Meldereferat Informationen 2015/16

Meldereferat
Informationen 2015/16 - 1
Spieler/innen/nennung
• Das Formular "M3" für die Saison 2015/16 ist im Downloadbereich des ÖVV verfügbar (http://oevv.volleynet.at/Download/8). Bitte beachten, dass dieses von jedem
Spieler und jeder Spielerin zu unterfertigen ist (bei Minderjährigen auch durch den/die
Erziehungsberechtigte/n), vom Verein aufzubewahren und bei Anforderung an den
ÖVV zu übermitteln ist.
Ohne korrekt unterfertigtes Formular "M3" kann die Spieler/innen/meldung ungültig
sein und eine entsprechende Sanktion verhängt werden bzw. ein abgebender Verein
um eine eventuell zu fordernde Ausbildungsentschädigung umfallen.
•
Freigaben von Spieler/innen sind nur mehr über das Online-Tool der Webapplikation
in eurem Login-Bereich auszustellen. Zurzeit muss das dabei erstellte Formular "M4"
noch zusätzlich ausgedruckt und im Original an den ÖVV geschickt werden. Eine Anleitung zur Erstellung der Freigabe ist im Downloadbereich des ÖVV
(http://oevv.volleynet.at/Download/50) verfügbar.
•
Das Formular "M4-ÖMs Nachwuchs" für Spieler/innen der Jahrgänge 2000 u.j. (zur
Erlangung der Spielberechtigung bei den ÖM Nachwuchs nach einem Vereinswechsel) ist nur im Downloadbereich (http://oevv.volleynet.at/Download/8) verfügbar und
muss vollständig ausgefüllt im Original an den ÖVV geschickt werden.
•
Das Formular "M5" ist zur Erlangung der Spielberechtigung verpflichtend. Dieses ist
im Original an den ÖVV zu senden. Bis die Spielerlizenz vom ÖVV bestätigt ist muss
dem Schiedsgericht eine Kopie vorgelegt werden, ansonsten ist der/die Spieler/in
NICHT einsatzberechtigt.
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Sollte aus irgendeinem Grund die Eingabe im System nicht möglich sein (kommt aber
kaum noch vor) und der/die Spieler/in aber am nächsten Tag eingesetzt werden ist
UNBEDINGT SOFORT ein Email an den ÖVV zu senden, am besten mit einem
Screenshot der Fehlermeldung. Nur wenn das Email bis spätestens 23:59 am Tag
vor dem gewünschten Einsatz eintrifft KANN nach Prüfung durch den ÖVV die Spielberechtigung auch nachträglich erteilt werden.
•
Bitte beachten: wenn für eine/n Spieler/in eine Lizenz durch Eingabe in das ÖVVSystem gelöst und vom ÖVV validiert bzw. eine Lizenzrechnung ausgestellt wurde, ist
keine Stornierung derselben mehr möglich! Nach Ausstellung der Lizenzrechnung ist
keine Rückerstattung der Gebühr möglich, auch wenn der/die Spieler/in in keinem
Spiel für die jeweilige Mannschaft zum Einsatz kommt! Reklamationen bzgl. Rechnungen sind lt. Ausschreibung 2015/16, Allgemeine Klasse, Art. 2.2, Lit. p., nur über
den normalen Rechtsweg zulässig (d.h. Berufung lt. Rechtsmittelordnung).
Österreich als "Federation of Origin" (Inländer/inne/n gleichgestellte Nichtösterreicher/innen)
• Spieler/innen, welche erstmals in ihrem Leben Österreich eine Spielerlizenz lösen
haben lt. den "FIVB Sports Regulations" Österreich als "Federation of Origin". Diese
werden dann - mit Ausnahme der Spielberechtigung für Nationalteams - wie Österreicher behandelt. Zum Nachweis benötigen wir einmalig:
o Für in Österreich geborene oder sehr jung hergezogene Spieler/innen Scans
der entsprechenden Dokumente, Geburtsurkunde, Meldezettel, …
o Für ältere Spieler/innen, die schon in ihrem Heimatland eine Lizenz gelöst haben könnten, eine Bestätigung des jeweiligen nationalen Verbandes in englischer Sprache, dass der/die Spieler/in dort keine Lizenz gelöst hat(te) und
nicht als Volleyballer/in registriert ist.
