tag wie die Qualifikation gespielt wird, gilt die Regelung für FIVB Turniere analog. 4 2.4 Meldekriterien für Turniere ausländischer Turnierserien Alle Spieler der Deutschen Rangliste dürfen für Turniere ausländischer Turnierserien melden, sofern die Turniere im Vorhinein von der FIVB homologiert worden sind und rechtzeitig eine Genehmigung des DVV sowie des ausrichtenden nationalen Volleyballverbandes eingeholt wird. Dafür ist bis spätestens 14 Tage vor Turnierbeginn ein Antrag an den Beach-Volleyball Koordinator des DVV zu stellen. Dieser erteilt die Genehmigung und leitet sie an den ausrichtenden nationalen Volleyballverband weiter: - Antrag auf Freigabe für Internationale Beach-Volleyball Turniere Nehmen Spieler mit gültiger Bundesliga-Spielerlizenz oder gültigem DVV-Spielerpass an genehmigungsbedürftigen Turnieren im Ausland ohne Genehmigung des DVV teil, sind sie nach BVO Ziff. 14.3 zu bestrafen. Kapitel 3: Technische Durchführungen 3.1 Meldetermine Meldeschluss ist jeweils 34 Tage vor Turnierbeginn über das DVV Online-System. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen beide Athleten die Kriterien (insbesondere Top 24/40 DVV Einzelrangliste) erfüllen. Die Anmeldungen sind erst gültig, wenn sie im Internet der FIVB (www.fivb.org) bzw. der CEV (www.cev.lu) und der WEVZA (http://wevza.com/) veröffentlicht sind. Die Spieler/Teams sind verpflichtet, dies selbst zu kontrollieren und bei Abweichungen zur Anmeldung die DVV-Geschäftsstelle persönlich und unmittelbar zu kontaktieren. Meldungen zu Beginn der Saison werden zur Halbzeit der laufenden Saison mit Stichtag 15.06. eines jeden Jahres auf Erfüllung der Ranglistenpositionierung überprüft und ggf. eine Abmeldung für die Turniere ab 15.07. (1 Monat Frist) bis Saisonende vorgenommen. Änderungen bzw. Abweichungen können durch den Leitungsstab Beach im Einzelfall durchgeführt werden. 5 3.2 Meldegebühren Für internationale Turniere wird eine Meldegebühr erhoben. Diese wird erst mit Teilnahme am Turnier (Qualifikation und/oder Hauptfeld) fällig (nicht mit der Anmeldung zu einem Turnier und nicht bei einer Teilnahme am CQPO). Die Meldegebühr pro Team staffelt sich wie folgt: Turniertyp FIVB Grand Slam/ Major Series FIVB Open CEV Masters CEV Challenger/ Satellites WEVZA Zonal Turniere ausländischer Serien Meldegebühren 100,- EUR 80,- EUR 60,- EUR 50,- EUR 50,- EUR 50,- EUR Gemäß GO 8.7 obliegt die Nominierung zu Welt- und Europameisterschaften auf Vorschlag des Leitungsstabs Beach dem DVV-Vorstand und die Nominierung zu den Olympischen Spielen auf Vorschlag des DVV-Vorstandes dem DOSB. Für diese Turniere fallen keine Meldegebühren an. Die Meldegebühren werden am Ende der Saison vom DVV an das betroffene Team weiterberechnet und diesem in Rechnung gestellt. Meldegebühren, die nicht innerhalb der genannten Frist von 14 Tagen überwiesen werden, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR geahndet oder können zu einer Spielsperre führen. Zusätzlich sind die anfallenden Bankgebühren zu zahlen. 3.3 Um- und Abmeldungen Ebenso wie die Anmeldungen erfolgen Um- und Abmeldungen ausschließlich über das DVV Online-System. Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, muss dies schriftlich per Email mit vollständigen Angaben sowie des ggf. notwendigen Attestes an die DVV Geschäftsstelle (Beach-Volleyball Koordinator) erfolgen. Die Um- und Abmeldungen sind erst gültig, wenn sie im Internet der FIVB (www.fivb.org) bzw. der CEV (www.cev.lu) und der WEVZA (http://wevza.com/) veröffentlicht sind. Die Spieler/Teams sind verpflichtet, dies selbst zu kontrollieren und bei Abweichungen die DVV-Geschäftsstelle (BeachVolleyball Koordinator) persönlich und unmittelbar zu kontaktieren. Um- und Abmeldungen nach dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche Teams nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, müssen vermieden werden. Zeitliche Beschränkungen sowie Auflagen dazu sind auf Wunsch der Athleten in einer „Fair Play Vereinbarung“ fixiert worden, deren Zustimmung eine Voraussetzung für internationale Anmeldungen ist. 6 Kapitel 4: Wild Card Regelungen Grundsätzlich muss ein Antrag für eine Wild Card (WC) bei Internationalen Turnieren der FIVB und CEV bis zum Meldeschluss des Turniers (34 Tage vor Beginn) beim BeachVolleyball Koordinator des DVV vorliegen, damit er im Leitungsstab Beach diskutiert und ggf. an FIVB bzw. CEV weitergeleitet werden kann. Vorraussetzung dafür ist, dass das Team bereits zu diesem Turnier angemeldet ist. Das Kompetenzteam kann dem Leitungsstab bei Bedarf eine Strategie für die Wild Card Vergabe vorschlagen. Die Befürwortung eines Wild Card Antrag vom Leitungsstab Beach richtet sich nach folgenden Kriterien: • • EM/WM: Intern. Turnier in GER: • FIVB Hauptfeld: • • • FIVB Qualifikation: CEV Hauptfeld: CEV Qualifikation: Entscheidungsspielraum Leitungsstab Beach „bestes nicht qualifiziertes Team“ (automatischer WC Antrag durch DVV) wenn Befürwortung, dann „bestes nicht qualifiziertes Team“ Entscheidungsspielraum Leistungsstab Beach vorrangig Nationalteams/A-Kader/B-Kader Entscheidungsspielraum Leitungsstab Beach Folgende Beschränkung der Wild Card Anträge für Teams liegen vor: FIVB Hauptfeld: max. 2 Wild Card Anträge pro Team (beantragt bei FIVB sowie gleichzeitig eingereicht bei DVV) CEV Hauptfeld: max. 1 Wild Card Antrag pro Team (beantragt bei CEV sowie gleichzeitig eingereicht bei DVV) Internationale Turniere in Deutschland sind von dieser Regelung ausgeschlossen (automatischer Antrag für „bestes nicht qualifiziertes Team“). Jeder WC-Antrag ist einzeln und mit Begründung an den DVV zu stellen. Sobald ein Team bei FIVB bzw. CEV eine Wild Card erhält, wird für dieses Team kein weiterer Antrag bei FIVB bzw. CEV gestellt. 7 Kapitel 5: Ansprechpartner Beach-Volleyball Koordinator Laura Kernbach Deutscher Volleyball-Verband Otto-Fleck-Schneise 8 60528 Frankfurt/Main Tel: 069/695001-17 Fax: 069/695001-24 Mobil: 0160/97896791 Email: [email protected] Kapitel 6: Schlussbestimmungen Diese Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB / CEV / WEVZA) im Beach-Volleyball sind vom Vorstand des DVV am 10.03.2016 verabschiedet worden. 8 Anhang 1: Fair Play Vereinbarung Diese Vereinbarung auf Initiative der Athleten ist eine Selbstverpflichtung unter den deutschen Beach-Volleyball Athleten zu Leistung und Fairplay. Alle Athleten die vom Deutschen Volleyball-Verband für internationale Beach-Volleyball Turniere angemeldet werden, versprechen mit dieser Vereinbarung, ihr Handeln insbesondere im Hinblick auf die Olympischen Spiele an den oben genannten Grundsätzen auszurichten. Leistung: In Training und Wettkampf die bestmögliche Leistung zeigen, als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen VolleyballVerbandes auftreten, Vorbild für andere sein. Fairplay: Ein fairer Sportler sein und die Regeln respektieren, diese Fair Play Vereinbarung einhalten und Gegner sowie deutsche Konkurrenten achten. Niemals versuchen, Erfolg durch Täuschung oder Betrug zu erzielen. Alle Kaderathleten unterschreiben diese Vereinbarung im Rahmen ihrer Kadervereinbarung, alle Nicht-Kaderathleten unterschreiben diese Vereinbarung als Voraussetzung zur Teilnahme an internationalen Turnieren. 