Ausschreibung - SC Altstädten eV

Einladung und Ausschreibung
12. Offene Allgäuer
Telemarkmeisterschaften
Rennen des Telemark Plus Deutschland-Cups
am Samstag 20. Februar 2016
Wettbewerb:
Classic Sprint (RS, Sprung, RS, Kreisel, Skating), 2 Durchgänge
Veranstalter:
Allgäuer Skiverband (ASV)
Ausrichter:
SC Altstädten e.V. (SCA)
Ort (Piste):
„Blut und Wasser“, Hörnerbahn, Bolsterlang
Organisation:
Rennleiter:
Streckenchef:
Kurzsetzer:
Chef Torrichter:
Zeitnahme / EDV:
Schiedsrichter:
Auskunft:
+49 160 96 25 63 17; mail: [email protected]
Sanitätsdienst:
Bergwacht
Meldungen:
ausschließlich über die Anmeldemaske www.sc-altstaedten.de/kalender/
Die Meldung wird erst mit Überweisung des Startgeldes gültig.
Start- und Ergebnislisten ebenfalls unter: www.sc-altstaedten.de
Meldeschluss:
Freitag 19. Februar 2015 18.00 Uhr
Nachmeldungen am Wettkampftag sind bis 08:30 h möglich,
Nachmeldegebühr: 10,- €
Danzer, Jörg (SCA)
Briechle, Meinrad (SCA)
Trojer, Fritz (DSV)
Kiechle, Alex (BSV)
Laber, Daniel (SCA)
Buchenberg, Sepp (ASV)
Startnummernausgabe: ab 08:15 Uhr (Talstation Hörnerbahn)
Besichtigung
Probesprung:
09:00 – 09:45 Uhr
Start:
1. Durchgang: 10:00 Uhr
2. Durchgang: im Anschluss an den 1. Durchgang
Siegerehrung:
17:00 Uhr, Gaststätte Basislager neben Talstation Dorflift, Bolsterlang
Startberechtigung:
Telemarker männlich/weiblich (m/w) aus dem Bereich des Allgäuer Skiverbandes
(ASV) sowie anderer nationaler und internationaler Skiverbände
Klasseneinteilung:
Jugend m/w Jahrgang 1998 und jünger
Erwachsene m/w Jahrgang 1997 und älter
Wertung:
Beide Läufe werden im Rahmen der Allgäuer Meisterschaften sowie als Rennen
des Telemark Plus Deutschland-Cups gewertet.
Sonderpreis: Klassisches/Traditionelles Häs (Kleidung/Outfit) gem. subjektiver
Bewertung der Jury (ohne Rechtsanspruch :-)
Sonderpreis: Penalty-König und Penalty-Königin
Startgeld:
20,- € pro gemeldeter Läufer m/w Erwachsene
10,- € pro gemeldeter Läufer m/w Jugend
Ausrüstung:
Es besteht Hartschalen-Helmpflicht, Rückenprotektor wird empfohlen
Sicherheit:
Aus Sicherheitsgründen ist die Wettkampfstrecke während des
Rennens für Aktive und Zuschauer gesperrt.
Reglement:
ICR Telemark
Haftung:
A. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (mit DSV-Startpass):
In der DSV - Aktivenerklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt Kenntnis zu haben von
den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie
insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich
haben sie sich verpflichtet eine eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen
Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet auf, von
ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum
Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven Erklärung ausdrücklich
bestätigt für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen
Wettkampf verbindlich.
B. Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (ohne DSV-Startpass):
Teilnehmer ohne DSV-Startpass werden hiermit belehrt und erklären,dass sie Kenntnis haben von den wettkampfspezifischen
Risiken und Gefahren und dass sie diese zu akzeptieren. Sie sind darüber informiert, dass sie insoweit bei der Ausübung der
von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet eine
eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die
Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und haben sich zudem verpflichtet auf, von ihnen erkannte
Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie
zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem bestätigen sie für das von ihnen verwendete Material selbst
verantwortlich zu sein.
C. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:
Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen
Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer
erklärt sich weiter bereit sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am
Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb
seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben.
Wir wünschen allen eine gute Anreise sowie ein faires und verletzungsfreies Rennen.
Daniel Laber
1. Vorsitzender Skiclub Altstädten