Sach‐ und Rechtsmangelbegriff, Gewährleistungsrecht

Ausschluss
Mangel
Rechte
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse)
25
Konkurrenz
Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew.
Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),
Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
1
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen?
2
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
3
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
4
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Was versteht man unter
„Gewährleistungsrecht“?
Ausschluss
Mangel
§ 437 BGB: Sach- oder
Rechtsmangel
Anwendung von
§§ 280 ff. BGB,
§§ 323 ff. BGB
Rechte
Konkurrenz
§ 281 Abs. 1 S. 1 BGB:
„nicht wie geschuldet“
§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB: frei
von Sach- und
Rechtsmängeln
§ 323 Abs. 1 BGB:
„nicht vertragsgemäß“
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
1
Wann ist die Gewährleistung
ausgeschlossen?
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen?
Was ist ein Haftungsausschluss?
Ausschluss
Mangel
Privatautonomie: §§ 434 ff. BGB können abbedungen werden
Rechte
Ausnahme 1: Nicht bei Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB)
Konkurrenz
Ausnahme 2: Nicht bei arglistigem Verschweigen oder
„soweit“ Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB)
(nicht: -vereinbarung, § 434 Abs. 1 BGB)
Ausnahme 3: Nicht in AGB ggü. Nichtunternehmer
(§ 309 Nr. 8b BGB)
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen?
Was regelt § 442 BGB?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Bei Vertragsschluss
(nicht: bei Übergabe – anders Werkvertrag, § 640 Abs. 2 BGB)
Kenntnis des Mangels (widersprüchliches Verhalten)
oder grob fahrlässige Unkenntnis (§ 442 Abs. 1 S. 2 BGB)
Gewährleistung ausgeschlossen
Ausn: im Grundbuch
eingetragene Rechte Dritter
(§ 442 Abs. 2 BGB)
Ausn.: Arglist / Garantie (nur bei
grober Fahrlässigkeit)
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen?
Was gilt für Pfandversteigerungen?
Ausschluss
Pfandrecht (vertraglich / gesetzlich)
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Verwertung durch öffentliche Versteigerung (§ 383 Abs. 3 BGB)
Gewährleistung ausgeschlossen (da Sache des Verpfänders)
Ausn.: § 474 Abs. 5 S. 2 BGB
(Verbrauchsgüterkauf)
Ausn.: Arglist /
Beschaffenheitsgarantie
Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen?
Was ist die handelsrechtliche
Rügeobliegenheit (§ 377 Abs. 1 HGB)?
Ausschluss
Mangel
Zum Unternehmen gehörender Kaufvertrag über Handelsware
zwischen zwei Kaufleuten im Sinne von §§ 1-6 HGB
Rechte
Konkurrenz
Käufer muss Ware „unverzüglich“ auf Mängel untersuchen
Entdeckte Mängel sind „unverzüglich“ dem Verkäufer
mitzuteilen („verdeckte“ Mängel nach Entdeckung,)
Sonst: Gewährleistung ausgeschlossen
(§ 377 Abs. 2, Abs. 3 HGB) – Ausn. Arglist (§ 377 Abs. 5 HGB)
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
2
Wann ist eine Sache
"mangelhaft"?
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was ist ein Sachmangel (§ 434 BGB)?
Ausschluss
Mangel
Beschaffenheitsvereinbarung
Insb.: Übereinstimmung mit Probe/Muster
Rechte
Konkurrenz
Sollbeschaffenheit ist was Parteien
ausdrücklich oder konkludent
übereinstimmend erklärt haben
Vorausgesetzte
Verwendung
Vereinbarung = übereinstimmende WE
erforderlich; einseitige Erwartung nur, wenn
nicht widersprochen und nicht ungewöhnlich
Gew. Verwendung /
übliche
Beschaffenheit
Hypothetischer Wille: Sache „so wie immer“
maßgeblich: Durchschnittskäufer (nicht:
konkreter Käufer)  normative Bestimmung
Insb.: Werbung von Verkäufer / Hersteller (S.3)
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was ist zur Beschaffenheit zu beachten?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Wie ist die Beweislast geregelt?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was ist die Ikea-Klausel?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was gilt bei Zuweniglieferungen?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was gilt bei Lieferung einer anderen Sache?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was gilt bei Zuviellieferung?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wann ist eine Sache "mangelhaft"?
Was ist ein Rechtsmangel (§ 435 BGB)?
Ausschluss
Käufer
Mangel
Recht in
Bezug auf
Sache
Rechte
Konkurrenz
Verkäufer
Dritter
Nicht „bei Gefahrübergang“,
sondern bei Eigentumserwerb
Wohl nicht: Ausschluss der
Eigentumsübertragung (dann schon
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfüllt)
Insb. Grundschuld, Pfandrecht, etc.
