LANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT Außenstelle beim Regierungspräsidium Tübingen Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien Prüfungstermin Herbst 2015/ Universität Tübingen Termine Online-Anmeldung (obligatorisch) und Vorlage der Meldeunterlagen 01.04. bis Abgabe der Prüfungsgebiete für die mündliche Prüfung bis Termin für noch nicht ausgestellte Scheine (WPO) bis Termin f. d. Nachweis v. Modulen durch Transcript (GymPO u. WPrOSozPädCare)bis Schriftliche Prüfung 27.07.bis Angabe der Zuhörer (fakultativ) bis Meldung bzw. Vergabe des Themas der Wissenschaftlichen Arbeit bis Mündliche Prüfung 12.10.bis 30.04.2015 19.06.2015 22.07.2015 30.09.2015 07.08.2015 11.09.2015 01.10.2015 23.10.2015 Meldung zur Staatsexamensprüfung (Abgabe der Melde und Fachunterlagen) Die Meldung zur Prüfung (1. Fach) ist über das Online-Verfahren vorzunehmen. Die Meldeunterlagen senden Sie bitte an die Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen. Eine persönliche Abgabe ist vom 13. bis 30.04.2015, Montag bis Freitag von 9.00 – 11.30 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr (außer Freitag) möglich. Dies gilt auch für das zweite Fach. Nachgereicht werden können nur - die Angabe der Prüfungsgebiete für die mündliche Prüfung, - Scheine/Modulnachweise, die im laufenden Semester noch erworben oder fertiggestellt werden. Scheine/Modulnachweise und Zwischenprüfungszeugnisse werden im Original, mit OriginalUnterschrift und mit Dienstsiegel der Universität verlangt. Neben den allgemeinen Unterlagen und den fachspezifischen Unterlagen (Scheine bzw. Transcript) wird der Nachweis über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einer vergleichbaren sonstigen Schulpraxis verlangt. Als letztere kann z.B. eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent oder die Tätigkeit an bestimmten Deutschen Auslandschulen anerkannt werden. Meldeformulare können von der Homepage www.llpa-bw.de des Landeslehrerprüfungsamts heruntergeladen werden. Beim Prüfungsamt werden keine Formulare ausgegeben. Zulassung zur Prüfung Die Zulassung wird schriftlich mitgeteilt. Bei Prüfungsteilung wird für jeden Prüfungstermin ein schriftlicher Bescheid erteilt. Prüfung im zweiten Fach (Nicht online!) Bei Prüfungsteilung müssen vom 01. bis 30.04.2015 das Zwischenprüfungszeugnis, die Fachscheine, ggf. noch die Scheine für die Pädagogischen Studien und das EPG und die Angabe der gewünschten Prüfer mit den entsprechenden Formblättern vorgelegt werden. Nachreichtermin für Scheine nach WPO bis 22.07.2015. Nachreichetermin für den Nachweis von Durchschnittsnoten in Fachwissenschaft und Fachdidaktik durch Transcript nach GymPO u. WPrOSozPädCare bis 30.09.2015 Erweiterungsprüfung- Online-Anmeldung (obligatorisch) Eine Prüfung in einem dritten Fach kann frühestens mit der Prüfung im zweiten Hauptfach abgelegt werden. Eine gesonderte Online-Anmeldung zur Prüfung ist zu denselben Terminen wie beim 1. Fach der Wissenschaftlichen Prüfung erforderlich. Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG): Anerkannt werden die vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) koordinierten Lehrveranstaltungen/Module zu ethisch-philosophischen Grundfragen und fach-bzw. berufsethischen Fragen. Pädagogische Studien/BWBS: Anerkannt werden die vom Institut für Erziehungswissenschaft als geeignet empfohlenen Lehrveranstaltungen/Module Modul Personale Kompetenz: Wird vom Zentrum für Lehrerbildung organisiert gez. Kaufmann Studiendirektor Im Juni 2014
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