Ethik-Vorlesung SoSe2015: Forschungsbetrug; Interessenkoflikte; Gute wissenschaftliche Praxis Dr. phil. Daniel Friedrich, M.A. 06.07.2015 1 Was Sie erwartet • Teaser: Falsches Verhalten? • Wissenschaftliches Fehlverhalten • Gute wissenschaftliche Praxis • Zusammenfassung 06.07.2015 2 Falsches Verhalten? • Laborsabotage, etwa – Entwenden oder Ändern von Laborbüchern; – Verändern oder Zerstören von Labormaterialien. • Plagiieren, etwa – Text ohne Kennzeichnung oder Verweis übernehmen; • Daten verändern, etwa – statistische Daten so anpassen, dass sie ein eindeutiges Ergebnis hervorbringen, was ohne Veränderung nicht der Fall war. • Ehrenautorschaft, etwa – Aufnehmen des Arbeitsgruppenchefs in die Autorenliste, ohne dass dieser aktiv am Werk mitgearbeitet hat. 06.07.2015 3 Falsches Verhalten? • Laborsabotage, etwa Fehlverhalten – Entwenden oder Ändern von Laborbüchern; – Verändern oder Zerstören von Labormaterialien. • Plagiieren, etwa Fehlverhalten – Text ohne Kennzeichnung oder Verweis übernehmen; • Daten verändern, etwa Fehlverhalten – statistische Daten so anpassen, dass sie ein eindeutiges Ergebnis hervorbringen, was ohne Veränderung nicht der Fall war. • Ehrenautorschaft, etwa Fehlverhalten – Aufnehmen des Arbeitsgruppenchefs in die Autorenliste, ohne dass dieser aktiv am Werk mitgearbeitet hat. 06.07.2015 4 Wissenschaftliches Fehlverhalten Forschungsskandale • 2006: Krebsforscher Jan Sudbø, Oslo Gefälschte Daten von 900 Patienten für Publikation in Lancet • 2007: Stammzellforscher Hwang Woo-suk, Seoul Gefälschter Bericht über weltweit erste Gewinnung von Stammzellen aus geklonten menschlichen Embryonen • 2009: Anästhesist Scott Reuben, Springfield Gefälschte Daten zu mehr als 21 Publikationen • 2010: Anästhesist Joachim Boldt, Ludwigsburg Gefälschte Daten in Publikationen, ca. 80% davon von den Zeitschriften zurückgezogen 06.07.2015 5 Wissenschaftliches Fehlverhalten Studien zu NIH-geförderten Projekten • Jeder dritte Forscher manipuliert (Nature 2005) – Verändern von Design, Methodik oder Ergebnissen einer Studie auf Druck des Geldgebers (15,5%) – Hinwegsehen über fehlerhafte Daten oder fragwürdige Interpretationen von Kollegen (12,5%) – Unterschlagen eigener Daten, die vorherigen Ergebnissen widersprechen (6%) – Fälschung von Daten (2%) • Nur 1% der Fälle werden gemeldet (Nature 2008) 06.07.2015 6 Wissenschaftliches Fehlverhalten Formen • Falschangaben (Erfinden und Verfälschen von Daten, Ghostwriting, Unrichtige Angaben bei Anträgen…) • Verletzung geistigen Eigentums (Plagiat, Ideendiebstahl, Datendiebstahl, „Ehrenautorschaft“, unberechtigte Mitautorenschaft …) • Forschungsbehinderung (Sabotage, inadäquate Betreuung, unredliche Begutachtung …) • Mitverantwortung (Mitwirkung, Mitwissen, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht…) 06.07.2015 7 Wissenschaftliches Fehlverhalten Motive • Selbstüberschätzung • Fehlendes Unrechtsbewusstsein • Übermäßiger Ehrgeiz • Finanzielle „Interessen“ 06.07.2015 8 Gute wissenschaftliche Praxis Verfahren zur Sicherung • USA – Office of Research Integrity (1992) • DK – Danish Committee on Scientific Dishonity (1992) • Deutschland – MPG: Verfahrensanordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten (1997) – DFG: Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (1998) 06.07.2015 9 Gute wissenschaftliche Praxis DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (Beispiele) • Empfehlung 3 – Die Leitung jeder Hochschule und jeder Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene Organisation, die sichert, daß in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, daß sie tatsächlich wahrgenommen werden. 06.07.2015 10 Gute wissenschaftliche Praxis DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (Beispiele) • Empfehlung 4 – Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muß besondere Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für seine Betreuung entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten. 06.07.2015 11 Gute wissenschaftliche Praxis DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (Beispiele) • Empfehlung 6 – Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen ihre Leistungsund Bewertungskriterien für Prüfungen, für die Verleihung akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen so festlegen, daß Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben. 06.07.2015 12 Gute wissenschaftliche Praxis DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (Beispiele) • Empfehlung 11 – Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte „Ehrenautorschaft“ ist ausgeschlossen. 06.07.2015 13 Gute wissenschaftliche Praxis DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (Beispiele) • Empfehlung 15 – Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachter auf die Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen Antragsunterlagen und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichten. Sie sollen die Beurteilungskriterien spezifizieren, deren Anwendung sie von ihren Gutachtern erwarten. Unreflektiert verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicher Leistung (z. B. sogenannte impact-Faktoren) sollen nicht Grundlage von Förderungsentscheidungen werden. 06.07.2015 14 Gute wissenschaftliche Praxis DFG: Empfehlungen „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ (Beispiele) • Empfehlung 16 – Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll eine unabhängige Instanz – etwa in Gestalt eines Ombudsmans oder auch eines Gremiums von wenigen Personen – berufen und mit den nötigen Arbeitsmitteln ausstatten, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und jährlich darüber öffentlich berichtet. 06.07.2015 15 Gute wissenschaftliche Praxis WWU: „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ • Grundsätze/Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (§1) – – – – lege artis arbeiten korrekte Angaben machen geistiges Eigentum anderer achten andere nicht in ihrer Forschungstätigkeit beeinträchtigen • Die Grundsätze/Regeln sind für alle WWUWissenschaftlerInnen verbindlich 06.07.2015 16 Zusammenfassung • Wissenschaftliches Fehlverhalten ist häufig nachweisbar. • Neben verschiedenen Varianten der Selbstnützigkeit spielen auch Fehlanreize und Fehler im Wissenschaftsbetrieb eine Rolle. • In keinem Fall ist wissenschaftliches Fehlverhalten akzeptabel und jeder ist in der Verantwortung sich an die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens zu verhalten. • Es gibt Stellen, an die man sich hilfesuchend wenden kann. 06.07.2015 17
© Copyright 2025 ExpyDoc