Ausschluss Mangel Rechte Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25 Konkurrenz Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz 1 Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? 2 Wann ist eine Sache "mangelhaft"? 3 Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? 4 Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Was versteht man unter „Gewährleistungsrecht“? Ausschluss Mangel § 437 BGB: Sach- oder Rechtsmangel Anwendung von §§ 280 ff. BGB, §§ 323 ff. BGB Rechte Konkurrenz § 281 Abs. 1 S. 1 BGB: „nicht wie geschuldet“ § 433 Abs. 1 S. 2 BGB: frei von Sach- und Rechtsmängeln § 323 Abs. 1 BGB: „nicht vertragsgemäß“ Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz 1 Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was ist ein Haftungsausschluss? Ausschluss Mangel Privatautonomie: §§ 434 ff. BGB können abbedungen werden Rechte Ausnahme 1: Nicht bei Verbrauchsgüterkauf (§ 475 BGB) Konkurrenz Ausnahme 2: Nicht bei arglistigem Verschweigen oder „soweit“ Beschaffenheitsgarantie (§ 444 BGB) (nicht: -vereinbarung, § 434 Abs. 1 BGB) Ausnahme 3: Nicht in AGB ggü. Nichtunternehmer (§ 309 Nr. 8b BGB) Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was regelt § 442 BGB? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Bei Vertragsschluss (nicht: bei Übergabe – anders Werkvertrag, § 640 Abs. 2 BGB) Kenntnis des Mangels (widersprüchliches Verhalten) oder grob fahrlässige Unkenntnis (§ 442 Abs. 1 S. 2 BGB) Gewährleistung ausgeschlossen Ausn: im Grundbuch eingetragene Rechte Dritter (§ 442 Abs. 2 BGB) Ausn.: Arglist / Garantie (nur bei grober Fahrlässigkeit) Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was gilt für Pfandversteigerungen? Ausschluss Pfandrecht (vertraglich / gesetzlich) Mangel Rechte Konkurrenz Verwertung durch öffentliche Versteigerung (§ 383 Abs. 3 BGB) Gewährleistung ausgeschlossen (da Sache des Verpfänders) Ausn.: § 474 Abs. 5 S. 2 BGB (Verbrauchsgüterkauf) Ausn.: Arglist / Beschaffenheitsgarantie Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Was ist die handelsrechtliche Rügeobliegenheit (§ 377 Abs. 1 HGB)? Ausschluss Mangel Zum Unternehmen gehörender Kaufvertrag über Handelsware zwischen zwei Kaufleuten im Sinne von §§ 1-6 HGB Rechte Konkurrenz Käufer muss Ware „unverzüglich“ auf Mängel untersuchen Entdeckte Mängel sind „unverzüglich“ dem Verkäufer mitzuteilen („verdeckte“ Mängel nach Entdeckung,) Sonst: Gewährleistung ausgeschlossen (§ 377 Abs. 2, Abs. 3 HGB) – Ausn. Arglist (§ 377 Abs. 5 HGB) Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz 2 Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist ein Sachmangel (§ 434 BGB)? Ausschluss Mangel Beschaffenheitsvereinbarung Insb.: Übereinstimmung mit Probe/Muster Rechte Konkurrenz Sollbeschaffenheit ist was Parteien ausdrücklich oder konkludent übereinstimmend erklärt haben Vorausgesetzte Verwendung Vereinbarung = übereinstimmende WE erforderlich; einseitige Erwartung nur, wenn nicht widersprochen und nicht ungewöhnlich Gew. Verwendung / übliche Beschaffenheit Hypothetischer Wille: Sache „so wie immer“ maßgeblich: Durchschnittskäufer (nicht: konkreter Käufer) normative Bestimmung Insb.: Werbung von Verkäufer / Hersteller (S.3) Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist zur Beschaffenheit zu beachten? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Wie ist die Beweislast geregelt? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist die Ikea-Klausel? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was gilt bei Zuweniglieferungen? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was gilt bei Lieferung einer anderen Sache? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was gilt bei Zuviellieferung? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Wann ist eine Sache "mangelhaft"? Was ist ein Rechtsmangel (§ 435 BGB)? Ausschluss Käufer Mangel Recht in Bezug auf Sache Rechte Konkurrenz Verkäufer Dritter Nicht „bei Gefahrübergang“, sondern bei Eigentumserwerb Wohl nicht: Ausschluss der Eigentumsübertragung (dann schon § 433 Abs. 1 S. 1 BGB nicht erfüllt) Insb. Grundschuld, Pfandrecht, etc. Insb. vermietete Räume / Grundstücke (§ 566 BGB) Insb. Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrechte Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz 3 Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Welche Bedeutung hat § 437 BGB? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Überhaupt nicht geleistet / Unmöglichkeit / Verzögerung mangelhaft geleistet (wie geschuldet / vertragsgemäß) Unmittelbar Modifikation durch §§ 439, 438, 440, 443, 444 BGB • §§ 280 ff. BGB • §§ 323 ff. BGB • § 311a Abs. 2 BGB • §§ 280 ff. BGB • §§ 323 ff. BGB • § 311a Abs. 2 BGB • Zus. § 441 BGB Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Was versteht man unter „Nacherfüllung“ (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB)? Ausschluss Mangel Anspruch auf Erfüllung (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB) Gefahrübergang (§§ 446, 447 BGB) Rechte Konkurrenz Nachlieferung = Rückgabe / übereignung und andere Sache „Nach“-Erfüllung Wahlrecht des Käufers Bindung ab Zugang? Nachbesserung = Reparatur Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung (§ 320 BGB) Andere Verjährung (§ 438 BGB statt §§ 195, 199 BGB) Auch Einbau- / Ausbaukosten bei Verbrauchsgüterkauf Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Wann ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich? Ausschluss Mangel § 323 BGB § 281 BGB § 284 BGB „angemessene Frist“ Rechte 1. § 275 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung unmöglich Konkurrenz 2. § 439 Abs. 3 BGB iVm § 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB: Nacherfüllung für Verkäufer unzumutbar 3. § 439 Abs. 3 BGB: Unverhältnismäßige Kosten (umfassende Abwägung – anders als bei § 275 Abs. 2 BGB kein „grobes“ Missverhältnis erforderlich) 4. Analog § 323 Abs. 6, 326 Abs. 2 BGB: Alleinige / weit überwiegende Verantwortlichkeit des Käufers; Annahmeverzug 5. § 440 BGB: Verweigerung, Fehlschlag (2 Versuche erfolglos), Unzumutbarkeit für Käufer (insb. Vertrauensstörung) Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Wann darf man zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB iVm § 323 Abs. 1 BGB)? Ausschluss Behebung möglich Mangel Rechte § 323 Abs. 1 BGB Behebung nach § 275 BGB ausgeschlossen § 326 Abs. 5 BGB: Fristsetzung entbehrlich Konkurrenz Rückabwicklung nach §§ 346 ff. BGB Ausschluss für Bagatellfälle („unerheblich“, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB) Zuweniglieferung nur bei Interessenfortfall (§ 323 Abs. 5 S. 1 BGB)? hM: stattdessen § 323 Abs. 5 S. 2 BGB (arg. § 434 Abs. 3) Ausschluss nach § 323 Abs. 6 BGB: Allein oder weit überwiegend verantwortlich / Annahmeverzug Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Was versteht man unter Minderung (§ 437 Nr. 2 iVm § 441 BGB)? Ausschluss Mangel Rechte Wenn Rücktritt möglich wäre („statt“) – Erheblichkeit egal Wert in mangelf. Zustand wirklicher Wert = Geminderter Kaufpreis (gesucht) Vereinbarter Kaufpreis Konkurrenz ⇔ Wert in mangelf. Zustand * vereinbarter Kaufpreis wirklicher Wert = geminderter Kaufpreis Rückzahlung eines zuviel gezahlten Betrages Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Wann erhält man Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB iVm §§ 280 ff. BGB)? Ausschluss Schadensersatz neben der Leistung („Folgeschäden“) § 437 Nr. 3 BGB iVm § 280 Abs. 1 BGB Mangel Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB) Rechte Konkurrenz Behebung möglich § 437 Nr. 3 BGB iVm §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB Behebung nach § 275 BGB ausgeschlossen Bei Vertragsschluss Nach Vertragsschluss § 437 Nr. 3 BGB iVm § 311a Abs. 2 BGB § 437 Nr. 3 BGB iVm §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Pflichtverletzung Vertretenmüssen Mangel bei Gefahrübergang Grds. keine Untersuchungspflicht des Verkäufers oder Nicht / Schlechterfüllung der Pflicht aus § 439 BGB Hersteller/Lieferant nicht Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) Aber: Garantie (§ 276 Abs. 1 a.E. BGB), wohl nicht bloßes Beschaffungsrisiko (str.) Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Welche Bedeutung haben „Garantien“? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln? Was passiert, wenn der Käufer selbst die Sache repariert? Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz Ausschluss Mangel Rechte Konkurrenz 4 Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wann verjähren die Gewährleistungsansprüche? Ausschluss § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB: Zwei Jahre Mangel Ausnahmen Rechte Konkurrenz § 438 Abs. 1 Nr. 2 lit a: Fünf Jahre bei Bauwerken ab Lieferung/Übergabe (Abs. 2) § 438 Abs. 1 Nr. 2 lit b: Fünf Jahre bei üblicherweise für Bauwerk genutzten beweglichen Sachen ab Lieferung/Übergabe (Abs. 2) § 438 Abs. 1 Nr. 1: Dreißig Jahre Recht eines Dritten mit Herausgabeanspruch / GB-Recht ab Lieferung/Übergabe (Abs.2) § 438 Abs. 3: Drei Jahre ab Jahresende und Kenntnis bei Arglist (Höchstens 10 Jahre) – aber min. Frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Welche Folgen hat die Verjährung? Ausschluss Mangel Anspruch auf Nachlieferung oder Nachbesserung (§ 437 Nr. 1 BGB iVm § 439 BGB) Anspruch auf SchE (statt/neben der Leistung) bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 437 Nr. 3 BGB) Rechte Konkurrenz Leistungsverweigerungsrecht (§ 214 BGB) Gestaltungsrechte Rücktritt / Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB) Ausgeschlossen, § 218 BGB – aber beachte § 438 Abs. 4, Abs. 5 Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wie verhalten sich §§ 434 ff. BGB zur Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB? Ausschluss Mangel Durch Käufer nach Gefahrübergang: Vorrang der §§ 434 ff. BGB Rechte Konkurrenz Durch Käufer vor Gefahrübergang: Str. durch Verkäufer: Grds. möglich • Umgehung d. § 438 I (Höchstfrist § 121 II) • Wertung d. § 442 I2 (grobe Fahrlässigkeit) • Fristsetzungserfordernis (§ 437 Nr. 2 iVm § 323) • Umgehung von § 442 I 2 ebenfalls möglich • Fristsetzung auch im allg. Schuldrecht (§ 323) • Ausschluss nach § 242 BGB bei Missbrauch (Vermeidung der Gewährleistung) • Ähnlich bei § 311a II Möglich: § 123 BGB (arg. ex §§ 438 Abs. 3, 442 Abs. 1 S. 2, 444 BGB) Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Was gilt für Ansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB? Ausschluss Vorvertragliches Schuldverhältnis: Vertragsverhandlungen Mangel Rechte Pflicht zur Rücksichtsnahme auf Interessen = Entschließungsfreiheit (§ 241 Abs. 2 BGB) Konkurrenz Aufklärungspflicht bezüglich entscheidungserheblicher Tatsachen bei Wissensvorsprung und Erkennbarkeit Pflicht, auf Untauglichkeit zur Verwendung o.ä. hinzuweisen? hM: §§ 434 ff. BGB abschließend und vorrangig Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zu anderen Normen? Wie verhalten sich die §§ 434 ff. BGB zum Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB)? Ausschluss Andere Sachen als Kaufgegenstand („Folgeschäden“) Mangel Rechte Konkurrenz Wenn durch rechtswidrige und schuldhafte Handlung / Unterlassung beeinträchtigt § 280 BGB neben §§ 823 ff. BGB Problem: Gekaufte Sache selbst – keine Eigentumsverletzung, da Eigentum immer schon mangelhaft Trennung in „mangelhaften Teil“ und „Rest“, wenn unterscheidbar (nicht „stoffgleich“ zum Rest der Sache) Dann verletzt die spätere Zerstörung des mangelfreien Rests („Weiterfressen“) das Eigentum an diesem mangelfreien Rest
© Copyright 2024 ExpyDoc