STAATSIVINISTERìUIvl FÜRUMwELTUND LANDWIRTSCHAFT I EFreistaat SACHSEN II =E =7 Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ u l.sachsen.de* sm lhr Zeichen 5t14045 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 5114045 Thema: Abwasserentsorgung in Wasserschutzgebieten - Unterstfitzung durch den Freistaat Sehr geehfter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bürgerlnnen, die bei der Entsorgung ihrer Abwässer Auflagen von Wasserschutzgebieten zu beachten haben, bleibt ohne zentralen Anschluss keine andere Wahl als die ungleich teurere Variante der abflusslosen Grube. Es stellt sich die Frage, wie Abwasserzweckverbände damit umgehen und ob der Freistaat eine Mehrbelastung der Betroffenen abzufedern h¡|ft." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Variante abflusslose Gruben ist nicht in jedem Fall teurer als andere Lösungen der Abwasserbeseitigung. Für Grundstücke mit geringem Abwasseranfall kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Abwassergebühren des zuständigen Aufgabenträgers die Herstellung und der Betrieb einer abflusslosen Grube die wirtschaftlichste Lösung sein. Frage ---(Ð -(\ --- 1: lm Bereich welcher Abwasserzureckverbände sind jeweils wie viele Fälle bekannt, in denen aus Grlinden des Trinkwasserschutzes aktuell oder absehbar keine anderen Möglichkeiten (mit Ausnahme der in Frage 3. benannten Alternativen) als abflusslose Gruben für eine Abwasserentsorgung zur Verfügung stehen? (bspw. da andere Lösungen nicht in Abwasserbeseitigungskonzepten oder auf anderer Grundlage vorgesehen sind) Die Anzahl der in der zur Verfügung stehenden Zeit recherchierbaren Fälle, in denen aus Gründen des Trinkwasserschutzes aktuell oder absehbar keine anderen Möglichkeiten als abflusslose Gruben für eine Abwasser- lhre Nachricht vom 21 . Mätz2O14 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t18t4576 Dresden, 2?'A? +? JetztCt schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl¡nien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden entsorgung zur Verfügung stehen, ist in Anlage 1 dargestellt. Seite 1 von 3 * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sow¡e fúr verschlüsselte elektron¡schê Dokumente STAATSMìNISTERìUIVI FÜRUN¡WELTUND LANDWìRTSCHAFT Frage I Çl II =t =7 2: Welche Lösungen bieten die Abwasserzweckverbände den Betroffenen jeweils an, um deren finanzielle Belastung zu senken und inwiefern unterstützt die Staatsregierung dies jeweils durch welche Maßnahme? Die Aufgabenträger Abwasserzweckverband Olbernhau und Abwassezweckverband ,,Wilischtal" stellen die Grundstücke, die aus Gründen des Trinkwasserschutzes abflusslose Gruben errichten und betreiben müssen, den Grundstücken gleich, die an die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen sind. Bei der Stadt Chemnitz sind die Entsorgungskosten für alle abflusslosen Gruben, die das gesamte häusliche Abwasser fassen, solidarisiert. Die Staatsregierung fördert die Errichtung der abflusslosen Gruben nach der Förderrichtlinie Siedlungswassenruirtschaft - RL SWW2009. Gemäß Ziffer 2.3 Satz 2 der Richtlinie gelten für abflusslose Gruben grundsätzlich dieselben Fördervoraussetzungen wie für Kleinkläranlagen. Frage 3: Welche technischen Möglichkeiten mit Ausnahme abflussloser Gruben erfüllen die einschlägigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen und stehen somit in welchen der verschiedenen Zonen der Wassereinzugsgebiete einer Trinkwassergewinnungsanlage grundsätzlich zur Anwendung zur Verfügung und welcher zeitliche und finanzielle Mehraufwand ist damit jeweils verbunden? (bspw. a ndere Fi lter- oder Aufbereitu ngsverfah ren für Abwasser) Nach dem geltenden DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) -Regelwerk ,,Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete" geht von der Abwasserbeseitigung und den Abwasseranlagen in allen Zonen eines Trinkwasserschutzgebietes ein hohes oder sehr hohes Gefährdungspotenzial aus. Dennoch führt diese Tatsache nicht zwangsläufig ztJ einem allgemein verbindlichen Grundsatz, dass Abwasser grundsätzlich aus Trinkwasserschutzgebieten herauszuleiten ist. Eine Herausleitung von Abwasser aus Trinkwasserschutzgebieten darf nur gefordert werden, wenn es wasserwirtschaftlich zwingend geboten ist und die notwendige Verbesserung der derzeitigen Abwasserverhältnisse nicht durch Nachrüstung der bestehenden Einleitung mit einer biologischen oder weitergehenden Reinigungsstufe erreicht werden kann. Technisch geeignet und grundsätzlich in der weiteren Schutzzone von Trinkwasserschutzgebieten zur Anwendung zut Verfügung stehend sind solche Kleinkläranlagen, die mindestens dem Stand der Technik entsprechen und eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen lnstituts für Bautechnik (DlBÐ besitzen. Weitere Anforderungen wie zum Beispiel an weitergehende Reinigungsleistung, Einleitung des gereinigten Abwassers, Versickerung und küzere Übenruachungsintervalle, kann die Wasserbehörde aufgrund der standörtlichen Verhältnisse in dem konkreten Wasserschutzgebiet im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung in Verbindung mit der jewei igen Schutzgebietsverordnung m Ei nzelfal I festlegen. I Seite 2 von 3 i Freistaat SACHSEN STAATSÌIIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT I E II V =E ln keinem Fall darf die Einleitung auch von gereinigtem Abwasser in Gewässer (in Oberflächengewässer oder durch Versickerung ins Grundwass er) zur Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung führen. Eine Erfassung des schutzgebietsbedingten zeitlichen und finanziellen Mehraufwands liegt der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: Welche Stoffe können von den vorgenannten technischen Alternativen jeweils nicht herausgefiltert werden (bspw. Hormone, Rückstände von Medikamenten) und inwiefern stellt dies eine reale Gefährdung der Tri n kwasserq ual ität dar? ln Kläranlagen ist aufgrund der begrenzten Behandlungszeit kein vollständiger Stoffumsatz erreichbar. lm behandelten Abwasser finden sich Restmengen selbst auch der leicht abbaubaren Stoffe. Aus allen Herkunftsbereichen sind darüber hinaus bestimmte Einzelsubstanzen bekannt, die nur schwer abgebaut und zurückgehalten werden können. Die Beurteilung der Gefährdungen, die von Abwasseranlagen in Trinkwasserschutzgebieten ausgehen, ist im konkreten Einzelfall aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu ermitteln. Frage 5: lnwiefern können Pilotprojekte oder dgl. auf Grundlage welcher Förderrichtlinie und durch welche Stellen seitens des Freistaates unterstützt werden, um derartige durch von den Betroffenen nicht zu verantwortende Umstände (bspw. Lage im Wasserschutzgebiet) finanziell auszugleichen? Auf Grundlage der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz - RL GH/2007 kann der Freistaat Sachsen im Einzelfall Zuwendungen für Projekte zur Erforschung oder Entwicklung von Anlagen, Vefahren oder Regelwerken sowie sonstige nichtinvestive Maßnahmen mit Pilot- beziehungsweise Modellcharakter von herausgehobenem Landesinteresse zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer und des Hochwasserschutzes gewähren. Zuständige Behörde für die Antragsannahme und Bewilligung ist die Landesdirektion Sachsen. Grundsätzlich gilt auch in Wasserschutzgebieten die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Daher sind Mehrbelastungen, die auf die Situationsgebundenheit des Eigentums (hier: Lage einem Wasserschutzgebiet) zurückzufuhren