Ethik Vorlesung 13 SoSe 2015

Ethik-Vorlesung SoSe2015:
Forschungsbetrug; Interessenkoflikte;
Gute wissenschaftliche Praxis
Dr. phil. Daniel Friedrich, M.A.
06.07.2015
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Was Sie erwartet
• Teaser: Falsches Verhalten?
• Wissenschaftliches Fehlverhalten
• Gute wissenschaftliche Praxis
• Zusammenfassung
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Falsches Verhalten?
• Laborsabotage, etwa
– Entwenden oder Ändern von Laborbüchern;
– Verändern oder Zerstören von Labormaterialien.
• Plagiieren, etwa
– Text ohne Kennzeichnung oder Verweis übernehmen;
• Daten verändern, etwa
– statistische Daten so anpassen, dass sie ein eindeutiges Ergebnis hervorbringen,
was ohne Veränderung nicht der Fall war.
• Ehrenautorschaft, etwa
– Aufnehmen des Arbeitsgruppenchefs in die Autorenliste, ohne dass dieser aktiv am
Werk mitgearbeitet hat.
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Falsches Verhalten?
• Laborsabotage, etwa  Fehlverhalten
– Entwenden oder Ändern von Laborbüchern;
– Verändern oder Zerstören von Labormaterialien.
• Plagiieren, etwa  Fehlverhalten
– Text ohne Kennzeichnung oder Verweis übernehmen;
• Daten verändern, etwa  Fehlverhalten
– statistische Daten so anpassen, dass sie ein eindeutiges Ergebnis hervorbringen,
was ohne Veränderung nicht der Fall war.
• Ehrenautorschaft, etwa  Fehlverhalten
– Aufnehmen des Arbeitsgruppenchefs in die Autorenliste, ohne dass dieser aktiv am
Werk mitgearbeitet hat.
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Wissenschaftliches
Fehlverhalten
Forschungsskandale
• 2006: Krebsforscher Jan Sudbø, Oslo
Gefälschte Daten von 900 Patienten für Publikation in Lancet
• 2007: Stammzellforscher Hwang Woo-suk, Seoul
Gefälschter Bericht über weltweit erste Gewinnung von Stammzellen aus geklonten
menschlichen Embryonen
• 2009: Anästhesist Scott Reuben, Springfield
Gefälschte Daten zu mehr als 21 Publikationen
• 2010: Anästhesist Joachim Boldt, Ludwigsburg
Gefälschte Daten in Publikationen, ca. 80% davon von den Zeitschriften zurückgezogen
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Wissenschaftliches
Fehlverhalten
Studien zu NIH-geförderten Projekten
• Jeder dritte Forscher manipuliert (Nature 2005)
– Verändern von Design, Methodik oder Ergebnissen einer Studie auf Druck des
Geldgebers (15,5%)
– Hinwegsehen über fehlerhafte Daten oder fragwürdige Interpretationen von
Kollegen (12,5%)
– Unterschlagen eigener Daten, die vorherigen Ergebnissen widersprechen (6%)
– Fälschung von Daten (2%)
• Nur 1% der Fälle werden gemeldet (Nature 2008)
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Wissenschaftliches
Fehlverhalten
Formen
• Falschangaben
(Erfinden und Verfälschen von Daten, Ghostwriting, Unrichtige Angaben bei
Anträgen…)
• Verletzung geistigen Eigentums
(Plagiat, Ideendiebstahl, Datendiebstahl, „Ehrenautorschaft“, unberechtigte
Mitautorenschaft …)
• Forschungsbehinderung
(Sabotage, inadäquate Betreuung, unredliche Begutachtung …)
• Mitverantwortung
(Mitwirkung, Mitwissen, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht…)
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Wissenschaftliches
Fehlverhalten
Motive
• Selbstüberschätzung
• Fehlendes Unrechtsbewusstsein
• Übermäßiger Ehrgeiz
• Finanzielle „Interessen“
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Gute wissenschaftliche Praxis
Verfahren zur Sicherung
• USA
– Office of Research Integrity (1992)
• DK
– Danish Committee on Scientific Dishonity (1992)
• Deutschland
– MPG: Verfahrensanordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
(1997)
– DFG: Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (1998)
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Gute wissenschaftliche Praxis
DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ (Beispiele)
• Empfehlung 3
– Die Leitung jeder Hochschule und jeder Forschungseinrichtung
trägt die Verantwortung für eine angemessene Organisation, die
sichert, daß in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen
wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung,
Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung eindeutig
zugewiesen sind und gewährleistet ist, daß sie tatsächlich
wahrgenommen werden.
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Gute wissenschaftliche Praxis
DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ (Beispiele)
• Empfehlung 4
– Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses muß besondere Aufmerksamkeit gelten.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für
seine Betreuung entwickeln und die Leitungen der einzelnen
wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten.
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Gute wissenschaftliche Praxis
DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ (Beispiele)
• Empfehlung 6
– Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen ihre Leistungsund Bewertungskriterien für Prüfungen, für die Verleihung
akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen
und Mittelzuweisungen so festlegen, daß Originalität und Qualität
als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben.
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Gute wissenschaftliche Praxis
DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ (Beispiele)
• Empfehlung 11
– Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen
tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine
sogenannte „Ehrenautorschaft“ ist ausgeschlossen.
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Gute wissenschaftliche Praxis
DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ (Beispiele)
• Empfehlung 15
– Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachter auf die
Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen
Antragsunterlagen und auf Offenlegung von Befangenheit
verpflichten. Sie sollen die Beurteilungskriterien spezifizieren,
deren Anwendung sie von ihren Gutachtern erwarten. Unreflektiert
verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicher Leistung
(z. B. sogenannte impact-Faktoren) sollen nicht Grundlage von
Förderungsentscheidungen werden.
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Gute wissenschaftliche Praxis
DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der
Wissenschaft“ (Beispiele)
• Empfehlung 16
– Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll eine unabhängige
Instanz – etwa in Gestalt eines Ombudsmans oder auch eines
Gremiums von wenigen Personen – berufen und mit den nötigen
Arbeitsmitteln ausstatten, die allen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter
wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch
wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und jährlich
darüber öffentlich berichtet.
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Gute wissenschaftliche Praxis
WWU: „Regeln guter wissenschaftlicher
Praxis“
• Grundsätze/Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (§1)
–
–
–
–
lege artis arbeiten
korrekte Angaben machen
geistiges Eigentum anderer achten
andere nicht in ihrer Forschungstätigkeit beeinträchtigen
• Die Grundsätze/Regeln sind für alle WWUWissenschaftlerInnen verbindlich
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Zusammenfassung
• Wissenschaftliches Fehlverhalten ist häufig nachweisbar.
• Neben verschiedenen Varianten der Selbstnützigkeit
spielen auch Fehlanreize und Fehler im
Wissenschaftsbetrieb eine Rolle.
• In keinem Fall ist wissenschaftliches Fehlverhalten
akzeptabel und jeder ist in der Verantwortung sich an die
Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens zu verhalten.
• Es gibt Stellen, an die man sich hilfesuchend wenden
kann.
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