1. Abmeldungen von internationalen Turnieren Gemeinsames Ziel aller Athleten und des DVV ist es, Abmeldungen nach dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche Teams nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, zu vermeiden. Sowohl für Turniere innerhalb als auch außerhalb Europas gilt: Bei Abmeldungen nach (oder zu kurz vor) dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche Teams trotz ausreichender Entry Points nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, muss der verletzte Spieler - ein Attest vom Turnierarzt vor Ort und - das Flugticket bzw. Tankquittungen und - eine Hotelrechnung nachweisen (Vorlage beim Beach-Volleyball Koordinator des DVV). Dies bedeutet, ein Abschlusstraining vor dem Turnier zur Überprüfung der Spielfähigkeit (insb. bei Verletzungen) sollte rechtzeitig vor dem Country Quota Meeting beendet sein, dass eine Abmeldung durch den DVV noch rechzeitig erfolgen kann. Die rechtzeitige Abmeldung durch den DVV ist vom Team sicherzustellen (z.B. durch ein Telefonat, Zeitzonen beachten!). 9 2. Ummeldungen bei internationalen Turnieren a) Anmeldungen von Athleten die bereits ihr Karriereende erklärt haben, werden nicht angenommen. b) Ummeldungen mit Erhalt des Hauptfeld- bzw. Qualifikationsstatus sind gemäß FIVB Regelwerk einmal pro Saison erlaubt. c) Für Ummeldungen nach dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche Teams trotz ausreichender Entry Points nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, muss der verletzte Spieler - ein Attest vom Turnierarzt vor Ort und - das Flugticket bzw. Tankquittungen und - eine Hotelrechnung nachweisen (Vorlage beim Beach-Volleyball Koordinator des DVV). 3. Zuständiges Organ Als zuständige Instanz wählen die Athleten das Gremium Leitungsstab. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern Sportdirektor, Beach-Volleyball Koordinator, Bundestrainer, Nachwuchs-Bundestrainer U21 & U19, sowie Spielervertreter und Trainervertreter (sofern nicht selbst bzw. kein eigenes Team betroffen) zusammen. Der Beach-Volleyball Koordinator sammelt die Fakten, der Leitungsstab entscheidet durch einfachen Mehrheitsbeschluss. 10 DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND E.V. Mitglied in der Fédération Internationale de Volleyball und im DOSB Antrag auf Freigabe für Internationale Beach-Volleyball Turniere Hiermit beantrage ich die Freigabe des Deutschen Volleyball-Verbandes für das nachstehende, von der FIVB bzw. CEV genehmigte Turnier. Sämtliche Kosten und Risiken, die mit der Teilnahme zusammenhängen, trage ich selbst. Die Teilnahme wurde vom Verein genehmigt. Dem Antrag liegt ein Verrechnungsscheck / Kopie der Überweisung mit der Genehmigungsgebühr über EUR 25,- bei. (Dieser Antrag gilt nicht für Turniere der FIVB- bzw. CEV-Tour.) Permission for International Beach Volleyball Tournaments The following player has the permission of the German Volleyball Federation to take part in the following tournament, provided that it is sanctioned by the FIVB or CEV: Date of the tournament: Place and Country: Name of the tournament: Player LAST NAME: FIRST NAME: DATE OF BIRTH: PASS-NO: NATIONALITY: GERMAN RANKING: ADDRESS: E-MAIL: PHONE: FAX: ____________________________________________ Place, date and signature of the player ____________________________________________ Signature and Seal of the German Volleyball Federation DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND MÄRZ 2016
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