Sie möchten heiraten. 1. Sie beide die deutsche

Sie möchten heiraten.
Vor der Eheschließung muss jedoch die Eheschließung (frühestens 6 Monate vor dem Termin)
möglichst von Beiden angemeldet werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung müssen Urkunden und sonstige Dokumente vorgelegt werden.
Dabei ist die beabsichtigte Namensführung und wenn Sie Trauzeugen bei der Eheschließung
wünschen (jedoch nicht erforderlich) mit angegeben werden. Bei der Anmeldung können Sie sich
auch ein Stammbuch aussuchen (deshalb besser zu Zweit kommen).
Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise immer im Original vorgelegt werden müssen. Die
meisten Originale bekommen Sie wieder zurück. Familienstandsnachweise verbleiben beim
Standesamt.
Falls Urkunden übersetzt werden müssen, ist es ratsam sich vorher mit dem Standesamt in
Verbindung zu setzen, da Deutschland mit mehren Staaten ein Abkommen über die Ausstellung
mehrsprachiger Urkunden geschlossen hat. Eine Übersetzung wird dadurch entbehrlich.
Folgende Nachweise werden bei der Anmeldung benötigt, wenn:
1. Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
a) beide noch nicht verheiratet waren und keine gemeinsamen Kinder haben
-
Personalausweis oder Reisepass
Beglaubigte Kopie aus dem Geburtseintrag oder beglaubigten Geburtenregisterausdruck
(keine Geburtsurkunde)
Meldebescheinigung für das Standesamt möglichst aktuell (am besten direkt vor der
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausstellen lassen)
-
bei Geburt im Ausland (Mehrsprachige Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde (Original) mit
Übersetzung von einem für deutsche Gerichte zugelassenen Übersetzer)
-
bei gemeinsamen Kindern (Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters evt. Urkunde über die
Vaterschaftsanerkennung)
b) bei Vorehen
zusätzlich zu oben Genanntem:
-
beglaubigten Eheregisterausdruck bzw. Eheurkunde mit Eintragung über die
Auflösung der Ehe
-
ggfs. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
Jede weitere Ehe und deren Auflösung muss bei der Anmeldung angegeben
werden, wenn die letzte Eheschließung in Deutschland erfolgte.
vorher mit dem Standesamt abklären
c) mit Auslandsberührung
ansonsten müssen von allen Ehen und Scheidungen Nachweise im Original mit
Übersetzung vorgelegt werden. vorher mit dem Standesamt abklären
Wenn die letzte Ehe im Ausland geschlossen wurde bzw. die Scheidung im Ausland erfolgte:
In diesem Fall sollten Sie sich möglichst rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung
setzen, damit das evt. noch notwendige Anerkennungsverfahren einer ausländischen
Scheidung nicht den gewünschten Hochzeitstermin gefährdet.
2. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder Doppelstaatler:
bevor Sie sich aus dem Ausland Urkunden (siehe oben Absatz 4) und Nachweise beschaffen beim Standesamt nachfragen, da pauschal nicht angegeben werden kann, welche Nachweise
Sie benötigen und ob deren Echtheit mit Apostille oder Legalisation bestätigt werden muss.
Zwischen Deutschland und den ausländischen Staaten bestehen unterschiedliche Abkommen.
Namensführung
Wegen der Namensführung ist es ratsam sich mit seinem Konsulat in Verbindung zu setzen,
da einige Staaten eine Namensführung nach deutschen Recht bzw. nach einem anderen
ausländischen Recht nicht (aner)kennen. So können Sie vermeiden, dass Sie in Deutschland
einen anderen Namen als in Ihren Heimatland und folglich im Reisepass führen
(„hinkende Namensführung“).