Abrechnung Bitte auch an das Praxispersonal weiterleiten!! Übersicht Besondere Kostenträger, die über die KVB abzurechnen sind Bei „Besonderen Kostenträgern“ handelt es sich um Kostenträger, die nicht zu den Regional- bzw. Ersatzkassen zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Wichtiger Hinweis: Bei Abrechnung der Besonderen Kostenträger ist zu deren Unterscheidung ein 2-stelliger KostenträgerAbrechnungsbereich (Feldkennung 4106) anzugeben KTAB. Die Erfassung der KostenträgerAbrechnungsbereiche zusätzlich zur Kassennummer ist systembedingt unterschiedlich. Bei Problemen ist das zuständige Softwarehaus zu befragen. Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte aus, ist eine Einreichung der Abrechnungsscheine bei der KVB nicht erforderlich. Bitte versehen Sie alle einzureichenden Krankenscheine mit Ihrem Arztstempel sowie ggf. Unterschrift, um eine zutreffende Rechnungslegung zu ermöglichen und achten Sie darauf, dass die Abrechnungsdaten in der elektronisch erstellten Abrechnung angelegt sind. Für Fragen erreichen Sie unsere Experten unter Telefon 089 / 570 93 400 - 10 Fax 089 / 570 93 400 - 11 E-Mail [email protected] Bitte beachten Sie die Tabelle auf der Rückseite. Diese Übersicht sowie eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/ Erstellung-AbgabeKorrektur/ Besondere Kostenträger. Übersicht „Besondere Kostenträger“ Stand Oktober 2015 Abrechnung mögliche Kassennr. KTAB 1) Bayerische Bereitschaftspolizei ..870 00 Scheine Bundespolizei (vorm. Bundesgrenzschutz) 27860 00 Scheine/Karte 2) Bundeswehr Heilfürsorge (blau) 79868 00 Scheine 4) Bundeswehr Musterung (lila) 79869 00 Scheine 4) Jugendarbeitsschutz 71854 00 Scheine 5) Postbeamte Gruppe A 61850 00 Karte 2) 00 Scheine/Karte 2) bzw. Kopie der KVK (nicht lesbar) Name Vorarlberger Gebietskrankenkasse 70947 Scheine/Karte 2) Zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht (Auslandsabkommen) individuell 01 3) Schein/Karte 2) Grenzgänger individuell 04 3) Scheine Rheinschiffer Individuell 05 3) Scheine BVG (KOV) Individuell 02 3) Scheine/Karte 2) BEG Individuell 03 3) Scheine/Karte 2) Sozialhilfeträger ohne Asylstellen (SHT)6) Individuell 06 3) Scheine Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Individuell 07 3) Scheine Asylstellen (AS) 6) Individuell 08 6) Scheine 1) KTAB = Kostenträgerabrechnungsbereich 2) Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte aus, ist eine Einreichung der Abrechnungsscheine bei der KVB nicht erforderlich 3) Bitte unbedingt darauf achten, dass nicht KTAB 00 angegeben wird, sonst erfolgt die Vergütung innerhalb der GKV- Abrechnung und nicht im Rahmen der Regelungen der Besonderen Kostenträger! 4) Die Scheine der Bundeswehr (Musterung und Heilfürsorge) sind 1 Jahr in der Praxis aufzubewahren. Keine Einreichung bei der KVB erforderlich. 5) Ab dem Abrechnungsquartal 1/2015 ist für Vertragsärzte das Einreichen der Untersuchungsberechtigungsscheine für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen bei der KVB nicht mehr erforderlich. Diese sind 1 Jahr in der Praxis aufzubewahren. 6) Ab dem Abrechnungsquartal 4/2015 sind die Asylstellen / Asylbewerber mit dem separaten Kostenträgerabrechnungsbereich „08“ zu kennzeichnen. Übersicht „Besondere Kostenträger“ Stand Oktober 2015
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