sind, grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen. Sofern zur Erfüllung des Schutzzweckes getroffene Anordnungen das Eigentum ausnahmsweise unzumutbar beschränken, sind Entschädigungen gemäß $ 52 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu leisten. in Mit freundlichen Grüßen Anlage: 1 Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage derAbgeordneten Dr. Jana Pinka, MdL, Fraktion DIE Thema : "Abwasserentsorg u n g i n Wassersch utzgebieten" LINKE Anlage Drs.5/14045 Anzahl der betroffenen Grundstücke, die nur mittels einer abfluslosen Grube entsorgt werden können Anzahl der betroffenen Einwohner Landkreis/Stadt Aufgabenträger Wasserschutzgebiet (TW u. Heilwasser) Chemnitz Stadt Chemnitz TS Einsiedel 1 1 Erzgebirgskreis AZV Wolkenstein/ Warmbad TW-QG 6 21 Erzgebirgskreis ZV Wasserwerke Westerzgebirge TS Eibenstock I k.A. Erzgebirgskreis AZV "LungwitztalSteegenwiesen" QG Oberdorf und TS Stollberg 11 29 Erzgebirgskreis AZV Olbernhau TS Saidenbach 164 434 Erzgebirgskreis AZV "Wilischthal" QG Burkhardtsdorf 2 5 Erzgebirgskreis AZV Pockautal TS Neunzehnhain QG Hirtsteinweg 6 l8 Mittelsachsen AZV Olbernhau TS Rauschenbach 13 ca.50 Mittelsachsen AZV Olbernhau Tiefbrunnen Sayda 14 ca.30 Mittelsachsen WZV Freiberg QG Gimmlitztal l8 ca.60 Mittelsachsen ZWA Mittleres Erzgebirgsvorland mehrere nicht abschließend mit Schutzzonen festgesetzte QGe k.A k.A Vogtlandkreis ZV Wasser und Abwasser Voqtland QG Siebenbrunn 1 2 Zwickau 0 0 Dresden 0 0 Bautzen 0 0 Seite 1 von 3 1 Anzahl der betroffenen Grundstücke, die nur rnittels einer abfluslosen Grube entsorgt werden können Anzahl der betroffenen Einwohner Landkreis/Stadt Aufgabenträger Görlitz ZVA Rothenburg o./1. TWSG Dunkelhäuser 21 48 Görlitz AZV Weißer Schöps TWSG Reichenbach 8 23 Görlitz AZV Löbau-Nord TWSG Dolgowitz 6 7 Görlitz AZV Löbau-Süd TWSG Ebersbach 3 l0 Meissen AZV GKA Kalkreuth WSG Speichersystem Radeburg 6 k.A. Sächsische SchweizOsterzgebirge Stadt Gottleuba TS Bad Gottleuba Sächsische SchweizOsterzgebirge WZV Freiberg TS KlingenbergLehnmühle Wasserschutzgebiet (TW u. Heilwasser) 9.) (ca. 60") (71-) (ca. 160.) Leipzig 0 0 Leipzig 0 0 k.A. k.A. QG und \AA¡V Mehderitzsch QG Mahitzschen u. \AA/ú Schildau k.A. k.A. Dahlen Schmannewitz k.A. k.A. \Mlú Malkwitz k.A. k.A. Mügeln k.A. k.A. Nordsachsen ZV TorgauWestbielen Nordsachsen Stadt BelgernSchildau Nordsachsen AZV Untere Döllnitz Nordsachsen Gemeinde Wermsdorf Nordsachsen AZV Oberes Döllnitztal \AA/ú Mockritz u. \AA/t/ Torgau-Ost \ÄA/t/ \AAIV VtÂrV Seite 2 von 3 (1 betroffenen Grundstücke, die nur mittels einer abfluslosen Grube entsorgt werden können Anzahl der betroffenen Einwohner Landkreis/Stadt Aufgabenträger Wasserschutzgebiet (TW u. Heilwasser) Nordsachsen ZV Abwassergruppe Dübener Heide WW Spröda QG Prellheide k.A KA Nordsachsen AZV Mittlere Mulde WW Wedelwitz k.A k.A Das LRA kann keine konkreten Aussagen darüber treffen für wie viele der betroffenen Grundstücke letztendlich nur die Alternative einer abflusslosen Grube infrage kommt, da für eine Anzahl der Grundstücke die Option einer KKA mit anschließender Versickerung besteht. Seite 3 von 3 Kleine Anfrage derAbgeordneten Dr. Jana Pinka, MdL, Fraktion DIE LINKE Thema : "Abwasserentsorg u n g i n Wassersch utzgebieten" Drs. Nr. 5114045 Abkürzungen ABK AZV GKA kA. KKA LRA It. WZV zv ZVA zwA QG TS TWSG TWSZ WSG t/l /V Abwasserbeseitiq unqskonzept Abwasserzweckverband Gemeinschaftskläranlaqe keine Anqabe Kleinkläranlaoe Landratsamt laut Wasserzweckverband Zweckverband Zweckverband Abwasser Zweckverba nd Ko m m u nale Wasse rver-/Abwasserentsorq Quellqebiet Talsperre Trin kwasserschutzqebieet Tri n kwassersch utzzone Wasserschutzqebiet Wasserwerk un q
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