Finanzmarktregulierung: Hängige Vorhaben

FINANZMARKTREGULIERUNG:
HÄNGIGE VORHABEN
(Stand und Ausblick per 29. Januar 2016)
Vorhaben
Regulierungsstufe
Stand und nächste Schritte
Vernehmlassung /
Anhörung
Verabschiedung
Geplantes
Inkrafttreten
Q3/14
offen
17/18
Q3/16
Q4/16
Q1/17
Q4/15
Q1/16
Q1/16
Q4/15
Q2/16
Q3/16
Sektorübergreifend
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitute *
Am 4. November 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum
Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Mit dem FIDLEG sollen die Voraussetzungen für das Erbringen von
Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten (Verhaltenspflichten am Point of Sale und Prospektpflichten)
geregelt und der Kundenschutz im Finanzmarktbereich gestärkt werden. Zudem werden die Aufsichtsregeln für
Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitung und Wertpapierhäuser neu in einem Finanzinstitutsgesetz
(FINIG) zusammengefasst.
Gesetz
Finanzmarktinfrastrukturen
Das FinfraG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Gleichzeitig mit dem Gesetz ist auch die Bundesratsverordnung FinfraV, die
Rundschreiben
FINMA-Verordnung FinfraV-FINMA sowie die revidierte Nationalbankverordnung (NBV) in Kraft getreten. Das FinfraG-Paket macht
diverse Anpassungen an den bestehenden FINMA-Regularien notwendig (insb. sind die Rundschreiben „Meldepflicht für
Effektengeschäfte“ und „Effektenjournal“ zu überarbeiten).
Geldwäschereibekämpfung
Am 21. Dezember 2015 hat die FINMA die Anhörung zu einem Rundschreibenentwurf zur Video- und Online-Identifikation eröffnet. Rundschreiben
Sie dauerte bis zum 18. Januar 2016. Das Inkrafttreten ist für den März 2016 vorgesehen. Mit dem Rundschreiben werden die
aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen im Finanzbereich über digitale Kanäle
geschaffen.
Banken
Too big to fail
Der Bundesrat hat in einem am 18. Februar 2015 verabschiedeten Evaluationsbericht Handlungsbedarf in Bezug auf die
Verordnung
schweizerischen „Too-big-to-fail“-Bestimmungen identifiziert. Am 21. Oktober 2015 hat er die rechtlichen Eckwerte der
notwendigen Anpassungen bestimmt. Durch neue Going-concern-Anforderungen sollen systemrelevante Banken über ausreichend
Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen, so dass sie auch in einer Stresssituation weder einer staatlichen Unterstützung bedürfen, noch saniert oder abgewickelt werden müssen. Ergänzend müssen international tätige systemrelevante
Banken zusätzliches Kapital halten, um ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen in einer
funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel abzuwickeln («Goneconcern»). Die Anpassungen erfolgen im Rahmen einer Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) und die Bankenverordnung
(BankV). Das EFD hat die Anhörung dazu am 22. Dezember 2015 eröffnet. Sie dauert bis am 15. Februar 2016. Das Inkrafttreten
ist für den 1. Juli 2016 geplant.
Bei den systemrelevanten Banken, die nicht international tätig sind, ist die Ausgestaltung ihrer im Gone-concern relevanten
Notfallpläne noch offen. Der konkrete Bedarf an Gone-concern-Anforderungen für diese Banken wird Gegenstand des nach Art. 52
BankG bis Ende Februar 2017 zu verabschiedenden nächsten Evaluationsberichts des Bundesrates bilden.
* Inhalt und Stand der wichtigsten Regulierungsprojekte, bei welchen die FINMA nicht federführend ist, können unter der Webseite des EFD (www.efd.admin.ch > Themen > Wirtschaft, Währung, Finanzplatz) eingesehen werden.
