Das Entscheidermedium für Tankstelle, Kiosk und LEH

Mediadaten 2016
Das Entscheidermedium für
Tankstelle, Kiosk und LEH
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Die redaktionellen Themen
4 % Präsentation,
Ladenbau,
Kassensysteme
13 % Handel,
Best Practice, Praxistipps
6 % Sonstiges
7 % Service +
Geld/Steuern/
Versicherungen
26 % Tabak- und
Conveniencemarkt, Messen
Quelle: Presse Fachverlag, Inhaltsanalyse Heft 8/2014 - 7/2015
44 % Pressesortiment
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Tankstellen, Kiosken, im LEH und in Fachgeschäften.
Wir sind stark vertreten im inhabergeführten Einzelhandel –
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oder der Fahrt zum C&C-Markt.
Die Leser
17% Supermärkte/LEH
6% Bäckereien,
Konditoreien
15% Sonstige (Großformen des
Einzelhandels, Fachmärkte u.a.)
12% Kioske
18% Tankstellen
32% Tabak- und Presse-Fachgeschäfte
mit Convenience-Sortiment
Quelle: Presse Fachverlag, eigene Leserstrukturanalyse, 2014
PresseReport auf einen Blick:
36.617 36.360 35.985 Druckauflage
verbreitete Auflage
verkaufte Auflage
Jahresabo Inland: 33,60 Euro zzgl. 7% USt.
Jahresabo Ausland: 33,60 Euro zzgl. Versandkosten
Einzelheft. 2,80 Euro
Quelle: IVW II/2015
Erscheinungsweise: monatlich
ISSN: 0341-8073
PresseReport erscheint 2016 im 42. Jahrgang
Themen/Termine 1. Hj
Ausgabe
PR 1
Erscheinungstermin
Themen
Messen
04.01.2016
–
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–
–
–
–
Energydrinks
Messeveranstaltungen 1. Hj. 2016
PBS-Thema: Schule
Aktionsthema: Valentinstag
ISM (31.1.-3.2.)
Paperworld (30.1.-2.2.)
Spielwaren (27.1.-1.2.)
Nordstil (16.-18.1.)
Grüne Woche (15.-24.1.)
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
30.11.2015
07.12.2015
– Christmas World (29.1.-2.2.)
27.01.2016
– Schokolade
– Paketshops
– Ambiente (12.-16.2.)
30.12.2015
06.01.2016
PR 3
29.02.2016
–
–
–
–
– Internorga (11.-16.3.)
– Cebit (14.-18.3.)
01.02.2016
08.02.2016
PR 4
30.03.2016
– Impulseis / Slushes
– Coffee to go / Tea to go
– Spielwarentrends
–H
annover Messe
(25.-29.4.)
29.02.2016
07.03.2016
PR 5
27.04.2016
– Biermix-Getränke
– P BS: Kalender und Notizbücher
30.03.2016
06.04.2016
PR 6
30.05.2016
– Alkoholfreie Getränke
– Aktionsthema: Back to school /
Schreibwaren
29.04.2016
06.05.2016
PR 2
ISM Special: Trends im Süßwarenmarkt
Lutsch- und Kaubonbons, Kaugummi
Trends im PBS-Markt / Grußkarten
A
ktionsthema: Ostern
Themen/Termine 2. Hj
Erscheinungstermin
Themen
Messen
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
PR 7
29.06.2016
– Weingummi und Lakritz / Kaugummi
– Salzige Snacks / Fleisch- und
Wurstsnacks
– Messeveranstaltungen 2. Hj. 2016
– Nordstil (23.-25.7.)
01.06.2016
08.06.2016
PR 8
27.07.2016
– Trendgetränke und Energydrinks
– Kleinspirituosen
– Tendence (27.-30.8.)
29.06.2016
06.07.2016
PR 9
31.08.2016
– Coffee to go
– Systemanbieter Shops
(u.a. Prepaid-Karten)
– Automechanika
(13.-17.9.)
