Sehr geehrte Damen und Herren, als langjährige Bestandskundin mit dem Tarif Entertain Comfort IP erfuhr ich, über die Werbung, von Ihrem neuen Angebot des Magenta Eins M Tarifs. Auf Ihrer Internetseite werben Sie damit, dass Bestandskunden in einen gleich- oder sogar höherwertigen Vertrag jederzeit wechseln können. Für eine ausführliche Beratung und ein individuelles Angebot könne man sich mit der Telekom u.a. unter der kostenlosen Hotline in Verbindung setzen (Zitat Internetauftritt: Sie sind schon Festnetz- oder Mobilfunk-Kunde? Dann buchen Sie einfach den ergänzenden Tarif hinzu. Haben Sie bereits beides bei der Telekom? Kontaktieren Sie uns und wir stellen Ihnen gerne Ihr individuelles MagentaEINS-Angebot zusammen. Bei der Telekom erhalten Sie ausgezeichneten Service im besten Netz! Nutzen Sie rund um die Uhr unsere umfangreichen Services im Internet oder kontaktieren Sie uns über Social Media. Persönlich und ganz individuell erleben Sie unsere Services am Telefon, in über 700 Shops und durch unsere Service-Techniker. Sie erhalten eine ausführliche Beratung zur MagentaZuhause Hybrid Bestellung in den Telekom Shops und im Fachhandel in ihrer Nähe oder kostenlos unter 0800 33 03000.) Zitat Ende) Aufgrund dieser Aussage setzte ich mich telefonisch mit Ihren Servicemitarbeitern in Verbindung und erhielt folgende Auskunft: Als Bestandskundin mit dem Tarif Entertain Comfort IP (monatlicher Preis von 48,59 Euro) könne ich jederzeit in meinen Wunschtarif Magenta Eins M für den in der Werbung angegebene Preis von 64,84 Euro wechseln, da dies eine Hochstufung der Leistungen zu meinem Entertain Comfort Tarif sei. Die monatlichen 48,59 Euro vom Entertain Cormfort Vertrag würde dann einfach beim Magenta Eins M Tarif gegengesetzt werden, sodass ich nur die Differenz zum Magenta Eins M Tarif zahlen müsste. Weiterhin teilte man mir mit, dass wenn kein Handy „gebucht“ werden würde, man also sein eigenes Handy weiterhin nutzen möchte, auch hier eine Gutschrift erhält. Ich wäre also monatlich bei 64,85 Euro! Wie im Internet angegeben! Das einzige „negative“ wäre, dass die Vertragslaufzeit ab Buchung des Magenta Eins M Tarifs wieder auf zwei Jahre festgeschrieben wird, da eine Vertragsaufstockung vorgenommen werden würde und der „alte“ Vertrag des Entertain Comfort aufgehoben wird. Eine Auftragsbestätigung würde ich nachträglich nach Zusage zur Vertragsaufstockung erhalten. Mein Wunsch dies Gespräch bzw. mündliche Angebot in schriftlicher Form zu erhalten, wurde jedoch verneint, da es sich lediglich um eine Aufstockung und keinem neuen Vertragsabschluss handeln würde. Aufgrund dessen lies ich mir diese mündliche Auskunft von mehreren Kollegen Ihres Unternehmens in mehreren Telefonaten zu sichern. Alle Telefongespräche hatten mein Einverständnis zur Aufzeichnung und können gerne zur Klärung dieses Falls herangezogen werden. Wie sich nun herausstellte wurde mein Konto mit 60,11 Euro für den Entertain Comfort und 19,75 Euro für den zugebuchten Magenta Eins M Tarif belastet. Insgesamt bezahle ich nun 79,95 Euro! Nach Rücksprache mit Ihrem Unternehmen kann sich niemand daran erinnern mir oben genanntes Angebot unterbreitet zu haben und ich werde mit dem Satz: Ihr Entertain Comfort Tarif läuft noch bis September 2015, erst danach würden die ca. 15,00 Euro entfallen, verabschiedet. Auch aus der mir, am 14.03.2015 per Post, zugesandten Auftragsbestätigung geht nicht hervor, dass eine Teilzahlung des Entertain Comfort Tarifs bis September 2015 meinerseits erfolgen muss. Ich möchte klarstellen, dass ich meine positive Willenserklärung (2. Willenserklärung Annahme) bezüglich der Tarifaufstockung nur aufgrund des von Ihnen unterbreiteten Individuallangebots (1.Willenserklärung Angebot) abgegeben habe. Die Regelung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad Offerendum) des Kunden durch allgemeine Werbung kann hier daher nicht greifen. Auch meine erfolgte Bezahlung Ihrer Leistung kommt keinem konkludenten Handeln gleich, da mir, durch die Vorgabe Ihres Hauses, nur eine Bezahlung per Lastschrift möglich ist und dies, in jedem Fall zu weiteren Gebühren meinerseits führen würde. Weiterhin möchte ich klarstellen, dass ich das Produkt Magenta Eins M prinzipiell nutzen möchte, jedoch zu den mir versprochenen Leistungen. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie sich den oben genannten Sachverhalt erklären und wie wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen können.
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