Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft

Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
1. Antragsteller/in
Name der juristischen Person
Name/Ansprechpartner/in bei jur. Personen
Straße
Hausnummer
Telefon (Angabe freiwillig)
Fax (Angabe freiwillig)
PLZ
Vorname
Ort (falls Ausland auch Staat)
E-Mail (Angabe freiwillig)
2. Gesuchte Person
2.1 Allgemeines
Familienname
Ggf. Geburtsname
Geburtsdatum bzw. Alter
Geschlecht
Vorname
□ männlich □ weiblich
3. Verwendung der Daten
3.1 Werden die Daten für gewerbliche Zwecke benötigt?
□ nein □ ja
□ Adressabgleich
□ Adressermittlung
und –weitergabe an
Person/en-Stelle/n
□ Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte □ Bonitätsprüfung
□ Aktualisierung eigener Bestandsdaten
□ Werbung
□ Speicherung und Nutzung zur Adresshistorierung
□ Adresshandel
□ Forderungsmanagement
□ Markt-, Meinungsoder Sozialforschung
3.2 Werden die Daten zum Zwecke
der Werbung verwendet?
□ nein □ ja
wenn ja, liegt Ihnen eine ausdrückliche Einwilligungserklärung des/der Betroffenen im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben vor? (Hinweis: Eine etwaige Falschauskunft kann mit einem Bußgeld geahndet
werden. Die Behörde ist berechtigt, entsprechende Stichproben durchzuführen)
□ nein □ ja
-
des Adresshandels verwendet?
□ nein □ ja
wenn ja, liegt Ihnen eine ausdrückliche Einwilligungserklärung des/der Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vor? (Hinweis: Eine etwaige Falschauskunft kann mit einem Bußgeld geahndet
werden. Die Behörde ist berechtigt, entsprechende Stichproben durchzuführen)
□ nein □ ja
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift
Erläuterungen:
Zu 1.): Ohne ausreichende Daten zu 1.) wird die Melderegisterauskunft abgelehnt.
Zu 3.): Ohne Angaben zu gewerblichen Zwecken werden die Daten nur zu privaten Zwecken freigegeben. Folgefrage 3.1. ist aber abzufragen und muss zu beiden Alternativen angekreuzt worden sein,
sonst erfolgt eine Ablehnung der Auskunft, da falsch zu 3.) geantwortet wurde.
Zu 3.2.) – mit entsprechenden Angaben unter 3.):
 Wenn in 3.2. beide Felder angekreuzt sind: Die Melderegisterauskunft erfolgt unter Hinweis
auf § 47 BMG und ein Verweis auf die Angaben zu 3.).
 Wenn eines der Beiden Felder in 3.2. nicht angekreuzt ist:
Prüfung:
 Wenn eine Einwilligungserklärung vorliegt, erfolgt ggf. eine Stichprobe sowie in jedem Fall die
Auskunft unter Hinweis auf § 47 BMG und ein Verweis auf die Angaben zu 3.1.) und 3.2.).
 Wenn eine Einwilligungserklärung nicht vorliegt, erfolgt die Prüfung der entsprechenden Einwilligung bei der Meldebehörde.
o Liegt die Einwilligung vor wird die Auskunft unter Hinweis auf § 47 BMG und Verweis
auf die Angaben zu 3.1.) und 3.2.) erteilt.
o Liegt keine Einwilligung vor, wird die Auskunft abgelehnt.
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