Die infektiöse Laryngotracheitis (ILT)

Die infektiöse Laryngotracheitis (ILT)
In der Schweiz ist ILT seit 1987 anzeigepflichtig. Die Impfung ist verboten. ILT
kommt vor allem in Hühnerkleinbeständen und Beständen mit Rassehühnern
vor. In schweizerischen Wirtschaftsgeflügelbeständen trat ILT bisher nur
ausnahmsweise auf. Mit der zunehmenden Freilandhaltung könnte das
Infektionsrisiko für Wirtschaftsgeflügel in den kommenden Jahren steigen.
Diagnostik der ILT
Verlauf
Klinisches Bild
Beobachtet nach
Sektionsbild
Virusnachweis
perakut/akut
subakut/chronisch
latent
ja, dramatisch (1)
ja, geringgradig
(1, evt. 2)
-
Zukauf oder
Ausstellung
2-3 Monate nach Zukauf
oder Ausstellung
längere Zeit
unveränderte
Herde
typisch (1) /
verdächtig (2)
verdächtig
(1, evt. 2)
unauffällig
oft (1) / kaum (2)
gelegentlich (1) /
kaum
kaum (2)
Antikörpernachweis
nein (1)/ja (2)
ja (1 und 2)
ja, abnehmende
Titer
1 empfängliche Tiere; 2 latent infizierte Träger
Mögliche Bekämpfungsstrategien
a) Aktuelles Vorgehen in der Schweiz
Die Bekämpfung von ILT beschränkte sich bisher auf das Ausmerzen akut
infizierter Bestände.
b) Begünstigende Faktoren für eine Änderung der ILT-Bekämpfung
Folgende Gegebenheiten begünstigen die Bekämpfung der ILT:
1) Die Impfung gegen ILT ist in der Schweiz verboten.
Man kann davon ausgehen, dass alle ILTV-Antikörperträger
infiziert sind.
2) Charakteristika des ILT-Virus
• Das Virus ist nicht besonders widerstandsfähig in der Aussenwelt
und wird durch die meisten kommerziell erhältlichen
Desinfektionsmittel inaktiviert. Zudem sind einfache Hygienemassnahmen ausreichend, um eine Ausbreitung zu verhindern.
• Kongenital infizierte Embryonen sterben vor dem Schlupf.
Deshalb können Bruteier von infizierten Tieren zum Aufbau
eines neuen ILT-freien Zuchtbestandes verwendet werden.
• Das Huhn ist Hauptwirt und wichtigstes Erregerreservoir.
3) Die epidemiologische Situation beim schweizerischen
Wirtschaftsgeflügels ist günstig.
• Bisher traten nur Einzelfälle von akuter ILT auf. Die Ausbreitung
der Infektion konnte durch adäquate Massnahmen in allen Fällen
verhindert werden.
c) Vorschlag für eine neue Bekämpfungsstrategie
Die bisherigen Massnahmen sind für Wirtschaftsgeflügelbetriebe ausreichend,
solange die horizontale Einschleppung verhindert wird. Besondere
Aufmerksamkeit muss den Rassegeflügelhaltungen gelten, wo reger
Tierverkehr und der Besuch von Ausstellungen das Infektionsrisiko erhöhen.
Hier könnte eine neue Bekämpfungsstrategie erfolgen. Die serologische
Untersuchung der Betriebe steht zunächst im Vordergrund. In Haltungen mit
mehr als einer Herde oder getrennter Aufzucht der Jungtiere sind unbedingt von
allen Tiergruppen Proben zu entnehmen. Wird eine Herde als infiziert erkannt,
muss jeglicher Tierverkehr sofort eingestellt werden. Kranke Tiere oder solche
mit eindeutig positiven Testergebnissen werden sofort ausgemerzt. Da ILTinfizierte Embryonen vor dem Schlupf sterben, können mit dem verbleibenden
Bestand Bruteier gewonnen werden, um so die Erhaltung des Zuchtmaterials zu
sichern. Vor dem Einstallen der Jungtiere müssen alle Hühner und andere
mögliche Virusträger wie Fasane oder Pfaue ausgemerzt werden. Stallungen,
Einrichtung und Ausläufe müssen fachgerecht gereinigt und desinfiziert werden.
Bei Zukäufen in sanierte Betriebe ist die Einhaltung von
Quarantänemassnahmen und eine zweimalige serologische Untersuchung im
Abstand von mindestens 14-21 Tagen empfehlenswert.