•
Auch wenn ein/e Spieler/in die Österreichische Staatsbürgerschaft erhält, aber bereits im Ausland eine Lizenz gelöst hatte, ist weiterhin ein Transfer nötig. Unter bestimmten Umständen kann allerdings ein sogenannter "Change of Federation of Origin" beantragt werden, die genaue Vorgehensweise findet sich in den "FIVB Sports
Regulations" in Art. 44 ab Seite 66. Für Spieler/innen, die bereits mehr als 8 Jahre in
Österreich leben und über 38 (Männer) bzw. 35 (Frauen) sind und die Österreichische Staatsbürgerschaft erhalten entfällt die (sonst sehr hohe) Gebühr an die FIVB.
Transferspieler/innen
• Trotz intensiver Bemühungen und oftmaligen Interventionen des ÖVV und trotz Versprechungen uns zu helfen, eine Rückstufung auf die "Category III" zu erreichen,
müssen wir leider laut Auskunft der CEV zumindest in dieser Saison in der "Category
IV" verbleiben und es werden die entsprechenden Gebühren dafür verrechnet. Als
Begründung wurde angeführt, dass nur alle zwei Jahre eine Neueinstufung möglich
ist und diese im Frühjahr 2016 von der FIVB beschlossen werden kann. Wir haben
Verständnis für euren Unmut darüber, ersuchen euch aber trotzdem, nicht bei uns
euren Ärger darüber abzulassen, die Sache liegt gänzlich außerhalb unseres Einflussbereiches. Wir können euch aber versichern, dass wir weiterhin an der Sache
dran bleiben darauf drängen werden, dass sich unsere Einstufung ab der nächsten
Saison wieder ändert.
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Die Instruktionen der FIVB für 2015-16 finden sich im Dokument
"FIVB_Electronic_International_Transfer_procedure_manual_2015_2016.pdf", verfügbar im Downloadbereich des ÖVV (http://oevv.volleynet.at/Download/48)
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Unter http://transfers.cev.lu/ hat die CEV weitere Informationen veröffentlicht, vor allem könnt ihr dort die Gebühren an die CEV bzw. die maximale Höhe der Gebühren
an die Verbände für Transfers innerhalb Europas kalkulieren.
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Die an die CEV bzw. FIVB zu entrichtenden "Administration Fees" sind:
o 1. Bundesligen
 CHF 2.000.- für Transfers außerhalb Europas (FIVB)
 EUR 1.920.- für Transfers innerhalb Europas (CEV)
o 2. Bundesligen
 CHF 1.500.- für Transfers außerhalb Europas (FIVB)
 EUR 1.440.- für Transfers innerhalb Europas (CEV)
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Transfers für Spieler/innen vor dem Kalenderjahr, in denen sie 18 werden, sind nicht
erlaubt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Wohnsitzwechsel nichts mit Volleyball
zu tun hat, z.B. eine Übersiedlung der Familie aus beruflichen Gründen, etc.. In diesem Fall kann ein sogenannter "Minor Transfer" beantragt werden, die dazu benötigten Unterlagen sind an den ÖVV zu senden:
o "Approval letter" der "Federation of Origin" (in Englisch)
o Erklärung der Eltern über den Grund des Wohnsitzwechsels (in Englisch)
o Schulbesuchsbestätigung, Bestätigung über einen Lehrplatz, …
o Kopie Reisepass
Für Minor Transfers ist kein "Administration Fee" an die FIVB bzw. die CEV zu entrichten. Allerdings kann die "Federation of Origin" ein "Transfer Fee" verlangen.
Kommt es hier zu keiner Einigung, kann die FIVB bzw. die CEV auf Antrag die maximale Höhe festlegen.
Österreichische Meisterschaften Nachwuchs
• Bitte unbedingt beachten, dass Spieler/innen, für die ein Internationaler Transfer nötig
ist, lt. Ausschreibung 2015/16, Nachwuchs, Art. 3.5, Abs. 4., nur dann für die Österreichische Meisterschaften Nachwuchs spielberechtigt sind, wenn sie bis zum
31.12.2015 im jeweiligen Landesverband gemeldet wurden und ab dem 31.12.2015
ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Nachweis durch Vorlage des Meldezettels).