FINANZMARKTREGULIERUNG: HÄNGIGE VORHABEN (Stand und Ausblick per 29. Januar 2016) Vorhaben Regulierungsstufe Stand und nächste Schritte Vernehmlassung / Anhörung Verabschiedung Geplantes Inkrafttreten Q3/14 offen 17/18 Q3/16 Q4/16 Q1/17 Q4/15 Q1/16 Q1/16 Q4/15 Q2/16 Q3/16 Sektorübergreifend Finanzdienstleistungen und Finanzinstitute * Am 4. November 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Mit dem FIDLEG sollen die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten (Verhaltenspflichten am Point of Sale und Prospektpflichten) geregelt und der Kundenschutz im Finanzmarktbereich gestärkt werden. Zudem werden die Aufsichtsregeln für Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitung und Wertpapierhäuser neu in einem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) zusammengefasst. Gesetz Finanzmarktinfrastrukturen Das FinfraG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Gleichzeitig mit dem Gesetz ist auch die Bundesratsverordnung FinfraV, die Rundschreiben FINMA-Verordnung FinfraV-FINMA sowie die revidierte Nationalbankverordnung (NBV) in Kraft getreten. Das FinfraG-Paket macht diverse Anpassungen an den bestehenden FINMA-Regularien notwendig (insb. sind die Rundschreiben „Meldepflicht für Effektengeschäfte“ und „Effektenjournal“ zu überarbeiten). Geldwäschereibekämpfung Am 21. Dezember 2015 hat die FINMA die Anhörung zu einem Rundschreibenentwurf zur Video- und Online-Identifikation eröffnet. Rundschreiben Sie dauerte bis zum 18. Januar 2016. Das Inkrafttreten ist für den März 2016 vorgesehen. Mit dem Rundschreiben werden die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen im Finanzbereich über digitale Kanäle geschaffen. Banken Too big to fail Der Bundesrat hat in einem am 18. Februar 2015 verabschiedeten Evaluationsbericht Handlungsbedarf in Bezug auf die Verordnung schweizerischen „Too-big-to-fail“-Bestimmungen identifiziert. Am 21. Oktober 2015 hat er die rechtlichen Eckwerte der notwendigen Anpassungen bestimmt. Durch neue Going-concern-Anforderungen sollen systemrelevante Banken über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen, so dass sie auch in einer Stresssituation weder einer staatlichen Unterstützung bedürfen, noch saniert oder abgewickelt werden müssen. Ergänzend müssen international tätige systemrelevante Banken zusätzliches Kapital halten, um ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel abzuwickeln («Goneconcern»). Die Anpassungen erfolgen im Rahmen einer Revision der Eigenmittelverordnung (ERV) und die Bankenverordnung (BankV). Das EFD hat die Anhörung dazu am 22. Dezember 2015 eröffnet. Sie dauert bis am 15. Februar 2016. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2016 geplant. Bei den systemrelevanten Banken, die nicht international tätig sind, ist die Ausgestaltung ihrer im Gone-concern relevanten Notfallpläne noch offen. Der konkrete Bedarf an Gone-concern-Anforderungen für diese Banken wird Gegenstand des nach Art. 52 BankG bis Ende Februar 2017 zu verabschiedenden nächsten Evaluationsberichts des Bundesrates bilden. * Inhalt und Stand der wichtigsten Regulierungsprojekte, bei welchen die FINMA nicht federführend ist, können unter der Webseite des EFD (www.efd.admin.ch > Themen > Wirtschaft, Währung, Finanzplatz) eingesehen werden. Vorhaben Regulierungsstufe Stand und nächste Schritte Vernehmlassung / Anhörung Verabschiedung Geplantes Inkrafttreten Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat eine Reihe von Änderungen an seinem Regelwerk Basel III vorgenommen. Auf den Verordnung 1. Januar 2017 sind einzuführen: ein neuer Standardansatz zur Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten, eine geänderte Rundschreiben Unterlegung von Beteiligungstiteln in Form von Fondsanteilen im Bankenbuch und eine revidierte Unterlegung von Kreditrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien. Neue Regeln für die Eigenmittel für Verbriefungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Diese Änderungen bedingen Anpassungen an der ERV und dem Rundschreiben „Kreditrisiken Banken“. Entsprechende Anhörungen sind für das erste Quartal 2016 geplant. Q1/16 Q2/16 16-19 Zudem hat der Basler Ausschuss erstmals detaillierte Standards zur Risikoverteilung erlassen, die auf den 1. Januar 2019 einzuführen sind. Der Nachvollzug dieser Änderungen bedingt weitere Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV) und des Rundschreibens „Risikoverteilung Banken“. Hierzu sind Anhörungen gegen Ende 2016 geplant. Verordnung Rundschreiben Q4/16 offen offen Rundschreiben Q1/16 offen offen Gesetz Q2/16 offen offen Q2/16 Q4/16 Q1/17 Anpassungen Basel III Rundschreiben „Überwachung und interne Kontrolle Banken“ Das Rundschreiben „Überwachung und interne Kontrolle Banken“ wird einer Totalrevision unterzogen. Das geltende Rundschreiben wurde 2006 von der EBK erlassen und seither nur geringfügig angepasst. Nicht widerspiegelt werden im Rundschreiben grundsätzliche Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und Erkenntnisse für das Risikomanagement aus der Finanzmarktkrise. Internationale Standardsetter, unter anderem der Basler Ausschuss, haben in der Zwischenzeit ihre Richtlinien für eine zeitgemässe Corporate Governance und ein effektives Risikomanagement angepasst. Die FINMA nimmt die überarbeiteten internationalen Standards zum Anlass, um das Rundschreiben „Überwachung und interne Kontrollen Banken“ zu revidieren, beziehungsweise im Bereich des Risikomanagements zu ergänzen. Damit wird auch entsprechenden Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds Rechnung getragen, die im Rahmen des Financial Sector Assessment Programm 2014 abgegeben wurden. Im Zusammenhang mit dieser Totalrevision wird das Rundschreiben generell gestrafft und auch die Rundschreiben „Operationelle Risiken Banken“ und „Vergütungssysteme“ teilweise angepasst. Versicherungen Versicherungsverträge * Im Rahmen einer Teilrevision sollen ausgewählte Punkte des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) angepasst werden. Die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes soll unter anderem folgende Punkte berücksichtigen: Einführung eines angemessenen Widerrufsrechts, Regelung der vorläufigen Deckung, Zulassung der Rückwärtsversicherung, Beseitigung der konsumentenfeindlichen Genehmigungsfiktion, angemessene Verlängerung der Verjährungsfrist, Einführung eines ordentlichen Kündigungsrechts. Versicherungsaufsicht Die revidierte Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) ist am Rundschreiben 1.Juli 2015 inkraftgetreten. Aufgrund der grossen Anzahl anzupassender Rundschreiben erfolgt die Überarbeitung in zwei Etappen. Die erste Etappe wurde 2015 abgeschlossen und ist per 1. Januar 2016 inkraftgetreten. Die zweite Etappe wird 2016 umgesetzt; revidiert werden dabei die Rundschreiben "Verantwortlicher Aktuar", "Corporate Governance", "Interne Revision Versicherer", "SST" und "Prüfwesen" und ein Rundschreiben "Geschäftspläne" entworfen. Die Anhörung ist im zweiten Quartal 2016 geplant. * Inhalt und Stand der wichtigsten Regulierungsprojekte, bei welchen die FINMA nicht federführend ist, können unter der Webseite des EFD (www.efd.admin.ch > Themen > Wirtschaft, Währung, Finanzplatz) eingesehen werden.
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