– Inter-tabac (16.-18.9.)
03.08.2016
10.08.2016
PR 10
04.10.2016
– Riegelware
– Weihnachtspapeterie und Dekoration
– Aktionsthema: Halloween
– F rankfurter Buchmesse
(19.-23.10.)
05.09.2016
12.09.2016
PR 11
31.10.2016
– Hochwertige Schokoladen / Pralinen
– Frucht- und Wirkungsbonbons
– Aktionsthema: Weihnachten
30.09.2016
10.10.2016
PR 12
30.11.2016
– Salzige Snacks
– Messeplaner 2017
– Aktionsthema: Jahreswechsel
02.11.2016
09.11.2016
02.01.2017
–
–
–
–
02.12.2016
09.12.2016
Ausgabe
PR
1/2017
Energydrinks
Messeveranstaltungen 1. Hj. 2017
PBS-Thema: Schule
Aktionsthema: Valentinstag
Änderungen vorbehalten, Stand 07.08.2015
Print-Anzeigen Formate, Preise, Rabatte
Anschnitt
Beschnittzugabe 3-5mm je Außenkante
1/1 Seite
210 x 297 mm
5.890 Euro
2/3 Seite quer
210 x 190 mm
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1/2 Seite quer
210 x 143 mm
4.100 Euro
1/3 Seite quer 210 x 103 mm 3.280 Euro
2/3 Seite hoch
135 x 297 mm
4.880 Euro
1/2 Seite hoch
107 x 297 mm
4.100 Euro
1/3 Seite hoch
75 x 297 mm
3.280 Euro
2/3 Seite hoch
115 x 262 mm
4.880 Euro
1/2 Seite hoch
87 x 262 mm
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1/3 Seite hoch 55 x 262 mm
3.280 Euro
Satzspiegel Sonderformate auf Anfrage
1/1 Seite
175 x 262 mm
5.890 Euro
2/3 Seite quer
175 x 175 mm
4.880 Euro
1/2 Seite quer
175 x 128 mm
4.100 Euro
Druckunterlagen
Hochauflösende PDF-Datei (abgespeichert für Druckvorstufe) oder geschlossene
EPS-Datei mit eingebundenen Schriften
auf einem Datenträger oder per E-Mail
(bitte jeweils mit farbverbindlichem Proof).
Sonderfarben auf Anfrage.
1/3 Seite quer 175 x 87 mm 3.280 Euro
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175 x 65 mm
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bis 30 g Gewicht und 2 mm Stärke,
85 Euro pro angefangene Tausend
plus technische Kosten.
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Lieferanschrift für Beilagen
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Gutenbergring 39
22848 Norderstedt
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5.890 Euro
175 x 262 mm
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4.880 Euro
175 x 175 mm
115 x 262 mm
210 x 190 mm
135 x 297 mm
1/2 Seite
4.100 Euro
175 x 128 mm
87 x 262 mm
210 x 143 mm
107 x 297 mm
1/3 Seite
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175 x 87 mm
55 x 262 mm
210 x 103 mm
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1/4 Seite
2.650 Euro
175 x 65 mm
1/4 Seite Eckfeld
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3 Anzeigen
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6 Anzeigen
5%
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10%
9 Anzeigen
10%
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12 Anzeigen
15%
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Nachlässe werden nach der jeweils günstigsten Staffel gegeben.
–
–
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210 x 297 mm
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Verkaufte Auflage:
35.985 (IVW II/2015)
bei Abnahme innerhalb eines Jahres
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–
Zahlungsmodalitäten
Nach Erscheinen netto, 2% Skonto wird nur bei
Vorkasse gewährt, wenn ältere Rechnungen nicht
überfällig sind. Die jeweils gültige Umsatzsteuer
wird gesondert berechnet.
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(Preisliste 1, gültig seit 1. Januar 2012, Wochenpreise in Euro zzgl. USt.)
