Protokoll Steuerungsgruppe, Lübeck, 14.10.2015 Anwesend: Tabea Bartels, Cora Hermann, Tilman Lautzas, Arne Kuhhn, Conrad Witt, Friedemann Muhller, Carsten Suhlter Via Skype: Lukas Ewert Protokoll: Arne Kuhhn TOP 1: Änderungsvorschläge diskutieren und einarbeiten Zugrundeliegende, einzuarbeitende Annderungsvorschlahge, Anmerkungen und Kommentare bezuhglich der Kinder- und Jugendordnung von: - Kirchenkreis Hamburg Ost Kirchenkreis Hamburg West Kirchenkreis Nordfriesland Kirchenkreis Altholstein Kristin Junga, Arbeitsstelle Ehrenamt Evangelische Schuhlerinnenarbeit Aus dem Kirchenkreis Mecklenburg kommen noch Kommentare Die Grundlage fuhr die Weiterarbeit (Einarbeitung der Vorschlahge) bildet die Fassung von Tilman. - - - - - § 3: o Ordnung regelt grohßtenteils Gremienarbeit, anderen Formen der Beteiligung sollten in ein Vorwort oder eventuell in die Prahambel aufgenommen werden § 4: o Abs. 2 sollte heißen: „Beteiligung soll mindestens im Hinblick auf folgende Punkte gewahhrleistet sein. ...“ o ins Beiheft: Empfehlungen zu angemessenen Voraussetzungen und ausreichendem Personal, finanzielle und personelle Voraussetzungen § 6: o Abs. 1: Stellungnahme der juristischen Pruhfung des Landeskirchenamtes abwarten § 7: o Abs. 1: sollte ergahnzt werden: ... Kinder- und Jugendwerk oder die entsprechende Einrichtung in den Kirchenkreisen ... o Abs. 3, Satz 4: wie der Zugang von Kindern und Jugendlichen in Gremien erfolgt § 9: o Abs. 1: juristische Interpretation von „Lebenswelt“ abwarten, erfragen o ins Beiheft: Nahhere Erlahuterungen zu Belangen und Lebenswelt in der Kirche § 10: o Abs. 2: „Sie tragen Sorge dafuhr, dass ein angemessenes Angebot fuhr Kinder und Jugendliche in erreichbarer Nahhe zur Verfuhgung steht.“ - - - - o Abs. 3 ist zu ergahnzen: „Das Kinder- und Jugendwerk oder die entsprechende Einrichtung des jeweiligen Kirchenkreises wird beteiligt.“ § 11: o Querverweis zu § 4, Abs. 2 (Formulierung: soll, mindestens) § 12: o Abs. 2, Satz 1: „alle“ streichen o Abs. 2, Satz 1: Eventuell „kirchenkreisweite“ einarbeiten o Abs. 2 letzter Satz wird zu neuem Abs. 5 und ist zu ergahnzen: „... oder eine entsprechende Einrichtung mit ausreichendem Personal.“ o Abs. 3, Satz 1: „fohrdern“ statt „sichern“, § 13 o Querverweis zu § 4, Abs. 2 (Formulierung: soll, mindestens) Im Abschnitt 5 müssen Organe des Kinder- und Jugendwerkes beschrieben werden (z.B. Jugendvertretung etc.) mit Querverweis zu § 20 § 14: o Abs. 3 „alle“ streichen § 15: o Frage der Formulierung klahren, auch juristisch: Bezeichnung „Konvent“ oder „Konferenz“ § 16: o Reihenfolge der Absahtze generell noch einmal uhberdenken o Abs. 1: Hinweis zur Bezeichnung „Kinder- und Jugendausschuss“ ins Beiheft o Abs. 1, a.i.4.1.: Formulierung ahndern zu „Die von der Kinder- und Jugendvertretung der Nordkirche gewahhlt werden.“ Jeder Sprengel soll vertreten sein, keine feste Personenanzahl festlegen, Personen sollen aber aus verschiedenen Kirchenkreisen kommen Mitglieder bis 27 Genauere Beschreibungen der Zusammensetzung in Wahlordnung bzw. Ausfuhhrungsbestimmungen o.An. o Abs. 1, a.i.4.2.: Mitglieder bis 27 o Abs. 1, a.i.4.3.: Jeder Sprengel soll vertreten sein, Personen sollen aus verschiedenen Kirchenkreisen kommen § 17: o Abs. 3 wird zu Abs. 1 o Reihenfolge der Absahtze generell uhberdenken, ahndern o Abs. 1 und 2 raus, siehe Abs. 8: „nahheres regelt eine Geschahftsordnung“ § 18: o Fußnote 2: muss uhberarbeitet werden (BDP, konfessionell gebunden etc.) o Fußnote 2: Unterscheidungen bei den einzelnen Verbahnden uhberpruhfen, mohglicherweise eigenstahndige Verbahnde auf Bundesland-, Sprengel- oder Kirchenkreisebene – mohglichst offen formulieren (freie Verbahnde) - - o Im Bundesland Hamburg organisiert sich die landeskirchliche Evangelische Jugend Hamburg (EJH) zusammen mit der Evangelischen Jugend der Reformierten Kirche. o Freie evangelische Jugendverbahnde sind die Pfadfinderverbahnde wie VCP, REGP usw. sowie der CVJM, MBK, EC und Weitere. Die freikirchlichen Verbahnde verantworten Kinder- und Jugendarbeit in ihrer jeweils eigenen Kirche. § 20: o Abs. 4: „sie kohnnen Delegierte entsenden“ „freien“ lohschen o Abs. 8: Satz 6: „in der Landessynode und weiteren Gremien“ § 21: o Abs 2: umformulieren: die jeweiligen Jugendverbahnde engagieren sich in den Landesjugendringen bezogen auf ihre Bundeslahnder o Abs 3: komplett umformulieren: Jugendverband der Nordkirche vertritt sich in der AEJ der EKD, andere Verbahnde gemahß § 18 Fußnote 2 vertreten sich selbst o In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern organisiert sich die Evangelische Jugend der Landeskirche in den Dachverbahnden aej-SH und aej-MV. TOP 3: Arbeitsaufträge - Tabea, Arne, Conrad und Lukas arbeiten die Annderungen der heutigen Steuerungsgruppensitzung ein, Neue Fassung wird von der Redaktionsgruppe an alle gemailt Lukas lahdt die dann neue, uhberarbeitete Fassung auf die Website Hinweise zur Weiterarbeit: - Weitere Annderungsvorschlahge auf den Konferenzen nur noch per Antrag mit konkreten Formulierungsvorschlahgen - Keine „Formulierungskuhnste“ mehr, nur noch wichtige, sachliche, inhaltliche Annderungen Vorstellung des Prozesses/der Veränderungen auf der Vollversammlung: - Conrad und Tilman stimmen sich ab und moderieren Vorstellung des Prozesses/der Veränderungen auf der Konferenz: - Tilman Kommende Termine der Steuerungsgruppe: Donnerstag, 17.12., 16:30 Uhr – 19:30 Uhr Luhbeck
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