AZV S-R _ 25.02.2016

Rüdiger Erben
Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion
Nacherhebung von Abwasserbeiträgen im AZV Saale-Rippachtal
Grundstückseigentümer sollen nicht erneut zur Kasse gebeten
werden!
Ein Teilerfolg ist bereits erzielt!
Einen gehörigen Schreck bekamen 4.500 Grundstückseigentümer in den Weißenfelser Ortsteilen Schkortleben, Großkorbetha und Wengelsdorf, in mehreren Ortsteilen
der Städte Lützen und Hohenmölsen sowie im Teucherner Ortsteil Nessa, als sie
kurz vor Weihnachten ihren Briefkasten leerten. Sie hatten Post vom Abwasserzweckverband (AZV) Saale-Rippachtal. Obwohl die Betroffenen, teilweise schon vor
mehr als 15 Jahren, für ihre Grundstücke Abwasserbeiträge entrichtet hatten, sollen
sie jetzt teilweise tausende Euro nachbezahlen.
Der Abwasserzweckverband begründet sein Vorgehen damit, dass es bis zum September 2015 nie eine rechtswirksame Beitragssatzung gegeben habe und damit bis
zum 31.12.2015 noch Beiträge nacherhoben werden können, die dann auch deutlich
höher sein können. Nach Auffassung des AZV könne man auf diese Nacherhebung
auch nicht verzichten.
In der ehemaligen Gemeinde Zorbau war die Verwirrung komplett. Dort erhielten die
Grundstückseigentümer Bescheide für dieselben Grundstücke vom AZV SaaleRippachtal und der Stadt Lützen, weil man sich nicht über die Zuständigkeit einigen
konnte.
Wer Teilnehmer der Einwohnerversammlungen am 7.1.2016 in Hohenmölsen bzw.
am 14.1.2016 in Großkorbetha war, der weiß, dass ich dies von Anfang an anders
sah, denn das Kommunalabgabengesetz des Landes bietet ausreichend Möglichkeiten, auf das nachträgliche Kassieren zu verzichten. Damit solche Härten nicht eintreten, wurde 2014 extra eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die es erlaubt,
von der Nacherhebung abzusehen.
Deshalb habe ich auch allen Betroffenen geraten, fristgerecht Widerspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Dem sind auch die meisten
betroffenen Grundstückseigentümer im Gebiet des ehemaligen AZV SaaleRippachtal gefolgt.
Den Verantwortlichen des AZV habe ich empfohlen, die Bürger jetzt nicht in tausende
Verwaltungsgerichtsverfahren zu treiben. Vielmehr soll der AZV die Widerspruchsbearbeitung und die Zahlungspflicht erst einmal aussetzen und einen neuen Anlauf
nehmen, auf die Nacherhebung zu verzichten. Dieser Weg ist aus seiner Sicht sehr
erfolgsversprechend und wird dazu führen, dass alle Grundstückseigentümer, die
bereits vor Jahren, wenn nicht Jahrzehnten gezahlt haben, nicht noch einmal zur
Kasse gebeten werden.
SPD-Fraktion im Landtag
von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Bürgerbüro
Große Kalandstraße 51
06667 Weißenfels
Tel/Fax: 03443 – 3396710
[email protected]
www.ruediger-erben.de
www.spd-lsa.de
Diesen Empfehlungen ist die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes am Mittwochabend in Lützen gefolgt.
Man hat die Widerspruchsbearbeitung und die Zahlungspflicht bis Ende 2016
ausgesetzt. Zinsen werden für die Aussetzung der Zahlungspflicht nicht erhoben.
Zugleich will man einen neuen Anlauf unternehmen auf die Nacherhebung generell zu verzichten. Ein Wirtschaftsprüfer wird dazu mit der Vorbereitung beauftragt.
Das ist noch kein endgültiger Sieg, aber ein wichtiger Etappenerfolg. Ziel bleibt, dass
niemand, der bereits für sein Grundstück einen Abwasserbeitrag entrichtet hat, erneut zur Kasse gebeten wird.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Sie erreichen mich über Email: [email protected] oder vereinbaren
Sie einen Termin unter: 03443/3396710.
Rüdiger Erben
Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Vor den Verwaltungsgerichten und in
der Landespolitik tobt zurzeit ein heftiger Streit um den sog. Herstellungskostenbeitrag II für die sog. Alt-Anschließer. Hier geht es um die Grundstücke, die bereits zu
DDR-Zeiten an eine zentrale Kläranlage angeschlossen waren. Diese Rechtsstreite
haben mit der Nacherhebung im AZV Saale-Rippachtal nichts zu tun.
SPD-Fraktion im Landtag
von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Bürgerbüro
Große Kalandstraße 51
06667 Weißenfels
Tel/Fax: 03443 – 3396710
[email protected]
www.ruediger-erben.de
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