Rheinland-Pfälzer aufgepasst: Der Countdown läuft! Mit dem Jahresbeginn 2016 nimmt in Rheinland-Pfalz die erste Landespflegekammer in Deutschland ihre Arbeit auf. Zuvor, am 11. Dezember 2015 wird die Vertreterversammlung gewählt. Höchste Zeit also für alle Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Rheinland-Pfalz sich registrieren zu lassen. Nur wer sich bis Ende September registriert hat, ist wahlberechtigt. Nur wer wählt kann selbst Einfluss darauf nehmen, dass in der RLP-Landespflegekammer die Interessen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Gehör finden. Angesprochen sind alle 40.00 Pflegekräfte, darunter etwa 4.000 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen in RLP, die eine dreijährige Ausbildung absolviert haben; sie erfüllen die Voraussetzung, um die berufliche Selbstverwaltung mitzugestalten. Christa Wollstädter, Vorstandsmitglied des BeKD e.V., engagiert sich seit Jahren für die Errichtung der Landespflegekammer in RLP. Sie ist seit Anfang 2015 Vorstandsmitglied im Gründungsausschuss, jenem 13köpfigem Gremium, das die Errichtung der RLP-Pflegekammer vorbereitet. „Aus Sicht der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hat die Landespflegekammer viele Vorteile. So können wir, die Pflegenden, künftig auf Augenhöhe mit den Vertretern anderer verkammerter Berufe, wie den Ärzten, verhandeln. Die Landespflegekammer wird eine einheitliche Berufsordnung erarbeiten, in der eindeutig geregelt ist, was Aufgabe der Pflegenden ist. Es wird eine Schiedsstelle eingerichtet, die arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Pflegenden und anderen Berufsvertretern klärt.“ Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin erinnert daran, dass eine überwältigende Mehrheit der Pflegenden in RLP für die Einrichtung einer Pflegekammer gestimmt hätte. Im Februar und März 2013 hatten registrierte Pflegekräfte in RLP die Möglichkeit, sich für oder gegen die Einrichtung einer Pflegekammer in RLP auszusprechen. 9.321 Pflegekräfte ließen sich für die Abstimmung registrieren, davon nahmen 7.044 an der Abstimmung über die Einrichtung einer Pflegekammer in RLP teil. Von diesen gültigen Stimmabgaben entfielen 5.335 (75,9 %) auf „Ja, im Land RheinlandPfalz soll eine Pflegekammer eingerichtet werden“ und 1.698 (24,1 %) auf „Nein, im Land Rheinland-Pfalz soll keine Pflegekammer eingerichtet werden“. (Quelle: http://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/projekte/BadP21_Abschlussbericht_ Pflegekammer_Endf.pdf) Derzeit ist Christa Wollstädter mit den KollegInnen des Gründungsausschusses in den Kliniken des Bundeslandes unterwegs, um die Registrierung für die Pflegekräfte zu erleichtern. „Normalerweise müssen die Pflegekräfte die Unterlagen schriftlich bei der Registrierungsstelle in Mainz einreichen. Um dieses Procedere zu erleichtern, ermöglichen wir die Registrierung direkt vor Ort, also in den Arbeitsstätten. Dazu benötigen die Pflegekräfte eine beglaubigte Kopie ihrer Berufsurkunde und sie müssen den Meldebogen ausfüllen und unterschreiben.“ Wer jedoch den Registrierungstermin in den Kliniken verpasst, sollte sich schleunigst, so die Empfehlung von Wollstädter, bei der Registrierungsstelle in Mainz melden, um an der Wahl teilnehmen zu können (Gründungsausschuss zur Errichtung der Landespflegekammer RLP, 117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz, http://www.pflegekammerrlp.de/mitgliedschaft/ihr-direkter-weg-zur-registrierung.html). Wollstädter kündigt außerdem an, dass die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auf der DPO-Wahlliste mit eigenen KandidatInnen vertreten sein wird. „Wir wollen, dass die GKiKP in RLP eine starke Vertretung in der Pflegekammer bekommt. Deshalb fordern wir /bitten wir alle Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden hier, an der Wahl teilzunehmen, sich dazu registrieren zu lassen und der Liste mit den Vertreterinnen unserer Berufsgruppe den Vorzug zu geben.“ Dr. Marion Diehl, Pressereferentin BeKD e.V. Informationen zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Am 17.12.2014 stimmten alle Fraktionen im RLP-Landtag (SPD, CDU, Grüne) für die Novellierung des Heilberufsgesetzes. Damit war der Weg für die erste Pflegekammer in einem Bundesland frei. Im Januar 2015 nahm der Gründungsausschuss der Landespflegekammer die Arbeit auf. Er besteht aus 13 Mitgliedern, die einen dreiköpfigen Vorstand gewählt haben. Alle Mitglieder haben eine pflegefachliche Berufsausbildung und verfügen über langjährige Berufserfahrung in der Pflege. Die Arbeit des Gründungsausschusses zielt darauf, im Januar 2016 die erste Vertreterversammlung einzuberufen. Am 11. Dezember 2015 findet die Wahl der Vertreterversammlung statt. Die maximal 81 Sitze der Vertreterversammlung werden in unmittelbarer (ohne die Zwischenschaltung von Wahlfrauen oder – männern), freier (ohne Zwang), gleicher (jede Stimme zählt gleich viel) und geheimer (die eigene Wahlentscheidung wird nicht öffentlich gemacht) Wahl für fünf Jahre von den registrierten Kammermitgliedern gewählt. Die Vertreterversammlung entscheidet auch über die Zusammensetzung der Ausschüsse und diskutiert über die berufspolitischen Fragen der Pflege. Infos zur Pflegekammer in RLP http://www.pflegekammer-rlp.de Infos zur Registrierung: Gründungsausschuss zur Errichtung der Landespflegekammer RLP: http://www.pflegekammerrlp.de/mitgliedschaft/ihr-direkter-weg-zur-registrierung.html
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