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Rabatte bei Abnahme innerhalb eines Jahres
ab 4 Wochenschaltungen 5
ab 10 Wochenschaltungen 10
ab 20 Wochenschaltungen 15
ab 30 Wochenschaltungen 20
Mittlerprovision: 15 %
Preise
1.120,1.600,1.280,1.920,2.600,-
%
%
%
%
Technische Formate: Alle Werbeformen für die Homepage können
als gif, jpg, flash oder html angeliefert werden.
Datenlieferung spätestens 3 Werktage vor Schaltbeginn.
Weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage möglich.
Durchschnittlich 17.576 Page Impressions/Monat
Durchschnittlich 9.757 Visitors/Monat
Quelle: etracker, 1.7.2014 - 30.06.2015
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(Preisliste 1, gültig seit 1. Januar 2012, Wochenpreise in Euro zzgl. USt.)
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ab 4 Wochenschaltungen 5 %
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ab 20 Wochenschaltungen 15 %
ab 30 Wochenschaltungen 20 %
Mittlerprovision: 15 %
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mit Logo
Technische Formate: Werbemittel für den Newsletter nur im gif-Format anliefern.
Daten für die Textanzeige bitte als Word-Dokument. Datenlieferung spätestens
3 Werktage vor Schaltbeginn. Weitere Sonderwerbeformen auf Anfrage möglich.
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350,220,290,370,-
Kontakt/AGB
Ihre Ansprechpartner im Verlag
Anzeigen Convenience
Michael Ochs – amc - arena media concepte
Fon 040/328 423 96 / -97
Fax 040/328 423 98
[email protected]
Chefredaktion
Ulf Krägenau
Fon 040/609 009-83
Fax 040/609 009-88
[email protected]
Mediaberatung
Kaja Eckel
Fon 040/609 009-51
Fax 040/609 009-55
[email protected]
Online-Redaktion
Aynur Kaya
Fon 040/609 009-93
Fax 040/609 009-88
[email protected]
Anzeigendisposition
Victoria Larson
Fon 040/609 009-57
Fax 040/609 009-55
[email protected]
Vertriebsleitung
Angelika Schmidt
Fon 040/609 009-65
Fax 040/609 009-66
[email protected]
Verleger: Peter Strahlendorf
Presse Fachverlag GmbH & Co. KG
Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg
(Postfach 70 13 60, 22013 Hamburg)
Fon +49 40 609 009-0
Fax +49 40 609 009-15
www.presse-report.de
[email protected]
Bankverbindung
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE35 2005 0550 1105 2126 49
BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX
Kontakt/AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Berechnung der Abgabemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach
Vorlage eines Musters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen
der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der
Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer
Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,seines gesetzlichen Vetreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht
für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden
Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb
von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder
Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das
Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage
nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tätsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist
nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren
20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v.H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage
so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf
dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die
das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogzusendungen und
Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.
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new
business
Das Magazin für Kommunikation und Medien
Nr. 36 • 03.09.12
Pitch poppt auf
Unmittelbar zum Antritt seines Jobs nimmt der neue Marketingdirektor der
Warsteiner Brauerei, Jordi Queralt, erste Gespräche mit Kandidaten für einen
Pitch um die Dachmarke Warsteiner auf. Kolle Rebbe muss verteidigen
Das PresseSortiment
im Überblick
Das EntscheiderMagazin für Presse­
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3/ 2015
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markenartikel
Tourismus: Destinationen
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Einflussreichste Marken:
Google, Microsoft & Amazon
Alnatura: Unternehmen
sollten Menschen dienen
Gruner + Jahr soll mit neuer
Führung digitaler werden
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die Online-Vermarktung
Das Magazin für
Kommunikation und
Medien
Nr. 11 / November 2014
DAS MAGAZIN FÜR MARKENFÜHRUNG
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BMW-Markenkampagne
rollt zu Serviceplan
Jahrgang 9
Healthcare Marketing
Das Fachmagazin für Gesundheitsmarken
Das Magazin
für Markenführung
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www.healthcaremarketing.eu
Das Fachmagazin für
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