Protokoll Steuerungsgruppe 2015-10-14

Protokoll Steuerungsgruppe, Lübeck, 14.10.2015
Anwesend: Tabea Bartels, Cora Hermann, Tilman Lautzas, Arne Kuhhn, Conrad Witt,
Friedemann Muhller, Carsten Suhlter
Via Skype: Lukas Ewert
Protokoll: Arne Kuhhn
TOP 1: Änderungsvorschläge diskutieren und einarbeiten
Zugrundeliegende, einzuarbeitende Annderungsvorschlahge, Anmerkungen und
Kommentare bezuhglich der Kinder- und Jugendordnung von:
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Kirchenkreis Hamburg Ost
Kirchenkreis Hamburg West
Kirchenkreis Nordfriesland
Kirchenkreis Altholstein
Kristin Junga, Arbeitsstelle Ehrenamt
Evangelische Schuhlerinnenarbeit
Aus dem Kirchenkreis Mecklenburg kommen noch Kommentare
Die Grundlage fuhr die Weiterarbeit (Einarbeitung der Vorschlahge) bildet die Fassung von
Tilman.
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§ 3:
o Ordnung regelt grohßtenteils Gremienarbeit, anderen Formen der
Beteiligung sollten in ein Vorwort oder eventuell in die Prahambel
aufgenommen werden
§ 4:
o Abs. 2 sollte heißen: „Beteiligung soll mindestens im Hinblick auf folgende
Punkte gewahhrleistet sein. ...“
o ins Beiheft: Empfehlungen zu angemessenen Voraussetzungen und
ausreichendem Personal, finanzielle und personelle Voraussetzungen
§ 6:
o Abs. 1: Stellungnahme der juristischen Pruhfung des Landeskirchenamtes
abwarten
§ 7:
o Abs. 1: sollte ergahnzt werden: ... Kinder- und Jugendwerk oder die
entsprechende Einrichtung in den Kirchenkreisen ...
o Abs. 3, Satz 4: wie der Zugang von Kindern und Jugendlichen in Gremien
erfolgt
§ 9:
o Abs. 1: juristische Interpretation von „Lebenswelt“ abwarten, erfragen
o ins Beiheft: Nahhere Erlahuterungen zu Belangen und Lebenswelt in der
Kirche
§ 10:
o Abs. 2: „Sie tragen Sorge dafuhr, dass ein angemessenes Angebot fuhr Kinder
und Jugendliche in erreichbarer Nahhe zur Verfuhgung steht.“
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o Abs. 3 ist zu ergahnzen: „Das Kinder- und Jugendwerk oder die
entsprechende Einrichtung des jeweiligen Kirchenkreises wird beteiligt.“
§ 11:
o Querverweis zu § 4, Abs. 2 (Formulierung: soll, mindestens)
§ 12:
o Abs. 2, Satz 1: „alle“ streichen
o Abs. 2, Satz 1: Eventuell „kirchenkreisweite“ einarbeiten
o Abs. 2 letzter Satz wird zu neuem Abs. 5 und ist zu ergahnzen: „... oder eine
entsprechende Einrichtung mit ausreichendem Personal.“
o Abs. 3, Satz 1: „fohrdern“ statt „sichern“,
§ 13
o Querverweis zu § 4, Abs. 2 (Formulierung: soll, mindestens)
Im Abschnitt 5 müssen Organe des Kinder- und Jugendwerkes beschrieben
werden (z.B. Jugendvertretung etc.) mit Querverweis zu § 20
§ 14:
o Abs. 3 „alle“ streichen
§ 15:
o Frage der Formulierung klahren, auch juristisch: Bezeichnung „Konvent“
oder „Konferenz“
§ 16:
o Reihenfolge der Absahtze generell noch einmal uhberdenken
o Abs. 1: Hinweis zur Bezeichnung „Kinder- und Jugendausschuss“ ins
Beiheft
o Abs. 1, a.i.4.1.:
 Formulierung ahndern zu „Die von der Kinder- und
Jugendvertretung der Nordkirche gewahhlt werden.“
 Jeder Sprengel soll vertreten sein, keine feste Personenanzahl
festlegen, Personen sollen aber aus verschiedenen Kirchenkreisen
kommen
 Mitglieder bis 27
 Genauere Beschreibungen der Zusammensetzung in Wahlordnung
bzw. Ausfuhhrungsbestimmungen o.An.
o Abs. 1, a.i.4.2.:
 Mitglieder bis 27
o Abs. 1, a.i.4.3.:
 Jeder Sprengel soll vertreten sein, Personen sollen aus
verschiedenen Kirchenkreisen kommen
§ 17:
o Abs. 3 wird zu Abs. 1
o Reihenfolge der Absahtze generell uhberdenken, ahndern
o Abs. 1 und 2 raus, siehe Abs. 8: „nahheres regelt eine Geschahftsordnung“
§ 18:
o Fußnote 2: muss uhberarbeitet werden (BDP, konfessionell gebunden etc.)
o Fußnote 2: Unterscheidungen bei den einzelnen Verbahnden uhberpruhfen,
mohglicherweise eigenstahndige Verbahnde auf Bundesland-, Sprengel- oder
Kirchenkreisebene – mohglichst offen formulieren (freie Verbahnde)
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o Im Bundesland Hamburg organisiert sich die landeskirchliche
Evangelische Jugend Hamburg (EJH) zusammen mit der Evangelischen
Jugend der Reformierten Kirche.
o Freie evangelische Jugendverbahnde sind die Pfadfinderverbahnde wie VCP,
REGP usw. sowie der CVJM, MBK, EC und Weitere. Die freikirchlichen
Verbahnde verantworten Kinder- und Jugendarbeit in ihrer jeweils eigenen
Kirche.
§ 20:
o Abs. 4:
 „sie kohnnen Delegierte entsenden“
 „freien“ lohschen
o Abs. 8:
 Satz 6: „in der Landessynode und weiteren Gremien“
§ 21:
o Abs 2: umformulieren: die jeweiligen Jugendverbahnde engagieren sich in
den Landesjugendringen bezogen auf ihre Bundeslahnder
o Abs 3: komplett umformulieren: Jugendverband der Nordkirche vertritt
sich in der AEJ der EKD, andere Verbahnde gemahß § 18 Fußnote 2 vertreten
sich selbst
o In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern organisiert sich die
Evangelische Jugend der Landeskirche in den Dachverbahnden aej-SH und
aej-MV.
TOP 3: Arbeitsaufträge
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Tabea, Arne, Conrad und Lukas arbeiten die Annderungen der heutigen
Steuerungsgruppensitzung ein,
Neue Fassung wird von der Redaktionsgruppe an alle gemailt
Lukas lahdt die dann neue, uhberarbeitete Fassung auf die Website
Hinweise zur Weiterarbeit:
- Weitere Annderungsvorschlahge auf den Konferenzen nur noch per Antrag mit
konkreten Formulierungsvorschlahgen
- Keine „Formulierungskuhnste“ mehr, nur noch wichtige, sachliche, inhaltliche
Annderungen
Vorstellung des Prozesses/der Veränderungen auf der Vollversammlung:
- Conrad und Tilman stimmen sich ab und moderieren
Vorstellung des Prozesses/der Veränderungen auf der Konferenz:
- Tilman
Kommende Termine der Steuerungsgruppe:
Donnerstag, 17.12., 16:30 Uhr – 19:30 Uhr Luhbeck