Informationen: Praktischer Wechsel

Informationen:
VOR dem Wechsel müssen ALLE noch gewünschten Prüfungen angemeldet SEIN! Durch den Wechsel
kann man ab dem Wechsel keine Leistungen mehr für Diplom anmelden.
Zitat aus der PDF, die zuletzt vom Prüfungsamt 15 versendet wurde:
Liebe Studierende,
da die am 18.06.2015 verschickten Regelungen zum Auslauf der
Diplomstudiengänge offensichtlich missverständlich formuliert waren, wird nun
generell der spätestmögliche Abgabetermin der Diplomarbeit zu Ihren Gunsten
verschoben. Es gilt somit für alle, die zur Zeit in einem Diplomstudiengang des
Fachbereichs Maschinenbau eingeschrieben sind:
Finaler Stichtag ist der 30.11.2015, zu dem alle Leistungen erbracht und mit
mindestens einer 4,0 bewertet sein müssen. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem
Datum die Möglichkeit haben, alle für eine Zulassung zur Diplomprüfung
erforderlichen Dokumente, Leistungsnachweise und Ihre Diplomarbeit in dreifacher
Ausfertigung im Prüfungsamt vorzulegen. Die Anmeldung und gleichzeitige Abgabe
der Diplomarbeit muss dann auch spätestens bis zum 30.11.2015 erfolgt sein. Eine
Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht möglich, auch gibt es keine
Einzelfallregelungen!
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Umschreibung in Bachelor oder
Master Studiengänge (Rundmail vom 18.06.2015). Ferner bieten wir Ihnen im Falle
eines Wechsels eine individuelle Beratung an, die dienstags und freitags jeweils
9:30-12:00 nach Anmeldung bei Frau Nowack (Tel. 0561-8042724) in Anspruch
genommen werden kann.
gez.
Prof. Dr.-Ing. habil. A. Ricoeur
Studiendekan
Praktischer Wechsel:
Studiengangwechsel Maschinenbau: Diplom 1 zu Bachelor
1. http://www.uni-kassel.de/uni/studium/bewerbung/zulassungsfrei.html
2. Studiengangwechsel / Doppelstudium
3. Studiengangwechsel.pdf ausfüllen und ausdrucken. Im Prüfungsamt 15 bei Frau Nowak muss
anhand des aktuellen Leistungsnachweises (bisherigen mitbringen, der mit den
handschriftlichen Haken, NICHT der zur Bewerbung gedruckte!) eine Bescheinigung zur
Einschreibung in den Bachelor zum 7. Semester eingeholt werden. Diese beiden Dokumente
dann im Studiensekretariat abgeben.
4. Per Post erhält man die Aufforderung zur Überweisung des Semesterbeitrags, dann erst
überweisen! Anschließend erhält man die rosa Studentenausweise.
5. Die Umschreibefrist wurde verlängert, leider keine Auskunft bis wann.
Das PDF Dokument im oberen Teil persönlich ausfüllen, dann wie folgt:
Per E-Mail an [email protected]
Vom Diplom in den Bachelor Studiengang, was kann man mitnehmen, was muss man
noch an Scheinen erbringen?
1. Durch das doppelt so lange dauernde BPS unter Diplom, muss man nicht mehr das FPMB
machen. (Das FPMB ist teilweise an einem Tag erledigt!)
2. Durch die Studienarbeit mit erheblich mehr SWS im Diplom, wird die lehrreiche Theorie des
FPMB angerechnet (Wenn man in die Wirtschaft will, ist sicherlich das Praktikum
lehrreicher!)
3. Fertigungstechnik 3 (FT3) ist definitiv als Grundstudiums-Schein nachzuholen, kein Pardon.
4. Schlüssel-Qualifikationen: Scheine die man hier verwenden möchte, müssen in der Liste für
Schlüssel-QF geführt sein, sonst muss man sich die Anrechnung vom Studienbetreuer
schriftlich bestätigen lassen (Unicert 2, 2. Teil ist nicht in der Liste!).
5. Vertiefung: Hier muss man sich für einen Bereich entscheiden. Hat man bereits 12+18
CreditPoints innerhalb eines Bereichs unter Diplom erbracht, hat man es geschafft.
Man muss in den Listen nachsehen, ob die eigenen erbrachten Scheine innerhalb eines
Bereichs geführt sind. Anderenfalls muss man fehlende CPs nachholen.
Kurioser Weise muss man 12 CPs „nachholen“, wenn man unter Diplom mit zB 3 Scheinen
alle P-K-I Anforderungen erfüllt hatte.
Beispiel:
4 SWS Virtuelle Produktentwicklung
+ 4 SWS NC-Technologie
+ 4 SWS Leichtbaukonstrution
= 12 SWS mit P-K-I. = 18 CP
Für den Bachelor fehlen nun jedoch noch 12 CPs Basis Scheine! Man muss als Bachelor mehr
machen! Zwei „große“ Scheine je 6 CP können hier jedoch ausreichen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Scheine aus einem anderen Bereich angerechnet werden,
dies muss ebenfalls vom Studienbetreuer schriftlich bestätigt werden.
6. Meistens geht die Rechnung 1 CP = 1,5 SWS auf, ist jedoch NICHT immer gegeben! Teilweise
wurden Inhalte gekürzt, damit muss man bei jedem Schein aufpassen, ob nicht doch 2 CP = 2
SWS gerechnet werden!!!