Rheinland-Pfälzer aufgepasst

Rheinland-Pfälzer aufgepasst:
Der Countdown läuft!
Mit dem Jahresbeginn 2016 nimmt in Rheinland-Pfalz die erste
Landespflegekammer in Deutschland ihre Arbeit auf. Zuvor, am 11.
Dezember 2015 wird die Vertreterversammlung gewählt.
Höchste Zeit also für alle Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
in Rheinland-Pfalz sich registrieren zu lassen. Nur wer sich bis Ende
September registriert hat, ist wahlberechtigt. Nur wer wählt kann selbst
Einfluss darauf nehmen, dass in der RLP-Landespflegekammer die
Interessen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Gehör finden.
Angesprochen sind alle 40.00 Pflegekräfte, darunter etwa 4.000
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen in RLP, die eine
dreijährige Ausbildung absolviert haben; sie erfüllen die Voraussetzung,
um die berufliche Selbstverwaltung mitzugestalten.
Christa Wollstädter, Vorstandsmitglied des BeKD e.V., engagiert sich
seit Jahren für die Errichtung der Landespflegekammer in RLP. Sie ist
seit Anfang 2015 Vorstandsmitglied im Gründungsausschuss, jenem 13köpfigem Gremium, das die Errichtung der RLP-Pflegekammer
vorbereitet.
„Aus Sicht der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat die
Landespflegekammer viele Vorteile. So können wir, die Pflegenden,
künftig auf Augenhöhe mit den Vertretern anderer verkammerter Berufe,
wie den Ärzten, verhandeln. Die Landespflegekammer wird eine
einheitliche Berufsordnung erarbeiten, in der eindeutig geregelt ist, was
Aufgabe der Pflegenden ist. Es wird eine Schiedsstelle eingerichtet, die
arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Pflegenden und anderen
Berufsvertretern klärt.“
Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin erinnert daran, dass eine
überwältigende Mehrheit der Pflegenden in RLP für die Einrichtung einer
Pflegekammer gestimmt hätte.
Im Februar und März 2013 hatten registrierte Pflegekräfte in RLP die
Möglichkeit, sich für oder gegen die Einrichtung einer Pflegekammer in
RLP auszusprechen. 9.321 Pflegekräfte ließen sich für die Abstimmung
registrieren, davon nahmen 7.044 an der Abstimmung über die
Einrichtung einer Pflegekammer in RLP teil. Von diesen gültigen
Stimmabgaben entfielen 5.335 (75,9 %) auf „Ja, im Land RheinlandPfalz soll eine Pflegekammer eingerichtet werden“ und 1.698 (24,1 %)
auf „Nein, im Land Rheinland-Pfalz soll keine Pflegekammer eingerichtet
werden“. (Quelle:
http://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/projekte/BadP21_Abschlussbericht_
Pflegekammer_Endf.pdf)
Derzeit ist Christa Wollstädter mit den KollegInnen des
Gründungsausschusses in den Kliniken des Bundeslandes unterwegs,
um die Registrierung für die Pflegekräfte zu erleichtern. „Normalerweise
müssen die Pflegekräfte die Unterlagen schriftlich bei der
Registrierungsstelle in Mainz einreichen. Um dieses Procedere zu
erleichtern, ermöglichen wir die Registrierung direkt vor Ort, also in den
Arbeitsstätten. Dazu benötigen die Pflegekräfte eine beglaubigte Kopie
ihrer Berufsurkunde und sie müssen den Meldebogen ausfüllen und
unterschreiben.“
Wer jedoch den Registrierungstermin in den Kliniken verpasst, sollte sich
schleunigst, so die Empfehlung von Wollstädter, bei der
Registrierungsstelle in Mainz melden, um an der Wahl teilnehmen zu
können (Gründungsausschuss zur Errichtung der Landespflegekammer
RLP, 117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz, http://www.pflegekammerrlp.de/mitgliedschaft/ihr-direkter-weg-zur-registrierung.html).
Wollstädter kündigt außerdem an, dass die Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege auf der DPO-Wahlliste mit eigenen KandidatInnen
vertreten sein wird. „Wir wollen, dass die GKiKP in RLP eine starke
Vertretung in der Pflegekammer bekommt. Deshalb fordern wir /bitten wir
alle Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden hier, an der Wahl
teilzunehmen, sich dazu registrieren zu lassen und der Liste mit den
Vertreterinnen unserer Berufsgruppe den Vorzug zu geben.“
Dr. Marion Diehl, Pressereferentin BeKD e.V.
Informationen zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Am 17.12.2014 stimmten alle Fraktionen im RLP-Landtag (SPD, CDU,
Grüne) für die Novellierung des Heilberufsgesetzes. Damit war der Weg
für die erste Pflegekammer in einem Bundesland frei. Im Januar 2015
nahm der Gründungsausschuss der Landespflegekammer die Arbeit auf.
Er besteht aus 13 Mitgliedern, die einen dreiköpfigen Vorstand gewählt
haben. Alle Mitglieder haben eine pflegefachliche Berufsausbildung und
verfügen über langjährige Berufserfahrung in der Pflege.
Die Arbeit des Gründungsausschusses zielt darauf, im Januar 2016 die
erste Vertreterversammlung einzuberufen.
Am 11. Dezember 2015 findet die Wahl der Vertreterversammlung statt.
Die maximal 81 Sitze der Vertreterversammlung werden in
unmittelbarer (ohne die Zwischenschaltung von Wahlfrauen oder –
männern), freier (ohne Zwang), gleicher (jede Stimme zählt gleich viel)
und geheimer (die eigene Wahlentscheidung wird nicht öffentlich
gemacht) Wahl für fünf Jahre von den registrierten Kammermitgliedern
gewählt. Die Vertreterversammlung entscheidet auch über die
Zusammensetzung der Ausschüsse und diskutiert über die
berufspolitischen Fragen der Pflege.
Infos zur Pflegekammer in RLP http://www.pflegekammer-rlp.de
Infos zur Registrierung: Gründungsausschuss zur Errichtung der
Landespflegekammer RLP: http://www.pflegekammerrlp.de/mitgliedschaft/ihr-direkter-weg-zur-registrierung.html