Insb. vermietete Räume / Grundstücke (§ 566 BGB)
Insb. Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrechte
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
3
Welche Rechte hat der
Käufer bei Mängeln?
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Welche Bedeutung hat § 437 BGB?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Überhaupt nicht geleistet /
Unmöglichkeit / Verzögerung
mangelhaft geleistet (wie
geschuldet / vertragsgemäß)
Unmittelbar
Modifikation durch §§ 439,
438, 440, 443, 444 BGB
• §§ 280 ff. BGB
• §§ 323 ff. BGB
• § 311a Abs. 2 BGB
• §§ 280 ff. BGB
• §§ 323 ff. BGB
• § 311a Abs. 2 BGB
• Zus. § 441 BGB
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Was versteht man unter „Nacherfüllung“ (§§
437 Nr. 1, 439 BGB)?
Ausschluss
Mangel
Anspruch auf Erfüllung
(§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB)
Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB)
Rechte
Konkurrenz
Nachlieferung =
Rückgabe / übereignung und
andere Sache
„Nach“-Erfüllung
Wahlrecht des Käufers
 Bindung ab
Zugang?
Nachbesserung =
Reparatur
Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung (§ 320 BGB)
Andere Verjährung (§ 438 BGB statt §§ 195, 199 BGB)
Auch Einbau- / Ausbaukosten bei Verbrauchsgüterkauf
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Wann ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung
entbehrlich?
Ausschluss
Mangel
§ 323 BGB
§ 281 BGB
§ 284 BGB
„angemessene Frist“
Rechte
1. § 275 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung unmöglich
Konkurrenz
2. § 439 Abs. 3 BGB iVm § 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB:
Nacherfüllung für Verkäufer unzumutbar
3. § 439 Abs. 3 BGB: Unverhältnismäßige Kosten (umfassende
Abwägung – anders als bei § 275 Abs. 2 BGB kein „grobes“
Missverhältnis erforderlich)
4. Analog § 323 Abs. 6, 326 Abs. 2 BGB: Alleinige / weit
überwiegende Verantwortlichkeit des Käufers; Annahmeverzug
5. § 440 BGB: Verweigerung, Fehlschlag (2 Versuche erfolglos),
Unzumutbarkeit für Käufer (insb. Vertrauensstörung)
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Wann darf man zurücktreten (§ 437 Nr. 2
BGB iVm § 323 Abs. 1 BGB)?
Ausschluss
Behebung möglich
Mangel
Rechte
§ 323 Abs. 1 BGB
Behebung nach § 275 BGB
ausgeschlossen
§ 326 Abs. 5 BGB: Fristsetzung
entbehrlich
Konkurrenz
Rückabwicklung nach §§ 346 ff. BGB
Ausschluss für Bagatellfälle („unerheblich“, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB)
Zuweniglieferung nur bei Interessenfortfall (§ 323 Abs. 5 S. 1 BGB)?
hM: stattdessen § 323 Abs. 5 S. 2 BGB (arg. § 434 Abs. 3)
Ausschluss nach § 323 Abs. 6 BGB: Allein oder weit überwiegend
verantwortlich / Annahmeverzug
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Was versteht man unter Minderung (§ 437
Nr. 2 iVm § 441 BGB)?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Wenn Rücktritt möglich wäre („statt“) – Erheblichkeit egal
Wert in mangelf. Zustand
wirklicher Wert
=
Geminderter Kaufpreis
(gesucht)
Vereinbarter Kaufpreis
Konkurrenz
⇔
Wert in mangelf. Zustand *
vereinbarter Kaufpreis
wirklicher Wert
=
geminderter Kaufpreis
Rückzahlung eines zuviel gezahlten Betrages
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Wann erhält man Schadensersatz
(§ 437 Nr. 3 BGB iVm §§ 280 ff. BGB)?
Ausschluss
Schadensersatz neben der Leistung („Folgeschäden“)
 § 437 Nr. 3 BGB iVm § 280 Abs. 1 BGB
Mangel
Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB)
Rechte
Konkurrenz
Behebung möglich
§ 437 Nr. 3 BGB iVm §§
280 Abs. 1, Abs. 3, 281
BGB
Behebung nach § 275 BGB
ausgeschlossen
Bei
Vertragsschluss
Nach
Vertragsschluss
§ 437 Nr. 3 BGB
iVm § 311a Abs.
2 BGB
§ 437 Nr. 3 BGB
iVm §§ 280 Abs.
