Übersicht Besondere Kostenträger, die über die KVB abzurechnen

Abrechnung
Bitte auch an das Praxispersonal weiterleiten!!
Übersicht Besondere Kostenträger, die über die KVB abzurechnen sind
Bei „Besonderen Kostenträgern“ handelt es sich um Kostenträger, die nicht zu den Regional- bzw. Ersatzkassen zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag.
Wichtiger Hinweis:
Bei Abrechnung der Besonderen Kostenträger ist zu deren Unterscheidung ein 2-stelliger KostenträgerAbrechnungsbereich (Feldkennung 4106) anzugeben  KTAB. Die Erfassung der KostenträgerAbrechnungsbereiche zusätzlich zur Kassennummer ist systembedingt unterschiedlich. Bei Problemen ist das
zuständige Softwarehaus zu befragen. Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte aus, ist
eine Einreichung der Abrechnungsscheine bei der KVB nicht erforderlich.
Bitte versehen Sie alle einzureichenden Krankenscheine mit Ihrem Arztstempel sowie ggf. Unterschrift, um eine
zutreffende Rechnungslegung zu ermöglichen und achten Sie darauf, dass die Abrechnungsdaten in der elektronisch erstellten Abrechnung angelegt sind.
Für Fragen erreichen Sie unsere Experten unter
Telefon
089 / 570 93 400 - 10
Fax
089 / 570 93 400 - 11
E-Mail
[email protected]
Bitte beachten Sie die Tabelle auf der Rückseite. Diese Übersicht sowie eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/ Erstellung-AbgabeKorrektur/ Besondere Kostenträger.
Übersicht „Besondere Kostenträger“
Stand Oktober 2015
Abrechnung
mögliche Kassennr.
KTAB 1)
Bayerische Bereitschaftspolizei
..870
00
Scheine
Bundespolizei
(vorm. Bundesgrenzschutz)
27860
00
Scheine/Karte 2)
Bundeswehr Heilfürsorge (blau)
79868
00
Scheine 4)
Bundeswehr Musterung (lila)
79869
00
Scheine 4)
Jugendarbeitsschutz
71854
00
Scheine 5)
Postbeamte Gruppe A
61850
00
Karte 2)
00
Scheine/Karte 2) bzw.
Kopie der KVK (nicht
lesbar)
Name
Vorarlberger Gebietskrankenkasse
70947
Scheine/Karte 2)
Zwischenstaatliches
Krankenversicherungsrecht (Auslandsabkommen)
individuell
01
3)
Schein/Karte 2)
Grenzgänger
individuell
04
3)
Scheine
Rheinschiffer
Individuell
05
3)
Scheine
BVG (KOV)
Individuell
02
3)
Scheine/Karte 2)
BEG
Individuell
03
3)
Scheine/Karte 2)
Sozialhilfeträger ohne Asylstellen
(SHT)6)
Individuell
06
3)
Scheine
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Individuell
07
3)
Scheine
Asylstellen (AS) 6)
Individuell
08
6)
Scheine
1)
KTAB = Kostenträgerabrechnungsbereich
2)
Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte aus, ist eine Einreichung der Abrechnungsscheine bei der KVB nicht erforderlich
3)
Bitte unbedingt darauf achten, dass nicht KTAB 00 angegeben wird, sonst erfolgt die Vergütung innerhalb der
GKV- Abrechnung und nicht im Rahmen der Regelungen der Besonderen Kostenträger!
4)
Die Scheine der Bundeswehr (Musterung und Heilfürsorge) sind 1 Jahr in der Praxis aufzubewahren. Keine Einreichung bei der KVB erforderlich.
5)
Ab dem Abrechnungsquartal 1/2015 ist für Vertragsärzte das Einreichen der Untersuchungsberechtigungsscheine für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen bei der KVB nicht mehr erforderlich. Diese sind 1 Jahr in der Praxis
aufzubewahren.
6)
Ab dem Abrechnungsquartal 4/2015 sind die Asylstellen / Asylbewerber mit dem separaten Kostenträgerabrechnungsbereich „08“ zu kennzeichnen.
Übersicht „Besondere Kostenträger“
Stand Oktober 2015