Vorhaben
Regulierungsstufe
Stand und nächste Schritte
Vernehmlassung /
Anhörung
Verabschiedung
Geplantes
Inkrafttreten
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat eine Reihe von Änderungen an seinem Regelwerk Basel III vorgenommen. Auf den Verordnung
1. Januar 2017 sind einzuführen: ein neuer Standardansatz zur Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten, eine geänderte Rundschreiben
Unterlegung von Beteiligungstiteln in Form von Fondsanteilen im Bankenbuch und eine revidierte Unterlegung von Kreditrisiken
gegenüber zentralen Gegenparteien. Neue Regeln für die Eigenmittel für Verbriefungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Diese
Änderungen bedingen Anpassungen an der ERV und dem Rundschreiben „Kreditrisiken Banken“. Entsprechende Anhörungen sind
für das erste Quartal 2016 geplant.
Q1/16
Q2/16
16-19
Zudem hat der Basler Ausschuss erstmals detaillierte Standards zur Risikoverteilung erlassen, die auf den 1. Januar 2019
einzuführen sind. Der Nachvollzug dieser Änderungen bedingt weitere Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV) und des
Rundschreibens „Risikoverteilung Banken“. Hierzu sind Anhörungen gegen Ende 2016 geplant.
Verordnung
Rundschreiben
Q4/16
offen
offen
Rundschreiben
Q1/16
offen
offen
Gesetz
Q2/16
offen
offen
Q2/16
Q4/16
Q1/17
Anpassungen Basel III
Rundschreiben „Überwachung und interne Kontrolle Banken“
Das Rundschreiben „Überwachung und interne Kontrolle Banken“ wird einer Totalrevision unterzogen. Das geltende
Rundschreiben wurde 2006 von der EBK erlassen und seither nur geringfügig angepasst. Nicht widerspiegelt werden im
Rundschreiben grundsätzliche Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und Erkenntnisse für das Risikomanagement
aus der Finanzmarktkrise. Internationale Standardsetter, unter anderem der Basler Ausschuss, haben in der Zwischenzeit ihre
Richtlinien für eine zeitgemässe Corporate Governance und ein effektives Risikomanagement angepasst. Die FINMA nimmt die
überarbeiteten internationalen Standards zum Anlass, um das Rundschreiben „Überwachung und interne Kontrollen Banken“ zu
revidieren, beziehungsweise im Bereich des Risikomanagements zu ergänzen. Damit wird auch entsprechenden Empfehlungen
des Internationalen Währungsfonds Rechnung getragen, die im Rahmen des Financial Sector Assessment Programm 2014
abgegeben wurden. Im Zusammenhang mit dieser Totalrevision wird das Rundschreiben generell gestrafft und auch die
Rundschreiben „Operationelle Risiken Banken“ und „Vergütungssysteme“ teilweise angepasst.
Versicherungen
Versicherungsverträge *
Im Rahmen einer Teilrevision sollen ausgewählte Punkte des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) angepasst werden. Die
Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes soll unter anderem folgende Punkte berücksichtigen: Einführung eines
angemessenen Widerrufsrechts, Regelung der vorläufigen Deckung, Zulassung der Rückwärtsversicherung, Beseitigung der
konsumentenfeindlichen Genehmigungsfiktion, angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist, Einführung eines ordentlichen
Kündigungsrechts.
Versicherungsaufsicht
Die revidierte Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) ist am
Rundschreiben
1.Juli 2015 inkraftgetreten. Aufgrund der grossen Anzahl anzupassender Rundschreiben erfolgt die Überarbeitung in zwei Etappen.
Die erste Etappe wurde 2015 abgeschlossen und ist per 1. Januar 2016 inkraftgetreten. Die zweite Etappe wird 2016 umgesetzt;
revidiert werden dabei die Rundschreiben "Verantwortlicher Aktuar", "Corporate Governance", "Interne Revision Versicherer",
"SST" und "Prüfwesen" und ein Rundschreiben "Geschäftspläne" entworfen. Die Anhörung ist im zweiten Quartal 2016 geplant.
* Inhalt und Stand der wichtigsten Regulierungsprojekte, bei welchen die FINMA nicht federführend ist, können unter der Webseite des EFD (www.efd.admin.ch > Themen > Wirtschaft, Währung, Finanzplatz) eingesehen werden.