Merkblatt Was Erfinder wissen sollten Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt. Doch wann ist eine Erfindung neu? Wie kann eine Erfindung geschützt werden? Was ist zu beachten? Mit wem darf ich über meine Erfindung reden? Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. „Neu“ bedeutet, wenn sie über den Stand der Technik hinausgeht. Hilfreich ist eine Patent- und Literaturrecherche. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent schriftlich veröffentlicht, in einer Ausstellung gezeigt oder mündlich beschrieben, lässt sie sich nicht mehr patentieren, da sie auch durch eine Eigenveröffentlichung die Neuheit verliert. Also immer erst anmelden und erst dann veröffentlichen. Wie kann ich meine Erfindung schützen? Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patentund Markenamt sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Ausnahme: Technische und chemische Verfahren können nur patentiert werden. Mit einer Patentanmeldung sichert sich der Anmelder die Priorität für seine Erfindung. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten bzw. 10 Jahre bei Gebrauchsmustern darf er die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen. Was unterscheidet ein Patent von einem Gebrauchsmuster? Der Unterschied liegt in der Schutzdauer und dem patentamtlichen Verfahren. Der Gebrauchsmusterschutz dauert drei Jahre und kann auf höchstens 10 Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; am Markt hat ein Gebrauchsmuster jedoch, da seine materiellen Schutzvoraussetzungen nicht geprüft sind, eine gegenüber einem erteilten Patent geringere Wertschätzung. Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen? Um Patentschutz zu erlangen, ist ein Antrag auf Erteilung eines Patents einzureichen (Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt - DPMA). Beizufügen ist eine technische Beschreibung, in der einerseits auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird, andererseits Aufbau und Vorteile der eigenen Erfindung geschildert werden. Die Beschreibung sollte zweckmäßig durch eine oder mehrere technische Zeichnungen ergänzt werden. Ferner sind so genannte Patentansprüche zu formulieren, in denen festgelegt wird, was neu an der Erfindung ist, und wofür konkret Patentschutz begehrt wird. Diese Unterlagen sind zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in 3-facher Ausführung beim DPMA einzureichen. Prototypen und Modelle können nicht eingereicht werden. Wie viel kostet eine Patentanmeldung? Die Anmeldegebühr beträgt 60,00 Euro (bei elektronischer Anmeldung 40 Euro), dazu kommen noch 350,00 Euro Prüfungsgebühr, um zu kontrollieren, ob die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Durch die Einreichung beim Patentamt ist der Erfindungsbesitz dokumentiert. Der Verbietungsschutz wird erst mit Patenterteilung erreicht. Vorher besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Entschädigungsanspruch gegenüber unbefugten Nutzungen. Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70,00 EUR für das dritte Patentjahr bis auf 1.940,00 EUR für das zwanzigste Patentjahr. Das Patenterteilungsverfahren ist durchschnittlich nach drei Jahren abgeschlossen. Brauche ich einen Patentanwalt? Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang. Wer kein Risiko eingehen will, sollte einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich des Patentes. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Honorarsätzen und dem Arbeitsaufwand. Kann ich mit meiner Erfindung Geld verdienen? Wurde die Erfindung patentiert, verdient man noch nicht automatisch Geld. Die Erfindung muss zu einem verkaufsfähigen Produkt entwickelt werden, was oftmals mit hohen Investitionen verbunden ist. Alternativ können auch Lizenzpartner gesucht werden, die Produktentwicklung, Herstellung und/oder Vertrieb übernehmen. Dabei können Patentverwertungsgesellschaften helfen. Eine geeignete Patentstrategie kann daraus in Abstimmung mit dem beratenden Patentanwalt entwickelt werden. Sponsoren können finanzielle Unterstützung geben. Bevor man Kontakt aufnimmt, sollte eine erste Schutzrechtsanmeldung beim Patentamt hinterlegt sein. Kostenlose Erfinderberatung in der IHK Um den Unternehmen eine erste Hilfestellung bei Fragen zu gewerblichen Schutzrechten zu gewähren, bietet die IHK Köln in Zusammenarbeit mit Patentanwälten einen regelmäßigen individuellen Beratungsdienst an. Gegenstand der Beratung sind grundsätzlich alle Fragestellungen rund um das Thema Schutzrechte. Die Beratungstermine finden jeden Dienstag statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Stand: Februar 2016 Dieses Merkblatt soll − als Service der IHK Köln − nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Ihr Ansprechpartner für weitere Auskünfte: Detlef Kürten Geschäftsbereich Innovation und Umwelt Tel. +49 221 1640-510 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln www.ihk-koeln.de Für rechtliche Fragen: Annette Schwirten Geschäftsbereich Recht und Steuern Tel. +49 221 1640-336 E-Mail: [email protected] Birgit Wirtz Geschäftsbereich Recht und Steuern Tel. +49 221 1640-330 E-Mail: [email protected] Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10–26 50667 Köln www.ihk-koeln.de Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht´s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
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