anf eheschliessung

Anmeldung der Eheschließung (früher: Aufgebot)
Aufstellung der vorzulegenden Nachweise durch die Verlobten
Die Verlobten melden die beabsichtigte Eheschließung bei dem zuständigen Standesbeamten
an. Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die bei der Anmeldung der Eheschließung zu machenden Angaben und vorzulegenden
Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten und der Ermittlung etwaiger
Eheverbote.
Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesbeamten
anmelden. Ist einer der Verlobten hieran verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung
darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen
Verlobten einverstanden ist (Beitrittserklärung). Hierbei müssen aber nachvollziehbare
Gründe für das Fernbleiben von der Anmeldung der Eheschließung vorliegen.
Vorzulegende Nachweise:
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Personalausweis oder Reisepass,
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Bescheinigung der Meldebehörde, aus der ihre Vor- und Familiennamen, ihr
Familienstand, ihr Wohnort und ihre Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
(Aufenthaltsbescheinigung); bei mehreren Wohnsitzen auch eine Bescheinigung der
Meldebehörde, in deren Bezirk der Verlobte seine Hauptwohnung hat,
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Eine beglaubigte Abschrift oder ein Auszug aus dem Familienbuch ihrer Eltern
oder, falls sie
- in einem solchen Familienbuch nicht eingetragen sind oder,
- als Kind angenommen worden sind,
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ihre Abstammungsurkunde,
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wenn sie schon verheiratet waren, zusätzlich zu der Bescheinigung der Meldebehörde ihre
Abstammungsurkunde und eine beglaubigte Abschrift oder ein Auszug aus dem
Familienbuch ihrer letzten Ehe oder, falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wird,
die Heiratsurkunde,
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ausländische Staatsangehörige haben dem Standesbeamten einen Reisepass oder
Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit vorzulegen.
Über sonstige Nachweise, die von ausländischen Staatsangehörigen vorgelegt werden
müssen, erteilt Ihnen das zuständige Standesamt gerne Auskünfte.
Das Standesamt Kirn-Stadt ist unter der Telefonnummer 06752/135126 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Kirn-Stadt