1, Abs. 3, 283
BGB
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Pflichtverletzung
Vertretenmüssen
Mangel bei Gefahrübergang
Grds. keine Untersuchungspflicht des Verkäufers
oder
Nicht / Schlechterfüllung der
Pflicht aus § 439 BGB
Hersteller/Lieferant nicht
Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)
Aber: Garantie (§ 276 Abs. 1
a.E. BGB), wohl nicht bloßes
Beschaffungsrisiko (str.)
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Welche Bedeutung haben „Garantien“?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln?
Was passiert, wenn der Käufer selbst die
Sache repariert?
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Ausschluss
Mangel
Rechte
Konkurrenz
4
Wie verhalten sich die §§
434 ff. BGB zu anderen
Normen?
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Wann verjähren die
Gewährleistungsansprüche?
Ausschluss
§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB: Zwei Jahre
Mangel
Ausnahmen
Rechte
Konkurrenz
§ 438 Abs. 1 Nr. 2 lit a: Fünf Jahre bei Bauwerken ab
Lieferung/Übergabe (Abs. 2)
§ 438 Abs. 1 Nr. 2 lit b: Fünf Jahre bei üblicherweise für Bauwerk
genutzten beweglichen Sachen ab Lieferung/Übergabe (Abs. 2)
§ 438 Abs. 1 Nr. 1: Dreißig Jahre Recht eines Dritten mit
Herausgabeanspruch / GB-Recht ab Lieferung/Übergabe (Abs.2)
§ 438 Abs. 3: Drei Jahre ab Jahresende und Kenntnis bei Arglist
(Höchstens 10 Jahre) – aber min. Frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Welche Folgen hat die Verjährung?
Ausschluss
Mangel
Anspruch auf Nachlieferung
oder Nachbesserung (§ 437
Nr. 1 BGB iVm § 439 BGB)
Anspruch auf SchE (statt/neben der
Leistung) bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen (§ 437 Nr. 3 BGB)
Rechte
Konkurrenz
Leistungsverweigerungsrecht (§ 214 BGB)
Gestaltungsrechte Rücktritt / Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB)
Ausgeschlossen, § 218 BGB – aber beachte § 438 Abs. 4, Abs. 5
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Wie verhalten sich §§ 434 ff. BGB zur
Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB?
Ausschluss
Mangel
Durch Käufer nach
Gefahrübergang:
Vorrang der §§ 434
ff. BGB
Rechte
Konkurrenz
Durch Käufer vor
Gefahrübergang: Str.
durch Verkäufer:
Grds. möglich
• Umgehung d. § 438 I (Höchstfrist
§ 121 II)
• Wertung d. § 442 I2 (grobe
Fahrlässigkeit)
• Fristsetzungserfordernis (§ 437
Nr. 2 iVm § 323)
• Umgehung von § 442 I 2 ebenfalls
möglich
• Fristsetzung auch im allg.
Schuldrecht (§ 323)
• Ausschluss nach § 242 BGB bei
Missbrauch (Vermeidung der
Gewährleistung)
• Ähnlich bei § 311a II
Möglich: § 123 BGB (arg. ex §§ 438 Abs. 3, 442 Abs. 1 S. 2, 444 BGB)
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Was gilt für Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1,
311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB?
Ausschluss
Vorvertragliches Schuldverhältnis: Vertragsverhandlungen
Mangel
Rechte
Pflicht zur Rücksichtsnahme auf Interessen = Entschließungsfreiheit
(§ 241 Abs. 2 BGB)
Konkurrenz
Aufklärungspflicht bezüglich entscheidungserheblicher Tatsachen
bei Wissensvorsprung und Erkennbarkeit
Pflicht, auf Untauglichkeit zur Verwendung o.ä. hinzuweisen?
hM: §§ 434 ff. BGB abschließend und vorrangig
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen?
Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zum
Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB)?
Ausschluss
Andere Sachen als Kaufgegenstand („Folgeschäden“)
Mangel
Rechte
Konkurrenz
Wenn durch rechtswidrige und schuldhafte Handlung / Unterlassung
beeinträchtigt  § 280 BGB neben §§ 823 ff. BGB
Problem: Gekaufte Sache selbst – keine Eigentumsverletzung, da
Eigentum immer schon mangelhaft
Trennung in „mangelhaften Teil“ und „Rest“, wenn unterscheidbar
(nicht „stoffgleich“ zum Rest der Sache)
 Dann verletzt die spätere Zerstörung des mangelfreien Rests
(„Weiterfressen“) das Eigentum an diesem mangelfreien Rest